Startseite › Herten › Dokument

Rücknahme des absoluten Halteverbots im westlichen Bereich der Riedstraße; - Bürgeranregung gem. § 24 Abs. 1 GO NRW

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeHerten
Datum2026-09-24
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Rücknahme des absoluten Halteverbots im westlichen Bereich der Riedstraße; - Bürgeranregung gem. § 24 Abs. 1 GO NRW Beratungsfolge Sitzung am Ausschuss für Sicherheit, Feuerschutz und Ordnungswesen 15.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 Vorlagen-Nr. 26/185 Zustelldatum Federführung Ordnungsamt Beschlussvorlage öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Der Anregung des Kleingartenverein (KGV) „Gut Grün“ e.V. vom 27.03.2025 das Haltverbot im westlichen Bereich der Riedstraße aufzuheben wird nicht gefolgt. 2. Damit ist das Antragsverfahren gem. § 24 GO NRW erledigt. Herten, Bürgermeister / Beigeordneter / FBL - 2 - Begründung: Die Verwaltung hat sich aufgrund der Bürgeranregung des KGV erneut intensiv mit der Verkehrssituation auf der Riedstraße befasst. Dem Begehren der Beschwerdeführer, die Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Riedstraße zu entfernen, wird stattgegeben. Jedoch nicht, um wie gefordert das Parken im betroffenen Bereich zu ermöglichen, sondern weil die Verkehrszeichen durch die bereits erfolgte Anordnung einer eingeschränkten Halteverbotszone (VZ 290 StVO) in der Riedstraße nicht mehr benötigt werden. Das Parken im betroffenen Bereich kann weiterhin nicht gestattet werden, da aufgrund des geringen Straßenquerschnittes der landwirtschaftliche Verkehr für die angrenzenden Nutzflächen erheblich behindert würde. Anlagen: o Bürgeranregung gem. §24 GO NRW des KGV „Gut Grün“ vom 27.03.2025 o Querschnitt Fahrbahn

Text aus PDF extrahiert