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44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath" - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Arzfeld |
| Datum | 2026-10-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD
IM NATURPARK SÜDEIFEL
Beschlussvorlage
FB 2 - Bauen und Umwelt
Bearbeiter: Christoph Thommes
2026/02DAC/001
54687 Arzfeld, 10.04.2026
Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus
Ortsgemeinderat Dackscheid beschließend öffentlich
Betreff:
44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld
"Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath"
- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -
Sachverhalt:
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 10. April 2025 ist die 44. Fortschreibung des
seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
eingeleitet worden.
Ziel der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:
In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In
diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der
Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt. Im Plan ist
außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen
(WEA) nicht zulässig ist.
Ziel dieser Fortschreibung ist es, durch eine isolierte Positivplanung zwei bestehende Altanlagen durch
moderne Windenergieanlagen zu ersetzen (Repowering), wobei die neuen Standorte außerhalb
bisheriger Sondergebiete liegen. Die neuen Sondergebiete umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 3,8
ha. Damit bleibt die zulässige Höchstgrenze von 25 % zusätzlicher Sondergebietsfläche gemäß § 245e
BauGB gewahrt.
Gleichzeitig wird eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid, die bisher keine Festlegung zur
Windenergienutzung im Flächennutzungsplan aufwies, ausdrücklich als Ausschlussfläche dargestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung
im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 31. Januar 2026 veranlasst. Die
Entwurfsplanung hat vom 03. Februar 2026 bis zum 06. März 2026 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz
2 BauGB wurde mit Schreiben vom 03. Februar 2026 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 06.
März 2026 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 26. März 2026 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 44. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den
durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-
nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt
haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde
Arzfeld wohnen.
Beschlussempfehlung:
„Der Ortsgemeinderat Dackscheid stimmt der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert