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Haushalt 2026 Aufhebung der Sperre bei der OGS-Betreuung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Enger
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage öffentlich Nr. VL-63/2026 Fachbereich III Aktenzeichen Datum 13.08.2026 FB III/Wn Produkt 03 02 01 001 Verfasser/in Tanja Weißmann Haushalt 2026 Aufhebung der Sperre bei der OGS-Betreuung Beratungsfolge: Ausschuss für Schule, Jugend und Sport 08.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2026 Rat 24.09.2026 Beschlussvorschlag: Die Sperre beim Haushaltsansatz „Schulbetreuung“ im Produkt 03 02 01 001 in Höhe von 65.100,00 € wird aufgehoben. Sachverhalt: Im Produkt 03 02 01 001, Ertragskonto „Landeszuweisung OGS“ werden die An- sätze nach den vorläufigen Schülerzahlen, die an der OGS in den Grundschulen teilnehmen, berechnet. Bei dem entsprechenden Aufwandskonto „Schulbetreuung“ wird der Ansatz der Landeszuweisung um den freiwilligen Zuschuss der Widukindstadt Enger an den Maßnahmeträger, AWO Kreisverband Herford e.V., erhöht. Lt. den bestehenden Regelungen zwischen der Widukindstadt Enger und dem AWO Kreisverband Herford e.V., beträgt der Zuschuss der Widukindstadt Enger im Haushaltsjahr 2026 130.000,00 € (sh. Ratsbeschluss vom 15.02.2024). Da die Landeszuweisungen 1:1 und der städtische Zuschuss ebenfalls in o.g. Höhe an den Maßnahmeträger weitergeleitet werden müssen, ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe der 7 %igen Haushaltssperre. Die festgelegte Haushaltssperre kann nicht durch Umschichtungen innerhalb des Fachbereichsbudgets gedeckt werden. Um den lfd. Betrieb der OGS und den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen zu können, ist die Haushaltssperre daher aufzuheben. Kosten und Mittelbereitstellung: Für die Schulbetreuung sind für das Haushaltsjahr 2026 Haushaltsmittel in Höhe von 930.000 € veranschlagt, hiervon sind derzeit 65.100 € durch die vom Rat beschlossene Bewirtschaftungssperre gesperrt. Stefan Böske Bürgermeister 1

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