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Jahresabschluss 2025 a) Feststellung des Jahresabschlusses 2025 b) Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)
Datum2026-09-18
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Extrahierter Text

V ERBANDSGEMEINDE B M AD ARIENBERG e J AHRESABSCHLUSS 2025 O RTSGEMEINDE B ÖLSBERG ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 INHALTSVERZEICHNIS | SEITE 2 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................. 3 A Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................................................... 6 B Allgemeines ........................................................................................................................................................ 7 C Ergebnisrechnung ............................................................................................................................................. 9 D Finanzrechnung ............................................................................................................................................... 10 E Teilrechnungen ................................................................................................................................................ 11 1. Übersicht über die Teilhaushalte und zugeordneten Produkte ..................................................................... 11 1.1 Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung und sonstige Leistungen .............................................................. 11 1.1.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 1 ........................................................................................ 11 1.2 Teilhaushalt 2 - Zentrale Finanzleistungen ............................................................................................ 12 1.2.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 2 ........................................................................................ 12 2. Teilhaushalte ................................................................................................................................................ 13 2.1 Teilergebnisrechnung 1 .......................................................................................................................... 13 2.2 Teilfinanzrechnung 1 .............................................................................................................................. 14 2.3 Teilergebnisrechnung 2 .......................................................................................................................... 15 2.4 Teilfinanzrechnung 2 .............................................................................................................................. 16 F Bilanz ................................................................................................................................................................. 18 G Anhang ............................................................................................................................................................. 20 1. Rechtsgrundlagen ......................................................................................................................................... 20 2. Gliederung .................................................................................................................................................... 20 3. Bilanz- und Bewertungsmethoden ................................................................................................................ 20 4. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Aktiva“ .......................................................................................... 22 4.1 Anlagevermögen .................................................................................................................................... 22 4.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................ 23 4.1.2 Sachanlagen .................................................................................................................................. 23 4.1.3 Finanzanlagen ................................................................................................................................ 24 4.2 Umlaufvermögen .................................................................................................................................... 24 4.2.1 Vorräte ........................................................................................................................................... 24 4.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände...................................................................... 25 4.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens ............................................................................................... 25 4.2.4 Kassenbestand, Bankguthaben und sonstige Guthaben ................................................................ 26 4.3 Ausgleichsposten für latente Steuern..................................................................................................... 26 4.4 Rechnungsabgrenzungsposten ............................................................................................................. 26 4.4.1 Disagio ........................................................................................................................................... 26 4.4.2 Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten ....................................................................................... 26 4.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ...................................................................................... 27 5. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Passiva“ ....................................................................................... 27 5.1 Eigenkapital ........................................................................................................................................... 27 5.1.1 Kapitalrücklage ............................................................................................................................... 27 5.1.2 Sonstige Rücklagen ....................................................................................................................... 27 5.1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ............................................................................................. 27 5.1.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag .............................................................................. 28 5.2 Sonderposten ......................................................................................................................................... 28 5.2.1 Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ........................................ 28 5.2.2 Sonderposten zum Anlagevermögen ............................................................................................. 28 5.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ..................................................................................... 29 INHALTSVERZEICHNIS | SEITE 3 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 5.2.4 Sonderposten mit Rücklagenanteil ................................................................................................. 29 5.2.5 Sonderposten für Grabnutzungsentgelte ........................................................................................ 29 5.2.6 Sonderposten für Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte ............................................................ 29 5.2.7 Sonstige Sonderposten .................................................................................................................. 29 5.3 Rückstellungen ...................................................................................................................................... 30 5.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ......................................................... 30 5.3.2 Steuerrückstellungen ...................................................................................................................... 30 5.3.3 Rückstellungen für latente Steuern ................................................................................................ 30 5.3.4 Sonstige Rückstellungen ................................................................................................................ 31 5.4 Verbindlichkeiten .................................................................................................................................... 31 5.4.1 Anleihen ......................................................................................................................................... 31 5.4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen ......................................................................................... 31 5.4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .................. 31 5.4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen ...................................................................................... 32 5.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ........................................................................ 32 5.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ....................................................................................... 32 5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ............................................................. 32 5.4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ........... 32 5.4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtfähigen kommunalen Stiftungen .............................................................................. 33 5.4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich ............................................... 33 5.4.11 Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................... 33 5.5 Rechnungsabgrenzungsposten ............................................................................................................. 33 6. Sonstige Angaben ........................................................................................................................................ 33 6.1 Trägerschaften bei Sparkassen (die nicht bilanziert sind) ...................................................................... 33 6.2 Währungsumrechnungen ....................................................................................................................... 34 6.3 Einschränkungen von Grundbesitzrechten ............................................................................................ 34 6.4 Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden ................................ 34 6.5 Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften ..................... 34 6.6 Noch nicht erhobene Entgelte und Abgaben, deren Anspruch bereits entstanden sind......................... 35 6.7 Rückstellungen (nicht in der Bilanz gesondert ausgewiesen) ................................................................ 35 6.8 Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung der Beschäftigten ............................................................. 35 6.9 Derivative Finanzinstrumente ................................................................................................................. 36 6.10 Abweichende Abschreibungsmethoden ............................................................................................... 36 6.11 Veränderungen der Nutzungsdauer ..................................................................................................... 37 6.12 Beteiligungen ....................................................................................................................................... 37 6.13 Organisationen, für die die Gemeinde uneingeschränkt haftet ............................................................ 37 6.14 Personalbestand .................................................................................................................................. 37 6.15 Organe der Gemeinde ......................................................................................................................... 38 6.16 Verträge ............................................................................................................................................... 38 6.17 Konzessionsverträge ............................................................................................................................ 39 6.18 Verpflichtungen gegenüber Eigenbetrieben bzw. eigenbetriebsähnlich geführten Einrichtungen ........ 39 6.19 Haushaltsreste ..................................................................................................................................... 39 6.20 Steuerliche Verhältnisse ...................................................................................................................... 39 7. Unterlassen von Angaben und Erläuterungen .............................................................................................. 40 H Rechenschaftsbericht ..................................................................................................................................... 41 1. Rechtsgrundlagen ......................................................................................................................................... 41 2. Lage der Gemeinde ...................................................................................................................................... 41 2.1 Rahmenbedingungen ............................................................................................................................. 42 INHALTSVERZEICHNIS | SEITE 4 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 2.2 Organe der Gemeinde ........................................................................................................................... 