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Beitritt der Stadt Herten zum "Kommunalen Betreuungsverein Vest e.V." und Benennung einer Vertretung für die Mitgliederversammlung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeHerten
Datum2026-09-30
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Beitritt der Stadt Herten zum "Kommunalen Betreuungsverein Vest e.V." und Benennung einer Vertretung für die Mitgliederversammlung Beratungsfolge Sitzung am Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gleichstellung und Inklusion 17.09.2026 Rat 30.09.2026 Vorlagen-Nr. 26/148 Zustelldatum Federführung Sozialamt Beschlussvorlage öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Herten tritt dem zu gründenden „Kommunalen Betreuungsverein Vest e.V.“ auf Grundlage der vorgelegten Satzung als Mitglied bei. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle zum Vereinsbeitritt erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Als von der Stadt Herten gemäß § 4 Abs. 2 der Vereinssatzung entsandte und bevollmächtigte Vertreterin/ bevollmächtigter Vertreter der Stadt in der Mitgliederversammlung des Vereins wird Herr Hermann Pieper, Beigeordneter für Bildung und Soziales benannt. Für den Fall der Verhinderung wird als stellvertretende entsandte und bevollmächtigte Person Herr Marc Bouten, Amtsleiter Sozialamt benannt. Die Bevollmächtigung gilt bis zu ihrem Widerruf durch einen erneuten Ratsbeschluss oder bis zum Ausscheiden der benannten Person aus der Funktion, aufgrund derer die Entsendung erfolgt. Herten, Bürgermeister / Beigeordneter / FBL - 2 - Begründung: Im Kreisgebiet ist seit geraumer Zeit ein zunehmender Mangel an rechtlichen Betreuungspersonen zu verzeichnen. Die Gewinnung neuer geeigneter Betreuender gestaltet sich schwierig, während die Anzahl der Betreuungsverfahren sowie der bestehende Unterstützung- und Betreuungsbedarf weiterhin auf einem hohen Niveau liegen. Gleichzeitig zeigt sich, dass insbesondere schwierige und komplexe Betreuungen aufgrund des damit verbundenen erhöhten zeitlichen, fachlichen und persönlichen Aufwandes häufig nicht von beruflich Betreuenden übernommen werden. Auch die Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen durch Familienangehörige ist deutlich rückläufig. Diese Entwicklung birgt das Risiko, dass die Betreuungsbehörden mangels verfügbarer Betreuungspersonen selbst durch die Betreuungsgerichte als Behördenbetreuer bestellt werden. Die Übernahme von rechtlichen Betreuungen durch die Betreuungsbehörden stellt jedoch keine dauerhaft tragfähige Lösung dar, da die hierdurch entstehenden finanziellen Aufwendungen nicht refinanzierbar sind. Die Kosten wären demnach vollständig durch kommunale Eigenmittel und damit durch die Städte zu tragen. Vor diesem Hintergrund haben der Kreis und die kreisangehörigen Städte nach Erörterung mit den Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, um Lösungsansätze zur nachhaltigen Sicherstellung einer ausreichenden Betreuungsinfrastruktur im Kreisgebiet zu entwickeln. Zur Sicherstellung einer transparenten Arbeitsweise wurde eine Vertretung der ortsansässigen Betreuungsvereine in die Arbeitsgruppe eingebunden. Ergebnis dieser interkommunalen Zusammenarbeit war die Gründung eines eingetragenen kommunalen Betreuungsvereins. Ein wesentlicher Vorteil des Vereins besteht in der Möglichkeit, die Vergütung für übernommene rechtliche Betreuungen nach den geltenden gesetzlichen Regelungen abzurechnen. Ziel des Vereins ist es, die bestehende Betreuungslandschaft im Kreisgebiet zu ergänzen und die Übernahme solcher Betreuungen sicherzustellen, die nicht an die bereits tätigen Berufsbetreuenden oder Betreuungsvereine vermittelt werden können. Der kommunale Betreuungsverein soll damit insbesondere Versorgungslücken schließen und dazu beitragen, behördliche Betreuungen möglichst zu vermeiden. Eine Konkurrenz zu bereits tätigen Berufsbetreuenden und Betreuungsvereinen ist nicht beabsichtigt. Der kommunale Betreuungsverein soll die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Betreuungsverein nach den Vorschriften des Betreuungsorganisationsgesetztes (BtOG) erfüllen. Hierzu wurde von der interkommunalen Arbeitsgruppe ein umfassendes Konzept erarbeitet, das die fachlichen, organisatorischen und personellen Anforderungen für eine Anerkennung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) berücksichtigt. Darüber hinaus wurde ein Finanzierungskonzept entwickelt, das die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vereins sicherstellen soll. Nach dem vorgesehenen Konzept soll die Tätigkeit des Vereins zunächst an einem Standort aufgenommen werden. Entsprechend der Entwicklung der Bedarfslage soll ein weiterer Standort im Kreisgebiet hinzukommen. Für die Startphase sind zwei Betreuende sowie eine Verwaltungskraft vorgesehen. Der kommunale Betreuungsverein soll dabei vorrangig Betreuungen übernehmen, die aufgrund ihrer besonderen Anforderungen oder Rahmenbedingungen nur schwer an andere beruflich Betreuende vermittelt werden können. - 3 - Zur Umsetzung des Vorhabens wurde ein Satzungsentwurf einschließlich einer Geschäftsordnung erarbeitet. Nach § 4 der Satzung sollen ausschließlich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Mitglieder des Vereins sein. Jede Mitgliedskommune soll in der Mitgliederversammlung durch ihre gesetzliche Vertretung oder durch eine von ihr entsandte und bevollmächtigte Person vertreten werden. Mit dem vorliegenden Beschluss soll die Stadt Herten dem kommunalen Betreuungsverein beitreten und zugleich die Person benennen, die die Mitgliedschaftsrechte der Stadt in der Mitgliederversammlung wahrnimmt. Der Kreistag hat in der Sitzung vom 15.06.2026 das Konzept zur Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins beschlossen und dessen Umsetzung befürwortet. Der Beitritt der kreisangehörigen Städte soll das bereits beschlossene Konzept, sowie die vorgelegte Satzung umsetzen. Der Satzungsentwurf, die Geschäftsordnung, das Anerkennungskonzept sowie das Finanzierungskonzept sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. - 4 - Begründung Rechtsgrundlage für die Maßnahme: Bestimmung der Leistungen durch ☐ Ja ☒ Nein Gesetz/Verordnung Gesetz/Verordnung o.Ä.? o.Ä.: Handelt es sich um freiwillige ☒ Ja ☐ Nein Leistungen? Falls ja: Gibt es dazu bereits einen ☐ Ja ☒ Nein Ratsbeschluss: Ratsbeschluss? Grund der Maßnahme: Sollen Standards/Aufgaben ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche? Vor diesem erhalten werden? Hintergrund stellt die Gründung eines kommunalen Betreuungsvereins einen strategischen Beitrag zur Sicherstellung einer verlässlichen Betreuungsstruktur im Kreis Recklinghausen dar. Der Verein soll insbesondere solche rechtlichen Betreuungen übernehmen, die aufgrund ihrer sozialen, gesundheitlichen oder rechtlichen Komplexität nur schwer an andere Betreuende zu vermitteln sind. Dadurch wird eine Versorgungslücke geschlossen, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend abgezeichnet hat. Sollen Standards/Aufgaben ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche? s. zuvor erhöht werden? Soll ein bestehendes Projekt ☐ Ja ☒ Nein Falls ja: Welches? / fortgesetzt werden? Wie wurde es bisher finanziert? - 5 - Finanzielle Auswirkungen Vorlagen-Nr.: 26/148 Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein Maßnahme bereits im ☐ Ja ☒ Nein Haushalt vorgesehen? Wurde ein Förderantrag ☐ Ja ☒ Nein Zeitraum der gestellt? Förderrichtlinie: Stehen Fördermittel zur ☐ Ja ☒ Nein Bewilligungsbescheid Verfügung? vom: Die Fördermittel stehen ☐ ☒ Bewilligungszeitraum: …… zur Verfügung unbefristet befristet Durchführungszeitraum: Nach Ablauf der Förderung soll mit dem Projekt wie folgt umgegangen werden: Investive Maßnahmen: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung: Produktgruppe: Projekt / Auszahlungsart1): Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen enthalten Haushalt zu planen Dritter Jahr: € € € Jahr: € € € Jahr: € € € Folgejahre: € € € Summe: € € € - 6 - Finanzielle Auswirkungen Konsumtive Maßnahmen: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung: Produktgruppe: Aufwandsart1): Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen enthalten Haushalt zu planen Dritter Jahr: € € € Jahr: € € € Jahr: € € € Folgejahre: € € € Summe: € € € Folgekosten: ☐ Stehen zur Verfügung ☐ Sind im Haushalt bereitzustellen Jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil2): € Abschreibung (netto) pro Jahr3): € Nutzungsdauer: Jahre Unterhaltungs- und Betriebskosten pro Jahr: € Personelle Folgekosten pro Jahr: € Gesamt (Folgekosten): € 1) Zeile (Bezeichnung) gemäß Teilergebnisplan/-finanzplan der jeweiligen Produktgruppe 2) Es ist eine Verzinsung von 2 % anzunehmen. 3) Es ist die Abschreibung des Eigenanteils (Kosten abzgl. Förderung) anzugeben. - 7 - Auswirkungen Auswirkungen auf den Stellenplan: Auswirkungen auf ☐ Ja ☒ Nein den Stellenplan: Falls ja: Abbildung ☐ Ja ☒ Nein der zusätzlichen Ressourcen im Stellenplan? Refinanzierung der ☐ Ja ☐ Nein Refinanzierung: zu _______% Stellen aus aus _______________ Drittmitteln? Falls nein: Welche bisherigen Aufgaben sollen nicht mehr oder in geringerem Standard ausgeführt werden, um die erforderlichen Ressourcen zu schaffen? Sonstige Auswirkungen: Hat die Umsetzung der Maßnahme Auswirkungen auf andere Arbeitsbereiche der Verwaltung (z.B. Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen)? ☐ Ja ☒ Nein Auswirkungen: Auswirkungen auf den Klimaschutz / das lokale Klima: Keine unmittelbaren Auswirkungen ☒ Positive Auswirkungen: ☐ __________________________________________________________ Negative Auswirkungen: ☐ __________________________________________________________ Auswirkungen auf CO -Emissionen: 2 ☐ Ja ☒ Nein Erläuterung: Auswirkungen auf Klimaanpassung: ☐ Ja ☐ Nein Erläuterung: Anlagen: Satzung Betreuungsverein Vest e.V. Geschäftsordnung Betreuungsverein Vest e.V. Konzept zur Anerkennung des Betreuungsvereins Vest e.V. Kalkulation Betreuungsverein

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