Startseite › Kreis Gütersloh › Dokument
Änderung der Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Kreis Gütersloh |
| Datum | 2026-09-28 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Landrätin
öffentliche
Beschlussvorlage
Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr.
Abteilung Tiefbau 27.08.2026 6704
voraussichtl. Ergebnis
Beratungsfolge
Sitzungstermin Einst. Ja Nein Enth.
Ausschuss für Mobilität 08.09.2026
Kreisausschuss 21.09.2026
Kreistag 28.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Änderung der Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Ostwestfalen-
Lippe
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreis Gütersloh stimmt der Änderung der Satzung des Verkehrsverbundes Ostwestfalen-
Lippe (VVOWL) gemäß Anlage 1 zu.
2. Die in die Verbandsversammlung des VVOWL entsandten Vertreter des Kreises Gütersloh wer-
den angewiesen, in der Verbandsversammlung des VVOWL dem Beschluss der Änderung der
Satzung des VVOWL mit dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Inhalt zuzustimmen. Diese Anwei-
sung gilt auch für den Fall, dass in der Verbandsversammlung des VVOWL eine geänderte Fas-
sung der Satzung zur Abstimmung vorgelegt wird, die die materiellen Regelungen der Satzung
unberührt lassen.
Seite 2 von 3
Erläuterungen:
Mit der Satzungsänderung soll der VVOWL organisatorisch und inhaltlich weiterentwickelt werden. Ziel
ist es, die Zusammenarbeit der ÖPNV-Aufgabenträger in Ostwestfalen-Lippe zu stärken und den Ver-
band für zukünftige Aufgaben breiter aufzustellen.
Ausgangspunkt
Der Ausschuss für Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 07.05.2026 auf Grundlage der Mitteilungs-
vorlage DS-Nr. 6638 mit der geplanten Satzungsänderung des Zweckverbandes VVOWL befasst. In
dieser Sitzung wurden keine Anregungen oder Änderungswünsche zum Inhalt des vorliegenden Sat-
zungsentwurfs geäußert. Auch von den anderen Verbandsmitgliedern, die bisher über die Thematik
beraten haben, liegen bisher keine Änderungswünsche vor. Die Stadt Bielefeld hat zum Zeitpunkt der
Erstellung der Vorlage noch nicht in ihren Gremien beraten.
Zu den Hintergründen der Satzungsänderung wird auf die Vorlage DS-Nr. 6638 nebst Anlagen, insbe-
sondere auf das Positionspapier in Anlage 1, verwiesen.
Die Änderung der Satzung bezieht sich im Wesentlichen darauf, den Verband mit dem Zweck weiter-
zuentwickeln, dass er
a) als regionale Plattform zur Interessenvertretung des ÖPNV gegenüber Dritten agieren kann, damit
auch als Vorberatungsinstanz für seine Verbandsmitglieder z.B. in Sachen NWL-Themen oder ge-
genüber dem Land „genutzt werden kann“ und entsprechende Empfehlungen aussprechen kann
sowie
b) im Auftrag einzelner Verbandsmitglieder Aufgaben wahrnimmt, die diese ihm delegierend oder
mandatierend aus ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger übertragen haben.
Die wesentlichen Änderungen der Satzung sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse dargestellt.
Außerdem soll künftig die Möglichkeit bestehen, weitere ÖPNV-Aufgabenträger aus dem Regierungs-
bezirk Detmold als Mitglieder aufzunehmen. Dem Verband könnten damit auch die kreisangehörigen
Busaufgabenträger – damit auch die Stadt Gütersloh sowie die Kreise Höxter und Paderborn – beitre-
ten. Eine Pflicht zum Beitritt gibt es nicht.
Zudem soll die Neuausrichtung des VVOWL mit einer Namensänderung einhergehen, damit deutlich
wird, dass etwas Neues entsteht: Empfohlen wird, dafür die bestehende Marke „OWLmobil“ zu nutzen.
Rechtlich ist die vorherige Zustimmung der Mitglieder des VVOWL (Kreise Gütersloh, Herford, Lippe,
Minden-Lübbecke und Stadt Bielefeld) zum Beschluss der Verbandsversammlung über die Satzungs-
änderung nicht notwendig, weil weder die aktuelle Satzung noch rechtliche Vorgaben dies erfordern.
Ein Beschluss des Kreises zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags würde indes ein deutliches Signal in
die Region senden, dass der Kreis Gütersloh den Schulterschluss mit den anderen für den ÖPNV
zuständigen kommunalen Akteuren in OWL sucht, um der komplexen und herausfordernden Situation
im Mobilitätsbereich besser gewappnet zu sein und gleichzeitig die Absicht verfolgt, die erfolgreiche
Tradition in OWL, nämlich sehr konkret und zielführend zusammenzuarbeiten, fortzusetzen und für
den Mobilitätsbereich zu sichern und auszuweiten. Dieser Schulterschluss führt zudem auch zu einer
bewussten Außenwirkung.
Da mit der Änderung der Satzung u.a. eine Änderung der Aufgaben des Verbandes erfolgen soll, die
schon wegen der „Trennung“ vom NWL notwendig wird, ist in der Verbandsversammlung des VVOWL
gemäß der Satzung des VVOWL i. V. m. § 20 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts-
arbeit (GkG NRW) eine einstimmige Beschlussfassung erforderlich. Daher empfiehlt die Verwaltung
gemäß Punkt 2 des Beschlussvorschlags eine Anweisung der in die Verbandsversammlung des
VVOWL entsandten Vertreter des Kreises Gütersloh. Da – obwohl bisher keine Änderungswünsche an
der Satzung geäußert wurden – nicht vollständig auszuschließen ist, dass bis zur Beschlussfassung
der Verbandsversammlung des VVOWL noch redaktionelle oder klarstellende Änderungswünsche an
den VVOWL herangetragen werden, empfiehlt die Verwaltung das gebundene Mandat auch für unwe-
sentliche Änderungen am jetzt vorliegenden Entwurf auszusprechen.
Seite 3 von 3
Die geänderte Satzung soll möglichst in der Sitzung der Verbandsversammlung des VVOWL am
23.09.2026 beraten werden. Bei positiver Beschlussfassung wird sie anschließend der Kommunalauf-
sicht vorgelegt. Sie würde dann am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im amtlichen Veröf-
fentlichungsblatt der Bezirksregierung Detmold in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen:
NEIN
Anlagenliste:
Anlage 1: Satzungsentwurf des Zweckverbandes OWLmobil
Anlage 2: Synopse der Satzung ZV VVOWL aktuell / ZV OWLmobil neu
Text aus PDF extrahiert