43 2.3 Organisation der Gemeindeverwaltung .................................................................................................. 43 3. Vermögens- und Finanzlage ......................................................................................................................... 44 3.1 Zusammengefasstes Ergebnis ............................................................................................................... 44 3.1.1 Bilanz ............................................................................................................................................. 44 3.1.2 Ergebnisrechnung .......................................................................................................................... 44 3.1.3 Finanzrechnung.............................................................................................................................. 44 3.1.4 Haushaltsausgleich ........................................................................................................................ 44 3.2 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage ......................................................................................... 45 3.2.1 Vermögens- und Kapitalstruktur ..................................................................................................... 45 3.2.2 Anlagevermögen ............................................................................................................................ 45 3.2.2.1 Investitionen ........................................................................................................................... 46 3.2.2.2 Abschreibungen / Anlageabgänge .......................................................................................... 46 3.2.2.3 Zuschreibungen ...................................................................................................................... 47 3.2.3 Umlaufvermögen ............................................................................................................................ 47 3.2.3.1 Vorräte .................................................................................................................................... 47 3.2.3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .............................................................. 47 3.2.3.3 Liquide Mittel .......................................................................................................................... 47 3.2.4 Rückstellungen ............................................................................................................................... 48 3.2.5 Schulden ........................................................................................................................................ 48 3.2.5.1 Verbindlichkeiten .................................................................................................................... 48 3.2.6 Eigenkapital .................................................................................................................................... 48 3.2.6.1 Verlauf der Haushaltswirtschaft .............................................................................................. 48 4. Ertragslage der Gemeinde ............................................................................................................................ 49 4.1 Zusammengefasstes Ergebnis ............................................................................................................... 49 4.2 Analyse der Plan-/ Ist- Abweichungen ................................................................................................... 49 4.2.1 Ergebnisrechnung .......................................................................................................................... 49 4.2.2 Finanzrechnung.............................................................................................................................. 52 5. Risiko- und Prognosebericht ......................................................................................................................... 53 5.1 Ergebnishaushalt ................................................................................................................................... 53 5.2 Finanzhaushalt ....................................................................................................................................... 53 I Übersichten ........................................................................................................................................................ 54 1. Anlagenübersicht .......................................................................................................................................... 55 2. Forderungsübersicht ..................................................................................................................................... 56 3. Verbindlichkeitenübersicht ............................................................................................................................ 57 4. Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen ........ 58 J Beteiligungsberichte ........................................................................................................................................ 59 K Kennzahlen zur Bilanz ..................................................................................................................................... 60 L Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses ............................................................................................. 61 M Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung ................................................................................. 63 Notizen ................................................................................................................................................................. 64 INHALTSVERZEICHNIS | SEITE 5 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 A A Abkürzungsverzeichnis AHK = Anschaffungs- oder Herstellungskosten Altersvorsorge-TV- = Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftig- Kommunal ten des öffentlichen Dienstes BBesG = Bundesbesoldungsgesetz BGF = Brutto-Grundfläche BewG = Bewertungsgesetz BMF = Bundesministerium der Finanzen EigAnVO = Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung EStG = Einkommensteuergesetz FAG = Finanzausgleichgesetz GemEBilBewVO = Gemeindeeröffnungsbilanzbewertungsverordnung GemHVO = Gemeindehaushaltsverordnung GemO = Gemeindeordnung GewStG = Gewerbesteuergesetz HGB = Handelsgesetzbuch IDW = Institut der Wirtschaftsprüfer IKZ = Investitionskostenzuschuss IMK = Innenministerkonferenz KAG = Kommunalabgabengesetz KomAEVO = Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kom- munale Ehrenämter KomDoppikLG = Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik KStG = Körperschaftssteuergesetz LHO = Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz LKomBesVO = Kommunal-Besoldungsverordnung PPA = Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim TVAöD = Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst UStG = Umsatzsteuergesetz VV = Verwaltungsvorschrift WertR 2002 = Wertermittlungsrichtlinien 2002 A ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | SEITE 6 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 B B Allgemeines Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder, kurz Innenministerkonferenz (IMK), hat am 21.11.2003 auf Grundlage ihrer Konzeptionen und Eckpunkte die Reformierung des kommunalen Haushalts- und Kassenrechts beschlossen. Rechtsgrundlage für die Reform in Rheinland-Pfalz ist das Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) vom 02.03.2006. Danach hatten die Kommunen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2007 bis 2009 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Kommunale Doppik (Doppik = doppelte Buchführung in Kontenform) umzustellen (Artikel 8, § 1 KomDoppikLG). Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.07.2006 die Umstellung von der Kameralistik auf die Kommunale Doppik mit Beginn des Haushaltsjahres 2009 beschlossen. Damit ist für die Gemeinde die Bilanz Teil und zugleich Mittelpunkt des sogenannten doppi- schen Drei-Komponenten-Systems und wird durch die Finanzrechnung und Ergebnisrech- nung unmittelbar beeinflusst. Die Bilanz ist eine stichtagsgenaue Gegenüberstellung von Vermögen (Mittelverwendung) und Kapital (Mittelherkunft). Damit wird eine detaillierte Auskunft über die Vermögensstruktur und die Schulden einer Gemeinde gegeben. Das Vermögen wird auf der Aktivseite, das Ka- pital auf der Passivseite der Bilanz dargestellt. Die Aktivseite gliedert sich im Groben in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Das Anla- gevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die in der Regel langfristig dem Geschäfts- bzw. Verwaltungsbetrieb dienen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen). Das Umlaufvermögen enthält dagegen die Vermögensgegenstände, die dem Geschäfts- bzw. Verwaltungsbetrieb kurzfristig dienen (Vorräte, Forderungen, liquide Mittel). Die Passivseite gliedert sich in das Eigenkapital, das Fremdkapital und die Sonderposten. Das Fremdkapital enthält alle langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten (z. B. Kredite, Rückstellungen und andere). Sonderposten sind erhaltene zweckgebundene Zahlungen, die mit der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zusammenhängen. Beim Eigenkapital handelt es sich lediglich um eine Rechengröße, die sich aus der Bilanz- summe der Aktiva abzüglich der Passiva (ohne Eigenkapital) ergibt. Sofern die Summe des Fremdkapitals und der Sonderposten größer als das Vermögen ist, liegt eine bilanzielle Überschuldung vor. B ALLGEMEINES | SEITE 7 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 In der Ergebnisrechnung werden die Aufwendungen und Erträge erfasst und nachgewiesen. Dagegen werden in der Finanzrechnung die Auszahlungen und Einzahlungen, insbesondere die Investitionen, die Kreditaufnahmen und Kredittilgungen dargestellt und ausgewiesen. Die Bilanz und der dazugehörige Anhang haben ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln (Artikel 8, § 4 Abs. 3 Satz 1 KomDoppikLG). Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte sich anhand der Ausfüh- rungen ein realistisches Bild von den Wertansätzen machen können (Artikel 8, § 8, Abs. 1 KomDoppikLG). Die Angaben im Anhang wurden nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden, insbesondere den Grundsätzen der Vollständigkeit, Wesentlichkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit, gemacht. Nach dem Grundsatz der Stetigkeit sind die vorgenommenen Strukturierungen, Gliederun- gen und Erläuterungen grundsätzlich beizubehalten. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit ist auf Detailerläuterungen grundsätzlich zu verzichten. In der Eröffnungsbilanz wurden jedoch ausführlich die einzelnen Bilanzpositionen und Bewertungsmethoden erläutert. Insoweit wird auf diese Ausführungen verwiesen. Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemein- de so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Re- chenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr zu geben. Zudem soll der Rechenschaftsbericht eine Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinden enthalten. Auf Vorgänge von besonderer Bedeu- tung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind und auf Chancen und Ri- siken für die künftige Entwicklung der Gemeinde ist hierbei einzugehen. B ALLGEMEINES | SEITE 8 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 C C Ergebnisrechnung Muster 15 (zu § 44 Gem HVO) Ergebnis- Ansatz Abweichung veränderung Übertragung Übertragung Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber aus ins Jahr lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024 Ergebnisrechnung 2024 2026 Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp. 1) in € 1 2 3 4 5 6 7 E 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 222.266,74 0,00 217.750,00 226.023,92 -8.273,92 0,00 3.757,18 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und E 2 93.924,71 0,00 50.120,00 51.853,48 -1.733,48 0,00 -42.071,23 sonstige Transfererträge E 3 + Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 22.588,92 0,00 19.500,00 20.828,12 -1.328,12 0,00 -1.760,80 E 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 10.768,93 0,00 7.630,00 7.007,14 622,86 0,00 -3.761,79 E 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 7 + Sonstige laufende Erträge 10.534,05 0,00 28.930,00 29.466,69 -536,69 0,00 18.932,64 Summe der laufenden Erträge aus Verwal- E 8 360.083,35 0,00 323.930,00 335.179,35 -11.249,35 0,00 -24.904,00 tungstätigkeit E 9 – Personal- und Versorgungsaufwendungen 23.519,02 0,00 22.630,00 21.731,28 898,72 0,00 -1.787,74 E 10 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 52.232,44 0,00 68.730,00 67.032,16 1.697,84 0,00 14.799,72 E 11 – Abschreibungen 30.309,85 0,00 29.440,00 30.789,77 -1.349,77 0,00 479,92 – Zuwendungen, Umlagen und sonstige Trans- E 12 190.458,80 0,00 192.550,00 192.840,36 -290,36 0,00 2.381,56 feraufwendungen E 13 – Aufwendungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 14 – Sonstige laufende Aufwendungen 33.812,25 0,00 10.480,00 38.687,41 -28.207,41 0,00 4.875,16 Summe der laufenden Aufwendungen aus E 15 330.332,36 0,00 323.830,00 351.080,98 -27.250,98 0,00 20.748,62 Verwaltungstätigkeit Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätig- E 16 29.750,99 0,00 100,00 -15.901,63 16.001,63 0,00 -45.652,62 keit E 17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 10.192,13 0,00 3.050,00 471,52 2.578,48 0,00 -9.720,61 – Zinsaufwendungen und sonstige Finanzauf- E 18 23,00 0,00 50,00 101,00 -51,00 0,00 78,00 wendungen Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge E 19 10.169,13 0,00 3.000,00 370,52 2.629,48 0,00 -9.798,61 und -aufwendungen E 20 Ordentliches Ergebnis 39.920,12 0,00 3.100,00 -15.531,11 18.631,11 0,00 -55.451,23 E 21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Jahresergebnis (Jahresüberschuss / Jahres- E 23 39.920,12 0,00 3.100,00 -15.531,11 18.631,11 0,00 -55.451,23 fehlbetrag) C ERGEBNISRECHNUNG | SEITE 9 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 D D Finanzrechnung Muster 16 (zu § 45 Gem HVO) Ergebnis- Ansatz Abweichung veränderung Übertragung Übertragung Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber aus ins Jahr l N fd r. . Finanzrechnung 2024 2024 N e a i c n h s t c r h ä l g . e 2025 (Sp ./ . . 