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Unterjährige Finanzberichterstattung hier: 2. Quartal 2026
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Herten |
| Datum | 2026-09-24 |
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Dokument
Extrahierter Text
Unterjährige Finanzberichterstattung
hier: 2. Quartal 2026
Beratungsfolge Sitzung am
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026
Vorlagen-Nr. 26/173 Zustelldatum Federführung Dezernat 2 Finanzen
Berichtsvorlage öffentlich
Bericht
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 2. Quartalsbericht 2026 zur Kenntnis.
Herten,
Bürgermeister / Beigeordneter / FBL
- 2 -
Begründung:
Bericht 2. Quartal 2026
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der 2. Quartalsbericht zum Stichtag 30.06.2026 zur Kenntnis
gegeben.
Es sei darauf verwiesen, dass der 2. Quartalsbericht unter Bezugnahme auf den beschlossenen
Nachtragshaushalt 2026 beruht und im Ergebnisplan entsprechende Erträge und Aufwendungen
aus zuvor genannter Fassung ausweist.
Ergebnisplan der Stadt Herten des Nachtragshaushalts 2026 inklusive Hochrechnung
*kann Rundungsdifferenzen beinhalten.
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Erläuterungen der Abweichungen zum 2. Quartal 2026:
Im Bereich der Produktgruppe 16.01 ist zum Ende des zweiten Quartals im Bereich „Steuern und
ähnliche Abgaben“ in der Darstellung des Ergebnisplans eine Abweichung in Höhe von 5,92 Mio. €
festzustellen. Diese sind dahingehend zu begründen, dass noch Buchungen hinsichtlich des Gemein-
deanteils an der Einkommens- sowie Umsatzsteuer für das 2. Quartal 2026 zum Stichtag ausgestan-
den haben. Außerdem sind Mindererträge bei der Grundsteuer B zu verzeichnen. Positiv hervorzu-
heben ist, dass zum Jahresende deutlich höhere Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund 5 Mio.
€ prognostiziert werden.
Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte stehen hinsichtlich der Abwassergebühren
sowie Benutzungsgebühren noch einige Ertragsbuchungen aus, die entsprechende Abweichung im
Ergebnisplan begründen.
Die zentralen Personalaufwendungen fallen in der Prognose 326.000 € geringer aus, als geplant. Auf
der anderen Seite fallen die Versorgungsaufwendungen in der Prognose rund 300.000 € höher aus.
Die Summe setzt sich aufgrund verschiedener Leistungen der Kommunalen Versorgungskasse West-
falen-Lippe zusammen (gem. Bescheid der KVW vom 09.12.2025).
Zusätzlich ist im Rahmen der Personalgestellung, Produktgruppe 01.11, von einem Mehraufwand in
Höhe von 190.000 € auszugehen.
Positiv zu erwähnen ist ein Mehrertrag von rund 370.000 € im Bereich der Kostenerstattungen und
-umlagen der Produktgruppe 05.01, begründet durch höhere Sonderzahlungen und weiterer Lohn-
steigerung.
Im Ordnungsamt (Dezernat 2), Produktgruppe 02.04, wird zum Jahresende ein Minderertrag in
Höhe von 862.000 € bei den Semistationen und den daraus resultierenden Bußgeldern prognosti-
ziert. Die Mindererträge sind darauf zurückzuführen, dass die Anlagen aufgrund von Vandalismus-
schäden mehrere Wochen ausgefallen sind.
Im Bereich der Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen wird im Dezernat 3 ein Minderertrag für
das Förderprojekt AMIF (Asyl- Migrations- und Integrationsfonds), Produktgruppe 01.03, in Höhe
von 440.000 € erwartet. Begründet wird dieser durch den Umstand, dass das Projekt nicht umge-
setzt wurde. Zugleich stellt dies einen Minderaufwand in Höhe von 340.000 € im Bereich der Auf-
wendungen für sonstige Dienstleistungen dar.
Im Bereich der Produktgruppe 04.01 – Musikschule werden Minderaufwendungen in Höhe von
118.000 € prognostiziert. Sie begründen sich dadurch, dass keine Honorarkräfte mehr für JeKits ein-
gesetzt werden.
