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Beitritt der Stadt Herten zum "Kommunalen Betreuungsverein Vest e.V." und Benennung einer Vertretung für die Mitgliederversammlung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Herten |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beitritt der Stadt Herten zum "Kommunalen Betreuungsverein
Vest e.V." und Benennung einer Vertretung für die
Mitgliederversammlung
Beratungsfolge Sitzung am
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gleichstellung und Inklusion 17.09.2026
Rat 30.09.2026
Vorlagen-Nr. 26/148 Zustelldatum Federführung Sozialamt
Beschlussvorlage öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Herten tritt dem zu gründenden „Kommunalen Betreuungsverein Vest e.V.“ auf
Grundlage der vorgelegten Satzung als Mitglied bei. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle zum
Vereinsbeitritt erforderlichen Erklärungen abzugeben.
2. Als von der Stadt Herten gemäß § 4 Abs. 2 der Vereinssatzung entsandte und bevollmächtigte
Vertreterin/ bevollmächtigter Vertreter der Stadt in der Mitgliederversammlung des Vereins
wird
Herr Hermann Pieper, Beigeordneter für Bildung und Soziales
benannt.
Für den Fall der Verhinderung wird als stellvertretende entsandte und bevollmächtigte Person
Herr Marc Bouten, Amtsleiter Sozialamt
benannt.
Die Bevollmächtigung gilt bis zu ihrem Widerruf durch einen erneuten Ratsbeschluss oder bis
zum Ausscheiden der benannten Person aus der Funktion, aufgrund derer die Entsendung
erfolgt.
Herten,
Bürgermeister / Beigeordneter / FBL
- 2 -
Begründung:
Im Kreisgebiet ist seit geraumer Zeit ein zunehmender Mangel an rechtlichen Betreuungspersonen
zu verzeichnen. Die Gewinnung neuer geeigneter Betreuender gestaltet sich schwierig, während die
Anzahl der Betreuungsverfahren sowie der bestehende Unterstützung- und Betreuungsbedarf
weiterhin auf einem hohen Niveau liegen. Gleichzeitig zeigt sich, dass insbesondere schwierige und
komplexe Betreuungen aufgrund des damit verbundenen erhöhten zeitlichen, fachlichen und
persönlichen Aufwandes häufig nicht von beruflich Betreuenden übernommen werden. Auch die
Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen durch Familienangehörige ist deutlich
rückläufig.
Diese Entwicklung birgt das Risiko, dass die Betreuungsbehörden mangels verfügbarer
Betreuungspersonen selbst durch die Betreuungsgerichte als Behördenbetreuer bestellt werden.
Die Übernahme von rechtlichen Betreuungen durch die Betreuungsbehörden stellt jedoch keine
dauerhaft tragfähige Lösung dar, da die hierdurch entstehenden finanziellen Aufwendungen nicht
refinanzierbar sind. Die Kosten wären demnach vollständig durch kommunale Eigenmittel und damit
durch die Städte zu tragen.
Vor diesem Hintergrund haben der Kreis und die kreisangehörigen Städte nach Erörterung mit den
Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, um
Lösungsansätze zur nachhaltigen Sicherstellung einer ausreichenden Betreuungsinfrastruktur im
Kreisgebiet zu entwickeln. Zur Sicherstellung einer transparenten Arbeitsweise wurde eine
Vertretung der ortsansässigen Betreuungsvereine in die Arbeitsgruppe eingebunden.
Ergebnis dieser interkommunalen Zusammenarbeit war die Gründung eines eingetragenen
kommunalen Betreuungsvereins. Ein wesentlicher Vorteil des Vereins besteht in der Möglichkeit,
die Vergütung für übernommene rechtliche Betreuungen nach den geltenden gesetzlichen
Regelungen abzurechnen.
Ziel des Vereins ist es, die bestehende Betreuungslandschaft im Kreisgebiet zu ergänzen und die
Übernahme solcher Betreuungen sicherzustellen, die nicht an die bereits tätigen
Berufsbetreuenden oder Betreuungsvereine vermittelt werden können. Der kommunale
Betreuungsverein soll damit insbesondere Versorgungslücken schließen und dazu beitragen,
behördliche Betreuungen möglichst zu vermeiden. Eine Konkurrenz zu bereits tätigen
Berufsbetreuenden und Betreuungsvereinen ist nicht beabsichtigt.
Der kommunale Betreuungsverein soll die Voraussetzungen für eine Anerkennung als
Betreuungsverein nach den Vorschriften des Betreuungsorganisationsgesetztes (BtOG) erfüllen.
Hierzu wurde von der interkommunalen Arbeitsgruppe ein umfassendes Konzept erarbeitet, das die
fachlichen, organisatorischen und personellen Anforderungen für eine Anerkennung durch den
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) berücksichtigt. Darüber hinaus wurde ein
Finanzierungskonzept entwickelt, das die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vereins sicherstellen soll.
Nach dem vorgesehenen Konzept soll die Tätigkeit des Vereins zunächst an einem Standort
aufgenommen werden. Entsprechend der Entwicklung der Bedarfslage soll ein weiterer Standort im
Kreisgebiet hinzukommen. Für die Startphase sind zwei Betreuende sowie eine Verwaltungskraft
vorgesehen. Der kommunale Betreuungsverein soll dabei vorrangig Betreuungen übernehmen, die
aufgrund ihrer besonderen Anforderungen oder Rahmenbedingungen nur schwer an andere
beruflich Betreuende vermittelt werden können.