2 S + p. S 4 p ) . 3 2026 (Sp. 2 4 0 2 ./ 4 . Sp. 1) in € 1 2 3 4 5 6 7 F 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 219.563,88 0,00 217.750,00 224.611,98 -6.861,98 0,00 5.048,10 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige F 2 91.163,00 0,00 47.380,00 48.873,00 -1.493,00 0,00 -42.290,00 Transfereinzahlungen F 3 + Einzahlungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 F 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 6.803,40 0,00 5.150,00 8.002,70 -2.852,70 0,00 1.199,30 F 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 13.233,93 0,00 7.630,00 7.007,14 622,86 0,00 -6.226,79 F 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 F 7 + Sonstige laufende Einzahlungen 4.802,21 0,00 4.930,00 4.930,42 -0,42 0,00 128,21 Summe der laufenden Einzahlungen aus Verwal- F 8 335.566,42 0,00 282.840,00 293.425,24 -10.585,24 0,00 -42.141,18 tungstätigkeit F 9 – Personal- und Versorgungsauszahlungen 20.597,02 0,00 20.730,00 20.810,28 -80,28 0,00 213,26 F 10 – Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 58.002,15 0,00 68.730,00 54.970,16 13.759,84 0,00 -3.031,99 F 11 * – Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transfer- F 12 190.186,41 0,00 193.450,00 195.146,63 -1.696,63 0,00 4.960,22 auszahlungen F 13 – Auszahlungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 F 14 – Sonstige laufende Auszahlungen 9.833,20 0,00 10.480,00 7.573,39 2.906,61 0,00 -2.259,81 Summe der laufenden Auszahlungen aus Ver- F 15 278.618,78 0,00 293.390,00 278.500,46 14.889,54 0,00 -118,32 waltungstätigkeit Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus F 16 56.947,64 0,00 -10.550,00 14.924,78 -25.474,78 0,00 -42.022,86 Verwaltungstätigkeit + Zinseinzahlungen und sonstige Finanzeinzahlun- F 17 3.322,15 0,00 3.050,00 7.330,98 -4.280,98 0,00 4.008,83 gen – Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszah- F 18 23,00 0,00 50,00 101,00 -51,00 0,00 78,00 lungen Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- F 19 3.299,15 0,00 3.000,00 7.229,98 -4.229,98 0,00 3.930,83 und -auszahlungen F 20 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 60.246,79 0,00 -7.550,00 22.154,76 -29.704,76 0,00 -38.092,03 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszah- F 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 lungen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus internen F 22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Leistungsbeziehungen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen F 23 60.246,79 0,00 -7.550,00 22.154,76 -29.704,76 0,00 -38.092,03 Ein- und Auszahlungen F 24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 7.500,00 -7.500,00 0,00 7.500,00 + Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen F 25 600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -600,00 Entgelten F 26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätig- F 27 600,00 0,00 0,00 7.500,00 -7.500,00 0,00 6.900,00 keit – Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegen- F 28 40.879,28 0,00 6.200,00 6.166,00 34,00 0,00 -34.713,28 stände F 29 – Auszahlungen für Sachanlagen 0,00 0,00 30.000,00 43.907,08 -13.907,08 0,00 43.907,08 F 30 – Auszahlungen für Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 F 31 – Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätig- F 32 40.879,28 0,00 36.200,00 50.073,08 -13.873,08 0,00 9.193,80 keit Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investiti- F 33 -40.279,28 0,00 -36.200,00 -42.573,08 6.373,08 0,00 -2.293,80 onstätigkeit F 34 Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbetrag 19.967,51 0,00 -43.750,00 -20.418,32 -23.331,68 0,00 -40.385,83 F 35 + Aufnahme von Investitionskrediten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 F 36 – Tilgung von Investitionskrediten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investiti- F 37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 onskrediten Veränderung der Forderungen gegenüber der F 38 Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskas- -19.967,51 0,00 43.750,00 20.418,32 23.331,68 0,00 40.385,83 se Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber F 39 der Verbandsgemeinde im Rahmen der Ein- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 heitskasse Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzie- F 40 -19.967,51 0,00 43.750,00 20.418,32 23.331,68 0,00 40.385,83 rungstätigkeit F 41 Saldo der durchlaufenden Gelder 3.143,62 0,00 0,00 -54,98 54,98 0,00 -3.198,60 Verwendung Finanzmittelüberschuss / Deckung F 42 -16.823,89 0,00 43.750,00 20.363,34 23.386,66 0,00 37.187,23 Finanzmittelfehlbetrag Veränderung der liquiden Mittel (einschließlich F 43 23.111,13 0,00 -43.750,00 -20.473,30 -23.276,70 0,00 -43.584,43 durchlaufender Gelder) nachrichtlich: F 44 60.246,79 0,00 -7.550,00 22.154,76 -29.704,76 0,00 -38.092,03 Ausgleich Finanzhaushalt D FINANZRECHNUNG | SEITE 10 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 E E Teilrechnungen 1. Übersicht über die Teilhaushalte und zugeordneten Produkte 1.1 Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung und sonstige Leistungen 1.1.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 1 1111 Verwaltungsführung 1113 Öffentlichkeitsarbeit 1143 Bauhof 2111 Grundschulumlage 2622 Förderung der Musikpflege 2812 Kulturförderung/ Heimatpflege Seniorenarbeit 3655 Kostenbeteiligung andere Kindergartenträger 3661 Kinderspielplätze 5411 Straßen, Gehwege, ÖPNV- Anlagen und deren Ausstattung 5412 Verkehrsausstattung (Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen) 5415 Konzessionsabgaben 5451 Kommunale Straßenreinigung, kommunaler Winterdienst 5511 Öffentliches Grün, Landschaftsbau 5531 Friedhofs- und Bestattungswesen 5541 Naturschutz und Landschaftspflege 5551 Kommunale Forstwirtschaft 5553 Kommunale Landwirtschaft, unbebaute Grundstücke 5559 Feldwege, Landwirtschaftswege, Wirtschaftswege 5731 Grillhütte 5732 Dorfgemeinschaftshaus E TEILRECHNUNGEN | SEITE 11 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 1.2 Teilhaushalt 2 - Zentrale Finanzleistungen 1.2.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 2 6111 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6121 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 6261 Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens E TEILRECHNUNGEN | SEITE 12 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 2. Teilhaushalte 2.1 Teilergebnisrechnung 1 Muster 18 (zu § 46 GemHVO) Teilergebnisrechnung 1 Ergebnis- Ansatz Abweichung veränderung Übertragung Übertragung Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber aus ins Jahr lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024 Ertrags- und Aufwandsarten 2024 2026 Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp. 1) in € 1 2 3 4 5 6 7 E 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und E 2 2.791,71 0,00 2.770,00 4.510,48 -1.740,48 0,00 1.718,77 sonstige Transfererträge E 3 + Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 22.588,92 0,00 19.500,00 20.828,12 -1.328,12 0,00 -1.760,80 E 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 10.768,93 0,00 7.630,00 7.007,14 622,86 0,00 -3.761,79 E 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 7 + Sonstige laufende Erträge 10.317,17 0,00 4.800,00 5.411,94 -611,94 0,00 -4.905,23 Summe der laufenden Erträge aus Verwal- E 8 46.466,73 0,00 34.700,00 37.757,68 -3.057,68 0,00 -8.709,05 tungstätigkeit E 9 – Personal- und Versorgungsaufwendungen 23.519,02 0,00 22.630,00 21.731,28 898,72 0,00 -1.787,74 E 10 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 52.232,44 0,00 68.730,00 67.032,16 1.697,84 0,00 14.799,72 E 11 – Abschreibungen 30.309,85 0,00 29.440,00 30.789,77 -1.349,77 0,00 479,92 – Zuwendungen, Umlagen und sonstige Trans- E 12 9.396,50 0,00 9.450,00 9.430,75 19,25 0,00 34,25 feraufwendungen E 13 – Aufwendungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 14 – Sonstige laufende Aufwendungen 9.701,49 0,00 10.480,00 7.684,59 2.795,41 0,00 -2.016,90 Summe der laufenden Aufwendungen aus E 15 125.159,30 0,00 140.730,00 136.668,55 4.061,45 0,00 11.509,25 Verwaltungstätigkeit Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätig- E 16 -78.692,57 0,00 -106.030,00 -98.910,87 -7.119,13 0,00 -20.218,30 keit E 17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 – Zinsaufwendungen und sonstige Finanzauf- E 18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 wendungen Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge E 19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 und -aufwendungen E 20 Ordentliches Ergebnis -78.692,57 0,00 -106.030,00 -98.910,87 -7.119,13 0,00 -20.218,30 E 21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Jahresergebnis (Jahresüberschuss E 23 -78.692,57 0,00 -106.030,00 -98.910,87 -7.119,13 0,00 -20.218,30 /Jahresfehlbetrag) E TEILRECHNUNGEN | SEITE 13 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 2.2 Teilfinanzrechnung 1 Muster 18 (zu § 46 GemHVO) Teilfinanzrechnung 1 Ergebnis- verände- Ansatz Abweichung Übertragung Übertragung rung Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 aus ins Jahr gegenüber lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. Ein- und Auszahlungsarten 2024 2026 2024 Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp. 1) in € 1 2 3 4 5 6 7 Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen F 16 -72.969,44 0,00 -91.780,00 -71.484,67 -20.295,33 0,00 1.484,77 aus Verwaltungstätigkeit Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- F 19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 und -auszahlungen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun- F 20 -72.969,44 0,00 -91.780,00 -71.484,67 -20.295,33 0,00 1.484,77 gen Saldo der außerordentlichen Ein- und Aus- F 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 zahlungen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus inter- F 22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 nen Leistungsbeziehungen Saldo der ordentlichen und außerordentli- F 23 -72.969,44 0,00 -91.780,00 -71.484,67 -20.295,33 0,00 1.484,77 chen Ein- und Auszahlungen F 24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 7.500,00 -7.500,00 0,00 7.500,00 + Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen F 25 600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -600,00 Entgelten F 26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe der Einzahlungen aus Investitionstä- F 27 600,00 0,00 0,00 7.500,00 -7.500,00 0,00 6.900,00 tigkeit – Auszahlungen für immaterielle Vermögensge- F 28 40.879,28 0,00 6.200,00 6.166,00 34,00 0,00 -34.713,28 genstände F 29 – Auszahlungen für Sachanlagen 0,00 0,00 30.000,00 43.907,08 -13.907,08 0,00 43.907,08 F 30 – Auszahlungen für Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 F 31 – Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe der Auszahlungen aus Investitions- F 32 40.879,28 0,00 36.200,00 50.073,08 -13.873,08 0,00 9.193,80 tätigkeit Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inves- F 33 -40.279,28 0,00 -36.200,00 -42.573,08 6.373,08 0,00 -2.293,80 titionstätigkeit Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbe- F 34 -113.248,72 0,00 -127.980,00 -114.057,75 -13.922,25 0,00 -809,03 trag E TEILRECHNUNGEN | SEITE 14 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 2.3 Teilergebnisrechnung 2 Muster 18 (zu § 46 GemHVO) Teilergebnisrechnung 2 Ergebnis- Ansatz Abweichung veränderung Übertragung Übertragung Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber aus ins Jahr lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024 Ertrags- und Aufwandsarten 2024 2026 Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp. 1) in € 1 2 3 4 5 6 7 E 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 222.266,74 0,00 217.750,00 226.023,92 -8.273,92 0,00 3.757,18 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und E 2 91.133,00 0,00 47.350,00 47.343,00 7,00 0,00 -43.790,00 sonstige Transfererträge E 3 + Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 7 + Sonstige laufende Erträge 216,88 0,00 24.130,00 24.054,75 75,25 0,00 23.837,87 Summe der laufenden Erträge aus Verwal- E 8 313.616,62 0,00 289.230,00 297.421,67 -8.191,67 0,00 -16.194,95 tungstätigkeit E 9 – Personal- und Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 10 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 11 – Abschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 – Zuwendungen, Umlagen und sonstige Trans- E 12 181.062,30 0,00 183.100,00 183.409,61 -309,61 0,00 2.347,31 feraufwendungen E 13 – Aufwendungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 14 – Sonstige laufende Aufwendungen 24.110,76 0,00 0,00 31.002,82 -31.002,82 0,00 6.892,06 Summe der laufenden Aufwendungen aus E 15 205.173,06 0,00 183.100,00 214.412,43 -31.312,43 0,00 9.239,37 Verwaltungstätigkeit Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätig- E 16 108.443,56 0,00 106.130,00 83.009,24 23.120,76 0,00 -25.434,32 keit E 17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 10.192,13 0,00 3.050,00 471,52 2.578,48 0,00 -9.720,61 – Zinsaufwendungen und sonstige Finanzauf- E 18 23,00 0,00 50,00 101,00 -51,00 0,00 78,00 wendungen Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge E 19 10.169,13 0,00 3.000,00 370,52 2.629,48 0,00 -9.798,61 und -aufwendungen E 20 Ordentliches Ergebnis 118.612,69 0,00 109.130,00 83.379,76 25.750,24 0,00 -35.232,93 E 21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E 22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Jahresergebnis (Jahresüberschuss E 23 118.612,69 0,00 109.130,00 83.379,76 25.750,24 0,00 -35.232,93 /Jahresfehlbetrag) E TEILRECHNUNGEN | SEITE 15 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 