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Entlassung des Naturdenkmals Nr. 8 im Bezirk VIII "Blutbuche am Rathaus Heisingen", aus der Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 30. Oktober 2020
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Essen |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
- öffentlich -
lfd. Nummer Jahr Geschäftsbereich
1129 2026 6
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten
Beirat Untere Naturschutzbehörde 23.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz 06.10.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII 06.10.2026 Kenntnisnahme
Rat der Stadt Essen 14.10.2026 Entscheidung
Betreff
Entlassung des Naturdenkmals Nr. 8 im Bezirk VIII "Blutbuche am Rathaus Heisingen" aus der Verord-
nung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 30. Oktober 2020
Datum: 10.07.2026 gez.: Oberbürgermeister Kufen
Beschlussvorschlag
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde nimmt Kenntnis,
der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt,
die Bezirksvertretung VIII nimmt Kenntnis,
der Rat der Stadt beschließt,
die unter Nummer 8 im Bezirk VIII als Naturdenkmal festgesetzte „Blutbuche am Rathaus
Heisingen“ aus der Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet
Essen vom 30. Oktober 2020 zu entlassen.
Sachverhaltsdarstellung
Mit der Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 30. Oktober
2020 wurde gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung die „Blutbuche am Rathaus Heisingen“ als Natur-
denkmal unter Nummer 8 im Bezirk VIII unter Schutz gestellt.
Das Naturdenkmal Nummer 8 im Bezirk VIII erlitt in der Nacht vom 4. Mai auf den 5. Mai 2026 einen
schweren Sturmschaden. Ein großer Teil der Baumkrone ist abgebrochen und ein Riss hat den Stamm
teilweise gespalten. Die Gefahrenlage wurde am 5. Mai 2026 beseitigt. Der Baum konnte erhalten blei-
ben, muss allerdings weiter untersucht und auf seine dauerhafte Erhaltungswürdigkeit und Verkehrssi-
cherheit hin überprüft werden. Die Blutbuche ist durch den entstandenen Schaden nicht mehr natur-
denkmalwürdig und soll deshalb aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtge-
biet Essen von 30. Oktober 2020 entlassen werden.
Anlage: Lageplan
- 2 -
A. Gesamtkosten / Folgekosten
(Kostenberechnungen, Finanzierung und Veranschlagung siehe Anlage(n) )
1. Investitionen / sonstiger einmaliger Aufwand: Ja Nein
2. Kalkulatorische Kosten: Ja Nein
3. Personalkosten (z.B. Stellen, Stellenanteile, sonstige Personalkosten): Ja Nein
4. Sachkosten / sonstige Kosten: Ja Nein
5. Vorlagenvorprüfung erforderlich: Ja Nein
B. Auswirkungen auf den Klimaschutz
Stufe 1 Vor-Einschätzung der Klimarelevanz
Auswirkungen auf
+ positiv 0 keine - negativ
den Klimaschutz
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