- 3 -
Zur Umsetzung des Vorhabens wurde ein Satzungsentwurf einschließlich einer Geschäftsordnung
erarbeitet. Nach § 4 der Satzung sollen ausschließlich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Mitglieder des Vereins sein. Jede Mitgliedskommune soll in der Mitgliederversammlung durch ihre
gesetzliche Vertretung oder durch eine von ihr entsandte und bevollmächtigte Person vertreten
werden.
Mit dem vorliegenden Beschluss soll die Stadt Herten dem kommunalen Betreuungsverein beitreten
und zugleich die Person benennen, die die Mitgliedschaftsrechte der Stadt in der
Mitgliederversammlung wahrnimmt.
Der Kreistag hat in der Sitzung vom 15.06.2026 das Konzept zur Gründung eines kommunalen
Betreuungsvereins beschlossen und dessen Umsetzung befürwortet. Der Beitritt der
kreisangehörigen Städte soll das bereits beschlossene Konzept, sowie die vorgelegte Satzung
umsetzen.
Der Satzungsentwurf, die Geschäftsordnung, das Anerkennungskonzept sowie das
Finanzierungskonzept sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
- 4 -
Begründung
Rechtsgrundlage für die Maßnahme:
Bestimmung der Leistungen durch ☐ Ja ☒ Nein Gesetz/Verordnung
Gesetz/Verordnung o.Ä.? o.Ä.:
Handelt es sich um freiwillige ☒ Ja ☐ Nein
Leistungen?
Falls ja: Gibt es dazu bereits einen ☐ Ja ☒ Nein Ratsbeschluss:
Ratsbeschluss?
Grund der Maßnahme:
Sollen Standards/Aufgaben ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche? Vor diesem
erhalten werden? Hintergrund stellt die
Gründung eines
kommunalen
Betreuungsvereins
einen strategischen
Beitrag zur
Sicherstellung einer
verlässlichen
Betreuungsstruktur
im Kreis
Recklinghausen dar.
Der Verein soll
insbesondere solche
rechtlichen
Betreuungen
übernehmen, die
aufgrund ihrer
sozialen,
gesundheitlichen
oder rechtlichen
Komplexität nur
schwer an andere
Betreuende zu
vermitteln sind.
Dadurch wird eine
Versorgungslücke
geschlossen, die sich
in den vergangenen
Jahren zunehmend
abgezeichnet hat.
Sollen Standards/Aufgaben ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche? s. zuvor
erhöht werden?
Soll ein bestehendes Projekt ☐ Ja ☒ Nein Falls ja: Welches? /
fortgesetzt werden? Wie wurde es bisher
finanziert?
- 5 -
Finanzielle Auswirkungen
Vorlagen-Nr.: 26/148
Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein
Maßnahme bereits im ☐ Ja ☒ Nein
Haushalt vorgesehen?
Wurde ein Förderantrag ☐ Ja ☒ Nein Zeitraum der
gestellt? Förderrichtlinie:
Stehen Fördermittel zur ☐ Ja ☒ Nein Bewilligungsbescheid
Verfügung? vom:
Die Fördermittel stehen ☐ ☒ Bewilligungszeitraum:
…… zur Verfügung
unbefristet befristet Durchführungszeitraum:
Nach Ablauf der Förderung soll mit dem Projekt wie folgt umgegangen werden:
Investive Maßnahmen:
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Produktgruppe:
Projekt / Auszahlungsart1):
Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen
enthalten Haushalt zu planen Dritter
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Folgejahre: € € €
Summe: € € €
- 6 -
Finanzielle Auswirkungen
Konsumtive Maßnahmen:
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Produktgruppe:
Aufwandsart1):
Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen
enthalten Haushalt zu planen Dritter
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Folgejahre: € € €
Summe: € € €
Folgekosten:
☐ Stehen zur Verfügung ☐ Sind im Haushalt bereitzustellen
Jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil2): €
Abschreibung (netto) pro Jahr3): € Nutzungsdauer: Jahre
Unterhaltungs- und Betriebskosten pro Jahr: €
Personelle Folgekosten pro Jahr: €
Gesamt (Folgekosten): €
1) Zeile (Bezeichnung) gemäß Teilergebnisplan/-finanzplan der jeweiligen Produktgruppe
2) Es ist eine Verzinsung von 2 % anzunehmen.
3) Es ist die Abschreibung des Eigenanteils (Kosten abzgl. Förderung) anzugeben.
- 7 -
Auswirkungen
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Auswirkungen auf ☐ Ja ☒ Nein
den Stellenplan:
Falls ja: Abbildung ☐ Ja ☒ Nein
der zusätzlichen
Ressourcen im
Stellenplan?
Refinanzierung der ☐ Ja ☐ Nein Refinanzierung: zu _______%
Stellen aus
aus _______________
Drittmitteln?
Falls nein: Welche bisherigen Aufgaben sollen nicht mehr oder in geringerem Standard
ausgeführt werden, um die erforderlichen Ressourcen zu schaffen?
Sonstige Auswirkungen:
Hat die Umsetzung der Maßnahme Auswirkungen auf andere Arbeitsbereiche der Verwaltung
(z.B. Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen)?
☐ Ja ☒ Nein Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Klimaschutz / das lokale Klima:
Keine unmittelbaren Auswirkungen ☒
Positive Auswirkungen: ☐
__________________________________________________________
Negative Auswirkungen: ☐
__________________________________________________________
Auswirkungen auf CO -Emissionen:
2
☐ Ja ☒ Nein Erläuterung:
Auswirkungen auf Klimaanpassung:
☐ Ja ☐ Nein Erläuterung:
Anlagen:
Satzung Betreuungsverein Vest e.V.
Geschäftsordnung Betreuungsverein Vest e.V.
Konzept zur Anerkennung des Betreuungsvereins Vest e.V.
Kalkulation Betreuungsverein
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