2.4 Teilfinanzrechnung 2 Teilfinanzrechnung 2 Ergebnis- Ansatz Abweichung veränderung Übertragung Übertragung Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber aus ins Jahr lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024 Ein- und Auszahlungsarten 2024 2026 Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp. 1) in € 1 2 3 4 5 6 7 Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen F 16 129.917,08 0,00 81.230,00 86.409,45 -5.179,45 0,00 -43.507,63 aus Verwaltungstätigkeit Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- F 19 3.299,15 0,00 3.000,00 7.229,98 -4.229,98 0,00 3.930,83 und -auszahlungen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun- F 20 133.216,23 0,00 84.230,00 93.639,43 -9.409,43 0,00 -39.576,80 gen Saldo der außerordentlichen Ein- und Aus- F 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 zahlungen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus inter- F 22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 nen Leistungsbeziehungen Saldo der ordentlichen und außerordentli- F 23 133.216,23 0,00 84.230,00 93.639,43 -9.409,43 0,00 -39.576,80 chen Ein- und Auszahlungen F 24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 + Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen F 25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Entgelten F 26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe der Einzahlungen aus Investitionstä- F 27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 tigkeit – Auszahlungen für immaterielle Vermögensge- F 28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 genstände F 29 – Auszahlungen für Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 F 30 – Auszahlungen für Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 F 31 – Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe der Auszahlungen aus Investitions- F 32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 tätigkeit Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inves- F 33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 titionstätigkeit Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbe- F 34 133.216,23 0,00 84.230,00 93.639,43 -9.409,43 0,00 -39.576,80 trag E TEILRECHNUNGEN | SEITE 16 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 E TEILRECHNUNGEN | SEITE 17 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 F F Bilanz Aktiva Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2025 Zwischen- Zwischen- Zwischen- Zwischen- Gesamt Gesamt summe 1 summe 2 summe 1 summe 2 A1 Anlagevermögen 1.002.692,95 1.021.976,26 A1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 123.089,36 122.646,84 A1.1.1 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizen- 0,00 0,00 zen an solchen Rechten und Werten A1.1.2 Geleistete Zuwendungen 0,00 0,00 A1.1.3 Gezahlte Investitionszuwendungen 123.089,36 122.646,84 A1.1.4 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 A1.1.5 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 A1.2 Sachanlagen 879.353,59 899.079,42 A1.2.1 Wald, Forsten 416.012,83 416.012,83 A1.2.2 Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.824,99 8.666,90 A1.2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 201.589,42 226.301,54 A1.2.4 Infrastrukturvermögen 250.752,89 233.138,61 A1.2.5 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 A1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler 0,00 0,00 A1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 2,00 2,00 A1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.171,46 14.957,54 A1.2.9 Pflanzen und Tiere 0,00 0,00 A1.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 0,00 A1.3 Finanzanlagen 250,00 250,00 A1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 A1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 A1.3.3 Beteiligungen 0,00 0,00 A1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis 0,00 0,00 besteht A1.3.5 Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, 0,00 0,00 rechtsfähige kommunale Stiftungen A1.3.6 Ausleihungen an Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des 0,00 0,00 öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen A1.3.7 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 250,00 250,00 A1.3.8 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 A2 Umlaufvermögen 252.127,70 223.535,06 A2.1 Vorräte 0,00 0,00 A2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0,00 A2.1.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 0,00 0,00 A2.1.3 Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren 0,00 0,00 A2.1.4 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0,00 0,00 A2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 252.127,70 223.535,06 A2.2.1 öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 5.103,45 4.839,27 A2.2.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 795,90 91,12 A2.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 A2.2.4 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis 0,00 0,00 besteht A2.2.5 Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des 0,00 0,00 öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen A2.2.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 246.228,35 218.604,67 A2.2.7 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 A2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 A2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 A2.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 A2.4 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei der EZB, Guthaben 0,00 0,00 bei Kreditinstituten und Schecks A3 Ausgleichsposten für latente Steuern 0,00 0,00 A4 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 A4.1 Disagio 0,00 0,00 A4.2 Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 A5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 Bilanzsumme Stand 31.12.2024 1.254.820,65 Stand 31.12.2025 1.245.511,32 F BILANZ | SEITE 18 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 Muster 19 (zu § 47 GemHVO) Passiva Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2025 Zwischen- Zwischen- Zwischen- Zwischen- Gesamt Gesamt summe 1 summe 2 summe 1 summe 2 B1 Eigenkapital 894.596,47 879.065,36 B1.1 Kapitalrücklage 854.676,35 894.596,47 B1.2 Sonstige Rücklagen 0,00 0,00 B1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 39.920,12 -15.531,11 B2 Sonderposten 320.702,97 317.860,12 B2.1 Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 24.000,00 31.000,00 B2.2 Sonderposten zum Anlagevermögen 296.702,97 286.860,12 B2.2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 67.461,80 71.981,32 B2.2.2 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 229.241,17 214.878,80 B2.2.3 Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen 0,00 0,00 B2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 B2.4 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 B2.5 Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten 0,00 0,00 B2.6 Sonderposten aus Anzahlungen für Grabnutzungsentgelte 0,00 0,00 B2.7 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 B3 Rückstellungen 27.937,00 28.340,00 B3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 27.937,00 28.340,00 B3.2 Steuerrückstellungen 0,00 0,00 B3.3 Rückstellungen für latente Steuern 0,00 0,00 B3.4 Sonstige Rückstellungen 0,00 0,00 B4 Verbindlichkeiten 11.584,21 20.245,84 B4.1 Anleihen 0,00 0,00 B4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00 B4.2.1 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 0,00 0,00 B4.2.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 B4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich 0,00 0,00 gleichkommen B4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00 B4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -869,88 5.689,21 B4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 B4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 B4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- 0,00 0,00 verhältnis besteht B4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstal- 0,00 0,00 ten des öffentlichen Rechts B4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich 12.565,62 15.185,85 B4.11 Sonstige Verbindlichkeiten -111,53 -629,22 B5 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 Bilanzsumme Stand 31.12.2024 1.254.820,65 Stand 31.12.2025 1.245.511,32 F BILANZ | SEITE 19 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 G G Anhang 1. Rechtsgrundlagen Die Ortsgemeinde Bölsberg hat gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) jähr- lich einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermit- teln. Der Anhang ist gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 5 GemO Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Inhalte des Anhangs ergeben sich im Wesentlichen aus § 48 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). 2. Gliederung Die Gliederungsvorschriften der GemHVO (§ 43 GemHVO) zur Bilanz fanden uneinge- schränkt Beachtung. Hinsichtlich des Aufbaus des Anhangs besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Die Gliede- rung und Strukturierung des Anhangs erfolgte nach sachlichen Gesichtspunkten. 3. Bilanz- und Bewertungsmethoden ▪ Erstbewertung Die erstmalige Bewertung der in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 enthaltenen Positio- nen erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemein- den, des Artikels 8, §§ 5 bis 7 KomDoppikLG, der Empfehlungen der Schlussberichte I und II zur kommunalen Doppik Rheinland- Pfalz sowie der Bestimmungen der GemEBilBewVO und der VV-GemEBilBewVO. Die Werte für das bis zum 31.12.1999 angeschaffte oder hergestellte Sachanlagevermögen und die dazugehörigen Sonderposten wurden, soweit die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht oder nicht mit einem wirtschaftlich vertretbaren Zeitaufwand ermit- telt werden konnten, durch entsprechende Sachwertverfahren nach der GemEBilBewVO ermittelt. Angeschafftes oder hergestelltes Sachanlagevermögen ab dem 01.01.2000 wurde G ANHANG | SEITE 20 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 generell mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Dies gilt ebenso für die Sonderposten. Hier wurden die tatsächlich bewilligten und erhaltenen Zuwei- sungen und Zuschüsse berücksichtigt. ▪ Grundsatz der Einzelbewertung Die Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich einzeln bewertet (Grundsatz der Einzel- bewertung). Der Gesetzgeber hat hierzu Vereinfachungsregelungen eingeräumt. Danach konnten Vermögensgegenstände mittels Gruppenwert- oder Festwertverfahren bewertet werden. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Das bewegliche Anlagevermögen wurde im Rahmen einer Inventur vor dem Eröffnungsbi- lanzstichtag aufgenommen und entsprechend fortgeschrieben. ▪ Weitere Grundsätze Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben und so zu erläu- tern, dass sachverständige Dritte sich anhand der Ausführungen ein realistisches Bild von den Wertansätzen machen können. Die Angaben im Anhang wurden nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden, insbesondere den Grundsätzen der Vollständigkeit, Wesentlichkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit, gemacht. Nach dem Grundsatz der Stetigkeit wurden die vorgenommenen Strukturierungen, Gliede- rungen und Erläuterungen im Wesentlichen beibehalten. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit ist auf Detailerläuterungen in der Bilanz und im Anhang grundsätzlich zu verzichten. Allerdings wurde es unsererseits als sinnvoll erachtet, erweiterte Erläuterungen in der Eröffnungsbilanz vorzunehmen. Dadurch wurde den Grundsätzen der Vollständigkeit und der Klarheit mehr Bedeutung beigemessen. Beim vorliegenden Anhang wurde sich jedoch auf die wesentlichen Angaben konzentriert. ▪ Anschaffungs- und Herstellungskosten Die Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen für die Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem Bilanzstichtag, angesetzt. G ANHANG | SEITE 21 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 Bezüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten im Rahmen der Erstellung der Eröff- nungsbilanz zum 01.01.2009 wird auf den Anhang zur Eröffnungsbilanz verwiesen. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wert- mäßig den Betrag von 1.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, werden nicht erfasst. Bei den Herstellungskosten wurden lediglich die Material- und Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung berücksichtigt. Eigene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. ▪ Abschreibungen Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear erfolgt. Maßgebend waren die in der Abschreibungstabelle genannten Nutzungsdauern. Die Abschreibungen wurden dabei zeitanteilig, d. h. monatsgenau, berechnet. Eventuelle Zuschreibungen und außerplanmäßi- ge Abschreibungen wurden an entsprechender Stelle erläutert (siehe Teil H, Ziffer 3.2.2.2 und Ziffer 3.2.2.3). Von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen. Ebenso wurde nicht von der Darstellungsform der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Bi- lanz abgewichen. Die Rechnungsergebnisse sind im Rechenschaftsbericht erläutert. 4. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Aktiva“ 4.1 Anlagevermögen Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die in der Regel einer langfristi- gen Nutzungsabsicht unterliegen. Die Bilanzierung des Anlagevermögens zur Einführung der kommunalen Doppik (ab 01.01.2009) wurde ausführlich in der Eröffnungsbilanz der Ortsgemeinde Bölsberg darge- stellt. G ANHANG | SEITE 22 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 Danach eingetretene Veränderungen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskos- ten bilanziert und, soweit es sich um abnutzbares Vermögen handelt, unter Berücksichtigung planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Bilanzposition: A1 Bilanzsumme: 1.021.976,26 € 4.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Dabei handelt es sich um nicht-körperliche Vermögensgegenstände, wie z. B. Konzessionen, Rechte (Patente, Urheberrechte), Lizenzen (z. B. für Software-Nutzung) und Zuwendungen für Investitionen (z. B. Investitionszuschuss an die Verbandsgemeindewerke für die Oberflä- chenentwässerung). Nicht aktivierbar sind unentgeltlich erworbene oder selbst hergestellte immaterielle Wirtschaftsgüter. Bilanzposition: A1.1 Bilanzsumme: 122.646,84 € Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt A1.1.3 Gezahlte Investitionszuschüsse 122.646,84 € • Verbandsgemeinde Bad Marienberg 23.345,65 € (Umlage Grundschulen - investiver Anteil) • Ortsgemeinde Unnau (Kindergarten) 47.106,55 € • Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg 49.320,50 € (Straßenoberflächenentwässerung) • Forstrevier Verbandsgemeinde Bad Marienberg 2.874,14 € 4.1.2 Sachanlagen Zu den Sachanlagen gehören alle körperlichen Vermögensgegenstände des Anlagevermö- gens. Bilanzposition: A1.2 Bilanzsumme: 899.079,42 € Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt A1.2.1 Wald, Forsten 416.012,83 € • Grundstücke 53.463,67 € • Aufstehender Holzvorrat 362.549,16 € A1.2.2 Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 8.666,90 € Rechte A1.2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 226.301,54 € • Erholungsfläche „Waldstraße“ 30.023,94 € • Buswartehalle 1,00 € G ANHANG | SEITE 23 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 • Friedhof 70.948,79 € • Grillhütte 11.449,20 € • Dorfgemeinschaftshaus 113.878,61 € A1.2.4 Infrastrukturvermögen 233.138,61 € A1.2.5 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 € A1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler 0,00 € A1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 2,00 € A1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.957,54 € A1.2.9 Pflanzen und Tiere 0,00 € A1.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 € 4.1.3 Finanzanlagen Hierzu zählen insbesondere die Beteiligungen, Eigenbetriebe, Zweckverbände und Wertpa- piere. Bilanzposition: A1.3 Bilanzsumme: 250,00 € Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt A1.3.7 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 250,00 € • Geschäftsanteil / Einlage bei der Westerwald Bank eG 250,00 € 4.2 Umlaufvermögen Zum Umlaufvermögen gehören Vermögensgegenstände, deren Bestand sich durch Zu- und Abgänge häufig ändert. Sie verweilen in der Regel nur kurzfristig und dienen, im Gegensatz zum Anlagevermögen, nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Bilanzposition: A2 Bilanzsumme: 223.535,06 € 4.2.1 Vorräte Zu den Vorräten gehören Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnis- se/Leistungen sowie Waren. Die Ortsgemeinde Bölsberg bilanziert an dieser Stelle keine Vorräte, weil diese im laufenden Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind. Ausgenommen hiervon sind, soweit vorhanden, Baugrundstücke. Bilanzposition: A2.1 Bilanzsumme: 0,00 € G ANHANG | SEITE 24 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 4.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominal- wert angesetzt. Bei den Forderungen wurden darüber hinaus zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos angemessene Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. In der Bilanzposition A2.2.6 ist auch ein eventueller positiver Zahlungsmittelbestand bei der Verbandsgemeindekasse Bad Marienberg enthalten (hier: 218.604,67 €). Zum 31.12.2024 hatte die Ortsgemeinde noch einen Zahlungsmittelbestand von 239.077,97 €. Bilanzposition: A2.2 Bilanzsumme: 223.535,06 € Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt A2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Trans- 4.839,27 € ferleistungen A2.2.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistun- 91,12 € gen A2.2.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 218.604,67 € • Positiver Zahlungsmittelbestand bei der Verbandsge- 218.604,67 € meinde Bad Marienberg • Sonstige Forderungen gegen den sonstigen öffentli- 0,00 € chen Bereich A2.2.7 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 € 4.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Dabei handelt es sich um kurzfristige Geldanlagen in Form von Wertpapieren. Bilanzposition: A2.3 Bilanzsumme: 0,00 € G ANHANG | SEITE 25 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 4.2.4 Kassenbestand, Bankguthaben und sonstige Guthaben Bedingt durch das System der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg verfügt die Ortsgemeinde Bölsberg über keinen eigenen Kassenbestand. Ein eventueller Finanzmittelüberschuss bei der Verbandsgemeindekasse Bad Marienberg ist unter der Bi- lanzposition A2.2.6 als Forderung ausgewiesen, ein eventueller Finanzmittelfehlbetrag unter der Bilanzposition B4.10 als Verbindlichkeit. Bilanzposition: A2.4 Bilanzsumme: 0,00 € 4.3 Ausgleichsposten für latente Steuern Latente Steuern sind grundsätzlich für alle am Bilanzstichtag auftretenden Differenzen zu bilden, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz resultieren und die zukünftig steuerbe- oder entlastend wirken, also zu einer Verminderung oder Erhö- hung des zu versteuernden Einkommens/Gewinns führen. Bilanzposition: A3 Bilanzsumme: 0,00 € 4.4 Rechnungsabgrenzungsposten Hierunter sind die vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben zu verstehen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Bilanzposition: A4 Bilanzsumme: 0,00 € 4.4.1 Disagio Ein etwaiges Kreditdisagio ist gemäß § 37 Abs. 3 GemHVO über die vereinbarte Laufzeit des Darlehens abzuschreiben. Bilanzposition: A4.1 Bilanzsumme: 0,00 € 4.4.2 Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Siehe Erläuterungen zu Teil G, Ziffer 4.4 Bilanzposition: A4.2 Bilanzsumme: 0,00 € G ANHANG | SEITE 26 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 4.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Sofern das Eigenkapital aufgezehrt ist, erfolgt die Ausweisung eines Negativbetrages. Bilanzposition: A5 Bilanzsumme: 0,00 € 5. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Passiva“ 5.1 Eigenkapital Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt. Bilanzposition: B1 Bilanzsumme: 879.065,36 € 5.1.1 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage wurde erstmals in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen, da eine positive Differenz zwischen dem gesamten Vermögen und den übrigen Passivposten vorhanden war. Die Veränderung zum Vorjahr erklärt sich durch die in der Neufassung der Gemeindehaus- haltsverordnung (GemHVO) vorgeschriebene Verrechnung des Jahresergebnisses 2024 (+39.920,12 €) mit der Kapitalrücklage. Bilanzposition: B1.1 Bilanzsumme: 894.596,47 € 5.1.2 Sonstige Rücklagen Nach derzeitiger gesetzlicher Regelung sind lediglich zweckgebundene Rücklagen auszu- weisen, d. h. Zuwendungen, derer ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen ist (§ 38 Abs. 3 GemHVO). Bilanzposition: B1.2 Bilanzsumme: 0,00 € 5.1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Diese Bilanzposition zeigt die Höhe des im abgelaufenen Haushaltsjahr erwirtschafteten Jah- resüberschusses (Positivbeträge) oder Jahresfehlbetrages (Negativbeträge) aus der Ergeb- nisrechnung (hier: Jahresüberschuss). Bilanzposition: B1.3 Bilanzsumme: -15.531,11 € G ANHANG | SEITE 27 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 5.1.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Sofern das Eigenkapital aufgezehrt ist, erfolgt die Ausweisung eines Negativbetrages. Bilanzposition: B1.4 Bilanzsumme: 0,00 € 5.2 Sonderposten Bilanzposition: B2 Bilanzsumme: 317.860,12 € 5.2.1 Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich Da der kommunale Finanzausgleich systembedingt nur mit einer zeitlichen Verzögerung durchgeführt werden kann, fällt ein Jahr mit hohen Steuererträgen, z. B. aus der Gewerbe- steuer, und ein Jahr mit hohen Umlageverpflichtungen zeitlich auseinander. Dem (vermeintli- chen) Überschuss des einen Jahres folgt eine höhere Belastung im nächsten Jahr. Mit den Einstellungen und Entnahmen aus diesem Sonderposten werden die zeitlichen Schwankun- gen verursachungsgerecht gedämpft. Bilanzposition: B2.1 Bilanzsumme: 31.000,00 € 5.2.2 Sonderposten zum Anlagevermögen Hierbei handelt es sich in der Regel um erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt ertrags- wirksam entsprechend der Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände. Bilanzposition: B2.2 Bilanzsumme: 286.860,12 € Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt B2.2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 71.981,32 € B2.2.2 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 214.878,80 € G ANHANG | SEITE 28 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 5.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonderposten zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen bei kostenrechnenden Einrichtungen. Bilanzposition: B2.3 Bilanzsumme: 0,00 € 5.2.4 Sonderposten mit Rücklagenanteil Hierbei handelt es sich um ein Instrumentarium zur zeitlichen Verlagerung der Besteuerung von Erträgen bei Betrieben gewerblicher Art. Die Besteuerung der Erträge erfolgt dann nicht im Jahr der Entstehung sondern erst im Jahr der Auflösung. Bilanzposition: B2.4 Bilanzsumme: 0,00 € 5.2.5 Sonderposten für Grabnutzungsentgelte Für die erhaltenen Grabnutzungsentgelte sind Sonderposten einzustellen und über die Dau- er der Grabnutzung erfolgswirksam aufzulösen. Bilanzposition: B2.5 Bilanzsumme: 0,00 € 5.2.6 Sonderposten für Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte Dabei handelt es sich um Vorauszahlungen auf Grabnutzungsentgelte. Bilanzposition: B2.6 Bilanzsumme: 0,00 € 5.2.7 Sonstige Sonderposten Sofern die Zuordnung eines Sonderpostens zu einem Vermögensgegenstand nicht möglich ist, erfolgt der Ausweis anstatt bei den Sonderposten aus Zuwendungen bei den sonstigen Sonderposten. Bilanzposition: B2.7 Bilanzsumme: 0,00 € G ANHANG | SEITE 29 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 5.3 Rückstellungen Rückstellungen sind dem Grunde nach Verbindlichkeiten, deren genaue Höhe und / oder Fälligkeit jedoch ungewiss sind. Rückstellungen dürfen nur für die in § 36 Abs. 1 S. 1 GemHVO genannten Fällen gebildet werden. Diese wurden insgesamt mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 GemHVO. Bilanzposition: B3 Bilanzsumme: 28.340,00 € 5.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für Verpflichtungen zur künftigen Zahlung von Pensionen und ähnlichen Versorgungsleis- tungen (Beihilfe und Ehrensold) sind Rückstellungen zu bilden. Bilanzposition: B3.1 Bilanzsumme: 28.340,00 € Davon entfallen auf: Zwischensumme Gesamt • Ehrensoldrückstellungen für Ortsbürgermeister 1.381,00 € • Ehrensoldrückstellungen für Versorgungsempfänger 26.959,00 € 5.3.2 Steuerrückstellungen Betriebe gewerblicher Art sind nicht vorhanden, so dass keine Rückstellungen für Steuern zu bilden waren. Bilanzposition: B3.2 Bilanzsumme: 0,00 € 5.3.3 Rückstellungen für latente Steuern Siehe Erläuterungen zu Teil G, Ziffer 5.3.2 Bilanzposition: B3.3 Bilanzsumme: 0,00 € G ANHANG | SEITE 30 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 5.3.4 Sonstige Rückstellungen Hier werden, soweit erforderlich, Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub, Überstunden u.a. dargestellt. Bilanzposition: B3.4 Bilanzsumme: 0,00 € 5.4 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind offene finanzielle Verpflichtungen gegenüber Gläubigern. Bilanzposition: B.4 Bilanzsumme: 20.245,84 € 5.4.1 Anleihen Anleihen stellen für Gemeinden eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch den Kauf von – durch die Gemeinde ausgegebenen – Wertpapieren aufgebracht wird. Bilanzposition: B4.1 Bilanzsumme: 0,00 € 5.4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Hierunter fallen sowohl Investitionskredite als auch Kredite zur Liquiditätssicherung (früher: Kassenkredite). Bilanzposition: B4.2 Bilanzsumme: 0,00 € 5.4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich- kommen Hierzu zählen sogenannte Leibrenten, Schuldübernahmen (u. a. Hypothekenschulden und Grundschulden) und unter bestimmten Umständen auch Verpflichtungen aus Leasing (u. a. Finanzierungsleasing und Einmalzahlungen zum Abschluss). Bilanzposition: B4.3 Bilanzsumme: 0,00 € G ANHANG | SEITE 31 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 5.4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Dabei handelt es sich um Zahlungen aus privatrechtlichen Geschäften, für die von der Ge- meinde noch keine Gegenleistung erbracht wurde. Bilanzposition: B4.4 Bilanzsumme: 0,00 € 5.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Erhalt bzw. der Inan- spruchnahme von Waren und Dienstleistungen, z. B. auf Grund von Kauf-, Werk- und Miet- verträgen. Bilanzposition: B4.5 Bilanzsumme: 5.689,21 € 5.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind Leistungsverpflichtungen, die auf Grund von Vereinbarungen oder Zusagen entstanden sind, aber noch nicht ausgezahlt wurden. Dies betrifft insbesondere die Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen und privaten Be- reich. Bilanzposition: B4.6 Bilanzsumme: 0,00 € 5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Siehe auch Ausführungen zu Teil G, Ziffer 5.4. Bilanzposition: B4.7 Bilanzsumme: 0,00 € 5.4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Zu den Beteiligungen gehören die unmittelbar und mittelbar gehaltenen Anteile an Unter- nehmen mit einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 20 %. Bilanzposition: B4.8 Bilanzsumme: 0,00 € G ANHANG | SEITE 32 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 5.4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtfähigen kommunalen Stiftungen Zum Bilanzstichtag sich keine solche Verbindlichkeiten vorhanden. Bilanzposition: B4.9 Bilanzsumme: 0,00 € 5.4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich Zum öffentlichen Bereich zählen die EU, der Bund, das Land sowie die Gemeinden und Ge- meindeverbände. In der Bilanzposition B4.10 ist auch ein eventueller negativer Zahlungsmittelbestand bei der Verbandsgemeindekasse enthalten. Dies ist bei der Ortsgemeinde Bölsberg zum Bilanzstich- tag nicht der Fall. Bilanzposition: B4.10 Bilanzsumme: 15.185,85 € 5.4.11 Sonstige Verbindlichkeiten Hierunter sind sämtliche Verbindlichkeiten erfasst, die keinem anderen Posten zugeordnet werden können. Dazu gehören u. a Verwahrgelder, ungeklärte Zahlungseingänge und die Umsatzsteuer. Bilanzposition: B4.11 Bilanzsumme: -629,22 € 5.5 Rechnungsabgrenzungsposten Hierunter sind vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Bilanzposition: B5 Bilanzsumme: 0,00 € 6. Sonstige Angaben 6.1 Trägerschaften bei Sparkassen (die nicht bilanziert sind) Trägerschaften bei Sparkassen liegen nicht vor. Mitgliedschaften in Zweckverbänden von Sparkassen bestehen nicht. G ANHANG | SEITE 33 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 6.2 Währungsumrechnungen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus „DM-Zeiten“ (bis zum Jahre 2001) wurden mit dem offiziellen Umrechnungsfaktor 1,95583 in die derzeitige Währung „EURO“ umgerechnet. Devisen und Fremdwährungskonten liegen nicht vor. 6.3 Einschränkungen von Grundbesitzrechten Die gesetzlichen und vertraglichen Einschränkungen zu den in der Bilanz ausgewiesenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Gebäuden und anderen Bauten, die sich auf deren Nutzung, Verfügbarkeit oder Verwertung beziehen, wurden entsprechend bei der Bewertung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe m) – v) GemEBilBewVO berücksichtigt. Auf eine detaillierte Auflistung einzelner Grundstücke und deren gesetzlichen und vertragli- chen Einschränkungen wird verzichtet, da diese für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind (Artikel 8, § 8 Abs. 4 KomDoppikLG und § 48 Abs. 4 GemHVO). 6.4 Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden, liegen nach aktueller Sachlage zum Bilanzstichtag nicht vor. 6.5 Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen kreditähnlichen Rechtsge- schäften Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften sind bei den Verträgen (siehe Teil G, Ziffer 6.16) aufgeführt. Verträge zu Finanzierungs-Leasing, die kreditähnlichen Rechtsgeschäften gleichkommen, sind nicht vorhanden. G ANHANG | SEITE 34 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 6.6 Noch nicht erhobene Entgelte und Abgaben, deren Anspruch bereits entstanden sind Für folgende Maßnahmen wurden noch keine Entgelte bzw. Abgaben erhoben, obwohl de- ren Ansprüche bereits entstanden sind: Art der Maßnahme Gründe der Verzögerung Ausbau von Gemeindestraßen Die zum 31.12. des Jahres entstehenden wiederkeh- renden Beiträge für Ausbaumaßnahmen werden im Folgejahr abgerechnet. 6.7 Rückstellungen (nicht in der Bilanz gesondert ausgewiesen) Im Anhang sind Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten „sonstige Rückstellun- gen“ nicht gesondert ausgewiesen wurden, anzugeben und zu erläutern, sofern deren Um- fang erheblich ist. Aufwandsrückstellungen sind stets gesondert anzugeben und zu erläutern. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Rückstellungen, die in der Bilanz nicht gesondert ausge- wiesen wurden. 6.8 Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung der Beschäftigten Zur Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung von Tarifbeschäftigten (Arbeiter und Ange- stellten) werden folgende Angaben gemacht: Die tarifvertraglich Beschäftigten der Ortsgemeinde Bölsberg haben einen Anspruch auf Ver- sicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebe- nenversorgung gemäß § 25 TVöD in Verbindung mit Altersvorsorge-TV-Kommunal. Gleiches gilt für die Auszubildenden gemäß § 15 TVAöD in Verbindung mit Altersvorsorge-TV- Kommunal. Die Ortsgemeinde Bölsberg ist über die Verbandsgemeinde Bad Marienberg Mitglied der Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in 65189 Wiesbaden, Wel- fenstraße 2. Diese gewährt den Beschäftigten die o. g. Versicherungsleistungen (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung) gemäß Satzung. Es besteht lediglich eine Subsidiärhaftung der Ortsgemeinde Bölsberg gegenüber den Beschäftigten, so dass keine unmittelbaren Verbindlichkeiten in Form einer Rückstellung in der Bilanz zu bilden sind (§ 11 Abs. 2 Satz 1 GemEBilBewVO). G ANHANG | SEITE 35 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 Die spätere Betriebsrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die sich am Einkommen und Lebensalter orientieren. Die bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte werden mit einem sogenannten Messbetrag multipliziert – das Ergebnis ist die monatliche Rente, die jährlich um 1 Prozent erhöht wird. Zur Deckung des Finanzbedarfs werden von der Zusatzversorgungskasse Umlagen, Sanie- rungsgelder und Zusatzbeiträge erhoben. Mit der Umlage werden die laufenden Zahlungs- verpflichtungen für Betriebsrenten finanziert. Infolge der Schließung des Gesamtversor- gungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs, der über die Einnahmen bei dem Umlagesatz von 7,0 v. H. hinausgeht. Zum Aufbau eines Kapitalstocks für die Anwartschaften kann die Kasse Zusatzbeiträge im Abrechnungsverband I als Vomhundertsatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zur schrittweisen Umstellung des Finanzierungsverfahrens auf eine Kapitaldeckung erheben. Für das Jahr 2025 ist der Umlagesatz auf 6,1 % und das Sanierungsgeld auf 1,4 % festge- setzt. Zusätzlich haben die Beschäftigten 0,9 % Umlage selbst zu finanzieren. Summa summarum ergaben sich für die Ortsgemeinde Bölsberg im Jahr 2025 Zahlungsver- pflichtungen in Höhe von insgesamt 121,33 €. 6.9 Derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente vorhanden. 6.10 Abweichende Abschreibungsmethoden Fälle, in denen von der linearen Abschreibungsmethode abgewichen wurde, sind zum Bi- lanzstichtag nicht vorhanden. G ANHANG | SEITE 36 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 6.11 Veränderungen der Nutzungsdauer Veränderungen der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauer von Vermögensgegen- ständen sind zum Bilanzstichtag nicht vorgenommen worden. 6.12 Beteiligungen Die Gemeinde ist an folgenden Organisationen mit mindestens 5 % direkt (unmittelbar) oder indirekt (mittelbar) beteiligt: Anteil Buchwert (in €) Name, Sitz und Rechtsform (in %) keine 6.13 Organisationen, für die die Gemeinde uneingeschränkt haftet Name Sitz Rechtsform Mithaftung Dritter keine 6.14 Personalbestand Anzahl der Beamtinnen/Beamten und der Beschäftigten zum 31.12.2025: Stand: 31.12.2024 31.12.2025 Beschäftigte Vollzeit mit ATZ ohne Azubi 0 0 Teilzeit 0 0 Auszubildende 0 0 Praktikanten 0 0 Geringfügig Beschäftigte 3 4 Summe Beschäftigte 3 4 Beamte Beamte 0 0 Bürgermeister / Beigeordnete 3 3 Summe Beamte 3 3 Gesamt 6 7 G ANHANG | SEITE 37 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 6.15 Organe der Gemeinde Organe der Bölsberg sind der Ortsbürgermeister und der Gemeinderat. Die Mitglieder des Gemeinderates zum 31.12.2025: 1. Rülke, Tobias Ortsbürgermeister 2. Hengstermann, Dieter Erster Beigeordneter 3. Rosenkranz, Udo Beigeordneter 4. Groth, Uwe 5. Schmidt, Sabine 6. Puttkammer, Winfried 7. Hempel, Robin 6.16 Verträge Auf die Angabe von Verträgen mit einem jährlichen Volumen von unter 6.000,00 € (monatlich 500,00 €) wurde verzichtet, da dies von untergeordneter Bedeutung ist (Artikel 8, § 8 Abs. 4 KomDoppikLG und § 48 Abs. 4 GemHVO). Soweit zum Bilanzstichtag Verträge oberhalb der genannten Wertgrenze vorhanden sind, sind diese in der nachfolgenden Aufstellung enthalten. Aufwand Betrag in € Art des Vertrages Gegenstand Vertragspartner Beginn Ende / Ertrag pro Jahr rund Öffentlich-rechtlicher Mitnutzung Ortsgemeinde 01.01.1986 unbefristet Aufwand 10.000,00 Vertrag Kindergarten Unnau Konzessionsvertrag Konzessionsabgabe evm 01.01.2020 31.12.2039 Ertrag 6.000,00 G ANHANG | SEITE 38 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 6.17 Konzessionsverträge Die Ortsgemeinde Bölsberg hat mit der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) [ehemals Koblenzer Elektrizitätswerk und Verkehrs- Aktiengesellschaft (KEVAG)] einen Konzessions- vertrag geschlossen. Darin wird die Elektrizitätsversorgung der Ortsgemeinde Bölsberg so- wie deren Einwohner auf die Energieversorgung Mittelrhein AG übertragen. Gleichzeitig wird der Energieversorgung Mittelrhein AG das Recht eingeräumt, die öffentlichen Verkehrsräu- me (Straßen, Wege, Brücken, Plätze, u.a.) und sonstigen Grundstücke, über die die Ortsge- meinde Bölsberg im Versorgungsgebiet verfügt, entsprechend zu nutzen. Vertragsbeginn: 01.01.2020; Vertragsende: 31.12.2039. 6.18 Verpflichtungen gegenüber Eigenbetrieben bzw. eigenbetriebsähnlich geführten Einrichtungen Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlich geführten Einrichtungen sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. 6.19 Haushaltsreste Bei den Haushaltsresten handelt es sich um nicht in Anspruch genommene Haushaltsansät- ze des Vorjahres, welche bei einer Übertragung im Folgejahr zur Verfügung stehen. Auf die Bildung von Haushaltresten wurde verzichtet. Falls erforderlich wurden entsprechen- de Mittel im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. 6.20 Steuerliche Verhältnisse Die Ortsgemeinde Bölsberg ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Gebietskör- perschaft) und daher grundsätzlich persönlich und sachlich nicht steuerpflichtig. Lediglich im Rahmen Betriebe gewerblicher Art nach § 4 KStG besteht eine Rechtsfähigkeit zur • Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG), • Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 UstG) und • Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG in Verbindung mit § 15 Abs. 2 EstG). Die Ortsgemeinde Bölsberg ist für den Betrieb gewerblicher Art „Forst“ umsatzsteuerpflichtig. G ANHANG | SEITE 39 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 7. Unterlassen von Angaben und Erläuterungen Gemäß § 48 Abs. 4 GemHVO können Angaben und Erläuterungen unterbleiben, soweit sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden für die Dar- stellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde von untergeordneter Be- deutung sind. Grundsätzlich wurden alle Angaben und Erläuterungen gemacht. Soweit Angaben und Erläu- terungen unterlassen wurden, wurde dies an entsprechender Stelle im Anhang angegeben. Auf die Erstellung eines Anhangs für die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung wurde verzichtet, weil bereits im Rechenschaftsbericht auf die we- sentlichen Positionen ausführlich eingegangen wird. Daher wurde zwecks Vermeidung von Wiederholungen, unter Beachtung der Grundsätze der Vollständigkeit, Wesentlichkeit sowie Klarheit und vor allen Dingen der Übersichtlichkeit kein Anhang für die Ergebnis- und Finanz- rechnung sowie Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung erstellt. G ANHANG | SEITE 40 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 H H Rechenschaftsbericht 1. Rechtsgrundlagen Der Rechenschaftsbericht wurde unter Beachtung der §§ 108 Gemeindeordnung (GemO) und 49 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. 2. Lage der Gemeinde Der kleinste Ort der Verbandsgemeinde liegt auf einem schönen Hochplateau zwischen Wä- schebachtal und dem Großen Wolfstein, sechs Kilometer von Bad Marienberg entfernt. Das um 1300 erstmals urkundlich erwähnte Dorf hat ein reges Gemeinschaftsleben, das vor al- lem durch den örtlichen Heimatverein mit Veranstaltungen und Festen gestützt wird. In den 1970-er Jahren wurde im Zentrum des Ortes ein Dorfgemeinschaftshaus errichtet, welches gemeinsam mit dem Freizeitgelände mit Grillhütte im Bereich der Gemarkung Steinwiese/Steinen und dem Spielplatz mit Dorfbrunnen sowohl von Einheimischen als auch von Auswärtigen stark genutzt wird. Ein attraktives Neubaugebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 3,5 ha ist erschlossen und bie- tet herrlich naturnahe und trotzdem infrastrukturell gut gelegene Bauplätze. H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 41 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 2.1 Rahmenbedingungen Quelle der nachstehenden Angaben: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – www.meine-heimat-statistik.de/ ▪ Fläche Flächennutzung am 31.12.2024 *) Bodenfläche insgesamt in km² 1,46 Davon in % Landwirtschaftsfläche 42,5 Waldfläche 39,7 Gewässerfläche 0,7 Siedlungs- und Verkehrsfläche 13,7 Sonstige Flächen 3,4 ▪ Bevölkerung Bevölkerungsstand am 31.12.2025 bezogen auf die alleinige bzw. Hauptwohnung *) Insgesamt 228 Männer 117 Frauen 111 *) Bei der Erstellung des Jahresabschlusses lagen noch keine aktuelleren Zahlen vor. H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 42 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 2.2 Organe der Gemeinde Organe der Ortsgemeinde Bölsberg sind der Ortsbürgermeister und der Gemeinderat. Nähere Angaben, insbesondere die personelle Zusammensetzung der Organe, sind aus Teil G, Ziffer 6.15 zu entnehmen. 2.3 Organisation der Gemeindeverwaltung Eine eigene Gemeindeverwaltung ist nicht vorhanden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg führt die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinde in deren Namen und in deren Auftrag. Sie ist dabei an die Beschlüsse des Gemeinderates und an Entscheidungen des Ortsbürgermeisters gebunden (§ 68 GemO). Die Geschäftsverteilung und Verwaltungsgliederung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg stellt sich zum 31.12.2025 wie folgt dar: Fachbereich Aufgaben Fachbereichsleiter/-in Stellvertreter/-in 1 Zentrale Aufgaben - Organisation Gerd Schell Stephan Keßler 2 Öffentliche Ordnung - Bürgerdienste Doris Wengenroth Marcel Müller 3 Bildung - Kultur - Jugend - Soziales Alexander Stahl Martin Aulmann 4 Bauen - Planen - Umwelt Carsten Steup Jens Mohr 5 Finanzen - Haushalt Stephan Keßler Andreas Schnell 6 Kommunale Eigenbetriebe für Was- Sabine Schlosser Björn Müller serversorgung und Abwasserbeseiti- (techn. Werkleiterin) gung (technischer Bereich) 6 Kommunale Eigenbetriebe für Was- Sabine Schlosser Anna-Lena Häbel serversorgung und Abwasserbeseiti- (kaufm. Werkleiterin) gung (kaufmännischer Bereich) H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 43 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 3. Vermögens- und Finanzlage 3.1 Zusammengefasstes Ergebnis 3.1.1 Bilanz Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 879.065,36 € aus. Dieses hat sich gegenüber dem Vorjahr um den in 2025 erzielten Jahres- fehlbetrag in Höhe von 15.531,11 € vermindert (siehe auch Ergebnisrechnung, Teil C). 3.1.2 Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.531,11 € aus. Detaillier- te Angaben hierzu unter Teil C und Teil H, Ziffer 4.2. 3.1.3 Finanzrechnung Aus dem laufenden Geschäft kommt es zu einem Plus in Höhe von 22.154,76 €. Der investi- ve Bereich schließt mit einem negativen Saldo in Höhe von 42.573,08 ab. Für detailliertere Angaben zu den Investitionen wird auf Teil H, Ziffer 3.2.2.1 verwiesen. Letztlich kommt es somit zu einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 20.418,32 €. Zudem ergibt sich beim Saldo der durchlaufenden Gelder ein Minus von 54,98 €. 3.1.4 Haushaltsausgleich Nach § 18 Abs. 2 GemHVO ist der Haushalt in der Rechnung ausgeglichen, wenn ▪ die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, ▪ in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Aus- zahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 26 GemHVO ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind und ▪ in der Bilanz kein negatives Eigenkapital („Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbe- trag“) auszuweisen ist. H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 44 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.531,11 € aus, so dass hier der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden konnte. In der Finanzrechnung kommt es zu einem positiven Saldo der ordentlichen und außeror- dentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 22.154,76 €. Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten sind nicht zu leisten. Folglich wurde in der Finanzrechnung der Haus- haltsausgleich erzielt. In der Bilanz zum 31.12.2025 beträgt das Eigenkapital 879.065,36 €. 3.2 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 3.2.1 Vermögens- und Kapitalstruktur Aktiva Stand 31.12.2024 Anteil % Stand 31.12.2025 Anteil % Veränderung (€) (€) Anlagevermögen 1.002.692,95 79,91 1.021.976,26 82,05 2,14 % Umlaufvermögen 252.127,70 20,09 223.535,06 17,95 -2,14 % Rechnungsabgrenzungs- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % posten Gesamt 1.254.820,65 100,00 1.245.511,32 100,00 Passiva Stand 31.12.2024 Anteil % Stand 31.12.2025 Anteil % Veränderung (€) (€) Eigenkapital 894.596,47 71,29 879.065,36 70,58 -0,71 % Sonderposten 320.702,97 25,56 317.860,12 25,52 -0,04 % Rückstellungen 27.937,00 2,23 28.340,00 2,28 0,05 % Verbindlichkeiten 11.584,21 0,92 20.245,84 1,62 0,70 % Rechnungsabgrenzungs- 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 % posten Gesamt 1.254.820,65 100,00 1.245.511,32 100,00 3.2.2 Anlagevermögen Das Anlagevermögen stieg von 1.002.692,95 € auf 1.021.976,26 € an. Dabei wurden Ab- schreibungen in Höhe von rund 30.800,00 € bilanzwirksam. Nähere Informationen hierzu können aus dem Anlagespiegel (Teil I, Ziffer 1) bzw. der Investitionsübersicht (Teil H, Ziffer 3.2.2.1) entnommen werden. H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 45 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 3.2.2.1 Investitionen Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betrugen 50.073,08 € (Ansatz: 36.200,00 €). Nachstehend eine kurze Erläuterung zu den Maßnahmen bzw. Abweichungen: Übertragung Ansatz Ergebnis Abweichung Investitionsmaßnahmen (€) (€) (€) Umlage Grundschulen (investiver Anteil) 0,00 6.200 6.166,00 34,00 Erwerb Erholungsfläche „Waldstraße“ 0,00 30.000 30.023,94 -23,94 Errichtung Notfalltreffpunkt DGH 1) 0,00 0 13.883,14 -13.883,14 0,00 36.200 50.073,08 -13.873,08 Erläuterungen zu den Investitionen: 1) Maßnahme war bei Erstellung des Haushaltsplanes noch nicht bekannt (siehe auch Ratsbeschluss vom 14.03.2025, Eilentscheidung vom 18.05.2025- Information Rat vom 12.09.2025). Hierzu konnte auch eine außerplanmäßige Zuweisung in Höhe von 7.500,00 € eingeworben werden. Die Investitionen wurden wie folgt finanziert: Art der Finanzierung Ergebnis (€) Zuweisungen 7.500,00 Laufender Finanzmittelüberschuss 22.154,76 Abnahme liquide Mittel 20.418,32 Gesamt: 50.073,08 3.2.2.2 Abschreibungen / Anlageabgänge In den Abschreibungen sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten. Die plan- mäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen beziffert sich für das Kalenderjahr 2025 auf 30.789,77 €. Auf den Anlagespiegel (Teil I, Ziffer 1) wird verwiesen. H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 46 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 3.2.2.3 Zuschreibungen Zuschreibungen zum Anlagevermögen waren nicht erforderlich. 3.2.3 Umlaufvermögen 3.2.3.1 Vorräte Die Ortsgemeinde Bölsberg bilanziert an dieser Stelle keine Vorräte, weil diese im laufenden Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind. Ausgenommen hiervon sind, soweit vorhanden, die Bauplätze unter der Bilanzposition A2.1.3 als „Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren“. 3.2.3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Forderungsbestand hat gegenüber dem Vorjahr um rund 28.600,00 € abgenommen. In erster Linie haben sich hier die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde Bad Ma- rienberg aus dem Finanzmittelbestand um rund 20.450,00 € vermindert. Zudem verringern sich die Forderungen durch die in 2025 aus terminlichen Gründen noch nicht erfolgte Abrechnung der Zinserträge (Vorjahr: rund 6.850,00 €). Diese werden erst nach Erstellung des Jahresabschlusses in 2026 abgerechnet. 3.2.3.3 Liquide Mittel Bedingt durch das System der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg verfügt die Ortsgemeinde Bölsberg über keinen eigenen Kassenbestand. Der derzeitige Fi- nanzmittelbestand (218.604,67 €) ist bei der Bilanzposition A.2.2.6 als Forderung ausgewie- sen (siehe auch Teil G, Ziffer 4.2.2 und Ziffer 5.4.10). Zum 01.01.2025 hatte die Ortsgemeinde Bölsberg noch einen Finanzmittelbestand in Höhe von 239.077,97 €. H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 47 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 3.2.4 Rückstellungen Die Rückstellungen sind im Rechnungsjahr von 27.937,00 € auf 28.340,00 € gestiegen. Die Anpassungen erfolgten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. 3.2.5 Schulden 3.2.5.1 Verbindlichkeiten Der Bestand an Verbindlichkeiten ist gegenüber der Vorjahresbilanz um rund 8.650,00 € angestiegen. Dabei sind u.a. die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen system- bzw. abrech- nungsbedingt um rund 6.550,00 € angestiegen. 3.2.6 Eigenkapital 3.2.6.1 Verlauf der Haushaltswirtschaft Gegenüber den Planansätzen im Haushaltsplan zeigt der Jahresabschluss teilweise Abwei- chungen. In der Ergebnisrechnung kommt es zu einer Verschlechterung von rund 18.650,00 € gegenüber der Haushaltsplanung. Angaben hierzu sind aus Teil H, Ziffer 4.2 zu entnehmen. H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 48 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 4. Ertragslage der Gemeinde 4.1 Zusammengefasstes Ergebnis In der Ergebnisrechnung wird ein negatives laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 15.901,63 € ausgewiesen. Es verbessert sich durch das Plus beim Finanzergebnis (Saldo zwischen Zins- und sonstigen Finanzerträgen und Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen) in Höhe von 370,52 €. Per Saldo verbleibt ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 15.531,11 €. 4.2 Analyse der Plan-/ Ist- Abweichungen Für das operative Geschäft wird detailliert lediglich auf die Ergebnisrechnung eingegangen, da die korrespondierenden Finanzrechnungskonten in der Regel identisch geplant sind und sich Abweichungen im Wesentlichen nur aufgrund von nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen bzw. durch die Periodenabgrenzung ergeben. Die Finanzrechnung wird lediglich im Gesamtergebnis betrachtet. 4.2.1 Ergebnisrechnung Übertragung Ansatz (€) Ergebnis (€) Abweichung (€) Jahresergebnis 0,00 3.100 -15.531,11 18.631,11 Erträge Übertragung Ansatz (€) Ergebnis (€) Abweichung (€) Steuern und 0,00 217.750 226.023,92 -8.273,92 ähnliche Abgaben 1) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige 0,00 50.120 51.853,48 -1.733,48 Transfererträge 2 Öffentlich- rechtliche 0,00 19.500 20.828,12 -1.328,12 Leistungsentgelte 3) Privatrechtliche 0,00 7.630 7.007,14 622,86 Leistungsentgelte 4) Sonstige laufende Erträge 0,00 28.930 29.466,69 -536,69 5) Zins- und 0,00 3.050 471,52 2.578,48 sonstige Finanzerträge 6) 0,00 326.980 335.650,87 -8.670,87 H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 49 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 Erläuterungen zu den Erträgen: 1) Bei der Gewerbesteuer sind Mehrerträge von rund 6.000,00 € zu verzeichnen. Auch bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern ergeben sich höhere Einnahmen von rund 2.050,00 €. Zudem kommt es bei der Hundesteuer zu höheren Einnahmen von rund 150,00 €. 2) Landeszuschuss im Rahmen des Dorfbudgets war nicht planbar (1.500,00 €). Zudem waren die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen rund 250,00 € zu gering angesetzt. 3) Hier waren die Benutzungsgebühren für den Friedhof (1.450,00 €) zu gering angenommen. Dagegen waren die Benutzungsgebühren für die Grillhütte (rund 100,00 €) bzw. das Dorfgemeinschaftshaus (rund 50,00 €) zu hoch veranschlagt. 4) Hauptsächlich mit Mindererträgen beim Holzverkauf begründet (rund 600,00 €). Detailliertere Erläuterungen folgen bei Vorstellung des forstlichen Betriebsergebnisses 2025 durch die Revierleitung. 5) Außerplanmäßig ergaben sich Erträge aus der Auflösung von Ehrensoldrückstellungen in Höhe von rund 500,00 €. Auch fielen die Konzessionsabgaben rund 100,00 € höher aus als veranschlagt. Mindererträge waren dagegen bei den Säumniszuschlägen zu verzeichnen (rund 100,00 €). 6) In erster Linie konnten hier aus terminlichen Gründen die Guthabenzinsen für den gemeindlichen Kassenbe- stand in 2025 noch nicht abgerechnet werden (3.000,00 €). Dagegen konnten bei den Zinserträgen aus der Vollverzinsung der Gewerbesteuer (rund 300,00 €) bzw. aus Stundungszinsen (rund 150,00 €) Mehrerträge realisiert werden. H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 50 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 Aufwendungen Übertragung Ansatz (€) Ergebnis (€) Abweichung (€) Personal- und Versor- 0,00 22.630 21.731,28 898,72 gungsaufwendungen 1) Aufwendungen für Sach- 0,00 68.730 67.032,16 1.697,84 und Dienstleistungen 2) Abschreibungen 3) 0,00 29.440 30.789,77 -1.349,77 Zuwendungen, Umlagen und sonstige 0,00 192.550 192.840,36 -290,36 Transferaufwendungen 4) Sonstige laufende 0,00 10.480 38.687,41 -28.207,41 Aufwendungen 5) Zins- u. sonstige Finanz- 0,00 50 101,00 -51,00 aufwendungen 6) 0,00 323.880 351.181,98 -27.301,98 Erläuterungen zu den Aufwendungen: 1) Die Zuführungen zu den Ehrensoldrückstellungen waren 1.000,00 € zu hoch angesetzt. Auch wurde der Ansatz für die Vertretung des Ortsbürgermeisters durch die Beigeordneten nicht benötigt (800,00 €). Zudem war die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters rund 600,00 € zu hoch angenommen. Nicht in der veranschlagten Höhe in Anspruch genommen wurde auch der Ansatz für die Gemeindearbeiter im Bereich „Grünanlagen“ (rund 600,00 €). Der Ansatz für die Gemeindearbeiter im Bereich „Friedhof“ war dagegen rund 2.300,00 € zu gering ange- setzt. 2) Hier ergaben sich u.a. bei den Energiekosten bei der Straßenbeleuchtung (rund 2.200,00 €), beim Winter- dienst (rund 3.050,00 €) sowie bei der Unterhaltung des Dorfgemeinschaftshauses (rund 3.100,00 €) Ver- besserungen. Dagegen kam es im Forsthaushalt kam es zu Mehraufwendungen von rund 5.100,00 €. Detailliertere Erläute- rungen folgen bei Vorstellung des forstlichen Betriebsergebnisses 2025 durch die Revierleitung. Auch kam es bei der Unterhaltung der Grünanlagen zu einer Überschreitung von rund 2.750,00 € (u.a. we- gen Baumpflegemaßnahmen). 3) Abschreibungen waren zu gering angesetzt. Dies ist insbesondere mit den unterjährig erfolgten Neuaktivie- rungen zu begründen. 4) Wegen der gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen ist auch eine höhere Gewerbesteuerumlage abzuführen (rund 400,00 €). 5) Aufgrund der im Vergleich zu den Vorjahren hohen Steuerkraftzahl bei der Gewerbesteuer im maßgeblichen Betrachtungszeitraum (01.10.2024-30.09.2025) musste gemäß § 38 Abs. 6 GemHVO zum Ausgleich künfti- ger Umlageverpflichtungen erneut ein Sonderposten gebildet werden (31.000,00 €). Demgegenüber ergaben sich zahlreiche Verbesserungen bei anderen Produktkonten. 6) Zinsaufwendungen aus der Vollverzinsung der Gewerbesteuer waren zu niedrig angenommen. H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 51 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 4.2.2 Finanzrechnung In der Finanzrechnung war eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 43.750,00 € vorge- sehen. Nach Abschluss des Haushaltsjahres mussten den liquiden Mitteln nur rund 20.450,00 € entnommen werden. Dies entspricht einer Verbesserung von rund 23.300,00 €. Ursachen hierfür sind: ▪ Beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen kommt es zu einer Verbesserung von rund 29.700,00 €. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt wurde hier in erster Linie die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kom- munalen Finanzausgleich nicht gleichzeitig auch kassenwirksam (31.000,00 €). ▪ Beim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit kommt es anstelle des vorgesehenen Defizites von 36.200,00 € sogar zu einem Minus von rund 42.550,00 €. Den bereits dargestellten Verschlechterungen bei den investiven Auszahlungen (rund 13.850,00 € - siehe auch Teil H, Ziffer 3.2.2.1) stehen Mehreinnahmen bei den investiven Einzahlungen von 7.500,00 € gegenüber. Hier wurde die Kreiszuweisung für den Notfalltreffpunkt außerplanmäßig vereinnahmt. ▪ Beim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern kommt es zu einem Minus von rund 50,00 €, was mit der Abwicklung der Umsatzsteuer im gemeindlichen Forstbetrieb zu begründen ist. H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 52 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 5. Risiko- und Prognosebericht 5.1 Ergebnishaushalt Laut Haushaltsplanung schließt der Ergebnishaushalt 2026 mit einem Minus von 30.400,00 € ab. In 2027 ist ein Plus von 6.200,00 € vorgesehen, während in 2028 wieder ein Fehlbetrag prognostiziert wird (5.350,00 €). Für 2029 ist ein Überschuss von 50,00 € veranschlagt. 