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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf zwei Wirtschaftswegen am Hellweg
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-07 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-172/26
Kennung: öffentlich
Stadtplanung, Bauwesen,
Dezernat:
Wohnen und Mobilität
Stadtamt: Tiefbauamt
Beteiligtes Stadtamt:
Beschlussvorschrift
§ 8 Abs. 2 Hauptsatzung
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Rhynern 01.10.2026 beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung,
07.10.2026 vorberatend
Wohnen und Mobilität
Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Fahrbahnerneuerungen auf zwei Wirtschaftswegen am Hellweg
Beschlussvorschlag
I. Die Bezirksvertretung beschließt die in der Vorlage dargestellte Fahrbahnerneuerung an 2
Wirtschaftswegen am Hellweg vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung.
II. Die Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen
☒ Ja ☐ Nein
☒ Auszahlungen in €
75.000
☐ Aufwendungen in €
☒ Einzahlungen in €
29.000
☐ Erträge in €
Städtischer Eigenanteil € 46.000
☒ StA/Finanzstelle 66/662_1201010370 – Wirtschaftswege
☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Gemeindestraßen
Erläuterungen:
☒ zur Verfügung
Mittel stehen
☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
☐ ja
Beteiligung RPA
☒ nein
Klimarelevanz
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☐ Ja ☒ Nein
Erläuterungen:
Sachdarstellung und Begründung
Im Zuge des Aufbaus von mehreren Windenergieanlagen im Umfeld des Hellweges nördlich der
Bundesautobahn A2 wurden Teilbereiche von zwei Wirtschaftswegen durch Transporte beschädigt.
Es kam zu leichten Unebenheiten, Rissen und Betonabplatzungen.
Aufgrund des Zustandes und Ausbauzustandes der Wirtschaftswege, sowie der Benutzung durch
schwere landwirtschaftliche Maschinen bietet es sich an, die Wege in voller Breite über die
beschädigten Flächen hinaus zu sanieren. Des Weiteren werden die Abschnitte verlängert, um
bereits bestehende Schäden mit zu sanieren.
Die Kosten von etwa 29.000 Euro werden von Anliegern übernommen.
Begründung der Dringlichkeit:
Mit den betreffenden Anliegern wurde festgelegt die Sanierungsarbeiten in 2026 durchzuführen. Die
Mittel sind für diese Arbeiten in 2026 gebunden.
Mit der letzten Sitzungsrunde wurden die Wertgrenzen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt.
Um die Baumaßnahme noch wie geplant in diesem Jahr durchzuführen ist noch vor der nächsten
Sitzungsrunde eine Ausschreibung und Vergabe der Leistung zwingend erforderlich.
Dringlichkeitsentscheidung:
1.) In Anerkennung der Dringlichkeit gemäß § 36 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 27 Geschäftsordnung
des Rates wird diese Vorlage beschlossen.
2.) Die Bezirksvertretung Rhynern wird gebeten, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
Hamm, 21.08.2026
gez. Karin Ohmann gez. Achim Kieserling
2. stlv.Bezirksbürgermeister Mitglieder der Bezirksvertretung
Anlage(n):
1. Lageplan_BV-172-26
2. Folgekostenberechnung Wirtschaftswege am Hellweg
Beschlussvorlage BV-172/26 Seite 2 von 2
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