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Präventive Hochwasserschutzmaßnahmen im Eschweiler Stadtgebiet hier: Zustimmung der Gemeinde Inden

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Inden
Datum2026-09-23
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Dokument

Extrahierter Text

Vorlagen-Nr. 189/2026 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Fachbereich IV 01.09.2026 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Bauausschuss 17.09.2026 Rat 23.09.2026 Betrifft: Präventive Hochwasserschutzmaßnahmen im Eschweiler Stadtgebiet hier: Zustimmung der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Er stimmt der in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagenen Verfahrensweise zu und beauftragt die Verwaltung, den WVER informieren, dass diese die Fördersteckbriefe der Stadt Eschweiler für einzelnen Maßnahmen, sofern die Maßnahmen den rechtlichen Vorgaben entsprechen, mitzeichnen kann. Begründung: In enger Abstimmung und im regelmäßigen Austausch wurde die Thematik der angedachten Hochwasserpräventionsmaßnahmen auf dem Stadtgebiet Eschweiler zwischen den beiden Verwaltungen intensiv besprochen und diskutiert. Im Ergebnis ist seitens der hiesigen Verwaltung festzustellen, dass durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine Verbesserung des Einzelobjektschutzes für einige Grundstücke entlang der Inde auf Indener Gemeindegebiet zu erzielen wäre. Daher kann aus Sicht der Verwaltung unter den in der Vorlage genannten Voraussetzungen eine Zustimmung erfolgen. In der Sitzung werden die Maßnahmen durch die Stadt Eschweiler vorgestellt und die Mitarbeiter der Stadt Eschweiler stehen für Fragen zur Verfügung. Die nachstehende Sachverhaltsdarstellung wurde durch die Stadt Eschweiler erstellt und wird inhaltlich durch die Gemeinde Inden bestätigt. 1. Durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurden in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Teile der Infrastruktur beschädigt oder zerstört. Im Nachgang zu diesen Ereignissen wurde im September 2021 das Aufbauhilfegesetz 2021 erlassen, damit Betroffene Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen können. Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat veröffentlichte das Land NRW die dazugehörige Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“, auf deren Grundlage Anträge für Aufbauhilfe für Privathaushalte, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden können. Auf dieser Grundlage stellte die Stadt Eschweiler als vom Hochwasser betroffene Kommune einen Grundantrag im Förderprogramm Wiederaufbau NRW, auf dessen Grundlage Mittel in Höhe von 161.645.530,00 € bewilligt wurden. Im August 2024 teilte das für den Wiederaufbau zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW mit, dass die Förderrichtlinie Wiederaufbau sowie die dazugehörige Handreichung aktualisiert wurde. Die betroffenen Kommunen können danach für konzeptionelle und investive Starkregen- Retentionsmaßnahmen, sog. „no-regret-Maßnahmen“ (Maßnahmen, die aus Sicht des Landes keine negativen Auswirkungen auf den Naturschutz und das hydrologische Gesamtsystem haben), und verbessernde Hochwasserschutzmaßnahmen baulicher oder technischer Art zusätzlich zu den genehmigten Wiederaufbaumaßnahmen weitere 10 % an Fördermitteln beantragen. Die Stadt Eschweiler kann daher zusätzlich bis zu rd. 16,2 Mio. Euro an Fördermitteln für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen beantragen. Hiervon losgelöst hat die StädteRegion Aachen im Rahmen des Förderprogramms Wiederaufbau NRW mit dem Grundantrag Mittel in Höhe von 20.992.981 € bewilligt bekommen, so dass diese ebenfalls Fördermittel für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 2,1 Millionen Euro beantragen kann. Nach einer Interessensabfrage bei den städteregionalen Kommunen hat der StädteRegionstag am 16.07.2026 beschlossen, dass die StädteRegion Aachen einen Förderantrag für eine präventive Schutzmaßnahme im Eschweiler Stadtgebiet in Höhe bis zu 2,1 Millionen Euro beantragt. Im Falle einer Bewilligung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Eschweiler, die die fachlich-inhaltliche Verantwortung für die Maßnahme Eschweiler- Röhe trägt, die formelle Abwicklung des Förderprogramms. 2. Die Stadt Eschweiler erstellt in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro eine Machbarkeitsstudie inkl. Bedarfsplanung, um die Hochwassergefährdung entlang der Inde darzustellen und auf dieser Grundlage sowohl die bereits von der Stadt Eschweiler vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen als auch weitere potenzielle Maßnahmen hinsichtlich ihrer Schutzwirkung – auch in Bezug auf Ober- und Unterlieger - zu überprüfen. Im Rahmen dieses iterativen Prozesses, an dem u.a. die Unteren Wasserbehörden, der Wasserverband Eifel-Rur sowie die Fördermittelgeberin beteiligt waren, stellten sich die Hochwasserschutzmaßnahmen "Eschweiler-Röhe", „Stoltenhoffmühle“, „Innenstadt“, „An der Wasserwiese“ und Weisweiler Kulturpark“ als sinnvoll heraus (siehe Anlage). Die Betrachtung der Maßnahmen erfolgt für die Erstellung der Fördersteckbriefe auf Grundlage einer statischen Abflusswelle in einer Spitze von 126,5 m³/s. Auf dieser Grundlage führen die in Eschweiler angedachten bzw. geplanten Maßnahmen zu Beschlussvorlage 189/2026 Seite 2 einer Verschlechterung auf dem Gebiet der Gemeinde Inden. Im Rahmen der Antragsstellung