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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" -Projektauswahl für das Jahr 2027 (2. Tranche)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Herten |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
-Projektauswahl für das Jahr 2027 (2. Tranche)
Beratungsfolge Sitzung am
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 22.09.2026
Vorlagen-Nr. 26/164 Zustelldatum Federführung Amt für schulische Bildung
und Sport
Beschlussvorlage öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits mit Vorlage 25/212 beschlossenen Projektskizzen
für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unter Berücksichtigung der
aktuellen Förderbedingungen und Vorgaben des Fördergebers zu prüfen, erforderlichenfalls
zu aktualisieren und erneut einzureichen:
Sportanlage Nord
• Ersatzneubau des Umkleidegebäudes (Villa Brinkmann)
• Modernisierung von Platz III zu einem Kunstrasenfeld einschließlich Beleuchtung
• Sanierung des Kunstrasenplatzes II
• Modernisierung der Beregnungsanlage
Freizeitanlage Westerholt
• Modernisierung von Platz II zu einem Kunstrasenfeld einschließlich Beleuchtung
Sportanlage Disteln
• Sanierung des Kunstrasenplatzes
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aktualisierung der Projektskizzen
zwischenzeitlich eingetretene Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Planung, der
voraussichtlichen Projektkosten sowie der Förderfähigkeit und Förderbedingungen, zu
berücksichtigen.
Herten,
Bürgermeister / Beigeordneter / FBL
- 2 -
Begründung:
Mit der Vorlage 25/212 hat der Rat der Stadt Herten die Verwaltung bereits beauftragt,
Projektskizzen für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einzureichen. Die
ausgewählten Maßnahmen orientierten sich am bestehenden Sportstättenkonzept, dem baulichen
Zustand der Anlagen sowie der hohen Bedeutung der Projekte für den Vereins-, Schul- und
Breitensport.
Die in der Vorlage 25/212 benannten Projekte konnten bislang nicht umgesetzt werden und weisen
weiterhin einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Gleichzeitig stellen sie
wesentliche Bausteine für eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Sportstätteninfrastruktur in
Herten dar.
Da erneut die Möglichkeit besteht, Fördermittel aus dem Bundesprogramm einzuwerben, schlägt
die Verwaltung vor, die bereits beschlossenen Projekte erneut in das
Interessenbekundungsverfahren einzubringen. Inhaltlich haben sich die Prioritäten gegenüber dem
Ratsbeschluss aus dem Jahr 2025 nicht verändert.
Die Sportanlage Nord besitzt aufgrund ihrer hohen Auslastung weiterhin den größten
Investitionsbedarf. Der Ersatzneubau des Umkleidegebäudes, die Modernisierung des
Tennenplatzes zu einem Kunstrasenfeld, die Sanierung des bestehenden Kunstrasenplatzes sowie
die Erneuerung der Beregnungsanlage tragen wesentlich zur langfristigen Sicherung des
Sportbetriebs bei.
Auch auf der Freizeitanlage Westerholt besteht aufgrund der intensiven Nutzung durch zwei
Vereine weiterhin Bedarf an einem zweiten Kunstrasenfeld. Darüber hinaus ist die Sanierung des
Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Disteln erforderlich, um die dauerhafte Nutzbarkeit der
Anlage sicherzustellen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die bereits mit Vorlage 25/212 beschlossenen Projekte erneut für
das Bundesprogramm vorzuschlagen und damit die Chance auf eine finanzielle Förderung dieser
investiven Maßnahmen zu nutzen.
- 3 -
Begründung
Rechtsgrundlage für die Maßnahme:
Bestimmung der Leistungen durch ☐ Ja ☒ Nein Gesetz/Verordnung
Gesetz/Verordnung o.Ä.? o.Ä.:
Handelt es sich um freiwillige ☒ Ja ☐ Nein
Leistungen?
Falls ja: Gibt es dazu bereits einen ☒ Ja ☐ Nein Ratsbeschluss: 25/212
Ratsbeschluss?
Grund der Maßnahme:
Sollen Standards/Aufgaben ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche?
erhalten werden?
Sollen Standards/Aufgaben ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche?
erhöht werden?
Soll ein bestehendes Projekt ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welches? /
fortgesetzt werden? Wie wurde es bisher
finanziert?
- 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Vorlagen-Nr.: 26/164
Finanzielle Auswirkungen: ☒ Ja ☐ Nein
Maßnahme bereits im ☐ Ja ☐ Nein
Haushalt vorgesehen?
Wurde ein Förderantrag ☐ Ja ☐ Nein Zeitraum der
gestellt? Förderrichtlinie:
Stehen Fördermittel zur ☐ Ja ☒ Nein Bewilligungsbescheid
Verfügung? vom:
Die Fördermittel stehen ☐ ☐ Bewilligungszeitraum:
…… zur Verfügung
unbefristet befristet Durchführungszeitraum:
Nach Ablauf der Förderung soll mit dem Projekt wie folgt umgegangen werden:
Investive Maßnahmen:
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Produktgruppe:
Projekt / Auszahlungsart1):
Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen
enthalten Haushalt zu planen Dritter
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Folgejahre: € € €
Summe: € € €
- 5 -
Finanzielle Auswirkungen
Konsumtive Maßnahmen:
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Produktgruppe:
Aufwandsart1):
Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen
enthalten Haushalt zu planen Dritter
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Jahr: € € €
Folgejahre: € € €
Summe: € € €
Folgekosten:
☐ Stehen zur Verfügung ☐ Sind im Haushalt bereitzustellen
Jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil2): €
Abschreibung (netto) pro Jahr3): € Nutzungsdauer: Jahre
Unterhaltungs- und Betriebskosten pro Jahr: €
Personelle Folgekosten pro Jahr: €
Gesamt (Folgekosten): €
1) Zeile (Bezeichnung) gemäß Teilergebnisplan/-finanzplan der jeweiligen Produktgruppe
2) Es ist eine Verzinsung von 2 % anzunehmen.
3) Es ist die Abschreibung des Eigenanteils (Kosten abzgl. Förderung) anzugeben.
- 6 -
Auswirkungen
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Auswirkungen auf ☐ Ja ☒ Nein
den Stellenplan:
Falls ja: Abbildung ☐ Ja ☐ Nein
der zusätzlichen
Ressourcen im
Stellenplan?
Refinanzierung der ☐ Ja ☒ Nein Refinanzierung: zu _______%
Stellen aus
aus _______________
Drittmitteln?
Falls nein: Welche bisherigen Aufgaben sollen nicht mehr oder in geringerem Standard
ausgeführt werden, um die erforderlichen Ressourcen zu schaffen?
Sonstige Auswirkungen:
Hat die Umsetzung der Maßnahme Auswirkungen auf andere Arbeitsbereiche der Verwaltung
(z.B. Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen)?
☒ Ja ☐ Nein Auswirkungen: Pflege- & Instandsetzung nach Fertigstellung
Auswirkungen auf den Klimaschutz / das lokale Klima:
Keine unmittelbaren Auswirkungen ☐
Positive Auswirkungen: ☐
__________________________________________________________
Negative Auswirkungen: ☐
__________________________________________________________
Auswirkungen auf CO -Emissionen:
2
☐ Ja ☐ Nein Erläuterung:
Auswirkungen auf Klimaanpassung:
☐ Ja ☐ Nein Erläuterung:
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert