Startseite › Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) › Dokument
Jahresabschluss 2025 a) Feststellung des Jahresabschlusses 2025 b) Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) |
| Datum | 2026-09-18 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V
ERBANDSGEMEINDE
B M
AD ARIENBERG
e
J
AHRESABSCHLUSS
2025
O
RTSGEMEINDE
B
ÖLSBERG
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
INHALTSVERZEICHNIS | SEITE 2 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................. 3
A Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................................................... 6
B Allgemeines ........................................................................................................................................................ 7
C Ergebnisrechnung ............................................................................................................................................. 9
D Finanzrechnung ............................................................................................................................................... 10
E Teilrechnungen ................................................................................................................................................ 11
1. Übersicht über die Teilhaushalte und zugeordneten Produkte ..................................................................... 11
1.1 Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung und sonstige Leistungen .............................................................. 11
1.1.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 1 ........................................................................................ 11
1.2 Teilhaushalt 2 - Zentrale Finanzleistungen ............................................................................................ 12
1.2.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 2 ........................................................................................ 12
2. Teilhaushalte ................................................................................................................................................ 13
2.1 Teilergebnisrechnung 1 .......................................................................................................................... 13
2.2 Teilfinanzrechnung 1 .............................................................................................................................. 14
2.3 Teilergebnisrechnung 2 .......................................................................................................................... 15
2.4 Teilfinanzrechnung 2 .............................................................................................................................. 16
F Bilanz ................................................................................................................................................................. 18
G Anhang ............................................................................................................................................................. 20
1. Rechtsgrundlagen ......................................................................................................................................... 20
2. Gliederung .................................................................................................................................................... 20
3. Bilanz- und Bewertungsmethoden ................................................................................................................ 20
4. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Aktiva“ .......................................................................................... 22
4.1 Anlagevermögen .................................................................................................................................... 22
4.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................ 23
4.1.2 Sachanlagen .................................................................................................................................. 23
4.1.3 Finanzanlagen ................................................................................................................................ 24
4.2 Umlaufvermögen .................................................................................................................................... 24
4.2.1 Vorräte ........................................................................................................................................... 24
4.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände...................................................................... 25
4.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens ............................................................................................... 25
4.2.4 Kassenbestand, Bankguthaben und sonstige Guthaben ................................................................ 26
4.3 Ausgleichsposten für latente Steuern..................................................................................................... 26
4.4 Rechnungsabgrenzungsposten ............................................................................................................. 26
4.4.1 Disagio ........................................................................................................................................... 26
4.4.2 Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten ....................................................................................... 26
4.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ...................................................................................... 27
5. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Passiva“ ....................................................................................... 27
5.1 Eigenkapital ........................................................................................................................................... 27
5.1.1 Kapitalrücklage ............................................................................................................................... 27
5.1.2 Sonstige Rücklagen ....................................................................................................................... 27
5.1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ............................................................................................. 27
5.1.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag .............................................................................. 28
5.2 Sonderposten ......................................................................................................................................... 28
5.2.1 Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ........................................ 28
5.2.2 Sonderposten zum Anlagevermögen ............................................................................................. 28
5.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ..................................................................................... 29
INHALTSVERZEICHNIS | SEITE 3 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
5.2.4 Sonderposten mit Rücklagenanteil ................................................................................................. 29
5.2.5 Sonderposten für Grabnutzungsentgelte ........................................................................................ 29
5.2.6 Sonderposten für Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte ............................................................ 29
5.2.7 Sonstige Sonderposten .................................................................................................................. 29
5.3 Rückstellungen ...................................................................................................................................... 30
5.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ......................................................... 30
5.3.2 Steuerrückstellungen ...................................................................................................................... 30
5.3.3 Rückstellungen für latente Steuern ................................................................................................ 30
5.3.4 Sonstige Rückstellungen ................................................................................................................ 31
5.4 Verbindlichkeiten .................................................................................................................................... 31
5.4.1 Anleihen ......................................................................................................................................... 31
5.4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen ......................................................................................... 31
5.4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .................. 31
5.4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen ...................................................................................... 32
5.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ........................................................................ 32
5.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ....................................................................................... 32
5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ............................................................. 32
5.4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ........... 32
5.4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen
Rechts, rechtfähigen kommunalen Stiftungen .............................................................................. 33
5.4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich ............................................... 33
5.4.11 Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................... 33
5.5 Rechnungsabgrenzungsposten ............................................................................................................. 33
6. Sonstige Angaben ........................................................................................................................................ 33
6.1 Trägerschaften bei Sparkassen (die nicht bilanziert sind) ...................................................................... 33
6.2 Währungsumrechnungen ....................................................................................................................... 34
6.3 Einschränkungen von Grundbesitzrechten ............................................................................................ 34
6.4 Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden ................................ 34
6.5 Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften ..................... 34
6.6 Noch nicht erhobene Entgelte und Abgaben, deren Anspruch bereits entstanden sind......................... 35
6.7 Rückstellungen (nicht in der Bilanz gesondert ausgewiesen) ................................................................ 35
6.8 Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung der Beschäftigten ............................................................. 35
6.9 Derivative Finanzinstrumente ................................................................................................................. 36
6.10 Abweichende Abschreibungsmethoden ............................................................................................... 36
6.11 Veränderungen der Nutzungsdauer ..................................................................................................... 37
6.12 Beteiligungen ....................................................................................................................................... 37
6.13 Organisationen, für die die Gemeinde uneingeschränkt haftet ............................................................ 37
6.14 Personalbestand .................................................................................................................................. 37
6.15 Organe der Gemeinde ......................................................................................................................... 38
6.16 Verträge ............................................................................................................................................... 38
6.17 Konzessionsverträge ............................................................................................................................ 39
6.18 Verpflichtungen gegenüber Eigenbetrieben bzw. eigenbetriebsähnlich geführten Einrichtungen ........ 39
6.19 Haushaltsreste ..................................................................................................................................... 39
6.20 Steuerliche Verhältnisse ...................................................................................................................... 39
7. Unterlassen von Angaben und Erläuterungen .............................................................................................. 40
H Rechenschaftsbericht ..................................................................................................................................... 41
1. Rechtsgrundlagen ......................................................................................................................................... 41
2. Lage der Gemeinde ...................................................................................................................................... 41
2.1 Rahmenbedingungen ............................................................................................................................. 42
INHALTSVERZEICHNIS | SEITE 4 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.2 Organe der Gemeinde ........................................................................................................................... 43
2.3 Organisation der Gemeindeverwaltung .................................................................................................. 43
3. Vermögens- und Finanzlage ......................................................................................................................... 44
3.1 Zusammengefasstes Ergebnis ............................................................................................................... 44
3.1.1 Bilanz ............................................................................................................................................. 44
3.1.2 Ergebnisrechnung .......................................................................................................................... 44
3.1.3 Finanzrechnung.............................................................................................................................. 44
3.1.4 Haushaltsausgleich ........................................................................................................................ 44
3.2 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage ......................................................................................... 45
3.2.1 Vermögens- und Kapitalstruktur ..................................................................................................... 45
3.2.2 Anlagevermögen ............................................................................................................................ 45
3.2.2.1 Investitionen ........................................................................................................................... 46
3.2.2.2 Abschreibungen / Anlageabgänge .......................................................................................... 46
3.2.2.3 Zuschreibungen ...................................................................................................................... 47
3.2.3 Umlaufvermögen ............................................................................................................................ 47
3.2.3.1 Vorräte .................................................................................................................................... 47
3.2.3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .............................................................. 47
3.2.3.3 Liquide Mittel .......................................................................................................................... 47
3.2.4 Rückstellungen ............................................................................................................................... 48
3.2.5 Schulden ........................................................................................................................................ 48
3.2.5.1 Verbindlichkeiten .................................................................................................................... 48
3.2.6 Eigenkapital .................................................................................................................................... 48
3.2.6.1 Verlauf der Haushaltswirtschaft .............................................................................................. 48
4. Ertragslage der Gemeinde ............................................................................................................................ 49
4.1 Zusammengefasstes Ergebnis ............................................................................................................... 49
4.2 Analyse der Plan-/ Ist- Abweichungen ................................................................................................... 49
4.2.1 Ergebnisrechnung .......................................................................................................................... 49
4.2.2 Finanzrechnung.............................................................................................................................. 52
5. Risiko- und Prognosebericht ......................................................................................................................... 53
5.1 Ergebnishaushalt ................................................................................................................................... 53
5.2 Finanzhaushalt ....................................................................................................................................... 53
I Übersichten ........................................................................................................................................................ 54
1. Anlagenübersicht .......................................................................................................................................... 55
2. Forderungsübersicht ..................................................................................................................................... 56
3. Verbindlichkeitenübersicht ............................................................................................................................ 57
4. Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen ........ 58
J Beteiligungsberichte ........................................................................................................................................ 59
K Kennzahlen zur Bilanz ..................................................................................................................................... 60
L Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses ............................................................................................. 61
M Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung ................................................................................. 63
Notizen ................................................................................................................................................................. 64
INHALTSVERZEICHNIS | SEITE 5 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
A A Abkürzungsverzeichnis
AHK = Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Altersvorsorge-TV- = Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftig-
Kommunal ten des öffentlichen Dienstes
BBesG = Bundesbesoldungsgesetz
BGF = Brutto-Grundfläche
BewG = Bewertungsgesetz
BMF = Bundesministerium der Finanzen
EigAnVO = Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung
EStG = Einkommensteuergesetz
FAG = Finanzausgleichgesetz
GemEBilBewVO = Gemeindeeröffnungsbilanzbewertungsverordnung
GemHVO = Gemeindehaushaltsverordnung
GemO = Gemeindeordnung
GewStG = Gewerbesteuergesetz
HGB = Handelsgesetzbuch
IDW = Institut der Wirtschaftsprüfer
IKZ = Investitionskostenzuschuss
IMK = Innenministerkonferenz
KAG = Kommunalabgabengesetz
KomAEVO = Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kom-
munale Ehrenämter
KomDoppikLG = Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik
KStG = Körperschaftssteuergesetz
LHO = Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz
LKomBesVO = Kommunal-Besoldungsverordnung
PPA = Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim
TVAöD = Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes
TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
UStG = Umsatzsteuergesetz
VV = Verwaltungsvorschrift
WertR 2002 = Wertermittlungsrichtlinien 2002
A ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | SEITE 6 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
B B Allgemeines
Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder, kurz Innenministerkonferenz (IMK),
hat am 21.11.2003 auf Grundlage ihrer Konzeptionen und Eckpunkte die Reformierung des
kommunalen Haushalts- und Kassenrechts beschlossen.
Rechtsgrundlage für die Reform in Rheinland-Pfalz ist das Landesgesetz zur Einführung der
kommunalen Doppik (KomDoppikLG) vom 02.03.2006. Danach hatten die Kommunen in
Rheinland-Pfalz in den Jahren 2007 bis 2009 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf
die Kommunale Doppik (Doppik = doppelte Buchführung in Kontenform) umzustellen (Artikel
8, § 1 KomDoppikLG).
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.07.2006 die Umstellung von der
Kameralistik auf die Kommunale Doppik mit Beginn des Haushaltsjahres 2009 beschlossen.
Damit ist für die Gemeinde die Bilanz Teil und zugleich Mittelpunkt des sogenannten doppi-
schen Drei-Komponenten-Systems und wird durch die Finanzrechnung und Ergebnisrech-
nung unmittelbar beeinflusst.
Die Bilanz ist eine stichtagsgenaue Gegenüberstellung von Vermögen (Mittelverwendung)
und Kapital (Mittelherkunft). Damit wird eine detaillierte Auskunft über die Vermögensstruktur
und die Schulden einer Gemeinde gegeben. Das Vermögen wird auf der Aktivseite, das Ka-
pital auf der Passivseite der Bilanz dargestellt.
Die Aktivseite gliedert sich im Groben in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Das Anla-
gevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die in der Regel langfristig dem Geschäfts-
bzw. Verwaltungsbetrieb dienen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen). Das Umlaufvermögen enthält dagegen die Vermögensgegenstände, die
dem Geschäfts- bzw. Verwaltungsbetrieb kurzfristig dienen (Vorräte, Forderungen, liquide
Mittel).
Die Passivseite gliedert sich in das Eigenkapital, das Fremdkapital und die Sonderposten.
Das Fremdkapital enthält alle langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten (z. B. Kredite,
Rückstellungen und andere). Sonderposten sind erhaltene zweckgebundene Zahlungen, die
mit der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zusammenhängen.
Beim Eigenkapital handelt es sich lediglich um eine Rechengröße, die sich aus der Bilanz-
summe der Aktiva abzüglich der Passiva (ohne Eigenkapital) ergibt. Sofern die Summe des
Fremdkapitals und der Sonderposten größer als das Vermögen ist, liegt eine bilanzielle
Überschuldung vor.
B ALLGEMEINES | SEITE 7 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
In der Ergebnisrechnung werden die Aufwendungen und Erträge erfasst und nachgewiesen.
Dagegen werden in der Finanzrechnung die Auszahlungen und Einzahlungen, insbesondere
die Investitionen, die Kreditaufnahmen und Kredittilgungen dargestellt und ausgewiesen.
Die Bilanz und der dazugehörige Anhang haben ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln (Artikel 8, § 4
Abs. 3 Satz 1 KomDoppikLG). Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte sich anhand der Ausfüh-
rungen ein realistisches Bild von den Wertansätzen machen können (Artikel 8, § 8, Abs. 1
KomDoppikLG).
Die Angaben im Anhang wurden nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden, insbesondere den Grundsätzen
der Vollständigkeit, Wesentlichkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit, gemacht.
Nach dem Grundsatz der Stetigkeit sind die vorgenommenen Strukturierungen, Gliederun-
gen und Erläuterungen grundsätzlich beizubehalten.
Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit ist auf Detailerläuterungen grundsätzlich zu
verzichten. In der Eröffnungsbilanz wurden jedoch ausführlich die einzelnen Bilanzpositionen
und Bewertungsmethoden erläutert. Insoweit wird auf diese Ausführungen verwiesen.
Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemein-
de so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt
wird Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Re-
chenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr zu geben. Zudem
soll der Rechenschaftsbericht eine Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gemeinden enthalten. Auf Vorgänge von besonderer Bedeu-
tung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind und auf Chancen und Ri-
siken für die künftige Entwicklung der Gemeinde ist hierbei einzugehen.
B ALLGEMEINES | SEITE 8 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
C C Ergebnisrechnung
Muster 15 (zu § 44 Gem HVO)
Ergebnis-
Ansatz Abweichung veränderung
Übertragung Übertragung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber
aus ins Jahr
lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024
Ergebnisrechnung 2024 2026
Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp.
1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
E 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 222.266,74 0,00 217.750,00 226.023,92 -8.273,92 0,00 3.757,18
+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und
E 2 93.924,71 0,00 50.120,00 51.853,48 -1.733,48 0,00 -42.071,23
sonstige Transfererträge
E 3 + Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 22.588,92 0,00 19.500,00 20.828,12 -1.328,12 0,00 -1.760,80
E 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 10.768,93 0,00 7.630,00 7.007,14 622,86 0,00 -3.761,79
E 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 7 + Sonstige laufende Erträge 10.534,05 0,00 28.930,00 29.466,69 -536,69 0,00 18.932,64
Summe der laufenden Erträge aus Verwal-
E 8 360.083,35 0,00 323.930,00 335.179,35 -11.249,35 0,00 -24.904,00
tungstätigkeit
E 9 – Personal- und Versorgungsaufwendungen 23.519,02 0,00 22.630,00 21.731,28 898,72 0,00 -1.787,74
E 10 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 52.232,44 0,00 68.730,00 67.032,16 1.697,84 0,00 14.799,72
E 11 – Abschreibungen 30.309,85 0,00 29.440,00 30.789,77 -1.349,77 0,00 479,92
– Zuwendungen, Umlagen und sonstige Trans-
E 12 190.458,80 0,00 192.550,00 192.840,36 -290,36 0,00 2.381,56
feraufwendungen
E 13 – Aufwendungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 14 – Sonstige laufende Aufwendungen 33.812,25 0,00 10.480,00 38.687,41 -28.207,41 0,00 4.875,16
Summe der laufenden Aufwendungen aus
E 15 330.332,36 0,00 323.830,00 351.080,98 -27.250,98 0,00 20.748,62
Verwaltungstätigkeit
Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätig-
E 16 29.750,99 0,00 100,00 -15.901,63 16.001,63 0,00 -45.652,62
keit
E 17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 10.192,13 0,00 3.050,00 471,52 2.578,48 0,00 -9.720,61
– Zinsaufwendungen und sonstige Finanzauf-
E 18 23,00 0,00 50,00 101,00 -51,00 0,00 78,00
wendungen
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge
E 19 10.169,13 0,00 3.000,00 370,52 2.629,48 0,00 -9.798,61
und -aufwendungen
E 20 Ordentliches Ergebnis 39.920,12 0,00 3.100,00 -15.531,11 18.631,11 0,00 -55.451,23
E 21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Jahresergebnis (Jahresüberschuss / Jahres-
E 23 39.920,12 0,00 3.100,00 -15.531,11 18.631,11 0,00 -55.451,23
fehlbetrag)
C ERGEBNISRECHNUNG | SEITE 9 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
D D Finanzrechnung
Muster 16 (zu § 45 Gem HVO)
Ergebnis-
Ansatz Abweichung veränderung
Übertragung Übertragung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber
aus ins Jahr
l N fd r. . Finanzrechnung 2024 2024 N e a i c n h s t c r h ä l g . e 2025 (Sp ./ . . 2 S + p. S 4 p ) . 3 2026 (Sp. 2 4 0 2 ./ 4 . Sp.
1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
F 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 219.563,88 0,00 217.750,00 224.611,98 -6.861,98 0,00 5.048,10
+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige
F 2 91.163,00 0,00 47.380,00 48.873,00 -1.493,00 0,00 -42.290,00
Transfereinzahlungen
F 3 + Einzahlungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 6.803,40 0,00 5.150,00 8.002,70 -2.852,70 0,00 1.199,30
F 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 13.233,93 0,00 7.630,00 7.007,14 622,86 0,00 -6.226,79
F 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 7 + Sonstige laufende Einzahlungen 4.802,21 0,00 4.930,00 4.930,42 -0,42 0,00 128,21
Summe der laufenden Einzahlungen aus Verwal-
F 8 335.566,42 0,00 282.840,00 293.425,24 -10.585,24 0,00 -42.141,18
tungstätigkeit
F 9 – Personal- und Versorgungsauszahlungen 20.597,02 0,00 20.730,00 20.810,28 -80,28 0,00 213,26
F 10 – Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 58.002,15 0,00 68.730,00 54.970,16 13.759,84 0,00 -3.031,99
F 11 *
– Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transfer-
F 12 190.186,41 0,00 193.450,00 195.146,63 -1.696,63 0,00 4.960,22
auszahlungen
F 13 – Auszahlungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 14 – Sonstige laufende Auszahlungen 9.833,20 0,00 10.480,00 7.573,39 2.906,61 0,00 -2.259,81
Summe der laufenden Auszahlungen aus Ver-
F 15 278.618,78 0,00 293.390,00 278.500,46 14.889,54 0,00 -118,32
waltungstätigkeit
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus
F 16 56.947,64 0,00 -10.550,00 14.924,78 -25.474,78 0,00 -42.022,86
Verwaltungstätigkeit
+ Zinseinzahlungen und sonstige Finanzeinzahlun-
F 17 3.322,15 0,00 3.050,00 7.330,98 -4.280,98 0,00 4.008,83
gen
– Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszah-
F 18 23,00 0,00 50,00 101,00 -51,00 0,00 78,00
lungen
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein-
F 19 3.299,15 0,00 3.000,00 7.229,98 -4.229,98 0,00 3.930,83
und -auszahlungen
F 20 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 60.246,79 0,00 -7.550,00 22.154,76 -29.704,76 0,00 -38.092,03
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszah-
F 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
lungen
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus internen
F 22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Leistungsbeziehungen
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
F 23 60.246,79 0,00 -7.550,00 22.154,76 -29.704,76 0,00 -38.092,03
Ein- und Auszahlungen
F 24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 7.500,00 -7.500,00 0,00 7.500,00
+ Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen
F 25 600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -600,00
Entgelten
F 26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätig-
F 27 600,00 0,00 0,00 7.500,00 -7.500,00 0,00 6.900,00
keit
– Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegen-
F 28 40.879,28 0,00 6.200,00 6.166,00 34,00 0,00 -34.713,28
stände
F 29 – Auszahlungen für Sachanlagen 0,00 0,00 30.000,00 43.907,08 -13.907,08 0,00 43.907,08
F 30 – Auszahlungen für Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 31 – Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätig-
F 32 40.879,28 0,00 36.200,00 50.073,08 -13.873,08 0,00 9.193,80
keit
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investiti-
F 33 -40.279,28 0,00 -36.200,00 -42.573,08 6.373,08 0,00 -2.293,80
onstätigkeit
F 34 Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbetrag 19.967,51 0,00 -43.750,00 -20.418,32 -23.331,68 0,00 -40.385,83
F 35 + Aufnahme von Investitionskrediten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 36 – Tilgung von Investitionskrediten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investiti-
F 37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
onskrediten
Veränderung der Forderungen gegenüber der
F 38 Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskas- -19.967,51 0,00 43.750,00 20.418,32 23.331,68 0,00 40.385,83
se
Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber
F 39 der Verbandsgemeinde im Rahmen der Ein- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
heitskasse
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzie-
F 40 -19.967,51 0,00 43.750,00 20.418,32 23.331,68 0,00 40.385,83
rungstätigkeit
F 41 Saldo der durchlaufenden Gelder 3.143,62 0,00 0,00 -54,98 54,98 0,00 -3.198,60
Verwendung Finanzmittelüberschuss / Deckung
F 42 -16.823,89 0,00 43.750,00 20.363,34 23.386,66 0,00 37.187,23
Finanzmittelfehlbetrag
Veränderung der liquiden Mittel (einschließlich
F 43 23.111,13 0,00 -43.750,00 -20.473,30 -23.276,70 0,00 -43.584,43
durchlaufender Gelder)
nachrichtlich:
F 44 60.246,79 0,00 -7.550,00 22.154,76 -29.704,76 0,00 -38.092,03
Ausgleich Finanzhaushalt
D FINANZRECHNUNG | SEITE 10 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
E E Teilrechnungen
1. Übersicht über die Teilhaushalte und zugeordneten Produkte
1.1 Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung und sonstige Leistungen
1.1.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 1
1111 Verwaltungsführung
1113 Öffentlichkeitsarbeit
1143 Bauhof
2111 Grundschulumlage
2622 Förderung der Musikpflege
2812 Kulturförderung/ Heimatpflege Seniorenarbeit
3655 Kostenbeteiligung andere Kindergartenträger
3661 Kinderspielplätze
5411 Straßen, Gehwege, ÖPNV- Anlagen und deren Ausstattung
5412 Verkehrsausstattung (Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen)
5415 Konzessionsabgaben
5451 Kommunale Straßenreinigung, kommunaler Winterdienst
5511 Öffentliches Grün, Landschaftsbau
5531 Friedhofs- und Bestattungswesen
5541 Naturschutz und Landschaftspflege
5551 Kommunale Forstwirtschaft
5553 Kommunale Landwirtschaft, unbebaute Grundstücke
5559 Feldwege, Landwirtschaftswege, Wirtschaftswege
5731 Grillhütte
5732 Dorfgemeinschaftshaus
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 11 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
1.2 Teilhaushalt 2 - Zentrale Finanzleistungen
1.2.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 2
6111 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
6121 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
6261 Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 12 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
2. Teilhaushalte
2.1 Teilergebnisrechnung 1
Muster 18 (zu § 46 GemHVO)
Teilergebnisrechnung 1
Ergebnis-
Ansatz Abweichung veränderung
Übertragung Übertragung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber
aus ins Jahr
lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024
Ertrags- und Aufwandsarten 2024 2026
Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp.
1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
E 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und
E 2 2.791,71 0,00 2.770,00 4.510,48 -1.740,48 0,00 1.718,77
sonstige Transfererträge
E 3 + Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 22.588,92 0,00 19.500,00 20.828,12 -1.328,12 0,00 -1.760,80
E 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 10.768,93 0,00 7.630,00 7.007,14 622,86 0,00 -3.761,79
E 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 7 + Sonstige laufende Erträge 10.317,17 0,00 4.800,00 5.411,94 -611,94 0,00 -4.905,23
Summe der laufenden Erträge aus Verwal-
E 8 46.466,73 0,00 34.700,00 37.757,68 -3.057,68 0,00 -8.709,05
tungstätigkeit
E 9 – Personal- und Versorgungsaufwendungen 23.519,02 0,00 22.630,00 21.731,28 898,72 0,00 -1.787,74
E 10 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 52.232,44 0,00 68.730,00 67.032,16 1.697,84 0,00 14.799,72
E 11 – Abschreibungen 30.309,85 0,00 29.440,00 30.789,77 -1.349,77 0,00 479,92
– Zuwendungen, Umlagen und sonstige Trans-
E 12 9.396,50 0,00 9.450,00 9.430,75 19,25 0,00 34,25
feraufwendungen
E 13 – Aufwendungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 14 – Sonstige laufende Aufwendungen 9.701,49 0,00 10.480,00 7.684,59 2.795,41 0,00 -2.016,90
Summe der laufenden Aufwendungen aus
E 15 125.159,30 0,00 140.730,00 136.668,55 4.061,45 0,00 11.509,25
Verwaltungstätigkeit
Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätig-
E 16 -78.692,57 0,00 -106.030,00 -98.910,87 -7.119,13 0,00 -20.218,30
keit
E 17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
– Zinsaufwendungen und sonstige Finanzauf-
E 18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
wendungen
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge
E 19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
und -aufwendungen
E 20 Ordentliches Ergebnis -78.692,57 0,00 -106.030,00 -98.910,87 -7.119,13 0,00 -20.218,30
E 21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Jahresergebnis (Jahresüberschuss
E 23 -78.692,57 0,00 -106.030,00 -98.910,87 -7.119,13 0,00 -20.218,30
/Jahresfehlbetrag)
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 13 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.2 Teilfinanzrechnung 1
Muster 18 (zu § 46 GemHVO)
Teilfinanzrechnung 1
Ergebnis-
verände-
Ansatz Abweichung
Übertragung Übertragung rung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025
aus ins Jahr gegenüber
lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp.
Ein- und Auszahlungsarten 2024 2026 2024
Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4)
(Sp. 4 ./.
Sp. 1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
F 16 -72.969,44 0,00 -91.780,00 -71.484,67 -20.295,33 0,00 1.484,77
aus Verwaltungstätigkeit
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein-
F 19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
und -auszahlungen
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun-
F 20 -72.969,44 0,00 -91.780,00 -71.484,67 -20.295,33 0,00 1.484,77
gen
Saldo der außerordentlichen Ein- und Aus-
F 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
zahlungen
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus inter-
F 22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
nen Leistungsbeziehungen
Saldo der ordentlichen und außerordentli-
F 23 -72.969,44 0,00 -91.780,00 -71.484,67 -20.295,33 0,00 1.484,77
chen Ein- und Auszahlungen
F 24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 7.500,00 -7.500,00 0,00 7.500,00
+ Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen
F 25 600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -600,00
Entgelten
F 26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Einzahlungen aus Investitionstä-
F 27 600,00 0,00 0,00 7.500,00 -7.500,00 0,00 6.900,00
tigkeit
– Auszahlungen für immaterielle Vermögensge-
F 28 40.879,28 0,00 6.200,00 6.166,00 34,00 0,00 -34.713,28
genstände
F 29 – Auszahlungen für Sachanlagen 0,00 0,00 30.000,00 43.907,08 -13.907,08 0,00 43.907,08
F 30 – Auszahlungen für Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 31 – Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Auszahlungen aus Investitions-
F 32 40.879,28 0,00 36.200,00 50.073,08 -13.873,08 0,00 9.193,80
tätigkeit
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inves-
F 33 -40.279,28 0,00 -36.200,00 -42.573,08 6.373,08 0,00 -2.293,80
titionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbe-
F 34 -113.248,72 0,00 -127.980,00 -114.057,75 -13.922,25 0,00 -809,03
trag
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 14 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.3 Teilergebnisrechnung 2
Muster 18 (zu § 46 GemHVO)
Teilergebnisrechnung 2
Ergebnis-
Ansatz Abweichung veränderung
Übertragung Übertragung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber
aus ins Jahr
lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024
Ertrags- und Aufwandsarten 2024 2026
Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp.
1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
E 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 222.266,74 0,00 217.750,00 226.023,92 -8.273,92 0,00 3.757,18
+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und
E 2 91.133,00 0,00 47.350,00 47.343,00 7,00 0,00 -43.790,00
sonstige Transfererträge
E 3 + Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 7 + Sonstige laufende Erträge 216,88 0,00 24.130,00 24.054,75 75,25 0,00 23.837,87
Summe der laufenden Erträge aus Verwal-
E 8 313.616,62 0,00 289.230,00 297.421,67 -8.191,67 0,00 -16.194,95
tungstätigkeit
E 9 – Personal- und Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 10 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 11 – Abschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
– Zuwendungen, Umlagen und sonstige Trans-
E 12 181.062,30 0,00 183.100,00 183.409,61 -309,61 0,00 2.347,31
feraufwendungen
E 13 – Aufwendungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 14 – Sonstige laufende Aufwendungen 24.110,76 0,00 0,00 31.002,82 -31.002,82 0,00 6.892,06
Summe der laufenden Aufwendungen aus
E 15 205.173,06 0,00 183.100,00 214.412,43 -31.312,43 0,00 9.239,37
Verwaltungstätigkeit
Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätig-
E 16 108.443,56 0,00 106.130,00 83.009,24 23.120,76 0,00 -25.434,32
keit
E 17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 10.192,13 0,00 3.050,00 471,52 2.578,48 0,00 -9.720,61
– Zinsaufwendungen und sonstige Finanzauf-
E 18 23,00 0,00 50,00 101,00 -51,00 0,00 78,00
wendungen
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge
E 19 10.169,13 0,00 3.000,00 370,52 2.629,48 0,00 -9.798,61
und -aufwendungen
E 20 Ordentliches Ergebnis 118.612,69 0,00 109.130,00 83.379,76 25.750,24 0,00 -35.232,93
E 21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Jahresergebnis (Jahresüberschuss
E 23 118.612,69 0,00 109.130,00 83.379,76 25.750,24 0,00 -35.232,93
/Jahresfehlbetrag)
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 15 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.4 Teilfinanzrechnung 2
Teilfinanzrechnung 2
Ergebnis-
Ansatz Abweichung veränderung
Übertragung Übertragung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber
aus ins Jahr
lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024
Ein- und Auszahlungsarten 2024 2026
Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp.
1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
F 16 129.917,08 0,00 81.230,00 86.409,45 -5.179,45 0,00 -43.507,63
aus Verwaltungstätigkeit
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein-
F 19 3.299,15 0,00 3.000,00 7.229,98 -4.229,98 0,00 3.930,83
und -auszahlungen
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun-
F 20 133.216,23 0,00 84.230,00 93.639,43 -9.409,43 0,00 -39.576,80
gen
Saldo der außerordentlichen Ein- und Aus-
F 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
zahlungen
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus inter-
F 22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
nen Leistungsbeziehungen
Saldo der ordentlichen und außerordentli-
F 23 133.216,23 0,00 84.230,00 93.639,43 -9.409,43 0,00 -39.576,80
chen Ein- und Auszahlungen
F 24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
+ Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen
F 25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Entgelten
F 26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Einzahlungen aus Investitionstä-
F 27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
tigkeit
– Auszahlungen für immaterielle Vermögensge-
F 28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
genstände
F 29 – Auszahlungen für Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 30 – Auszahlungen für Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 31 – Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Auszahlungen aus Investitions-
F 32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
tätigkeit
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inves-
F 33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
titionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbe-
F 34 133.216,23 0,00 84.230,00 93.639,43 -9.409,43 0,00 -39.576,80
trag
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 16 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 17 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
F F Bilanz
Aktiva
Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2025
Zwischen- Zwischen- Zwischen- Zwischen-
Gesamt Gesamt
summe 1 summe 2 summe 1 summe 2
A1 Anlagevermögen 1.002.692,95 1.021.976,26
A1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 123.089,36 122.646,84
A1.1.1 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizen- 0,00 0,00
zen an solchen Rechten und Werten
A1.1.2 Geleistete Zuwendungen 0,00 0,00
A1.1.3 Gezahlte Investitionszuwendungen 123.089,36 122.646,84
A1.1.4 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
A1.1.5 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
A1.2 Sachanlagen 879.353,59 899.079,42
A1.2.1 Wald, Forsten 416.012,83 416.012,83
A1.2.2 Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.824,99 8.666,90
A1.2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 201.589,42 226.301,54
A1.2.4 Infrastrukturvermögen 250.752,89 233.138,61
A1.2.5 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
A1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler 0,00 0,00
A1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 2,00 2,00
A1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.171,46 14.957,54
A1.2.9 Pflanzen und Tiere 0,00 0,00
A1.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 0,00
A1.3 Finanzanlagen 250,00 250,00
A1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
A1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00
A1.3.3 Beteiligungen 0,00 0,00
A1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis 0,00 0,00
besteht
A1.3.5 Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, 0,00 0,00
rechtsfähige kommunale Stiftungen
A1.3.6 Ausleihungen an Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des 0,00 0,00
öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
A1.3.7 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 250,00 250,00
A1.3.8 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00
A2 Umlaufvermögen 252.127,70 223.535,06
A2.1 Vorräte 0,00 0,00
A2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0,00
A2.1.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 0,00 0,00
A2.1.3 Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren 0,00 0,00
A2.1.4 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0,00 0,00
A2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 252.127,70 223.535,06
A2.2.1 öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 5.103,45 4.839,27
A2.2.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 795,90 91,12
A2.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
A2.2.4 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis 0,00 0,00
besteht
A2.2.5 Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des 0,00 0,00
öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
A2.2.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 246.228,35 218.604,67
A2.2.7 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
A2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
A2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
A2.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
A2.4 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei der EZB, Guthaben 0,00 0,00
bei Kreditinstituten und Schecks
A3 Ausgleichsposten für latente Steuern 0,00 0,00
A4 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
A4.1 Disagio 0,00 0,00
A4.2 Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
A5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
Bilanzsumme Stand 31.12.2024 1.254.820,65 Stand 31.12.2025 1.245.511,32
F BILANZ | SEITE 18 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
Muster 19 (zu § 47 GemHVO)
Passiva
Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2025
Zwischen- Zwischen- Zwischen- Zwischen-
Gesamt Gesamt
summe 1 summe 2 summe 1 summe 2
B1 Eigenkapital 894.596,47 879.065,36
B1.1 Kapitalrücklage 854.676,35 894.596,47
B1.2 Sonstige Rücklagen 0,00 0,00
B1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 39.920,12 -15.531,11
B2 Sonderposten 320.702,97 317.860,12
B2.1 Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 24.000,00 31.000,00
B2.2 Sonderposten zum Anlagevermögen 296.702,97 286.860,12
B2.2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 67.461,80 71.981,32
B2.2.2 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 229.241,17 214.878,80
B2.2.3 Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen 0,00 0,00
B2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00
B2.4 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00
B2.5 Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten 0,00 0,00
B2.6 Sonderposten aus Anzahlungen für Grabnutzungsentgelte 0,00 0,00
B2.7 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00
B3 Rückstellungen 27.937,00 28.340,00
B3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 27.937,00 28.340,00
B3.2 Steuerrückstellungen 0,00 0,00
B3.3 Rückstellungen für latente Steuern 0,00 0,00
B3.4 Sonstige Rückstellungen 0,00 0,00
B4 Verbindlichkeiten 11.584,21 20.245,84
B4.1 Anleihen 0,00 0,00
B4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00
B4.2.1 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 0,00 0,00
B4.2.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00
B4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich 0,00 0,00
gleichkommen
B4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00
B4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -869,88 5.689,21
B4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00
B4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
B4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- 0,00 0,00
verhältnis besteht
B4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstal- 0,00 0,00
ten des öffentlichen Rechts
B4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich 12.565,62 15.185,85
B4.11 Sonstige Verbindlichkeiten -111,53 -629,22
B5 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Bilanzsumme Stand 31.12.2024 1.254.820,65 Stand 31.12.2025 1.245.511,32
F BILANZ | SEITE 19 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
G G Anhang
1. Rechtsgrundlagen
Die Ortsgemeinde Bölsberg hat gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) jähr-
lich einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermit-
teln.
Der Anhang ist gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 5 GemO Bestandteil des Jahresabschlusses. Die
Inhalte des Anhangs ergeben sich im Wesentlichen aus § 48 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO).
2. Gliederung
Die Gliederungsvorschriften der GemHVO (§ 43 GemHVO) zur Bilanz fanden uneinge-
schränkt Beachtung.
Hinsichtlich des Aufbaus des Anhangs besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Die Gliede-
rung und Strukturierung des Anhangs erfolgte nach sachlichen Gesichtspunkten.
3. Bilanz- und Bewertungsmethoden
▪ Erstbewertung
Die erstmalige Bewertung der in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 enthaltenen Positio-
nen erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemein-
den, des Artikels 8, §§ 5 bis 7 KomDoppikLG, der Empfehlungen der Schlussberichte I und II
zur kommunalen Doppik Rheinland- Pfalz sowie der Bestimmungen der GemEBilBewVO und
der VV-GemEBilBewVO.
Die Werte für das bis zum 31.12.1999 angeschaffte oder hergestellte Sachanlagevermögen
und die dazugehörigen Sonderposten wurden, soweit die tatsächlichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten nicht oder nicht mit einem wirtschaftlich vertretbaren Zeitaufwand ermit-
telt werden konnten, durch entsprechende Sachwertverfahren nach der GemEBilBewVO
ermittelt. Angeschafftes oder hergestelltes Sachanlagevermögen ab dem 01.01.2000 wurde
G ANHANG | SEITE 20 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
generell mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Dies gilt
ebenso für die Sonderposten. Hier wurden die tatsächlich bewilligten und erhaltenen Zuwei-
sungen und Zuschüsse berücksichtigt.
▪ Grundsatz der Einzelbewertung
Die Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich einzeln bewertet (Grundsatz der Einzel-
bewertung). Der Gesetzgeber hat hierzu Vereinfachungsregelungen eingeräumt. Danach
konnten Vermögensgegenstände mittels Gruppenwert- oder Festwertverfahren bewertet
werden. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Das bewegliche Anlagevermögen wurde im Rahmen einer Inventur vor dem Eröffnungsbi-
lanzstichtag aufgenommen und entsprechend fortgeschrieben.
▪ Weitere Grundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben und so zu erläu-
tern, dass sachverständige Dritte sich anhand der Ausführungen ein realistisches Bild von
den Wertansätzen machen können.
Die Angaben im Anhang wurden nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden, insbesondere den Grundsätzen
der Vollständigkeit, Wesentlichkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit, gemacht.
Nach dem Grundsatz der Stetigkeit wurden die vorgenommenen Strukturierungen, Gliede-
rungen und Erläuterungen im Wesentlichen beibehalten.
Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit ist auf Detailerläuterungen in der Bilanz
und im Anhang grundsätzlich zu verzichten. Allerdings wurde es unsererseits als sinnvoll
erachtet, erweiterte Erläuterungen in der Eröffnungsbilanz vorzunehmen. Dadurch wurde
den Grundsätzen der Vollständigkeit und der Klarheit mehr Bedeutung beigemessen. Beim
vorliegenden Anhang wurde sich jedoch auf die wesentlichen Angaben konzentriert.
▪ Anschaffungs- und Herstellungskosten
Die Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen für die Zeit zwischen dem Zeitpunkt der
Anschaffung oder Herstellung und dem Bilanzstichtag, angesetzt.
G ANHANG | SEITE 21 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
Bezüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten im Rahmen der Erstellung der Eröff-
nungsbilanz zum 01.01.2009 wird auf den Anhang zur Eröffnungsbilanz verwiesen.
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wert-
mäßig den Betrag von 1.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, werden nicht
erfasst.
Bei den Herstellungskosten wurden lediglich die Material- und Fertigungskosten und die
Sonderkosten der Fertigung berücksichtigt. Eigene Material- und Fertigungsgemeinkosten
sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
▪ Abschreibungen
Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear erfolgt. Maßgebend waren die in
der Abschreibungstabelle genannten Nutzungsdauern. Die Abschreibungen wurden dabei
zeitanteilig, d. h. monatsgenau, berechnet. Eventuelle Zuschreibungen und außerplanmäßi-
ge Abschreibungen wurden an entsprechender Stelle erläutert (siehe Teil H, Ziffer 3.2.2.2
und Ziffer 3.2.2.3).
Von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.
Ebenso wurde nicht von der Darstellungsform der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Bi-
lanz abgewichen.
Die Rechnungsergebnisse sind im Rechenschaftsbericht erläutert.
4. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Aktiva“
4.1 Anlagevermögen
Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die in der Regel einer langfristi-
gen Nutzungsabsicht unterliegen.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens zur Einführung der kommunalen Doppik (ab
01.01.2009) wurde ausführlich in der Eröffnungsbilanz der Ortsgemeinde Bölsberg darge-
stellt.
G ANHANG | SEITE 22 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
Danach eingetretene Veränderungen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskos-
ten bilanziert und, soweit es sich um abnutzbares Vermögen handelt, unter Berücksichtigung
planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bilanzposition: A1 Bilanzsumme: 1.021.976,26 €
4.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Dabei handelt es sich um nicht-körperliche Vermögensgegenstände, wie z. B. Konzessionen,
Rechte (Patente, Urheberrechte), Lizenzen (z. B. für Software-Nutzung) und Zuwendungen
für Investitionen (z. B. Investitionszuschuss an die Verbandsgemeindewerke für die Oberflä-
chenentwässerung). Nicht aktivierbar sind unentgeltlich erworbene oder selbst hergestellte
immaterielle Wirtschaftsgüter.
Bilanzposition: A1.1 Bilanzsumme: 122.646,84 €
Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt
A1.1.3 Gezahlte Investitionszuschüsse 122.646,84 €
• Verbandsgemeinde Bad Marienberg 23.345,65 €
(Umlage Grundschulen - investiver Anteil)
• Ortsgemeinde Unnau (Kindergarten) 47.106,55 €
• Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg 49.320,50 €
(Straßenoberflächenentwässerung)
• Forstrevier Verbandsgemeinde Bad Marienberg 2.874,14 €
4.1.2 Sachanlagen
Zu den Sachanlagen gehören alle körperlichen Vermögensgegenstände des Anlagevermö-
gens.
Bilanzposition: A1.2 Bilanzsumme: 899.079,42 €
Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt
A1.2.1 Wald, Forsten 416.012,83 €
• Grundstücke 53.463,67 €
• Aufstehender Holzvorrat 362.549,16 €
A1.2.2 Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 8.666,90 €
Rechte
A1.2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 226.301,54 €
• Erholungsfläche „Waldstraße“ 30.023,94 €
• Buswartehalle 1,00 €
G ANHANG | SEITE 23 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
• Friedhof 70.948,79 €
• Grillhütte 11.449,20 €
• Dorfgemeinschaftshaus 113.878,61 €
A1.2.4 Infrastrukturvermögen 233.138,61 €
A1.2.5 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 €
A1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler 0,00 €
A1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 2,00 €
A1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.957,54 €
A1.2.9 Pflanzen und Tiere 0,00 €
A1.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 €
4.1.3 Finanzanlagen
Hierzu zählen insbesondere die Beteiligungen, Eigenbetriebe, Zweckverbände und Wertpa-
piere.
Bilanzposition: A1.3 Bilanzsumme: 250,00 €
Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt
A1.3.7 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 250,00 €
• Geschäftsanteil / Einlage bei der Westerwald Bank eG 250,00 €
4.2 Umlaufvermögen
Zum Umlaufvermögen gehören Vermögensgegenstände, deren Bestand sich durch Zu- und
Abgänge häufig ändert. Sie verweilen in der Regel nur kurzfristig und dienen, im Gegensatz
zum Anlagevermögen, nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb.
Bilanzposition: A2 Bilanzsumme: 223.535,06 €
4.2.1 Vorräte
Zu den Vorräten gehören Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnis-
se/Leistungen sowie Waren.
Die Ortsgemeinde Bölsberg bilanziert an dieser Stelle keine Vorräte, weil diese im laufenden
Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind. Ausgenommen hiervon sind, soweit
vorhanden, Baugrundstücke.
Bilanzposition: A2.1 Bilanzsumme: 0,00 €
G ANHANG | SEITE 24 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
4.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominal-
wert angesetzt.
Bei den Forderungen wurden darüber hinaus zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisikos angemessene Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
In der Bilanzposition A2.2.6 ist auch ein eventueller positiver Zahlungsmittelbestand bei der
Verbandsgemeindekasse Bad Marienberg enthalten (hier: 218.604,67 €).
Zum 31.12.2024 hatte die Ortsgemeinde noch einen Zahlungsmittelbestand von
239.077,97 €.
Bilanzposition: A2.2 Bilanzsumme: 223.535,06 €
Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt
A2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Trans- 4.839,27 €
ferleistungen
A2.2.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistun- 91,12 €
gen
A2.2.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 218.604,67 €
• Positiver Zahlungsmittelbestand bei der Verbandsge- 218.604,67 €
meinde Bad Marienberg
• Sonstige Forderungen gegen den sonstigen öffentli- 0,00 €
chen Bereich
A2.2.7 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 €
4.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Dabei handelt es sich um kurzfristige Geldanlagen in Form von Wertpapieren.
Bilanzposition: A2.3 Bilanzsumme: 0,00 €
G ANHANG | SEITE 25 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
4.2.4 Kassenbestand, Bankguthaben und sonstige Guthaben
Bedingt durch das System der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg
verfügt die Ortsgemeinde Bölsberg über keinen eigenen Kassenbestand. Ein eventueller
Finanzmittelüberschuss bei der Verbandsgemeindekasse Bad Marienberg ist unter der Bi-
lanzposition A2.2.6 als Forderung ausgewiesen, ein eventueller Finanzmittelfehlbetrag unter
der Bilanzposition B4.10 als Verbindlichkeit.
Bilanzposition: A2.4 Bilanzsumme: 0,00 €
4.3 Ausgleichsposten für latente Steuern
Latente Steuern sind grundsätzlich für alle am Bilanzstichtag auftretenden Differenzen zu
bilden, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz resultieren
und die zukünftig steuerbe- oder entlastend wirken, also zu einer Verminderung oder Erhö-
hung des zu versteuernden Einkommens/Gewinns führen.
Bilanzposition: A3 Bilanzsumme: 0,00 €
4.4 Rechnungsabgrenzungsposten
Hierunter sind die vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben zu verstehen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Bilanzposition: A4 Bilanzsumme: 0,00 €
4.4.1 Disagio
Ein etwaiges Kreditdisagio ist gemäß § 37 Abs. 3 GemHVO über die vereinbarte Laufzeit des
Darlehens abzuschreiben.
Bilanzposition: A4.1 Bilanzsumme: 0,00 €
4.4.2 Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
Siehe Erläuterungen zu Teil G, Ziffer 4.4
Bilanzposition: A4.2 Bilanzsumme: 0,00 €
G ANHANG | SEITE 26 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
4.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Sofern das Eigenkapital aufgezehrt ist, erfolgt die Ausweisung eines Negativbetrages.
Bilanzposition: A5 Bilanzsumme: 0,00 €
5. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Passiva“
5.1 Eigenkapital
Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Bilanzposition: B1 Bilanzsumme: 879.065,36 €
5.1.1 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage wurde erstmals in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen, da eine positive
Differenz zwischen dem gesamten Vermögen und den übrigen Passivposten vorhanden war.
Die Veränderung zum Vorjahr erklärt sich durch die in der Neufassung der Gemeindehaus-
haltsverordnung (GemHVO) vorgeschriebene Verrechnung des Jahresergebnisses 2024
(+39.920,12 €) mit der Kapitalrücklage.
Bilanzposition: B1.1 Bilanzsumme: 894.596,47 €
5.1.2 Sonstige Rücklagen
Nach derzeitiger gesetzlicher Regelung sind lediglich zweckgebundene Rücklagen auszu-
weisen, d. h. Zuwendungen, derer ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen ist (§ 38 Abs.
3 GemHVO).
Bilanzposition: B1.2 Bilanzsumme: 0,00 €
5.1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Diese Bilanzposition zeigt die Höhe des im abgelaufenen Haushaltsjahr erwirtschafteten Jah-
resüberschusses (Positivbeträge) oder Jahresfehlbetrages (Negativbeträge) aus der Ergeb-
nisrechnung (hier: Jahresüberschuss).
Bilanzposition: B1.3 Bilanzsumme: -15.531,11 €
G ANHANG | SEITE 27 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
5.1.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Sofern das Eigenkapital aufgezehrt ist, erfolgt die Ausweisung eines Negativbetrages.
Bilanzposition: B1.4 Bilanzsumme: 0,00 €
5.2 Sonderposten
Bilanzposition: B2 Bilanzsumme: 317.860,12 €
5.2.1 Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
Da der kommunale Finanzausgleich systembedingt nur mit einer zeitlichen Verzögerung
durchgeführt werden kann, fällt ein Jahr mit hohen Steuererträgen, z. B. aus der Gewerbe-
steuer, und ein Jahr mit hohen Umlageverpflichtungen zeitlich auseinander. Dem (vermeintli-
chen) Überschuss des einen Jahres folgt eine höhere Belastung im nächsten Jahr. Mit den
Einstellungen und Entnahmen aus diesem Sonderposten werden die zeitlichen Schwankun-
gen verursachungsgerecht gedämpft.
Bilanzposition: B2.1 Bilanzsumme: 31.000,00 €
5.2.2 Sonderposten zum Anlagevermögen
Hierbei handelt es sich in der Regel um erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder
Herstellung von Vermögensgegenständen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt ertrags-
wirksam entsprechend der Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände.
Bilanzposition: B2.2 Bilanzsumme: 286.860,12 €
Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt
B2.2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 71.981,32 €
B2.2.2 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 214.878,80 €
G ANHANG | SEITE 28 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
5.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonderposten zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen bei
kostenrechnenden Einrichtungen.
Bilanzposition: B2.3 Bilanzsumme: 0,00 €
5.2.4 Sonderposten mit Rücklagenanteil
Hierbei handelt es sich um ein Instrumentarium zur zeitlichen Verlagerung der Besteuerung
von Erträgen bei Betrieben gewerblicher Art. Die Besteuerung der Erträge erfolgt dann nicht
im Jahr der Entstehung sondern erst im Jahr der Auflösung.
Bilanzposition: B2.4 Bilanzsumme: 0,00 €
5.2.5 Sonderposten für Grabnutzungsentgelte
Für die erhaltenen Grabnutzungsentgelte sind Sonderposten einzustellen und über die Dau-
er der Grabnutzung erfolgswirksam aufzulösen.
Bilanzposition: B2.5 Bilanzsumme: 0,00 €
5.2.6 Sonderposten für Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte
Dabei handelt es sich um Vorauszahlungen auf Grabnutzungsentgelte.
Bilanzposition: B2.6 Bilanzsumme: 0,00 €
5.2.7 Sonstige Sonderposten
Sofern die Zuordnung eines Sonderpostens zu einem Vermögensgegenstand nicht möglich
ist, erfolgt der Ausweis anstatt bei den Sonderposten aus Zuwendungen bei den sonstigen
Sonderposten.
Bilanzposition: B2.7 Bilanzsumme: 0,00 €
G ANHANG | SEITE 29 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
5.3 Rückstellungen
Rückstellungen sind dem Grunde nach Verbindlichkeiten, deren genaue Höhe und / oder
Fälligkeit jedoch ungewiss sind.
Rückstellungen dürfen nur für die in § 36 Abs. 1 S. 1 GemHVO genannten Fällen gebildet
werden. Diese wurden insgesamt mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 GemHVO.
Bilanzposition: B3 Bilanzsumme: 28.340,00 €
5.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für Verpflichtungen zur künftigen Zahlung von Pensionen und ähnlichen Versorgungsleis-
tungen (Beihilfe und Ehrensold) sind Rückstellungen zu bilden.
Bilanzposition: B3.1 Bilanzsumme: 28.340,00 €
Davon entfallen auf: Zwischensumme Gesamt
• Ehrensoldrückstellungen für Ortsbürgermeister 1.381,00 €
• Ehrensoldrückstellungen für Versorgungsempfänger 26.959,00 €
5.3.2 Steuerrückstellungen
Betriebe gewerblicher Art sind nicht vorhanden, so dass keine Rückstellungen für Steuern zu
bilden waren.
Bilanzposition: B3.2 Bilanzsumme: 0,00 €
5.3.3 Rückstellungen für latente Steuern
Siehe Erläuterungen zu Teil G, Ziffer 5.3.2
Bilanzposition: B3.3 Bilanzsumme: 0,00 €
G ANHANG | SEITE 30 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
5.3.4 Sonstige Rückstellungen
Hier werden, soweit erforderlich, Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub, Überstunden u.a.
dargestellt.
Bilanzposition: B3.4 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind offene finanzielle Verpflichtungen gegenüber Gläubigern.
Bilanzposition: B.4 Bilanzsumme: 20.245,84 €
5.4.1 Anleihen
Anleihen stellen für Gemeinden eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital
von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch den Kauf von – durch die Gemeinde
ausgegebenen – Wertpapieren aufgebracht wird.
Bilanzposition: B4.1 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
Hierunter fallen sowohl Investitionskredite als auch Kredite zur Liquiditätssicherung (früher:
Kassenkredite).
Bilanzposition: B4.2 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich-
kommen
Hierzu zählen sogenannte Leibrenten, Schuldübernahmen (u. a. Hypothekenschulden und
Grundschulden) und unter bestimmten Umständen auch Verpflichtungen aus Leasing (u. a.
Finanzierungsleasing und Einmalzahlungen zum Abschluss).
Bilanzposition: B4.3 Bilanzsumme: 0,00 €
G ANHANG | SEITE 31 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
5.4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Dabei handelt es sich um Zahlungen aus privatrechtlichen Geschäften, für die von der Ge-
meinde noch keine Gegenleistung erbracht wurde.
Bilanzposition: B4.4 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Erhalt bzw. der Inan-
spruchnahme von Waren und Dienstleistungen, z. B. auf Grund von Kauf-, Werk- und Miet-
verträgen.
Bilanzposition: B4.5 Bilanzsumme: 5.689,21 €
5.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind Leistungsverpflichtungen, die auf Grund von
Vereinbarungen oder Zusagen entstanden sind, aber noch nicht ausgezahlt wurden. Dies
betrifft insbesondere die Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen und privaten Be-
reich.
Bilanzposition: B4.6 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Siehe auch Ausführungen zu Teil G, Ziffer 5.4.
Bilanzposition: B4.7 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
Zu den Beteiligungen gehören die unmittelbar und mittelbar gehaltenen Anteile an Unter-
nehmen mit einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 20 %.
Bilanzposition: B4.8 Bilanzsumme: 0,00 €
G ANHANG | SEITE 32 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
5.4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstalten des
öffentlichen Rechts, rechtfähigen kommunalen Stiftungen
Zum Bilanzstichtag sich keine solche Verbindlichkeiten vorhanden.
Bilanzposition: B4.9 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich
Zum öffentlichen Bereich zählen die EU, der Bund, das Land sowie die Gemeinden und Ge-
meindeverbände.
In der Bilanzposition B4.10 ist auch ein eventueller negativer Zahlungsmittelbestand bei der
Verbandsgemeindekasse enthalten. Dies ist bei der Ortsgemeinde Bölsberg zum Bilanzstich-
tag nicht der Fall.
Bilanzposition: B4.10 Bilanzsumme: 15.185,85 €
5.4.11 Sonstige Verbindlichkeiten
Hierunter sind sämtliche Verbindlichkeiten erfasst, die keinem anderen Posten zugeordnet
werden können. Dazu gehören u. a Verwahrgelder, ungeklärte Zahlungseingänge und die
Umsatzsteuer.
Bilanzposition: B4.11 Bilanzsumme: -629,22 €
5.5 Rechnungsabgrenzungsposten
Hierunter sind vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen auszuweisen, soweit sie Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Bilanzposition: B5 Bilanzsumme: 0,00 €
6. Sonstige Angaben
6.1 Trägerschaften bei Sparkassen (die nicht bilanziert sind)
Trägerschaften bei Sparkassen liegen nicht vor. Mitgliedschaften in Zweckverbänden von
Sparkassen bestehen nicht.
G ANHANG | SEITE 33 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
6.2 Währungsumrechnungen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus „DM-Zeiten“ (bis zum Jahre 2001) wurden mit
dem offiziellen Umrechnungsfaktor 1,95583 in die derzeitige Währung „EURO“ umgerechnet.
Devisen und Fremdwährungskonten liegen nicht vor.
6.3 Einschränkungen von Grundbesitzrechten
Die gesetzlichen und vertraglichen Einschränkungen zu den in der Bilanz ausgewiesenen
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Gebäuden und anderen Bauten, die
sich auf deren Nutzung, Verfügbarkeit oder Verwertung beziehen, wurden entsprechend bei
der Bewertung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe m) – v) GemEBilBewVO berücksichtigt.
Auf eine detaillierte Auflistung einzelner Grundstücke und deren gesetzlichen und vertragli-
chen Einschränkungen wird verzichtet, da diese für die Darstellung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind (Artikel 8, § 8 Abs. 4 KomDoppikLG
und § 48 Abs. 4 GemHVO).
6.4 Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden
Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden, liegen nach
aktueller Sachlage zum Bilanzstichtag nicht vor.
6.5 Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen kreditähnlichen Rechtsge-
schäften
Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften sind
bei den Verträgen (siehe Teil G, Ziffer 6.16) aufgeführt.
Verträge zu Finanzierungs-Leasing, die kreditähnlichen Rechtsgeschäften gleichkommen,
sind nicht vorhanden.
G ANHANG | SEITE 34 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
6.6 Noch nicht erhobene Entgelte und Abgaben, deren Anspruch bereits entstanden
sind
Für folgende Maßnahmen wurden noch keine Entgelte bzw. Abgaben erhoben, obwohl de-
ren Ansprüche bereits entstanden sind:
Art der Maßnahme Gründe der Verzögerung
Ausbau von Gemeindestraßen Die zum 31.12. des Jahres entstehenden wiederkeh-
renden Beiträge für Ausbaumaßnahmen werden im
Folgejahr abgerechnet.
6.7 Rückstellungen (nicht in der Bilanz gesondert ausgewiesen)
Im Anhang sind Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten „sonstige Rückstellun-
gen“ nicht gesondert ausgewiesen wurden, anzugeben und zu erläutern, sofern deren Um-
fang erheblich ist. Aufwandsrückstellungen sind stets gesondert anzugeben und zu erläutern.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Rückstellungen, die in der Bilanz nicht gesondert ausge-
wiesen wurden.
6.8 Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung der Beschäftigten
Zur Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung von Tarifbeschäftigten (Arbeiter und Ange-
stellten) werden folgende Angaben gemacht:
Die tarifvertraglich Beschäftigten der Ortsgemeinde Bölsberg haben einen Anspruch auf Ver-
sicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebe-
nenversorgung gemäß § 25 TVöD in Verbindung mit Altersvorsorge-TV-Kommunal. Gleiches
gilt für die Auszubildenden gemäß § 15 TVAöD in Verbindung mit Altersvorsorge-TV-
Kommunal.
Die Ortsgemeinde Bölsberg ist über die Verbandsgemeinde Bad Marienberg Mitglied der
Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in 65189 Wiesbaden, Wel-
fenstraße 2. Diese gewährt den Beschäftigten die o. g. Versicherungsleistungen (Alters-,
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung) gemäß Satzung. Es besteht lediglich
eine Subsidiärhaftung der Ortsgemeinde Bölsberg gegenüber den Beschäftigten, so dass
keine unmittelbaren Verbindlichkeiten in Form einer Rückstellung in der Bilanz zu bilden sind
(§ 11 Abs. 2 Satz 1 GemEBilBewVO).
G ANHANG | SEITE 35 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
Die spätere Betriebsrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die sich am Einkommen
und Lebensalter orientieren. Die bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte
werden mit einem sogenannten Messbetrag multipliziert – das Ergebnis ist die monatliche
Rente, die jährlich um 1 Prozent erhöht wird.
Zur Deckung des Finanzbedarfs werden von der Zusatzversorgungskasse Umlagen, Sanie-
rungsgelder und Zusatzbeiträge erhoben. Mit der Umlage werden die laufenden Zahlungs-
verpflichtungen für Betriebsrenten finanziert. Infolge der Schließung des Gesamtversor-
gungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der
Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, ein
pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs, der über die
Einnahmen bei dem Umlagesatz von 7,0 v. H. hinausgeht. Zum Aufbau eines Kapitalstocks
für die Anwartschaften kann die Kasse Zusatzbeiträge im Abrechnungsverband I als
Vomhundertsatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zur schrittweisen Umstellung des
Finanzierungsverfahrens auf eine Kapitaldeckung erheben.
Für das Jahr 2025 ist der Umlagesatz auf 6,1 % und das Sanierungsgeld auf 1,4 % festge-
setzt. Zusätzlich haben die Beschäftigten 0,9 % Umlage selbst zu finanzieren.
Summa summarum ergaben sich für die Ortsgemeinde Bölsberg im Jahr 2025 Zahlungsver-
pflichtungen in Höhe von insgesamt 121,33 €.
6.9 Derivative Finanzinstrumente
Zum Bilanzstichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente vorhanden.
6.10 Abweichende Abschreibungsmethoden
Fälle, in denen von der linearen Abschreibungsmethode abgewichen wurde, sind zum Bi-
lanzstichtag nicht vorhanden.
G ANHANG | SEITE 36 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
6.11 Veränderungen der Nutzungsdauer
Veränderungen der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauer von Vermögensgegen-
ständen sind zum Bilanzstichtag nicht vorgenommen worden.
6.12 Beteiligungen
Die Gemeinde ist an folgenden Organisationen mit mindestens 5 % direkt (unmittelbar) oder
indirekt (mittelbar) beteiligt:
Anteil Buchwert (in €)
Name, Sitz und Rechtsform
(in %)
keine
6.13 Organisationen, für die die Gemeinde uneingeschränkt haftet
Name Sitz Rechtsform Mithaftung Dritter
keine
6.14 Personalbestand
Anzahl der Beamtinnen/Beamten und der Beschäftigten zum 31.12.2025:
Stand: 31.12.2024 31.12.2025
Beschäftigte Vollzeit mit ATZ ohne Azubi 0 0
Teilzeit 0 0
Auszubildende 0 0
Praktikanten 0 0
Geringfügig Beschäftigte 3 4
Summe Beschäftigte 3 4
Beamte Beamte 0 0
Bürgermeister / Beigeordnete 3 3
Summe Beamte 3 3
Gesamt 6 7
G ANHANG | SEITE 37 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
6.15 Organe der Gemeinde
Organe der Bölsberg sind der Ortsbürgermeister und der Gemeinderat.
Die Mitglieder des Gemeinderates zum 31.12.2025:
1. Rülke, Tobias Ortsbürgermeister
2. Hengstermann, Dieter Erster Beigeordneter
3. Rosenkranz, Udo Beigeordneter
4. Groth, Uwe
5. Schmidt, Sabine
6. Puttkammer, Winfried
7. Hempel, Robin
6.16 Verträge
Auf die Angabe von Verträgen mit einem jährlichen Volumen von unter 6.000,00 € (monatlich
500,00 €) wurde verzichtet, da dies von untergeordneter Bedeutung ist (Artikel 8, § 8 Abs. 4
KomDoppikLG und § 48 Abs. 4 GemHVO).
Soweit zum Bilanzstichtag Verträge oberhalb der genannten Wertgrenze vorhanden sind,
sind diese in der nachfolgenden Aufstellung enthalten.
Aufwand Betrag in €
Art des Vertrages Gegenstand Vertragspartner Beginn Ende
/ Ertrag pro Jahr rund
Öffentlich-rechtlicher Mitnutzung Ortsgemeinde
01.01.1986 unbefristet Aufwand 10.000,00
Vertrag Kindergarten Unnau
Konzessionsvertrag Konzessionsabgabe evm 01.01.2020 31.12.2039 Ertrag 6.000,00
G ANHANG | SEITE 38 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
6.17 Konzessionsverträge
Die Ortsgemeinde Bölsberg hat mit der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) [ehemals
Koblenzer Elektrizitätswerk und Verkehrs- Aktiengesellschaft (KEVAG)] einen Konzessions-
vertrag geschlossen. Darin wird die Elektrizitätsversorgung der Ortsgemeinde Bölsberg so-
wie deren Einwohner auf die Energieversorgung Mittelrhein AG übertragen. Gleichzeitig wird
der Energieversorgung Mittelrhein AG das Recht eingeräumt, die öffentlichen Verkehrsräu-
me (Straßen, Wege, Brücken, Plätze, u.a.) und sonstigen Grundstücke, über die die Ortsge-
meinde Bölsberg im Versorgungsgebiet verfügt, entsprechend zu nutzen. Vertragsbeginn:
01.01.2020; Vertragsende: 31.12.2039.
6.18 Verpflichtungen gegenüber Eigenbetrieben bzw. eigenbetriebsähnlich geführten
Einrichtungen
Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlich geführten Einrichtungen
sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
6.19 Haushaltsreste
Bei den Haushaltsresten handelt es sich um nicht in Anspruch genommene Haushaltsansät-
ze des Vorjahres, welche bei einer Übertragung im Folgejahr zur Verfügung stehen.
Auf die Bildung von Haushaltresten wurde verzichtet. Falls erforderlich wurden entsprechen-
de Mittel im Haushaltsplan 2026 veranschlagt.
6.20 Steuerliche Verhältnisse
Die Ortsgemeinde Bölsberg ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Gebietskör-
perschaft) und daher grundsätzlich persönlich und sachlich nicht steuerpflichtig.
Lediglich im Rahmen Betriebe gewerblicher Art nach § 4 KStG besteht eine Rechtsfähigkeit
zur
• Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG),
• Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3
Satz 1 UstG) und
• Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG in Verbindung mit § 15 Abs. 2 EstG).
Die Ortsgemeinde Bölsberg ist für den Betrieb gewerblicher Art „Forst“ umsatzsteuerpflichtig.
G ANHANG | SEITE 39 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
7. Unterlassen von Angaben und Erläuterungen
Gemäß § 48 Abs. 4 GemHVO können Angaben und Erläuterungen unterbleiben, soweit sie
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden für die Dar-
stellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde von untergeordneter Be-
deutung sind.
Grundsätzlich wurden alle Angaben und Erläuterungen gemacht. Soweit Angaben und Erläu-
terungen unterlassen wurden, wurde dies an entsprechender Stelle im Anhang angegeben.
Auf die Erstellung eines Anhangs für die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Teilergebnis-
und Teilfinanzrechnung wurde verzichtet, weil bereits im Rechenschaftsbericht auf die we-
sentlichen Positionen ausführlich eingegangen wird. Daher wurde zwecks Vermeidung von
Wiederholungen, unter Beachtung der Grundsätze der Vollständigkeit, Wesentlichkeit sowie
Klarheit und vor allen Dingen der Übersichtlichkeit kein Anhang für die Ergebnis- und Finanz-
rechnung sowie Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung erstellt.
G ANHANG | SEITE 40 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
H H Rechenschaftsbericht
1. Rechtsgrundlagen
Der Rechenschaftsbericht wurde unter Beachtung der §§ 108 Gemeindeordnung (GemO)
und 49 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.
2. Lage der Gemeinde
Der kleinste Ort der Verbandsgemeinde liegt auf einem schönen Hochplateau zwischen Wä-
schebachtal und dem Großen Wolfstein, sechs Kilometer von Bad Marienberg entfernt. Das
um 1300 erstmals urkundlich erwähnte Dorf hat ein reges Gemeinschaftsleben, das vor al-
lem durch den örtlichen Heimatverein mit Veranstaltungen und Festen gestützt wird.
In den 1970-er Jahren wurde im Zentrum des Ortes ein Dorfgemeinschaftshaus errichtet,
welches gemeinsam mit dem Freizeitgelände mit Grillhütte im Bereich der Gemarkung
Steinwiese/Steinen und dem Spielplatz mit Dorfbrunnen sowohl von Einheimischen als auch
von Auswärtigen stark genutzt wird.
Ein attraktives Neubaugebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 3,5 ha ist erschlossen und bie-
tet herrlich naturnahe und trotzdem infrastrukturell gut gelegene Bauplätze.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 41 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.1 Rahmenbedingungen
Quelle der nachstehenden Angaben: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – www.meine-heimat-statistik.de/
▪ Fläche
Flächennutzung am 31.12.2024 *)
Bodenfläche insgesamt in km² 1,46
Davon in %
Landwirtschaftsfläche 42,5
Waldfläche 39,7
Gewässerfläche 0,7
Siedlungs- und Verkehrsfläche 13,7
Sonstige Flächen 3,4
▪ Bevölkerung
Bevölkerungsstand am 31.12.2025 bezogen auf die alleinige bzw. Hauptwohnung *)
Insgesamt 228
Männer 117
Frauen 111
*) Bei der Erstellung des Jahresabschlusses lagen noch keine aktuelleren Zahlen vor.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 42 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.2 Organe der Gemeinde
Organe der Ortsgemeinde Bölsberg sind der Ortsbürgermeister und der Gemeinderat.
Nähere Angaben, insbesondere die personelle Zusammensetzung der Organe, sind aus Teil
G, Ziffer 6.15 zu entnehmen.
2.3 Organisation der Gemeindeverwaltung
Eine eigene Gemeindeverwaltung ist nicht vorhanden. Die Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Marienberg führt die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinde in deren Namen und in
deren Auftrag. Sie ist dabei an die Beschlüsse des Gemeinderates und an Entscheidungen
des Ortsbürgermeisters gebunden (§ 68 GemO).
Die Geschäftsverteilung und Verwaltungsgliederung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
Marienberg stellt sich zum 31.12.2025 wie folgt dar:
Fachbereich Aufgaben Fachbereichsleiter/-in Stellvertreter/-in
1 Zentrale Aufgaben - Organisation Gerd Schell Stephan Keßler
2 Öffentliche Ordnung - Bürgerdienste Doris Wengenroth Marcel Müller
3 Bildung - Kultur - Jugend - Soziales Alexander Stahl Martin Aulmann
4 Bauen - Planen - Umwelt Carsten Steup Jens Mohr
5 Finanzen - Haushalt Stephan Keßler Andreas Schnell
6 Kommunale Eigenbetriebe für Was- Sabine Schlosser Björn Müller
serversorgung und Abwasserbeseiti- (techn. Werkleiterin)
gung (technischer Bereich)
6 Kommunale Eigenbetriebe für Was- Sabine Schlosser Anna-Lena Häbel
serversorgung und Abwasserbeseiti- (kaufm. Werkleiterin)
gung (kaufmännischer Bereich)
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 43 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
3. Vermögens- und Finanzlage
3.1 Zusammengefasstes Ergebnis
3.1.1 Bilanz
Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von
879.065,36 € aus. Dieses hat sich gegenüber dem Vorjahr um den in 2025 erzielten Jahres-
fehlbetrag in Höhe von 15.531,11 € vermindert (siehe auch Ergebnisrechnung, Teil C).
3.1.2 Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.531,11 € aus. Detaillier-
te Angaben hierzu unter Teil C und Teil H, Ziffer 4.2.
3.1.3 Finanzrechnung
Aus dem laufenden Geschäft kommt es zu einem Plus in Höhe von 22.154,76 €. Der investi-
ve Bereich schließt mit einem negativen Saldo in Höhe von 42.573,08 ab. Für detailliertere
Angaben zu den Investitionen wird auf Teil H, Ziffer 3.2.2.1 verwiesen. Letztlich kommt es
somit zu einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 20.418,32 €.
Zudem ergibt sich beim Saldo der durchlaufenden Gelder ein Minus von 54,98 €.
3.1.4 Haushaltsausgleich
Nach § 18 Abs. 2 GemHVO ist der Haushalt in der Rechnung ausgeglichen, wenn
▪ die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist,
▪ in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Aus-
zahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 26 GemHVO ausreicht, um die Auszahlungen
zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen
zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind und
▪ in der Bilanz kein negatives Eigenkapital („Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbe-
trag“) auszuweisen ist.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 44 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.531,11 € aus, so dass
hier der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden konnte.
In der Finanzrechnung kommt es zu einem positiven Saldo der ordentlichen und außeror-
dentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 22.154,76 €. Auszahlungen zur Tilgung von
Investitionskrediten sind nicht zu leisten. Folglich wurde in der Finanzrechnung der Haus-
haltsausgleich erzielt.
In der Bilanz zum 31.12.2025 beträgt das Eigenkapital 879.065,36 €.
3.2 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
3.2.1 Vermögens- und Kapitalstruktur
Aktiva Stand 31.12.2024 Anteil % Stand 31.12.2025 Anteil % Veränderung
(€) (€)
Anlagevermögen 1.002.692,95 79,91 1.021.976,26 82,05 2,14 %
Umlaufvermögen 252.127,70 20,09 223.535,06 17,95 -2,14 %
Rechnungsabgrenzungs-
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 %
posten
Gesamt 1.254.820,65 100,00 1.245.511,32 100,00
Passiva Stand 31.12.2024 Anteil % Stand 31.12.2025 Anteil % Veränderung
(€) (€)
Eigenkapital 894.596,47 71,29 879.065,36 70,58 -0,71 %
Sonderposten 320.702,97 25,56 317.860,12 25,52 -0,04 %
Rückstellungen 27.937,00 2,23 28.340,00 2,28 0,05 %
Verbindlichkeiten 11.584,21 0,92 20.245,84 1,62 0,70 %
Rechnungsabgrenzungs-
0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 %
posten
Gesamt 1.254.820,65 100,00 1.245.511,32 100,00
3.2.2 Anlagevermögen
Das Anlagevermögen stieg von 1.002.692,95 € auf 1.021.976,26 € an. Dabei wurden Ab-
schreibungen in Höhe von rund 30.800,00 € bilanzwirksam. Nähere Informationen hierzu
können aus dem Anlagespiegel (Teil I, Ziffer 1) bzw. der Investitionsübersicht (Teil H, Ziffer
3.2.2.1) entnommen werden.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 45 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
3.2.2.1 Investitionen
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betrugen 50.073,08 € (Ansatz: 36.200,00 €).
Nachstehend eine kurze Erläuterung zu den Maßnahmen bzw. Abweichungen:
Übertragung Ansatz Ergebnis Abweichung
Investitionsmaßnahmen
(€) (€) (€)
Umlage Grundschulen (investiver Anteil) 0,00 6.200 6.166,00 34,00
Erwerb Erholungsfläche „Waldstraße“ 0,00 30.000 30.023,94 -23,94
Errichtung Notfalltreffpunkt DGH 1) 0,00 0 13.883,14 -13.883,14
0,00 36.200 50.073,08 -13.873,08
Erläuterungen zu den Investitionen:
1) Maßnahme war bei Erstellung des Haushaltsplanes noch nicht bekannt (siehe auch Ratsbeschluss vom
14.03.2025, Eilentscheidung vom 18.05.2025- Information Rat vom 12.09.2025). Hierzu konnte auch eine
außerplanmäßige Zuweisung in Höhe von 7.500,00 € eingeworben werden.
Die Investitionen wurden wie folgt finanziert:
Art der Finanzierung Ergebnis (€)
Zuweisungen 7.500,00
Laufender Finanzmittelüberschuss 22.154,76
Abnahme liquide Mittel 20.418,32
Gesamt: 50.073,08
3.2.2.2 Abschreibungen / Anlageabgänge
In den Abschreibungen sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten. Die plan-
mäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen beziffert sich für das Kalenderjahr 2025 auf
30.789,77 €. Auf den Anlagespiegel (Teil I, Ziffer 1) wird verwiesen.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 46 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
3.2.2.3 Zuschreibungen
Zuschreibungen zum Anlagevermögen waren nicht erforderlich.
3.2.3 Umlaufvermögen
3.2.3.1 Vorräte
Die Ortsgemeinde Bölsberg bilanziert an dieser Stelle keine Vorräte, weil diese im laufenden
Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind. Ausgenommen hiervon sind, soweit
vorhanden, die Bauplätze unter der Bilanzposition A2.1.3 als „Fertige Erzeugnisse, fertige
Leistungen und Waren“.
3.2.3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Forderungsbestand hat gegenüber dem Vorjahr um rund 28.600,00 € abgenommen.
In erster Linie haben sich hier die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde Bad Ma-
rienberg aus dem Finanzmittelbestand um rund 20.450,00 € vermindert.
Zudem verringern sich die Forderungen durch die in 2025 aus terminlichen Gründen noch
nicht erfolgte Abrechnung der Zinserträge (Vorjahr: rund 6.850,00 €). Diese werden erst
nach Erstellung des Jahresabschlusses in 2026 abgerechnet.
3.2.3.3 Liquide Mittel
Bedingt durch das System der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg
verfügt die Ortsgemeinde Bölsberg über keinen eigenen Kassenbestand. Der derzeitige Fi-
nanzmittelbestand (218.604,67 €) ist bei der Bilanzposition A.2.2.6 als Forderung ausgewie-
sen (siehe auch Teil G, Ziffer 4.2.2 und Ziffer 5.4.10).
Zum 01.01.2025 hatte die Ortsgemeinde Bölsberg noch einen Finanzmittelbestand in Höhe
von 239.077,97 €.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 47 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
3.2.4 Rückstellungen
Die Rückstellungen sind im Rechnungsjahr von 27.937,00 € auf 28.340,00 € gestiegen. Die
Anpassungen erfolgten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
3.2.5 Schulden
3.2.5.1 Verbindlichkeiten
Der Bestand an Verbindlichkeiten ist gegenüber der Vorjahresbilanz um rund 8.650,00 €
angestiegen.
Dabei sind u.a. die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen system- bzw. abrech-
nungsbedingt um rund 6.550,00 € angestiegen.
3.2.6 Eigenkapital
3.2.6.1 Verlauf der Haushaltswirtschaft
Gegenüber den Planansätzen im Haushaltsplan zeigt der Jahresabschluss teilweise Abwei-
chungen. In der Ergebnisrechnung kommt es zu einer Verschlechterung von rund
18.650,00 € gegenüber der Haushaltsplanung. Angaben hierzu sind aus Teil H, Ziffer 4.2 zu
entnehmen.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 48 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
4. Ertragslage der Gemeinde
4.1 Zusammengefasstes Ergebnis
In der Ergebnisrechnung wird ein negatives laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit in
Höhe von 15.901,63 € ausgewiesen.
Es verbessert sich durch das Plus beim Finanzergebnis (Saldo zwischen Zins- und sonstigen
Finanzerträgen und Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen) in Höhe
von 370,52 €.
Per Saldo verbleibt ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 15.531,11 €.
4.2 Analyse der Plan-/ Ist- Abweichungen
Für das operative Geschäft wird detailliert lediglich auf die Ergebnisrechnung eingegangen,
da die korrespondierenden Finanzrechnungskonten in der Regel identisch geplant sind und
sich Abweichungen im Wesentlichen nur aufgrund von nichtzahlungswirksamen Erträgen
und Aufwendungen bzw. durch die Periodenabgrenzung ergeben. Die Finanzrechnung wird
lediglich im Gesamtergebnis betrachtet.
4.2.1 Ergebnisrechnung
Übertragung Ansatz (€) Ergebnis (€) Abweichung (€)
Jahresergebnis 0,00 3.100 -15.531,11 18.631,11
Erträge Übertragung Ansatz (€) Ergebnis (€) Abweichung (€)
Steuern und
0,00 217.750 226.023,92 -8.273,92
ähnliche Abgaben 1)
Zuwendungen, allgemeine
Umlagen und sonstige 0,00 50.120 51.853,48 -1.733,48
Transfererträge 2
Öffentlich- rechtliche
0,00 19.500 20.828,12 -1.328,12
Leistungsentgelte 3)
Privatrechtliche
0,00 7.630 7.007,14 622,86
Leistungsentgelte 4)
Sonstige laufende Erträge
0,00 28.930 29.466,69 -536,69
5)
Zins- und
0,00 3.050 471,52 2.578,48
sonstige Finanzerträge 6)
0,00 326.980 335.650,87 -8.670,87
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 49 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
Erläuterungen zu den Erträgen:
1) Bei der Gewerbesteuer sind Mehrerträge von rund 6.000,00 € zu verzeichnen.
Auch bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern ergeben sich höhere Einnahmen von rund
2.050,00 €.
Zudem kommt es bei der Hundesteuer zu höheren Einnahmen von rund 150,00 €.
2) Landeszuschuss im Rahmen des Dorfbudgets war nicht planbar (1.500,00 €).
Zudem waren die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen rund 250,00 € zu gering
angesetzt.
3) Hier waren die Benutzungsgebühren für den Friedhof (1.450,00 €) zu gering angenommen.
Dagegen waren die Benutzungsgebühren für die Grillhütte (rund 100,00 €) bzw. das Dorfgemeinschaftshaus
(rund 50,00 €) zu hoch veranschlagt.
4) Hauptsächlich mit Mindererträgen beim Holzverkauf begründet (rund 600,00 €). Detailliertere Erläuterungen
folgen bei Vorstellung des forstlichen Betriebsergebnisses 2025 durch die Revierleitung.
5) Außerplanmäßig ergaben sich Erträge aus der Auflösung von Ehrensoldrückstellungen in Höhe von rund
500,00 €.
Auch fielen die Konzessionsabgaben rund 100,00 € höher aus als veranschlagt.
Mindererträge waren dagegen bei den Säumniszuschlägen zu verzeichnen (rund 100,00 €).
6) In erster Linie konnten hier aus terminlichen Gründen die Guthabenzinsen für den gemeindlichen Kassenbe-
stand in 2025 noch nicht abgerechnet werden (3.000,00 €).
Dagegen konnten bei den Zinserträgen aus der Vollverzinsung der Gewerbesteuer (rund 300,00 €) bzw. aus
Stundungszinsen (rund 150,00 €) Mehrerträge realisiert werden.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 50 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
Aufwendungen Übertragung Ansatz (€) Ergebnis (€) Abweichung (€)
Personal- und Versor-
0,00 22.630 21.731,28 898,72
gungsaufwendungen 1)
Aufwendungen für Sach-
0,00 68.730 67.032,16 1.697,84
und Dienstleistungen 2)
Abschreibungen 3) 0,00 29.440 30.789,77 -1.349,77
Zuwendungen, Umlagen
und sonstige 0,00 192.550 192.840,36 -290,36
Transferaufwendungen 4)
Sonstige laufende
0,00 10.480 38.687,41 -28.207,41
Aufwendungen 5)
Zins- u. sonstige Finanz-
0,00 50 101,00 -51,00
aufwendungen 6)
0,00 323.880 351.181,98 -27.301,98
Erläuterungen zu den Aufwendungen:
1) Die Zuführungen zu den Ehrensoldrückstellungen waren 1.000,00 € zu hoch angesetzt.
Auch wurde der Ansatz für die Vertretung des Ortsbürgermeisters durch die Beigeordneten nicht benötigt
(800,00 €).
Zudem war die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters rund 600,00 € zu hoch angenommen.
Nicht in der veranschlagten Höhe in Anspruch genommen wurde auch der Ansatz für die Gemeindearbeiter
im Bereich „Grünanlagen“ (rund 600,00 €).
Der Ansatz für die Gemeindearbeiter im Bereich „Friedhof“ war dagegen rund 2.300,00 € zu gering ange-
setzt.
2) Hier ergaben sich u.a. bei den Energiekosten bei der Straßenbeleuchtung (rund 2.200,00 €), beim Winter-
dienst (rund 3.050,00 €) sowie bei der Unterhaltung des Dorfgemeinschaftshauses (rund 3.100,00 €) Ver-
besserungen.
Dagegen kam es im Forsthaushalt kam es zu Mehraufwendungen von rund 5.100,00 €. Detailliertere Erläute-
rungen folgen bei Vorstellung des forstlichen Betriebsergebnisses 2025 durch die Revierleitung.
Auch kam es bei der Unterhaltung der Grünanlagen zu einer Überschreitung von rund 2.750,00 € (u.a. we-
gen Baumpflegemaßnahmen).
3) Abschreibungen waren zu gering angesetzt. Dies ist insbesondere mit den unterjährig erfolgten Neuaktivie-
rungen zu begründen.
4) Wegen der gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen ist auch eine höhere Gewerbesteuerumlage abzuführen
(rund 400,00 €).
5) Aufgrund der im Vergleich zu den Vorjahren hohen Steuerkraftzahl bei der Gewerbesteuer im maßgeblichen
Betrachtungszeitraum (01.10.2024-30.09.2025) musste gemäß § 38 Abs. 6 GemHVO zum Ausgleich künfti-
ger Umlageverpflichtungen erneut ein Sonderposten gebildet werden (31.000,00 €).
Demgegenüber ergaben sich zahlreiche Verbesserungen bei anderen Produktkonten.
6) Zinsaufwendungen aus der Vollverzinsung der Gewerbesteuer waren zu niedrig angenommen.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 51 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
4.2.2 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung war eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 43.750,00 € vorge-
sehen. Nach Abschluss des Haushaltsjahres mussten den liquiden Mitteln nur rund
20.450,00 € entnommen werden. Dies entspricht einer Verbesserung von rund 23.300,00 €.
Ursachen hierfür sind:
▪ Beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen kommt es zu
einer Verbesserung von rund 29.700,00 €. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt wurde
hier in erster Linie die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kom-
munalen Finanzausgleich nicht gleichzeitig auch kassenwirksam (31.000,00 €).
▪ Beim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit kommt es anstelle des
vorgesehenen Defizites von 36.200,00 € sogar zu einem Minus von rund 42.550,00 €.
Den bereits dargestellten Verschlechterungen bei den investiven Auszahlungen (rund
13.850,00 € - siehe auch Teil H, Ziffer 3.2.2.1) stehen Mehreinnahmen bei den investiven
Einzahlungen von 7.500,00 € gegenüber.
Hier wurde die Kreiszuweisung für den Notfalltreffpunkt außerplanmäßig vereinnahmt.
▪ Beim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern kommt es zu einem
Minus von rund 50,00 €, was mit der Abwicklung der Umsatzsteuer im gemeindlichen
Forstbetrieb zu begründen ist.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 52 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
5. Risiko- und Prognosebericht
5.1 Ergebnishaushalt
Laut Haushaltsplanung schließt der Ergebnishaushalt 2026 mit einem Minus von 30.400,00 €
ab.
In 2027 ist ein Plus von 6.200,00 € vorgesehen, während in 2028 wieder ein Fehlbetrag
prognostiziert wird (5.350,00 €).
Für 2029 ist ein Überschuss von 50,00 € veranschlagt.
5.2 Finanzhaushalt
In 2026 wird beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ein
Minus von 47.450,00 € veranschlagt. Bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätig-
keit kommt es zu einem Fehlbetrag von 5.850,00 €. Dies führt dann zu einer voraussichtli-
chen Verminderung des Zahlungsmittelbestandes der Gemeinde in Höhe von 53.300,00 €.
Auch für 2027 ist eine Abnahme der liquiden Mittel vorgesehen (50.100,00 €).
In den Finanzplanungsjahren 2028 und 2029 sind Finanzmittelüberschüsse vorgesehen, die
dann die liquiden Mittel der Gemeinde entsprechend erhöhen (2.700,00 € bzw. 7.550,00 €).
