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Rücknahme des absoluten Halteverbots im westlichen Bereich der Riedstraße; - Bürgeranregung gem. § 24 Abs. 1 GO NRW
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Herten |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Rücknahme des absoluten Halteverbots im westlichen Bereich
der Riedstraße;
- Bürgeranregung gem. § 24 Abs. 1 GO NRW
Beratungsfolge Sitzung am
Ausschuss für Sicherheit, Feuerschutz und Ordnungswesen 15.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026
Vorlagen-Nr. 26/185 Zustelldatum Federführung Ordnungsamt
Beschlussvorlage öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Der Anregung des Kleingartenverein (KGV) „Gut Grün“ e.V. vom 27.03.2025 das Haltverbot im
westlichen Bereich der Riedstraße aufzuheben wird nicht gefolgt.
2. Damit ist das Antragsverfahren gem. § 24 GO NRW erledigt.
Herten,
Bürgermeister / Beigeordneter / FBL
- 2 -
Begründung:
Die Verwaltung hat sich aufgrund der Bürgeranregung des KGV erneut intensiv mit der
Verkehrssituation auf der Riedstraße befasst.
Dem Begehren der Beschwerdeführer, die Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrsordnung (StVO) in
der Riedstraße zu entfernen, wird stattgegeben. Jedoch nicht, um wie gefordert das Parken im
betroffenen Bereich zu ermöglichen, sondern weil die Verkehrszeichen durch die bereits erfolgte
Anordnung einer eingeschränkten Halteverbotszone (VZ 290 StVO) in der Riedstraße nicht mehr
benötigt werden.
Das Parken im betroffenen Bereich kann weiterhin nicht gestattet werden, da aufgrund des geringen
Straßenquerschnittes der landwirtschaftliche Verkehr für die angrenzenden Nutzflächen erheblich
behindert würde.
Anlagen:
o Bürgeranregung gem. §24 GO NRW des KGV „Gut Grün“ vom 27.03.2025
o Querschnitt Fahrbahn
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