5.2 Finanzhaushalt In 2026 wird beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ein Minus von 47.450,00 € veranschlagt. Bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätig- keit kommt es zu einem Fehlbetrag von 5.850,00 €. Dies führt dann zu einer voraussichtli- chen Verminderung des Zahlungsmittelbestandes der Gemeinde in Höhe von 53.300,00 €. Auch für 2027 ist eine Abnahme der liquiden Mittel vorgesehen (50.100,00 €). In den Finanzplanungsjahren 2028 und 2029 sind Finanzmittelüberschüsse vorgesehen, die dann die liquiden Mittel der Gemeinde entsprechend erhöhen (2.700,00 € bzw. 7.550,00 €). H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 53 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 I I Übersichten Folgende Übersichten werden auf den nächsten Seiten dargestellt: 1. Anlagenübersicht 2. Forderungsübersicht 3. Verbindlichkeitenübersicht 4. Übersicht über die aus Vorjahren fortgeltenden Haushaltsermächtigungen I ÜBERSICHTEN | SEITE 54 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 1. Anlagenübersicht Muster 20 (zu § 50 Abs. 1 GemHVO) Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen, Wertberichtigungen Restbuchwerte Kennzahlen Wert- minderung Posten (gem. § 47 Abs. A 4 r t N r. 1 GemHVO) 31.1 S z 2 t u a .2 m n 0 d 2 4 1 Zu 2 g 0 i ä n 2 n 5 g e Ab 2 g 0 i ä n 2 n 5 g e Umbu 2 c 0 in h 2 u 5 n gen 31. S 1 z t 2 u a . m n 2 d 0 25 Ab a 3 s u 1 c fg . h 1 z e r 2 e u la . i m b 2 u 0 u f e 2 n n 4 g e e n Zusch 2 r 0 e in 2 ib 5 u ngen Absch 2 r 0 e in 2 ib 5 u ngen Umbu 2 c 0 in h 2 u 5 n gen Ab a a s u u c f f g h A e r b e la g ib u ä u f n e n g n g e e e n A zu b m sc 3 h 1 re .1 ib 2 u .2 n 0 g 2 e 5 n R am es E tb n u d c e h w 2 e 02 rt 5 e R am es E tb n u d c e h w 2 e 02 rt 4 e lic D h b u e u r r c n h A g s b s c s s h a c n h tz i r t e t- i - D li u c b r h u c e c h r h s R w ch e e n s rt i t t - t- un A I t h n e l d a t s r l u a l l t t a a u r s s c n t n s e h d g e n - , n , e Sonstiges v.H. v.H. in € 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 186.354,83 6.166,00 0,00 0,00 192.520,83 63.265,47 0,00 6.608,52 0,00 0,00 69.873,99 122.646,84 123.089,36 1.1.1 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an sol- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 chen Rechten und Werten 1.1.2 Geleistete Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.1.3 Gezahlte Investitionszuschüsse 186.354,83 6.166,00 0,00 0,00 192.520,83 63.265,47 0,00 6.608,52 0,00 0,00 69.873,99 122.646,84 123.089,36 3,43 % 63,71 % 0,00 1.1.4 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.1.5 A ge n g z e a n h s lu tä n n g d e e n auf immaterielle Vermögens- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.2 Sachanlagen 1.375.825,65 43.907,08 0,00 0,00 1.419.732,73 496.472,06 0,00 24.181,25 0,00 0,00 520.653,31 899.079,42 879.353,59 0,00 1.2.1 Wald, Forsten 416.012,83 0,00 0,00 0,00 416.012,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 416.012,83 416.012,83 0,00 % 100,00 % 0,00 1.2.2 S gr o u n n s d t s ig t e ü c u k n s b g e le b i a ch u e te R G e r c u h n t d e s tücke und 11.512,44 0,00 0,00 0,00 11.512,44 2.687,45 0,00 158,09 0,00 0,00 2.845,54 8.666,90 8.824,99 1,37 % 75,28 % 0,00 1.2.3 B ch e e b a R u e te ch G te r undstücke und grundstücksglei- 294.155,56 30.023,94 0,00 0,00 324.179,50 92.566,14 0,00 5.311,82 0,00 0,00 97.877,96 226.301,54 201.589,42 1,64 % 69,81 % 0,00 1.2.4 Infrastrukturvermögen 634.414,69 0,00 0,00 0,00 634.414,69 383.661,80 0,00 17.614,28 0,00 0,00 401.276,08 233.138,61 250.752,89 2,78 % 36,75 % 0,00 1.2.5 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 2,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,00 % 100,00 % 0,00 1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.728,13 0,00 0,00 13.883,14 33.611,27 17.556,67 0,00 1.097,06 0,00 0,00 18.653,73 14.957,54 2.171,46 3,26 % 44,50 % 0,00 1.2.9 Pflanzen und Tiere 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 13.883,14 0,00 -13.883,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.3 Finanzanlagen 250,00 0,00 0,00 0,00 250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250,00 250,00 0,00 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.3.3 Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.3.4 A ei u n s B le e ih te u i n lig g u e n n g a s n v e U rh n ä te lt r n n i e s h b m e e st n e , h m t it denen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1.3.5 Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfä- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 hige kommunale Stiftungen 1.3.6 Ausleihungen an Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen 1.3.7 S ge o n n s s tige Wertpapiere des Anlagevermö- 250,00 0,00 0,00 0,00 250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250,00 250,00 0,00 % 100,00 % 0,00 1.3.8 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00 1 Einschließlich aller aufgelaufener Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen. 2 Angaben können auch in 1.000 € erfolgen I ÜBERSICHTEN | SEITE 55 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 2. Forderungsübersicht Muster 21 (zu § 51 GemHVO) Forderungen zum 31.12.2025 Stand der mit einer Restlaufzeit Stand zum Abzinsung Wertberichti- Stand zum Stand zum 31.12.2025 zum gungen 31.12.2025 31.12.2024 lfd. Art von über einem (Nominal- Nr. (gemäß § 47 Abs. 4 Nr. 2.2 GemHVO) bis zu einem bis zu von mehr als wert) 31.12.2025 zum (Bilanzwert) (Bilanzwert) Jahr fünf Jahren 31.12.2025 fünf Jahren in € 1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 223.687,55 0,00 0,00 223.687,55 0,00 152,49 223.535,06 252.127,70 1.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transfer- 4.988,94 0,00 0,00 4.988,94 0,00 149,67 4.839,27 5.103,45 leistungen 1.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 93,94 0,00 0,00 93,94 0,00 2,82 91,12 795,90 1.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 verhältnis besteht 1.5 Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, Anstal- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen 1.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 218.604,67 0,00 0,00 218.604,67 0,00 0,00 218.604,67 246.228,35 1.7 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I ÜBERSICHTEN | SEITE 56 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 3. Verbindlichkeitenübersicht Muster 22 (zu § 52 GemHVO) Verbindlichkeiten zum 31.12.2025 davon durch mit einer Restlaufzeit Stand zum Abzinsung Stand zum Grundpfand- Art und Stand zum 31.12.2025 zum 31.12.2025 rechte Form der 31.12.2024 l N fd r. . (gemäß § 47 Abs A . r 5 t Nr. 4 GemHVO) bis z J u a h ei r n em ein v e o m n ü b b is e r z u v f o ü n n f m J e a h h r r e a n ls (No w m er i t n ) a l- 31.12.2025 (Bilanzwert) ode R r e ä c h h n t l e ic he Sicherheit (Bilanzwert) fünf Jahren in € 1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00 2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00 davon: 3 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00 4 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssiche- 0,00 entfällt rung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- 0,00 entfällt schaftlich gleichkommen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00 7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.689,21 0,00 0,00 5.689,21 0,00 5.689,21 0,00 entfällt -869,88 8 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00 9 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00 10 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00 11 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbän- den, Anstalten des öffentlichen Rechts 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00 12 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Be- reich 15.185,85 0,00 0,00 15.185,85 0,00 15.185,85 0,00 entfällt 12.565,62 13 Sonstige Verbindlichkeiten -629,22 0,00 0,00 -629,22 0,00 -629,22 0,00 entfällt -111,53 14 Summe der Verbindlichkeiten 20.245,84 0,00 0,00 20.245,84 0,00 20.245,84 0,00 entfällt 11.584,21 I ÜBERSICHTEN | SEITE 57 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 4. Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen Muster 23 (zu § 53 GemHVO) Planungsdaten Planungsdaten Planungsdaten Ansatz Ergebnis Übertragung Planungsdaten des des der des des in das des zweiten dritten weiteren lfd. Bezeichnung Haushalts- Haushalts- Haushaltsfolge- Haushaltsfolge- Nr. Haushaltsfolge- Haushaltsfolge- Haushaltsfolge- jahres jahres jahr jahres jahres jahres jahre in € 1) 1. Aufwandermächtigungen 2. Auszahlungsermächtigungen 2.1 Ordentliche und außerordentliche Auszahlungen 2.2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.3 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3. Ermächtigungen für die Aufnahme von Investitionskredi- ten 4. Aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdende Auszahlungen 1) Angaben können auch in 1.000 € erfolgen. I ÜBERSICHTEN | SEITE 58 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 J J Beteiligungsberichte Die Ortsgemeinde Bölsberg ist weder an Organisationen mit mindestens 5 % direkt (unmit- telbar) oder indirekt (mittelbar) beteiligt, noch haftet sie uneingeschränkt für irgendwelche Organisationen. Somit entfällt für diesen Bereich die Darstellung etwaiger Beteiligungsbe- richte. J BETEILIGUNGSBERICHTE | SEITE 59 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 K K Kennzahlen zur Bilanz Stand Stand 31.12.2024 31.12.2025 Eigenkapitalquote 1 71,29 % 70,58 % = Eigenkapital x 100 : Bilanzsumme (Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme) Eigenkapitalquote 2 96,85 % 96,10 % = Eigenkapital + Sonderposten x 100 : Bilanzsumme (Eigenkapitalquote 1, jedoch inkl. Sonderposten) Anlagenintensität 79,91 % 82,05 % = Anlagevermögen (inkl. Wald) x 100: Bilanzsumme (Anteil Anlagevermögen an der Bilanzsumme) Infrastrukturintensität 19,98 % 18,72 % = Infrastrukturvermögen x 100: Bilanzsumme (Anteil des Infrastrukturvermögens an der Bilanzsumme) Sonderpostenquote 1 25,56 % 25,52 % = Sonderposten x 100: Bilanzsumme (Anteil der Sonderposten an der Bilanzsumme) Sonderpostenquote 2 33,74 % 31,91 % = Sonderposten x 100: Sachanlagevermögen (Anteil der Sonderposten am Sachanlagevermögen) Rückstellungsquote 2,23 % 2,28 % = Rückstellungen x 100: Bilanzsumme (Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme) Verschuldenskoeffizient 4,42 % 5,53 % = Fremdkapital 1): Eigenkapital x 100 (Anteil Fremdkapital am Eigenkapital) Verschuldungsgrad 3,15 % 3,90 % = Fremdkapital: Gesamtkapital x 100 (Anteil Fremdkapital am Gesamtkapital/Bilanzsumme) 1) Fremdkapital = Rückstellung, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten K KENNZAHLEN ZUR BILANZ | SEITE 60 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 L L Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses ▪ Anwesende Mitglieder zur Sitzung und Rechnungsprüfung am 18.09.2026 • Schmidt, Sabine • Groth, Uwe, Vorsitzender ▪ Vorbemerkung zur Prüfung des Jahresabschlusses Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teil- rechnungen, Bilanz, Anhang, Rechenschaftsbericht, Anlagen-, Forderungs- und Verbindlich- keitenübersicht und Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen - unter Einbeziehung der Buchführung und des Rechenschaftsbe- richtes für das Haushaltsjahr 2025 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften der Ge- mO, GemHVO und diverser VV liegen in der Verantwortung der Verbandsgemeindeverwal- tung Bad Marienberg. Unsere Aufgabe ist es, den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob dieser ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind (§ 113 Abs. 1 GemO). Des Weiteren haben wir den Rechenschaftsbericht darauf zu prüfen, ob dieser mit dem Jah- resabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in Einklang stehen und, ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 113 Abs. 2 GemO). Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise, Belege für die Angaben in Buchführung, Jahresab- schluss, Rechenschaftsberichts überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze, die Würdigung L BERICHT DES RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES | SEITE 61 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses, den Rechenschaftsbericht sowie die Beurtei- lung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der Rechnungslegung sachge- recht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. ▪ Ergebnis der Prüfung Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Re- chenschaftsberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi- nanz-, und Ertragslage der Gemeinde. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bölsberg, 18.09.2026 Ortsgemeinde Bölsberg Rechnungsprüfungsausschuss Uwe Groth (Vorsitzender) L BERICHT DES RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES | SEITE 62 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 M M Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.07.2026 den Jahresab- schluss geprüft. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Rechnungsprüfungsaus- schuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2026 die Empfehlung an den Gemeinderat abgege- ben, den Jahresabschluss 2025, wie vorgelegt, festzustellen, die Entlastung des Ortsbür- germeisters und der Beigeordneten sowie die des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten zu erteilen. Der Gemeinderat hat mit Sitzung vom 18.09.2026 den Jahresabschluss sowie wie er sich aus Teil A - L ergibt, festgestellt. Des Weiteren wurde die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten beschlossen. Ebenso wurde die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten erteilt. Auf die §§ 108 bis 114 GemO wird verwiesen. Bölsberg, 18.09.2026 Tobias Rülke (Ortsbürgermeister) M FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND ENTLASTUNG | SEITE 63 VON 64 ORTSGEMEINDE BÖLSBERG | JAHRESABSCHLUSS 2025 Notizen NOTIZEN | SEITE 64 VON 64

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