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 53 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
I I Übersichten
Folgende Übersichten werden auf den nächsten Seiten dargestellt:
1. Anlagenübersicht
2. Forderungsübersicht
3. Verbindlichkeitenübersicht
4. Übersicht über die aus Vorjahren fortgeltenden Haushaltsermächtigungen
I ÜBERSICHTEN | SEITE 54 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
1. Anlagenübersicht
Muster 20 (zu § 50 Abs. 1 GemHVO)
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen, Wertberichtigungen Restbuchwerte Kennzahlen
Wert-
minderung
Posten (gem. § 47 Abs. A 4 r t N r. 1 GemHVO) 31.1 S z 2 t u a .2 m n 0 d 2 4 1 Zu 2 g 0 i ä n 2 n 5 g e Ab 2 g 0 i ä n 2 n 5 g e Umbu 2 c 0 in h 2 u 5 n gen 31. S 1 z t 2 u a . m n 2 d 0 25 Ab a 3 s u 1 c fg . h 1 z e r 2 e u la . i m b 2 u 0 u f e 2 n n 4 g e e n Zusch 2 r 0 e in 2 ib 5 u ngen Absch 2 r 0 e in 2 ib 5 u ngen Umbu 2 c 0 in h 2 u 5 n gen Ab a a s u u c f f g h A e r b e la g ib u ä u f n e n g n g e e e n A zu b m sc 3 h 1 re .1 ib 2 u .2 n 0 g 2 e 5 n R am es E tb n u d c e h w 2 e 02 rt 5 e R am es E tb n u d c e h w 2 e 02 rt 4 e lic D h b u e u r r c n h A g s b s c s s h a c n h tz i r t e t- i - D li u c b r h u c e c h r h s R w ch e e n s rt i t t - t- un A I t h n e l d a t s r l u a l l t t a a u r s s c n t n s e h d g e n - , n , e
Sonstiges
v.H. v.H.
in €
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 186.354,83 6.166,00 0,00 0,00 192.520,83 63.265,47 0,00 6.608,52 0,00 0,00 69.873,99 122.646,84 123.089,36
1.1.1 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an sol- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
chen Rechten und Werten
1.1.2 Geleistete Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.1.3 Gezahlte Investitionszuschüsse 186.354,83 6.166,00 0,00 0,00 192.520,83 63.265,47 0,00 6.608,52 0,00 0,00 69.873,99 122.646,84 123.089,36 3,43 % 63,71 % 0,00
1.1.4 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.1.5 A ge n g z e a n h s lu tä n n g d e e n auf immaterielle Vermögens- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.2 Sachanlagen 1.375.825,65 43.907,08 0,00 0,00 1.419.732,73 496.472,06 0,00 24.181,25 0,00 0,00 520.653,31 899.079,42 879.353,59 0,00
1.2.1 Wald, Forsten 416.012,83 0,00 0,00 0,00 416.012,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 416.012,83 416.012,83 0,00 % 100,00 % 0,00
1.2.2 S gr o u n n s d t s ig t e ü c u k n s b g e le b i a ch u e te R G e r c u h n t d e s tücke und 11.512,44 0,00 0,00 0,00 11.512,44 2.687,45 0,00 158,09 0,00 0,00 2.845,54 8.666,90 8.824,99 1,37 % 75,28 % 0,00
1.2.3 B ch e e b a R u e te ch G te r undstücke und grundstücksglei- 294.155,56 30.023,94 0,00 0,00 324.179,50 92.566,14 0,00 5.311,82 0,00 0,00 97.877,96 226.301,54 201.589,42 1,64 % 69,81 % 0,00
1.2.4 Infrastrukturvermögen 634.414,69 0,00 0,00 0,00 634.414,69 383.661,80 0,00 17.614,28 0,00 0,00 401.276,08 233.138,61 250.752,89 2,78 % 36,75 % 0,00
1.2.5 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 2,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,00 % 100,00 % 0,00
1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.728,13 0,00 0,00 13.883,14 33.611,27 17.556,67 0,00 1.097,06 0,00 0,00 18.653,73 14.957,54 2.171,46 3,26 % 44,50 % 0,00
1.2.9 Pflanzen und Tiere 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 13.883,14 0,00 -13.883,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.3 Finanzanlagen 250,00 0,00 0,00 0,00 250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250,00 250,00 0,00
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.3.3 Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.3.4 A ei u n s B le e ih te u i n lig g u e n n g a s n v e U rh n ä te lt r n n i e s h b m e e st n e , h m t it denen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.3.5 Sondervermögen, Zweckverbände,
Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfä- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
hige kommunale Stiftungen
1.3.6 Ausleihungen an Sondervermögen,
Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
1.3.7 S ge o n n s s tige Wertpapiere des Anlagevermö- 250,00 0,00 0,00 0,00 250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250,00 250,00 0,00 % 100,00 % 0,00
1.3.8 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1 Einschließlich aller aufgelaufener Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen.
2 Angaben können auch in 1.000 € erfolgen
I ÜBERSICHTEN | SEITE 55 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
2. Forderungsübersicht
Muster 21 (zu § 51 GemHVO)
Forderungen zum 31.12.2025
Stand der
mit einer Restlaufzeit Stand zum
Abzinsung Wertberichti- Stand zum Stand zum
31.12.2025
zum gungen 31.12.2025 31.12.2024
lfd. Art von über einem (Nominal-
Nr. (gemäß § 47 Abs. 4 Nr. 2.2 GemHVO) bis zu einem bis zu von mehr als wert) 31.12.2025 zum (Bilanzwert) (Bilanzwert)
Jahr fünf Jahren 31.12.2025
fünf Jahren
in €
1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 223.687,55 0,00 0,00 223.687,55 0,00 152,49 223.535,06 252.127,70
1.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transfer-
4.988,94 0,00 0,00 4.988,94 0,00 149,67 4.839,27 5.103,45
leistungen
1.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 93,94 0,00 0,00 93,94 0,00 2,82 91,12 795,90
1.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.4 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
verhältnis besteht
1.5 Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, Anstal-
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
ten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
1.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 218.604,67 0,00 0,00 218.604,67 0,00 0,00 218.604,67 246.228,35
1.7 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
I ÜBERSICHTEN | SEITE 56 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
3. Verbindlichkeitenübersicht
Muster 22 (zu § 52 GemHVO)
Verbindlichkeiten zum 31.12.2025
davon durch
mit einer Restlaufzeit Stand zum
Abzinsung Stand zum Grundpfand- Art und Stand zum
31.12.2025
zum 31.12.2025 rechte Form der 31.12.2024
l N fd r. . (gemäß § 47 Abs A . r 5 t Nr. 4 GemHVO) bis z J u a h ei r n em ein v e o m n ü b b is e r z u v f o ü n n f m J e a h h r r e a n ls (No w m er i t n ) a l- 31.12.2025 (Bilanzwert) ode R r e ä c h h n t l e ic he Sicherheit (Bilanzwert)
fünf Jahren
in €
1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
davon:
3 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
4 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssiche- 0,00 entfällt
rung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- 0,00 entfällt
schaftlich gleichkommen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.689,21 0,00 0,00 5.689,21 0,00 5.689,21 0,00 entfällt -869,88
8 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
9 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
10 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
11 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbän-
den, Anstalten des öffentlichen Rechts 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
12 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Be-
reich 15.185,85 0,00 0,00 15.185,85 0,00 15.185,85 0,00 entfällt 12.565,62
13 Sonstige Verbindlichkeiten -629,22 0,00 0,00 -629,22 0,00 -629,22 0,00 entfällt -111,53
14 Summe der Verbindlichkeiten 20.245,84 0,00 0,00 20.245,84 0,00 20.245,84 0,00 entfällt 11.584,21
I ÜBERSICHTEN | SEITE 57 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
4. Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen
Muster 23 (zu § 53 GemHVO)
Planungsdaten Planungsdaten Planungsdaten
Ansatz Ergebnis Übertragung Planungsdaten
des des der
des des in das des
zweiten dritten weiteren
lfd. Bezeichnung Haushalts- Haushalts- Haushaltsfolge- Haushaltsfolge-
Nr. Haushaltsfolge- Haushaltsfolge- Haushaltsfolge-
jahres jahres jahr jahres
jahres jahres jahre
in € 1)
1. Aufwandermächtigungen
2. Auszahlungsermächtigungen
2.1 Ordentliche und außerordentliche Auszahlungen
2.2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
2.3 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
3. Ermächtigungen für die Aufnahme von Investitionskredi-
ten
4. Aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdende Auszahlungen
1) Angaben können auch in 1.000 € erfolgen.
I ÜBERSICHTEN | SEITE 58 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
J J Beteiligungsberichte
Die Ortsgemeinde Bölsberg ist weder an Organisationen mit mindestens 5 % direkt (unmit-
telbar) oder indirekt (mittelbar) beteiligt, noch haftet sie uneingeschränkt für irgendwelche
Organisationen. Somit entfällt für diesen Bereich die Darstellung etwaiger Beteiligungsbe-
richte.
J BETEILIGUNGSBERICHTE | SEITE 59 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
K K Kennzahlen zur Bilanz
Stand Stand
31.12.2024 31.12.2025
Eigenkapitalquote 1 71,29 % 70,58 %
= Eigenkapital x 100 : Bilanzsumme
(Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme)
Eigenkapitalquote 2 96,85 % 96,10 %
= Eigenkapital + Sonderposten x 100 : Bilanzsumme
(Eigenkapitalquote 1, jedoch inkl. Sonderposten)
Anlagenintensität 79,91 % 82,05 %
= Anlagevermögen (inkl. Wald) x 100: Bilanzsumme
(Anteil Anlagevermögen an der Bilanzsumme)
Infrastrukturintensität 19,98 % 18,72 %
= Infrastrukturvermögen x 100: Bilanzsumme
(Anteil des Infrastrukturvermögens an der Bilanzsumme)
Sonderpostenquote 1 25,56 % 25,52 %
= Sonderposten x 100: Bilanzsumme
(Anteil der Sonderposten an der Bilanzsumme)
Sonderpostenquote 2 33,74 % 31,91 %
= Sonderposten x 100: Sachanlagevermögen
(Anteil der Sonderposten am Sachanlagevermögen)
Rückstellungsquote 2,23 % 2,28 %
= Rückstellungen x 100: Bilanzsumme
(Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme)
Verschuldenskoeffizient 4,42 % 5,53 %
= Fremdkapital 1): Eigenkapital x 100
(Anteil Fremdkapital am Eigenkapital)
Verschuldungsgrad 3,15 % 3,90 %
= Fremdkapital: Gesamtkapital x 100
(Anteil Fremdkapital am Gesamtkapital/Bilanzsumme)
1) Fremdkapital = Rückstellung, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten
K KENNZAHLEN ZUR BILANZ | SEITE 60 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
L L Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
▪ Anwesende Mitglieder zur Sitzung und Rechnungsprüfung am 18.09.2026
• Schmidt, Sabine
• Groth, Uwe, Vorsitzender
▪ Vorbemerkung zur Prüfung des Jahresabschlusses
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teil-
rechnungen, Bilanz, Anhang, Rechenschaftsbericht, Anlagen-, Forderungs- und Verbindlich-
keitenübersicht und Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen - unter Einbeziehung der Buchführung und des Rechenschaftsbe-
richtes für das Haushaltsjahr 2025 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften der Ge-
mO, GemHVO und diverser VV liegen in der Verantwortung der Verbandsgemeindeverwal-
tung Bad Marienberg.
Unsere Aufgabe ist es, den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob dieser ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden
vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie die
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind (§ 113 Abs. 1 GemO).
Des Weiteren haben wir den Rechenschaftsbericht darauf zu prüfen, ob dieser mit dem Jah-
resabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in Einklang stehen und, ob
seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gemeinde erwecken. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 113 Abs. 2 GemO).
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie die Nachweise, Belege für die Angaben in Buchführung, Jahresab-
schluss, Rechenschaftsberichts überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze, die Würdigung
L BERICHT DES RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES | SEITE 61 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses, den Rechenschaftsbericht sowie die Beurtei-
lung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der Rechnungslegung sachge-
recht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
▪ Ergebnis der Prüfung
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Re-
chenschaftsberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf
Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-
nanz-, und Ertragslage der Gemeinde. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bölsberg, 18.09.2026
Ortsgemeinde Bölsberg
Rechnungsprüfungsausschuss
Uwe Groth
(Vorsitzender)
L BERICHT DES RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES | SEITE 62 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
M M Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.07.2026 den Jahresab-
schluss geprüft. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Rechnungsprüfungsaus-
schuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2026 die Empfehlung an den Gemeinderat abgege-
ben, den Jahresabschluss 2025, wie vorgelegt, festzustellen, die Entlastung des Ortsbür-
germeisters und der Beigeordneten sowie die des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde
Bad Marienberg und der Beigeordneten zu erteilen.
Der Gemeinderat hat mit Sitzung vom 18.09.2026 den Jahresabschluss sowie wie er sich
aus Teil A - L ergibt, festgestellt. Des Weiteren wurde die Entlastung des Ortsbürgermeisters
und der Beigeordneten beschlossen. Ebenso wurde die Entlastung des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten erteilt.
Auf die §§ 108 bis 114 GemO wird verwiesen.
Bölsberg, 18.09.2026
Tobias Rülke
(Ortsbürgermeister)
M FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND ENTLASTUNG | SEITE 63 VON 64
ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025
Notizen
NOTIZEN | SEITE 64 VON 64
Text aus PDF extrahiert