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Jahresabschluss zum 31.12.2025

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TypNotiz
GemeindeGemeinde Schwalmtal
Datum2026-09-22
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Vorlage Nr. : 173/26 1. Ergänzung Datum : 09.07.2026 Aktenzeichen : 20 01 01 Fachbereich : Fachbereich 1, Zentrale Verwaltungsservices Verwaltungsvorlage öffentlich Betreff: Jahresabschluss zum 31.12.2025 Begründung siehe Rückseite Beratungsfolge Termin Rechnungsprüfungsausschuss 22.09.2026 Beschlussvorschlag 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW zu der von ihm durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der Gemeinde Schwalmtal mit dem als Anlage 7 beigefügten Bericht Stellung. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: a) Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2025 einschließlich des beigefügten Lageberichtes wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt. b) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2025. Vorlagen Nr.: 173/26 1. Ergänzung Seite: 2 incl. finanzieller Auswirkungen Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichtes ist als Anlage beigefügt. Das weitere Verfahren sieht wie folgt aus: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (§ 102 Abs. 1 GO NRW). Aufgrund der geschlossenen öffentlich- rechtlichen Vereinbarung bedient sich der Ausschuss hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Viersen. Die örtliche Rechnungsprüfung eröffnet das Prüfverfahren unmittelbar nach der Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2025. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der abgeschlossenen Prüfung wird ein Prüfbericht von der Rechnungsprüfung des Kreises Viersen erstellt. Dieser muss den Bestätigungsvermerk bzw. einen Vermerk über seine Versagung enthalten (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB). Nach Beratung des Prüfberichtes und der anschließenden Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss am 22.09.2026 erfolgt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 durch den Rat der Gemeinde Schwalmtal am 07.10.2026. Gleichzeitig sind über die Behandlung des Jahresergebnisses und die Entlastung des Bürgermeisters für das anstehende Haushaltsjahr zu entscheiden. Der Jahresabschluss ist dann unverzüglich der Aufsicht anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen (§ 96 Abs. 2 GO NRW). ----------------------------------------------------- Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbeziehung des Prüfberichtes. Die Gemeinde bedient sich hierbei der Rechnungsprüfung des Kreises Viersen. In der Sitzung wird über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen (s. Ziff. 1 des Beschlussvorschlages). Am Schluss dieses Berichtes hat er zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht billigt. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlagen Nr.: 173/26 1. Ergänzung Seite: 3 incl. finanzieller Auswirkungen gez. Andreas Gisbertz Anlagen: Anlage 1 : Schlussbilanz zum 31.12.2025 Anlage 2 : Anhang zum Jahresabschluss 2025 Anlage 3 : Lagebericht zum Jahresabschluss 2025 Anlage 4 : Gesamtergebnis- und -finanzrechnung einschl. Teilrechnungen 2025 Anlage 5 - Bericht 2026-11 JA 2025 Schwalmtal - Band I Anlage 6 - Bericht 2026-11 JA 2025 Schwalmtal - Band II Anlage 7 - Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zum JA 2025

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