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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" -Projektauswahl für das Jahr 2027 (2. Tranche)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeHerten
Datum2026-09-22
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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" -Projektauswahl für das Jahr 2027 (2. Tranche) Beratungsfolge Sitzung am Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 22.09.2026 Vorlagen-Nr. 26/164 Zustelldatum Federführung Amt für schulische Bildung und Sport Beschlussvorlage öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits mit Vorlage 25/212 beschlossenen Projektskizzen für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unter Berücksichtigung der aktuellen Förderbedingungen und Vorgaben des Fördergebers zu prüfen, erforderlichenfalls zu aktualisieren und erneut einzureichen: Sportanlage Nord • Ersatzneubau des Umkleidegebäudes (Villa Brinkmann) • Modernisierung von Platz III zu einem Kunstrasenfeld einschließlich Beleuchtung • Sanierung des Kunstrasenplatzes II • Modernisierung der Beregnungsanlage Freizeitanlage Westerholt • Modernisierung von Platz II zu einem Kunstrasenfeld einschließlich Beleuchtung Sportanlage Disteln • Sanierung des Kunstrasenplatzes 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aktualisierung der Projektskizzen zwischenzeitlich eingetretene Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Planung, der voraussichtlichen Projektkosten sowie der Förderfähigkeit und Förderbedingungen, zu berücksichtigen. Herten, Bürgermeister / Beigeordneter / FBL - 2 - Begründung: Mit der Vorlage 25/212 hat der Rat der Stadt Herten die Verwaltung bereits beauftragt, Projektskizzen für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einzureichen. Die ausgewählten Maßnahmen orientierten sich am bestehenden Sportstättenkonzept, dem baulichen Zustand der Anlagen sowie der hohen Bedeutung der Projekte für den Vereins-, Schul- und Breitensport. Die in der Vorlage 25/212 benannten Projekte konnten bislang nicht umgesetzt werden und weisen weiterhin einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Gleichzeitig stellen sie wesentliche Bausteine für eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Sportstätteninfrastruktur in Herten dar. Da erneut die Möglichkeit besteht, Fördermittel aus dem Bundesprogramm einzuwerben, schlägt die Verwaltung vor, die bereits beschlossenen Projekte erneut in das Interessenbekundungsverfahren einzubringen. Inhaltlich haben sich die Prioritäten gegenüber dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2025 nicht verändert. Die Sportanlage Nord besitzt aufgrund ihrer hohen Auslastung weiterhin den größten Investitionsbedarf. Der Ersatzneubau des Umkleidegebäudes, die Modernisierung des Tennenplatzes zu einem Kunstrasenfeld, die Sanierung des bestehenden Kunstrasenplatzes sowie die Erneuerung der Beregnungsanlage tragen wesentlich zur langfristigen Sicherung des Sportbetriebs bei. Auch auf der Freizeitanlage Westerholt besteht aufgrund der intensiven Nutzung durch zwei Vereine weiterhin Bedarf an einem zweiten Kunstrasenfeld. Darüber hinaus ist die Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Disteln erforderlich, um die dauerhafte Nutzbarkeit der Anlage sicherzustellen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die bereits mit Vorlage 25/212 beschlossenen Projekte erneut für das Bundesprogramm vorzuschlagen und damit die Chance auf eine finanzielle Förderung dieser investiven Maßnahmen zu nutzen. - 3 - Begründung Rechtsgrundlage für die Maßnahme: Bestimmung der Leistungen durch ☐ Ja ☒ Nein Gesetz/Verordnung Gesetz/Verordnung o.Ä.? o.Ä.: Handelt es sich um freiwillige ☒ Ja ☐ Nein Leistungen? Falls ja: Gibt es dazu bereits einen ☒ Ja ☐ Nein Ratsbeschluss: 25/212 Ratsbeschluss? Grund der Maßnahme: Sollen Standards/Aufgaben ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche? erhalten werden? Sollen Standards/Aufgaben ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welche? erhöht werden? Soll ein bestehendes Projekt ☒ Ja ☐ Nein Falls ja: Welches? / fortgesetzt werden? Wie wurde es bisher finanziert? - 4 - Finanzielle Auswirkungen Vorlagen-Nr.: 26/164 Finanzielle Auswirkungen: ☒ Ja ☐ Nein Maßnahme bereits im ☐ Ja ☐ Nein Haushalt vorgesehen? Wurde ein Förderantrag ☐ Ja ☐ Nein Zeitraum der gestellt? Förderrichtlinie: Stehen Fördermittel zur ☐ Ja ☒ Nein Bewilligungsbescheid Verfügung? vom: Die Fördermittel stehen ☐ ☐ Bewilligungszeitraum: …… zur Verfügung unbefristet befristet Durchführungszeitraum: Nach Ablauf der Förderung soll mit dem Projekt wie folgt umgegangen werden: Investive Maßnahmen: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung: Produktgruppe: Projekt / Auszahlungsart1): Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen enthalten Haushalt zu planen Dritter Jahr: € € € Jahr: € € € Jahr: € € € Folgejahre: € € € Summe: € € € - 5 - Finanzielle Auswirkungen Konsumtive Maßnahmen: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen folgende Mittel zur Verfügung: Produktgruppe: Aufwandsart1): Bereits im Haushalt Zusätzlich im Zuwendungen enthalten Haushalt zu planen Dritter Jahr: € € € Jahr: € € € Jahr: € € € Folgejahre: € € € Summe: € € € Folgekosten: ☐ Stehen zur Verfügung ☐ Sind im Haushalt bereitzustellen Jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil2): € Abschreibung (netto) pro Jahr3): € Nutzungsdauer: Jahre Unterhaltungs- und Betriebskosten pro Jahr: € Personelle Folgekosten pro Jahr: € Gesamt (Folgekosten): € 1) Zeile (Bezeichnung) gemäß Teilergebnisplan/-finanzplan der jeweiligen Produktgruppe 2) Es ist eine Verzinsung von 2 % anzunehmen. 3) Es ist die Abschreibung des Eigenanteils (Kosten abzgl. Förderung) anzugeben. - 6 - Auswirkungen Auswirkungen auf den Stellenplan: Auswirkungen auf ☐ Ja ☒ Nein den Stellenplan: Falls ja: Abbildung ☐ Ja ☐ Nein der zusätzlichen Ressourcen im Stellenplan? Refinanzierung der ☐ Ja ☒ Nein Refinanzierung: zu _______% Stellen aus aus _______________ Drittmitteln? Falls nein: Welche bisherigen Aufgaben sollen nicht mehr oder in geringerem Standard ausgeführt werden, um die erforderlichen Ressourcen zu schaffen? Sonstige Auswirkungen: Hat die Umsetzung der Maßnahme Auswirkungen auf andere Arbeitsbereiche der Verwaltung (z.B. Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen)? ☒ Ja ☐ Nein Auswirkungen: Pflege- & Instandsetzung nach Fertigstellung Auswirkungen auf den Klimaschutz / das lokale Klima: Keine unmittelbaren Auswirkungen ☐ Positive Auswirkungen: ☐ __________________________________________________________ Negative Auswirkungen: ☐ __________________________________________________________ Auswirkungen auf CO -Emissionen: 2 ☐ Ja ☐ Nein Erläuterung: Auswirkungen auf Klimaanpassung: ☐ Ja ☐ Nein Erläuterung: Anlagen:

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