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Haushalt 2026 Aufhebung der Sperre bei der OGS-Betreuung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Enger |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage öffentlich Nr. VL-63/2026
Fachbereich III Aktenzeichen Datum 13.08.2026
FB III/Wn
Produkt 03 02 01 001 Verfasser/in
Tanja Weißmann
Haushalt 2026
Aufhebung der Sperre bei der OGS-Betreuung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend und Sport 08.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2026
Rat 24.09.2026
Beschlussvorschlag:
Die Sperre beim Haushaltsansatz „Schulbetreuung“ im Produkt 03 02 01 001 in
Höhe von 65.100,00 € wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Im Produkt 03 02 01 001, Ertragskonto „Landeszuweisung OGS“ werden die An-
sätze nach den vorläufigen Schülerzahlen, die an der OGS in den Grundschulen
teilnehmen, berechnet.
Bei dem entsprechenden Aufwandskonto „Schulbetreuung“ wird der Ansatz der
Landeszuweisung um den freiwilligen Zuschuss der Widukindstadt Enger an den
Maßnahmeträger, AWO Kreisverband Herford e.V., erhöht.
Lt. den bestehenden Regelungen zwischen der Widukindstadt Enger und dem
AWO Kreisverband Herford e.V., beträgt der Zuschuss der Widukindstadt Enger
im Haushaltsjahr 2026 130.000,00 € (sh. Ratsbeschluss vom 15.02.2024).
Da die Landeszuweisungen 1:1 und der städtische Zuschuss ebenfalls in o.g. Höhe
an den Maßnahmeträger weitergeleitet werden müssen, ergibt sich ein Fehlbetrag
in Höhe der 7 %igen Haushaltssperre.
Die festgelegte Haushaltssperre kann nicht durch Umschichtungen innerhalb des
Fachbereichsbudgets gedeckt werden.
Um den lfd. Betrieb der OGS und den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen
zu können, ist die Haushaltssperre daher aufzuheben.
Kosten und Mittelbereitstellung:
Für die Schulbetreuung sind für das Haushaltsjahr 2026 Haushaltsmittel in Höhe
von 930.000 € veranschlagt, hiervon sind derzeit 65.100 € durch die vom Rat
beschlossene Bewirtschaftungssperre gesperrt.
Stefan Böske
Bürgermeister
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