Startseite › Verbandsgemeinde Arzfeld › Dokument

Aufstellung des Bebauungsplanes "Kapellenstraße / K 122" gemäß § 2 BauGB

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Arzfeld
Datum2026-10-21
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD IM NATURPARK SÜDEIFEL Beschlussvorlage FB 2 - Bauen und Umwelt Bearbeiter: Franz-Rudolf Dimmer 2026/02DAC/003 54687 Arzfeld, 25.08.2026 Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus Ortsgemeinderat Dackscheid 21.10.2026 beschließend öffentlich Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Kapellenstraße / K 122" gemäß § 2 BauGB Sachverhalt: Die Spielfeldfläche „Sportplatz“ soll aufgrund der vor Jahren erfolgten Nutzungsaufgabe in eine Grünfläche umgewidmet werden. Außerdem befinden sich auf dem Gelände ehemaligen Umkleidegebäude, welche bereits zu Wohnzwecken umgenutzt wurden. Zusätzlich weitere Nebengebäude, die nicht über eine baurechtliche Genehmigung verfügen. Um für diese Bauten die Voraussetzung für eine baurechtliche Genehmigung zu schaffen und der tatsächlichen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes Rechnung zu tragen, sind bauleitplanerische Verfahren erforderlich. Im Vorfeld zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße / K 122“ soll die im FNP als Sportplatz gekennzeichnete Fläche als Grünfläche dargestellt werden. Für die vorhandene Bebauung wird eine Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Ortsgemeinde Dackscheid möchte im Zuge der Ausweisung von Wohnbauflächen für die Bestandsgebäude auf dem ehemaligen Sportpatz zusätzlich eine weitere Wohnbaufläche auf dem unmittelbar angrenzenden Flurstück der Gemarkung Dackscheid, Flur 51, Nr. 66, ausweisen. Auf dem Grundstück befindet sich eine Althofstelle mit Wohn- und Nebengebäuden. Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB), ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße / K 122“. Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst in der Gemarkung Dackscheid, Flur 51, die Flurstücke 55 und 66 (tlw.). Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Gebietsabgrenzung: (unmaßstäbliche Verkleinerung des Plangebietes Beschlussempfehlung: ./. Anlagen:

Text aus PDF extrahiert