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Entlassung des Naturdenkmals Nr. 8 im Bezirk VIII "Blutbuche am Rathaus Heisingen", aus der Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 30. Oktober 2020

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeEssen
Datum2026-09-23
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Vorlage - öffentlich - lfd. Nummer Jahr Geschäftsbereich 1129 2026 6 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten Beirat Untere Naturschutzbehörde 23.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz 06.10.2026 Empfehlung Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII 06.10.2026 Kenntnisnahme Rat der Stadt Essen 14.10.2026 Entscheidung Betreff Entlassung des Naturdenkmals Nr. 8 im Bezirk VIII "Blutbuche am Rathaus Heisingen" aus der Verord- nung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 30. Oktober 2020 Datum: 10.07.2026 gez.: Oberbürgermeister Kufen Beschlussvorschlag Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde nimmt Kenntnis, der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt, die Bezirksvertretung VIII nimmt Kenntnis, der Rat der Stadt beschließt, die unter Nummer 8 im Bezirk VIII als Naturdenkmal festgesetzte „Blutbuche am Rathaus Heisingen“ aus der Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 30. Oktober 2020 zu entlassen. Sachverhaltsdarstellung Mit der Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 30. Oktober 2020 wurde gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung die „Blutbuche am Rathaus Heisingen“ als Natur- denkmal unter Nummer 8 im Bezirk VIII unter Schutz gestellt. Das Naturdenkmal Nummer 8 im Bezirk VIII erlitt in der Nacht vom 4. Mai auf den 5. Mai 2026 einen schweren Sturmschaden. Ein großer Teil der Baumkrone ist abgebrochen und ein Riss hat den Stamm teilweise gespalten. Die Gefahrenlage wurde am 5. Mai 2026 beseitigt. Der Baum konnte erhalten blei- ben, muss allerdings weiter untersucht und auf seine dauerhafte Erhaltungswürdigkeit und Verkehrssi- cherheit hin überprüft werden. Die Blutbuche ist durch den entstandenen Schaden nicht mehr natur- denkmalwürdig und soll deshalb aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtge- biet Essen von 30. Oktober 2020 entlassen werden. Anlage: Lageplan - 2 - A. Gesamtkosten / Folgekosten (Kostenberechnungen, Finanzierung und Veranschlagung siehe Anlage(n) ) 1. Investitionen / sonstiger einmaliger Aufwand: Ja Nein 2. Kalkulatorische Kosten: Ja Nein 3. Personalkosten (z.B. Stellen, Stellenanteile, sonstige Personalkosten): Ja Nein 4. Sachkosten / sonstige Kosten: Ja Nein 5. Vorlagenvorprüfung erforderlich: Ja Nein B. Auswirkungen auf den Klimaschutz Stufe 1 Vor-Einschätzung der Klimarelevanz Auswirkungen auf + positiv 0 keine - negativ den Klimaschutz

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