Im Bereich der Kindertagesstätten des Dezernates 3, Produktgruppe 06.01, wird ein Mehrertrag von
236.875 € prognostiziert. Die Elternbeiträge für Hertener Kindertageseinrichtungen wurden im Ja-
nuar 2026 mit einer Jahressollstellung gebucht. Ab August ist mit weiteren Veränderungen zu rech-
nen. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes wurde der Planansatz der Produktgruppe 06.01 bereits
angepasst.
Im Bereich Sport und Schule führen die aufgrund der Sanierung des Hallenbades Westerholt erhöh-
ten Nutzungsentgelte zu Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 117.500 €.
Im Bereich des Sozialamtes, Produktgruppe 05.02, wird ein Minderertrag von 1,0 Mio. € prognosti-
ziert. Aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit wurde der Ansatz für die Zuwendun-
gen erhöht. Es wird prognostiziert, dass der Ertrag in der Größenordnung nicht erreicht wird.
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Außerdem wurden zwischenzeitlich angemietete Wohnungen gekündigt, da deutlich weniger Per-
sonen mit Migrationshintergrund untergebracht werden müssen. Im Produktbereich 05.02 wird die-
ser Sachverhalt mit einem Minderaufwand von 290.000€ und korrespondiert mit einem Minderer-
trag von 290.000€ dargestellt.
Durch kurze Aufenthaltsberechtigung sinken die Fälle mit Rückforderungen. Außerdem finden we-
niger Wohnungswechsel statt, so dass auch keine Beträge für gewährte Darlehen zurückfließen. Dies
ergibt einen Minderertrag von 150.000€.
Im Produktbereich 05.02 „Leistungen für Asylbewerber“ sinken zudem die Gesamtleistungen je Leis-
tungsfall infolge der (teilweisen) Erwerbstätigkeit von Personen, die aus dem Chancenaufenthalt in
den Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückgekehrt sind. Im laufenden Jahr
sind deutlich weniger Personen zugewiesen worden und es sind mehr Personen in - teilweise ge-
ringfügigen - Beschäftigungsverhältnissen. Dies ergibt einen Minderaufwand von 600.000€.
Im Bereich Unterhaltsvorschusses, Produktgruppe 05.06., ist mit verringerten Transfer-aufwendun-
gen in Höhe von 850.000 € zu rechnen. Diese Entwicklung ist auf die Reduzierung der Unterhalts-
vorschussleistungen durch den Gesetzgeber zurückzuführen. Gleichzeitig ergibt sich ein Minderer-
trag in Höhe von 600.000 €, da die Erträge rund 70 % der Aufwendungen ausmachen.
Im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2026 wurde das prognostizierte Defizit in Höhe von 3,3 Mio. €
im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe, Produktgruppe 06.03, berücksichtigt und entspre-
chende Planansätze der Aufwendungen erhöht.
Zentrales Fördermittelmanagement
Zum Stichtag 30.06.2026 wurden seitens der Zentralen Fördermittelorganisation der Stadt Herten
ca. 218 Maßnahmen erfasst, fortlaufend bearbeitet und verifiziert.
Von diesen Förderverfahren befinden sich zum Stichtag 53 in der Umsetzung:
Anzahl aktuell bewilligte Maßnahmen („in Umsetzung“) 53
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben 26.762.700,72 €
Fördervolumen 22.823.227,89 €
Abgerufene Mittel 8.238.058,64 €
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Kumuliert ordentliche Erträge und Aufwendungen nach Quartal
Ertrag Aufwand
300 Mio. €
250 Mio. €
200 Mio. €
150 Mio. €
100 Mio. €
50 Mio. €
0 Mio. €
2. Quartal 2025 3. Quartal 2025 4. Quartal 2025 1. Quartal 2026 2. Quartal 2026
Zum Stichtag 30.06.2026 übersteigen im 2. Quartal 2026 die Aufwendungen die Erträge, sodass der
Aufwandsdeckungsgrad zum Stichtag 86,63 % beträgt. Die kumulierten Erträge des Nachtragshaus-
halts belaufen sich zum Ende des 2. Quartals 2026 auf 110,20 Mio. €, während die kumulierten Auf-
wendungen 127,21 Mio. € betragen.
Plan-/Ist-Vergleich der Gewerbesteuer
Plan Ist/Prognose
52 Mio. €
50 Mio. €
48 Mio. €
46 Mio. €
44 Mio. €
42 Mio. €
40 Mio. €
38 Mio. €
36 Mio. €
34 Mio. €
32 Mio. €
30 Mio. €
28 Mio. €
26 Mio. €
24 Mio. €
22 Mio. €
20 Mio. €
18 Mio. €
16 Mio. €
14 Mio. €
12 Mio. €
10 Mio. €
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Nach den deutlich höheren Gewerbesteuererträgen im Jahr 2024 wurde der Planansatz bereits im
Doppelhaushalt 2025/2025 für die Folgejahre erhöht. Begründet durch einen Einmaleffekt konnten
auch bereits in 2026 erhöhte Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden. Nach derzeitigem Stand ist
davon auszugehen, dass die Gewerbesteuer zum Jahresende um rund 5 Mio. € höher ausfallen wird
als im Nachtragshaushalt 2026 veranschlagt.
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Eigenkapitalentwicklung
100 Mio. €
80 Mio. €
60 Mio. €
40 Mio. €
20 Mio. €
0 Mio. €
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
-20 Mio. €
-40 Mio. €
-60 Mio. €
-80 Mio. €
Das Eigenkapital der Stadt Herten wurde im Laufe des Jahres 2013 vollständig aufgezehrt. Damit
war in Herten die bilanzielle Überschuldung eingetreten. Erstmalig wird die Stadt Herten seit dem
Zeitpunkt zum Stichtag 31.12.2026 durch die Übernahme von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssi-
cherung wieder Eigenkapital in ihrer Bilanz ausweisen können.
Übernahme von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nach § 6 Abs. 3 des Altschulden-ent-
lastungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) – Ausblick auf das Eigenkapital:
Der Rat hat am 09.07.2025 die Teilnahme an dem Landesprogramm „Gesetz zur anteiligen Entschul-
dung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-
Westfalen – ASEG NRW)“ zur anteiligen Entschuldung der kommunalen Verbindlichkeiten zur Liqui-
ditätssicherung beschlossen. Die Verwaltung hat anschließend den erforderlichen Antrag hierzu ge-
stellt.
Mit Bescheid vom 23.12.2025 hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Herten die Festsetzung
der Übernahme von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 153,6 Mio. € mitgeteilt.
Die Übernahme der Verbindlichkeiten ist am 26.01.2026 erfolgt.
Gemäß ASEG wurden die durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommenen Verbindlichkeiten
im Zeitpunkt der Übernahme erfolgsneutral gegen die allgemeine Rücklage eigenkapitalerhöhend
verrechnet. Damit steht der Stadt künftig wieder Eigenkapital zur Verfügung. Die zuvor dargestellte
negative Kurve hinsichtlich des Eigenkapitals wird demnach eine deutliche positive Steigerung er-
fahren.
Die Auswirkungen der Altschuldenübernahme finden ebenfalls im Nachtragshaushalt Berücksichti-
gung.
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Volumen und Verzinsung der Liquiditätskredite
Kredite
280 Mio. € 2,60%
270 Mio. €
260 Mio. € 2,40%
250 Mio. €
240 Mio. € 2,20%
e 230 Mio. €
t
id 220 Mio. €
2,00%
e r k s t ä 1 2 2 9 0 1 0 0 0 M M M i i i o o o . . . € € € 1,80% z t a s s
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M
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€
€
1,60%
n iZ
q 160 Mio. €
iL 150 Mio. € 1,40%
140 Mio. €
130 Mio. € 1,20%
120 Mio. €
110 Mio. € 1,00%
März 2025 Juni 2025 September Dezember März 2026 Juni 2026
2025 2025
Zum Stichtag 30.06.2026 betrug der durchschnittliche Zinssatz für Liquiditätskredite 1,92 %. Der Be-
stand der Liquiditätskredite lag Ende Juni bei 132 Mio. € und ist damit leicht zum Vorquartal (+ 6
Mio. €) erhöht worden.
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