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Nachhaltigkeitskonzept der Fontanestadt Neuruppin hier: Zielstruktur

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-10-12
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Beschlussvorlage öffentlich Dezernat, Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 3000 Dezernat II / 17.08.2026 2021/30 4. Ergänzung Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 01.09.2026 Kultur und Städtepartnerschaften Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 03.09.2026 Wirtschaftsförderungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 Stadtverordnetenversammlung 12.10.2026 Betreff Nachhaltigkeitskonzept der Fontanestadt Neuruppin hier: Zielstruktur Beschlussvorschlag Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin billigt die Zielstruktur des Nachhaltigkeitskonzeptes der Fontanestadt Neuruppin (Stand: September 2026), bestehend aus strategischen und operativen Zielen in sechs Handlungsfeldern sowie den übergeordneten Zielen gemäß der Anlage (Seite 29 bis 69). Problembeschreibung/Begründung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13. Dezember 2021 die Erstellung eines Nachhaltigkeitskonzepts für die Fontanestadt Neuruppin und die Ableitung entsprechender Maßnahmen beschlossen (Drs.- Nr. 2021/30). Die Erarbeitung des Nachhaltigkeitskonzepts erfolgte im Zeitraum von 2024 bis 2026 in einem mehrstufigen und partizipativen Prozess. In die Erarbeitung waren Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung, der Stadtverordnetenversammlung, kommunaler Unternehmen, der Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Fachlich begleitet wurde der Prozess im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune Brandenburg“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt. Ausgehend vom Nachhaltigkeitsleitbild wurden sechs Handlungsfelder für die zukünftige nachhaltige Entwicklung der Fontanestadt Neuruppin entwickelt: 1. Bildung für nachhaltige Entwicklung und Beteiligung, 2. Natürliche Ressourcen schonen und schützen, 3. Nachhaltiges regionales Wirtschaften, 4. Mobilität, Bauen und Wohnen, 5. Stadtgrün und Klimaanpassung sowie 6. Soziale Inklusion leben. Innerhalb dieser Handlungsfelder wurde eine Zielstruktur mit strategischen und operativen Zielen erarbeitet. Sie bildet den langfristigen Orientierungs- und Steuerungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Fontanestadt Neuruppin und insbesondere für das Handeln des Konzerns Stadt. Darüber hinaus sind übergeordnete Ziele erörtert worden, welche die personelle Situation und das Monitoring bzw. Evaluation betreffen. Gegenstand der vorliegenden Beschlussfassung ist ausschließlich diese Zielstruktur inklusive der übergeordneten Ziele, welche auf den Seiten 29 bis 69 des Nachhaltigkeitskonzepts (Anlage) zu finden ist. Die im Rahmen des Erarbeitungsprozesses erstellte Bestandsaufnahme dokumentiert bereits bestehende nachhaltigkeitsrelevante Projekte, Programme und Aktivitäten und dient der Einordnung des bisherigen Umsetzungsstandes. Seit den frühen 2000er Jahren initiierte der Konzern Stadt bereits Maßnahmen, um die Nachhaltigkeit in der Stadt zu stärken. Diese umfassende Bestandsaufnahme kann in der Verwaltung eingesehen werden. Der ebenfalls erarbeitete Maßnahmenkatalog ordnet der Zielstruktur bestehende und mögliche zukünftige Maßnahmen zu. Er dient als Arbeits- und Fortschreibungsgrundlage für die weitere Umsetzung. Der Maßnahmenkatalog ist momentan in der Endabstimmung und soll in der letzten Sitzungsschiene den Stadtverordneten durch eine Mitteilungsvorlage vorgestellt werden. Auch der Maßnahmenkatalog wird zukünftig als Anlage Bestandteil des Nachhaltigkeitskonzepts, ist jedoch nicht Gegenstand der Beschlussfassung. Grund hierfür ist, dass durch einen Beschluss der Maßnahmen diese bei Änderungen stets einen wiederholten Beschluss benötigen. Mit dem Beschluss der Zielstruktur wird somit der strategische Rahmen für die weitere Arbeit festgelegt und dient als Konzeptpapier, um auf Bundes- bzw. Landesebene Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahmen einzuwerben. Anlage: Nachhaltigkeitskonzept der Fontanestadt Neuruppin (Stand: September 2026) finanzielle Auswirkungen Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt 0,00 € (keine Umsatzsteuerangaben notwendig) Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt 0,00 € Folgekosten einmalige / laufende Haushaltsbelastung Veranschlagung im Haushaltsplan Erträge/Einzahlungen (Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)  Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7% (Steuerangaben wirken ab 01.01.2025) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19% keine finanziellen Auswirkungen (außer Verwaltungsaufwand) Datum: Ruhle Bürgermeister

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