Startseite › Stadt Bocholt › Dokument

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-09-30
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage Nr. 185/2026 Status - öffentlich - Datum 11.08.2026 Dezernat IV Stadtkämmerin Menk Federführende 40 Finanzen und Compliance Facheinheit Leitung Ingrid Steverding Vorlagen- Andrea Huppertz erstellung Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haupt- und Finanzausschuss 09.09.2026 vorberatend Stadtverordnetenversammlung 30.09.2026 beschließend Beschlussvorschlag Die Stadt Bocholt beschließt: 1. Gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW erfolgt die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft für Mindererträge bei Ausgleichsleistungen und Kostenerstattungen für das Umlegungsverfahren „Fischerweg“ in Höhe von 412.000 EUR. 2. Die Deckung der Überschreitung erfolgt aus Mehrerträgen im Produkt Zentrale Finanzwirtschaft. Sachdarstellung I. Sachverhalt Nach aktuellem Stand muss der ursprünglich für das Jahr 2026 erwartete Abschluss des Umlegungsverfahrens „Fischerweg“ und der damit verbundene Ertragsansatz in das Kalenderjahr 2027 verschoben werden. Voraussetzung für die Durchführung einer Umlegung ist mindestens der Satzungsbeschluss über den für das betreffende Gebiet maßgeblichen Bebauungsplan. Ein entsprechender Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des oben genannten Gebiets liegt bislang nicht vor. Abhängig vom weiteren Verfahrensstand des Bebauungsplans ist daher im Jahr 2027 mit entsprechenden Erträgen aus dem Umlegungsverfahren zu rechnen. Aufgrund der Verschiebung kommt es im Jahr 2026 im Produkt 10.3122 „Bodenordnungsverfahren und grundstücksbezogene Ordnungsmaßnahmen“ beim Konto 459900 „Erträge aus Ausgleichsleistungen“ zu Mindererträgen in Höhe von 270.000 EUR. Seite 1 von 3 Im Produkt 09.3111 „Liegenschafts- und Ingenieurvermessungen für städtische Projekte“ ergeben sich infolge der Verschiebung des vorgenannten Umlegungsverfahrens ebenfalls Mindererträge. Beim Konto 448540 „Kostenerstattungen von der TEB“ werden im Jahr 2026 Mindererträge in Höhe von 142.000 EUR erwartet. Andere Vermessungsaufträge können vorgezogen werden. Die daraus resultierenden Erträge werden jedoch erst im Folgejahr zahlungswirksam und entsprechend im nächsten Haushaltsjahr veranschlagt. Die ursprünglich für 2026 erwarteten Erträge aus dem Umlegungsverfahren sowie die entsprechenden Kostenerstattungen werden somit im Folgejahr erwartet. II. Finanzielle Auswirkungen Durch die oben genannte zeitliche Verschiebung des Umlegungsverfahrens „Fischerweg“ in das Jahr 2027 kommt es wie bereits erläutert zu Mindererträgen im Produkt 103122 in Höhe von 270.000 EUR und im Produkt 093111 in Höhe von 142.000 EUR. Die Deckung der Haushaltsüberschreitung durch Mindererträge im Produkt 103122 sowie im Produkt 093111 in Höhe von insgesamt 412.000 EUR erfolgt durch Mehrerträge im Produkt 169999 (Zentrale Finanzwirtschaft) bei dem Konto 411100 (Schlüsselzuweisungen vom Land). xsc Kategorie der Aufgabe ☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem ☒ Pflichtaufgabe ☐ Freiwillige Aufgabe Standard Entscheidungsalternativen ☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln) Finanzielle Auswirkungen ☐ Nein ☒ Ja Produkt 103122, 093111 Konto 459900, 448540 Einmalig - 412.000 EUR Gesamt - 412.000 EUR Jährlich / laufend EUR Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig Laufendes Jahr - 412.000 EUR - 412.000 EUR Einmaliger Betrag EUR EUR Folgejahre Gesamt - 412.000 EUR - 412.000 EUR Fördermittel ☒ Nein ☐ Ja ☐ Beantragung ☐ Bewilligung Erwartung Fördermittelhöhe EUR Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance ☒ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☒ Compliance-Prüfung Beschlussvorlage 185/2026 Seite 2 von 3 Klimaschutz / Klimafolgen ☐ positive ☐ negative ☐ Keine / keine messbaren Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Beschlussvorlage 185/2026 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert