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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf zwei Wirtschaftswegen am Hellweg

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-07
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-172/26 Kennung: öffentlich Stadtplanung, Bauwesen, Dezernat: Wohnen und Mobilität Stadtamt: Tiefbauamt Beteiligtes Stadtamt: Beschlussvorschrift § 8 Abs. 2 Hauptsatzung Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Bezirksvertretung Hamm-Rhynern 01.10.2026 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung, 07.10.2026 vorberatend Wohnen und Mobilität Betreff Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf zwei Wirtschaftswegen am Hellweg Beschlussvorschlag I. Die Bezirksvertretung beschließt die in der Vorlage dargestellte Fahrbahnerneuerung an 2 Wirtschaftswegen am Hellweg vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung. II. Die Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein ☒ Auszahlungen in € 75.000 ☐ Aufwendungen in € ☒ Einzahlungen in € 29.000 ☐ Erträge in € Städtischer Eigenanteil € 46.000 ☒ StA/Finanzstelle 66/662_1201010370 – Wirtschaftswege ☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Gemeindestraßen Erläuterungen: ☒ zur Verfügung Mittel stehen ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☒ nein Klimarelevanz Seite 1 von 2 ☐ Ja ☒ Nein Erläuterungen: Sachdarstellung und Begründung Im Zuge des Aufbaus von mehreren Windenergieanlagen im Umfeld des Hellweges nördlich der Bundesautobahn A2 wurden Teilbereiche von zwei Wirtschaftswegen durch Transporte beschädigt. Es kam zu leichten Unebenheiten, Rissen und Betonabplatzungen. Aufgrund des Zustandes und Ausbauzustandes der Wirtschaftswege, sowie der Benutzung durch schwere landwirtschaftliche Maschinen bietet es sich an, die Wege in voller Breite über die beschädigten Flächen hinaus zu sanieren. Des Weiteren werden die Abschnitte verlängert, um bereits bestehende Schäden mit zu sanieren. Die Kosten von etwa 29.000 Euro werden von Anliegern übernommen. Begründung der Dringlichkeit: Mit den betreffenden Anliegern wurde festgelegt die Sanierungsarbeiten in 2026 durchzuführen. Die Mittel sind für diese Arbeiten in 2026 gebunden. Mit der letzten Sitzungsrunde wurden die Wertgrenzen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt. Um die Baumaßnahme noch wie geplant in diesem Jahr durchzuführen ist noch vor der nächsten Sitzungsrunde eine Ausschreibung und Vergabe der Leistung zwingend erforderlich. Dringlichkeitsentscheidung: 1.) In Anerkennung der Dringlichkeit gemäß § 36 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 27 Geschäftsordnung des Rates wird diese Vorlage beschlossen. 2.) Die Bezirksvertretung Rhynern wird gebeten, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Hamm, 21.08.2026 gez. Karin Ohmann gez. Achim Kieserling 2. stlv.Bezirksbürgermeister Mitglieder der Bezirksvertretung Anlage(n): 1. Lageplan_BV-172-26 2. Folgekostenberechnung Wirtschaftswege am Hellweg Beschlussvorlage BV-172/26 Seite 2 von 2

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