müssen der Wasserverband Eifel-Rur sowie die Unteren Wasserbehörden bestätigen, dass - die Maßnahme wirksam die im Antrag unmittelbar angrenzende Ortslage schützt, hinsichtlich des spezifischen Schutzziels und in Bezug auf die betrachteten Ergebnisse voraussichtlich geeignet und umsetzbar ist, - die Maßnahme nicht im Widerspruch zu bestehenden oder geplanten übergeordneten Schutzkonzepten steht und - keine Sachgründe bzw. grundsätzlichen Bedenken gegen eine Umsetzung der Maßnahme bestehen. Die Förderfähigkeit ist daher nur gegeben, wenn die negativen Auswirkungen durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen (u.a. Objektschutz) ausgeschlossen bzw. beseitigt werden. Die Stadt Eschweiler ist mithin verpflichtet, bei der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen auch die Unterlieger zu schützen bzw. diese vor negativen Auswirkungen zu schützen und hierfür die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Zur Kompensation bzw. Beseitigung der Nachteile gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die objekt- und geländebezogen in Betracht kommen. Aktuell werden durch den WVER bei Rott und Mulartshütte Hochwasserrückhaltebecken geplant bzw. befinden sich in Umsetzung; ebenso sind weitere Maßnahmen des WVER in Planung. Diese Maßnahmen werden zu einer deutlichen Verbesserung der Gesamtsituation für die Unterlieger führen. Ebenso befinden sich seitens der Bezirksregierung Köln derzeit neue Abflussstatistiken für die Inde und die Vicht in Bearbeitung und Abstimmung. Erst nach deren Vorliegen können darauf aufbauend weitere Berechnungen durchgeführt und die Auswirkungen auf künftige Hochwasserbetrachtungen bewertet und berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund wird der für den Fördersteckbrief erforderliche Nachweis mit einer statischen Abflusswelle in der Spitze von 126,5 m³/s – aktuelles HQ100 mit 10 % Klimaaufschlag – erstellt und stellt lediglich den möglichen Status Quo dar. Die Prüfung bzw. Abstimmung möglicher Objektschutzmaßnahmen, die aller Voraussicht nach sehr zeitaufwendig sind, wäre zum jetzigen Projektstand nicht zielführend. Hierbei darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass erst nach Bewilligung des Fördersteckbriefes eine gewisse Planungssicherheit besteht. Aus diesem Grund soll nach Bewilligung der Fördersteckbriefe unter Berücksichtigung der beiden geplanten bzw. im Bau befindlichen Hochwasserrückhaltebecken bei Rott und Mulartshütte, der weiteren durch den WVER geplanten Maßnahmen sowie des bis dahin möglicherweise aktualisierten HQ 100-Wertes eine neue Betrachtung erfolgen. Im Rahmen der konkreten Ausführungsplanung werden dann geeignete Maßnahmen (z.B. Objektschutz) geprüft und mit allen Beteiligten abgestimmt; in diesem Verfahren sind der WVER und die UWB eng einzubinden, da diese die Planungen mittragen bzw. zustimmen müssen. Beschlussvorlage 189/2026 Seite 3 Alle im Rahmen der Umsetzung der kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlichen Objektschutzmaßnahmen für Betroffene im Gemeindegebiet Inden werden über das Förderprogramm finanziert; eine finanzielle Belastung der betroffenen Grundstücks- und Hauseigentümer kann daher grundsätzlich ausgeschlossen werden. Durch den Objektschutz wird sogar die Gesamtsituation für die Ortslage aber auch für den einzelnen Grundstückseigentümer verbessert, da die meisten Betroffenen bereits jetzt vom Hochwasser betroffen sind und durch die in Betracht kommenden Maßnahmen eine Verbesserung erfahren. Im bei der Fördergeberin einzureichenden Fördersteckbrief soll daher aufgenommen werden, dass „Negative Auswirkungen durch die Umsetzung der Maßnahmen an einzelnen Stellen für die Ober- / Unterlieger werden im Rahmen der Antragsstellung und Ausführungsplanung durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen (Objektschutz) beseitigt“ werden. Der Wasserverband Eifel-Rur vertritt die Interessen aller Mitglieder. Er erachtet die vorgeschlagene Verfahrensweise als sinnvoll, möchte sich hierzu jedoch das Votum durch den Gemeinderat Inden einholen. Nach Bewilligung der Fördersteckbriefe wird die Stadt Eschweiler zusammen mit dem Wasserverband Eifel-Rur, der unteren Wasserbehörden aber auch der Gemeinde Inden das weitere Vorgehen abstimmen. Hierbei erfolgt auch eine enge Einbindung der betroffenen Bürger und Grundstückseigentümer. Sofern eine Zustimmung der Gemeinde Inden nicht erfolgt, wird die Stadt Eschweiler Ihre Maßnahmen entsprechend anpassen bzw. einzelne sinnvolle Maßnahmen entfallen lassen müssen, bis sich keine negativen Auswirkungen mehr für die Unterlieger ergeben. Dies ist auch der Fall, wenn im weiteren Verfahren eine Einigung mit den Unterliegern möglich ist. In diesem Fall ist aber auch eine Verbesserung des aktuell nicht vorhandenen Objektschutzes für Betroffenen in der Gemeinde Inden über diesen Förderweg nicht greifbar. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: € davon: im Haushalt des laufenden Jahres € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☐ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Beschlussvorlage 189/2026 Seite 4 Dirk Lauterbach Aufgestellt Stefan Pfennings Dirk Lauterbach Michael Linzenich Bürgermeister Fachbereichsleitung Kämmerer Anlage(n): (1) Präsentation Teil 1 (2) Präsentation Teil 2 (3) Präsentation Teil 3 Beschlussvorlage 189/2026 Seite 5

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