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Allgemeine Jahresprüfung für das Haushaltsjahr 2025
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Schwalmtal |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. : 201/26
Datum : 16.07.2026
Aktenzeichen : 20 07
Fachbereich : Fachbereich 1, Zentrale
Verwaltungsservices
Verwaltungsvorlage öffentlich
Betreff:
Allgemeine Jahresprüfung für das Haushaltsjahr 2025
Begründung siehe Rückseite
Beratungsfolge Termin
Rechnungsprüfungsausschuss 22.09.2026
Beschlussvorschlag
Der Prüfbericht 05/2026 des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Viersen über die Allgemeine
Jahresprüfung 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Vorlagen Nr.: 201/26
Seite: 2
incl. finanzieller Auswirkungen
Begründung:
Gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 24.06./04.08.2025 übernimmt das
Rechnungsprüfungsamt des Kreises Viersen die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung
gemäß §§ 102 Abs. 1 und 11 (Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse) und 104 Abs. 1 und 2
GO NRW.
Gegenstand der Prüfung gemäß § 104 Abs. 1 GO NRW sind insbesondere die wesentlichen
Aspekte der Rechtmäßigkeit, insbesondere die Prüfung von Vergaben, von Vorgängen der
Finanzbuchhaltung (einschließlich automatisierter Datenverarbeitung), Prüfungen im Bereich der
Zahlungsabwicklung, die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems
(IKS) und die Prüfung der sonstigen haushaltswirtschaftlichen Vorschriften.
Die Prüfung wurde in der Zeit vom 11.03. bis 27.03.2026 durchgeführt. Sie umfasste grundsätzlich
das Haushaltsjahr 2025, wurde aber auf die Vorjahre oder bis zum Prüfungszeitpunkt ausgedehnt,
soweit dies zur Vervollständigung des Sachverhaltes oder aus Gründen einer zeitnahen Prüfung
notwendig war. Neben der im Wesentlichen auf die Vergangenheit bezogenen Prüfung des
Verwaltungshandelns in den einzelnen Aufgabengebieten erfolgten auch fächerbezogene
Erörterungen im Sinne der Prävention. Ziel ist die fachliche Unterstützung, um damit
Prüfungsgestellungen im Allgemeinen zu vermeiden. Dies erfolgte ganzjährig.
Alle in den einzelnen Prüfungsbereichen getroffenen Feststellungen sind während der Prüfung mit
den zuständigen Fachbereichen besprochen worden.
Es ergaben sich keine Prüfungsbemerkungen mit einer laufenden Ziffer, zu denen eine
Stellungnahme innerhalb der gesetzlichen Frist notwendig wäre.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
i.A.
gez. Ulrich Liebens
Anlagen:
Bericht 05/2026 allgemeine Jahresprüfung 2025
Text aus PDF extrahiert