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Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung Eine Zeder auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 10 Nr. 75, „Keltenring 24“ Eine Rotbuche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Nr. 395, „Schützenstraße 26“ Eine Kiefer auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 8 Nr. 137, „Alte Burg 20“ Drei Fichten auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 5 Nr. 183, „Klosterstraße 9“

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGemeinde Nettersheim
Datum2026-09-22
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GEMEINDE NETTERSHEIM DB-7 /XII.L. DER BÜRGERMEISTER FB 3.2 - Datum: 27.08.2026 An den Ausschuss für Umwelt, Energie, Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 22.09.2026 zur Genehmigung in öffentlicher Sitzung D R I N G L I C H K E I T S B E S C H L U S S Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung 1. Eine Zeder auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 10 Nr. 75, „Keltenring 24“ 2. Eine Rotbuche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Nr. 395, „Schützenstraße 26“ 3. Eine Kiefer auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 8 Nr. 137, „Alte Burg 20“ 4. Drei Fichten auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 5 Nr. 183, „Klosterstraße 9“ Begründung: Zu 1: Auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 10 Nr. 75, Keltenring 24, steht eine Zeder, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Der Baum befindet sich ca. mittig an der westlichen Grundstücksgrenze, in der Nähe der Terrasse des Eigentümers. Der Baum ist unbenadelt, komplett abgestorben und muss aufgrund der Um- sturzgefahr gefällt werden, um drohenden Schaden an Gebäuden und Personen zu verhindern. Als Ersatzbepflanzung wird die Pflanzung eines ortstypischen Laub- oder Obst- baumes vorgeschlagen. Zu 2: Auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Flurstück 395, Schützenstraße 26, steht eine Rotbuche, die unter den Schutzbereich der Baum- schutzsatzung fällt. Der Baum befindet sich mittig an der südlichen Grundstücksgrenze, im Hangbe- reich in Richtung des Hermanns-Löns-Weg. Die Buche ist komplett abgestorben. 2 Der Hermanns-Löns-Weg wird stark von Wanderern frequentiert und es befindet sich zudem der Parkplatz des Schützenhauses Marmagen an dem angrenzenden Weg. Der Baum muss gefällt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleis- ten, da eine akute Gefahr von ihm ausgeht (auch bedingt durch Starkastbruch). Als Ersatzbepflanzung wird die Pflanzung eines ortstypischen Laub- oder Obst- baumes vorgeschlagen Zu 3: Auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 8 Nr. 137, Alte Burg 20, steht eine Kiefer, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Die abgestorbene, unbenadelte Kiefer befindet sich süd-westlich des Gebäudes in Richtung der Straße „Alte Burg“. Der Baum ist tot und muss aufgrund der beste- henden Umsturzgefahr gefällt werden, um drohenden Schaden an Gebäuden und Personen zu vermeiden und um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Als Ersatzbepflanzung wird die Neupflanzung eines ortstypischen Laub- oder Obstbaumes vorgeschlagen. Zu 4: Auf dem Grundstück Gemarkung Flur 5 Nr. 183, Klosterstraße 9, stehen 3 Fich- ten, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die komplett abgestorbenen Fichten befinden sich am hinteren Grundstücksende, zwischen Parkweg und Genfbachstraße. Durch die Höhe der Bäume besteht die Gefahr, dass diese im Falle eines Sturmes auf die angrenzenden Straßen stürzen könnten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die bereits unbenadelten Bäume gefällt werden. Als Ersatzbepflanzung sollte 3 ortstypischen Laub- oder Obstbäumen neu ge- pflanzt werden. Beschluss: Im Wege der Dringlichkeit gem.§ 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfa- len (GO NRW) vom 14.07.1994 in der heutigen Fassung wird hiermit beschlos- sen, dass aus Verkehrssicherungsgründen eine Befreiung von der Baumschutz- satzung für 1. Eine Zeder auf dem Grundstück „Keltenring 24“ in Marmagen, 2. Eine Rotbuch auf dem Grundstück „Schützenstraße 26“ in Marmagen, 3. Eine Kiefer auf dem Grundstück „Alte Burg 20“ in Nettersheim, 4. Drei Fichten auf dem Grundstück „Klosterstraße 9“ in Nettersheim ausgesprochen werden Anlagen: ☒ Ja ☐ Nein Nettersheim, den 27.08.2026 3 gez. Crump gez. Kurth _________________________________ ____________________________ Bürgermeister Ratsmitglied gez. Winkler gez. Schubert _________________________________ ____________________________ Ratsmitglied Ratsmitglied gez. Mayer gez. Arhelger _________________________________ ____________________________ Ratsmitglied Ratsmitglied Beschlussvorschlag Ausschuss/Rat: Der Dringlichkeitsbeschluss vom 27.08.2026 wird genehmigt.

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