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27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Arzfeld |
| Datum | 2026-10-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD
IM NATURPARK SÜDEIFEL
Beschlussvorlage
FB 2 - Bauen und Umwelt
Bearbeiter: Christoph Thommes
2026/02DAC/002
54687 Arzfeld, 21.04.2026
Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus
Ortsgemeinderat Dackscheid beschließend öffentlich
Betreff:
27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld
Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung
- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -
Sachverhalt:
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18. April 2024 ist die 27. Fortschreibung des
seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
eingeleitet worden.
Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Teilbereich
„Windenergie“ ist die Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des
Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Insbesondere soll die bisher geltende eingeschränkte „Rotor-
Out-Regelung“ in eine uneingeschränkte Regelung überführt werden, sodass Rotoren von
Windenergieanlagen künftig generell Flächen außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete
überstreichen dürfen.
Durch diese Anpassung wird sichergestellt, dass die bestehenden Sondergebiete für
Windenergienutzung vollständig auf die gesetzlich geforderten Flächenbeitragswerte angerechnet
werden können. Die räumlichen Abgrenzungen der Sondergebiete sowie die zugrunde liegenden
Planungskriterien bleiben dabei unverändert, sodass die Grundzüge der bisherigen Planung nicht
berührt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung
im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 03. Februar 2024 veranlasst. Die
Entwurfsplanung hat vom 07. Februar 2024 bis zum 08. März 2024 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 01. Februar 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis
zum 08. März 2024 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 27. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den
durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-
nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt
haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde
Arzfeld wohnen.
Beschlussempfehlung:
„Der Ortsgemeinderat Dackscheid stimmt der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert