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Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 185/2026
Status - öffentlich -
Datum 11.08.2026
Dezernat IV Stadtkämmerin Menk
Federführende
40 Finanzen und Compliance
Facheinheit
Leitung Ingrid Steverding
Vorlagen-
Andrea Huppertz
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Fachbereich Grundstücks- und
Bodenwirtschaft
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 09.09.2026 vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 30.09.2026 beschließend
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bocholt beschließt:
1. Gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW erfolgt die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
im Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft für Mindererträge bei
Ausgleichsleistungen und Kostenerstattungen für das Umlegungsverfahren „Fischerweg“
in Höhe von 412.000 EUR.
2. Die Deckung der Überschreitung erfolgt aus Mehrerträgen im Produkt Zentrale
Finanzwirtschaft.
Sachdarstellung
I. Sachverhalt
Nach aktuellem Stand muss der ursprünglich für das Jahr 2026 erwartete Abschluss des
Umlegungsverfahrens „Fischerweg“ und der damit verbundene Ertragsansatz in das Kalenderjahr
2027 verschoben werden. Voraussetzung für die Durchführung einer Umlegung ist mindestens der
Satzungsbeschluss über den für das betreffende Gebiet maßgeblichen Bebauungsplan. Ein
entsprechender Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des oben genannten Gebiets liegt
bislang nicht vor. Abhängig vom weiteren Verfahrensstand des Bebauungsplans ist daher im Jahr
2027 mit entsprechenden Erträgen aus dem Umlegungsverfahren zu rechnen.
Aufgrund der Verschiebung kommt es im Jahr 2026 im Produkt 10.3122 „Bodenordnungsverfahren
und grundstücksbezogene Ordnungsmaßnahmen“ beim Konto 459900 „Erträge aus
Ausgleichsleistungen“ zu Mindererträgen in Höhe von 270.000 EUR.
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Im Produkt 09.3111 „Liegenschafts- und Ingenieurvermessungen für städtische Projekte“ ergeben
sich infolge der Verschiebung des vorgenannten Umlegungsverfahrens ebenfalls Mindererträge.
Beim Konto 448540 „Kostenerstattungen von der TEB“ werden im Jahr 2026 Mindererträge in Höhe
von 142.000 EUR erwartet. Andere Vermessungsaufträge können vorgezogen werden. Die daraus
resultierenden Erträge werden jedoch erst im Folgejahr zahlungswirksam und entsprechend im
nächsten Haushaltsjahr veranschlagt.
Die ursprünglich für 2026 erwarteten Erträge aus dem Umlegungsverfahren sowie die
entsprechenden Kostenerstattungen werden somit im Folgejahr erwartet.
II. Finanzielle Auswirkungen
Durch die oben genannte zeitliche Verschiebung des Umlegungsverfahrens „Fischerweg“ in das
Jahr 2027 kommt es wie bereits erläutert zu Mindererträgen im Produkt 103122 in Höhe
von 270.000 EUR und im Produkt 093111 in Höhe von 142.000 EUR.
Die Deckung der Haushaltsüberschreitung durch Mindererträge im Produkt 103122 sowie im
Produkt 093111 in Höhe von insgesamt 412.000 EUR erfolgt durch Mehrerträge im Produkt 169999
(Zentrale Finanzwirtschaft) bei dem Konto 411100 (Schlüsselzuweisungen vom Land).
xsc
Kategorie der Aufgabe
☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem
☒ Pflichtaufgabe ☐ Freiwillige Aufgabe
Standard
Entscheidungsalternativen
☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln)
Finanzielle Auswirkungen
☐ Nein
☒ Ja
Produkt 103122, 093111 Konto 459900, 448540
Einmalig - 412.000 EUR
Gesamt - 412.000 EUR
Jährlich / laufend EUR
Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig
Laufendes Jahr - 412.000 EUR - 412.000 EUR
Einmaliger Betrag
EUR EUR
Folgejahre
Gesamt - 412.000 EUR - 412.000 EUR
Fördermittel
☒ Nein
☐ Ja
☐ Beantragung ☐ Bewilligung
Erwartung Fördermittelhöhe EUR
Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr
Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance
☒ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☒ Compliance-Prüfung
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Klimaschutz / Klimafolgen
☐ positive ☐ negative
☐ Keine / keine messbaren Auswirkungen
Auswirkungen Auswirkungen
Beschlussvorlage 185/2026 Seite 3 von 3
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