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Realisierungsbeschluss zur Schulhofgestaltung an der Hordeler Heide, ehemals Emil-von-Behring-Schule, TSO an der Hordeler Heide 169e
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20262215
Status: öffentlich
Datum: 21.08.2026
Verfasser/in: Barbara Stehmann
Fachbereich: Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung
Bezeichnung der Vorlage:
Realisierungsbeschluss zur Schulhofgestaltung an der Hordeler Heide, ehemals Emil-von-Behring-
Schule, TSO an der Hordeler Heide 169e
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe 03.09.2026 Vorberatung
Ausschuss für Planung und Grundstücke 16.09.2026 Vorberatung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Vorberatung
Ausschuss für Schule und Bildung 07.10.2026 Vorberatung
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 04.11.2026 Vorberatung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Kurzübersicht:
Mit der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20250718/1 wurde festgelegt, den Schulhof nach
Abschluss der OGS Sanierung gemäß dem Konzept „Bochums schöne Schulhöfe“ umzubauen. Mit
dem vorliegenden Realisierungsvorschlag soll nun über die bauliche Umsetzung beschlossen
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bochum beschließt die klimafreundliche Schulhofumgestaltung am Standort
Schule an der Hordeler Heide entsprechend der nachfolgenden Ausführungen und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung.
Begründung:
Ausgangslage
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Die Schule an der Hordeler Heide 169e, vormals Emil von Behring Schule, wird seit dem
01.08.2025 als zweizügige städtische Grundschule unter dem Namen Schule an der Hordeler
Heide geführt.
Aufgrund seiner Flächengröße, der baulichen Struktur sowie der anstehenden
Schulhofneugestaltung nach Abschluss der laufenden OGS-Sanierung, bietet der Standort
hervorragende Voraussetzungen für eine modellhafte Umsetzung eines klimaangepassten
Schulhofkonzeptes.
Im Rahmen des gesamtstädtischen Konzeptes „Bochums schöne Schulhöfe“ wurde der Standort
als Modell- und Prestigeprojekt ausgewählt. Er dient als Pilot- und Vorzeigeprojekt und soll als
Grundlage für weitere Schulhofentwicklungen im Stadtgebiet Bochum herangezogen werden.
Mit der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20250718/1 wurde bereits festgelegt, den Schulhof
nach Abschluss der OGS-Sanierung gemäß dem Konzept „Bochums schöne Schulhöfe“
umzubauen. Mit dem vorliegenden Realisierungsbeschluss soll nun die bauliche Umsetzung
beschlossen werden.
Zielsetzung:
Projektziel ist die Entwicklung eines klimaresilienten, weitgehend entsiegelten und pädagogisch
hochwertigen Schulhofs mit zeitgemäßen Spiel-, Aufenthalts- und Lernbereichen. Der Schulhof soll
zu einem nachhaltigen, klimaangepassten und gemeinschaftlich nutzbaren Bildungs- und
Aufenthaltsort weiterentwickelt werden.
Die geplante Maßnahme umfasst großzügige, naturnah gestaltete Grünflächen, innovative
Konzepte der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung sowie die Entwicklung einer modernen
Spiels-, Bewegungs- und Erholungslandschaft. Zentrale Elemente sind die Abkopplung von Dach-
und Schulhofflächen. Die Niederschläge werden oberirdisch geleitet und einem Mulden-Rigolen-
System in Grünanlagen zum Teil unter befestigten Flächen und einer flächigen
Muldenversickerungsfläche zugeführt. Dadurch wird das Kanalsystem entlastet, die Resilienz
gegenüber Starkregenereignissen erhöht und ein wichtiger Beitrag zur kommunalen
Klimaanpassung geleistet
Umfassende Entsiegelungsmaßnahmen in Randbereichen und Umwandlung in Grünflächen sowie
standortgerechte Neupflanzungen verbessern das Mikroklima, reduzieren Hitzeentwicklungen und
fördern die Biodiversität. Der Schulhof übernimmt damit eine wichtige Funktion im Sinne der
klimaresilienten Stadtentwicklung und der „Schwammstadt Bochum“.
Gleichzeitig entstehen attraktive Lern-, Spiel- und Bewegungsräume im Freien, die den
pädagogischen Alltag nachhaltig bereichern und vielfältige Möglichkeiten für informelles Lernen,
Bewegung und Aufenthalt bieten. Durch die perspektivische Öffnung des Areals trägt der
umgestaltete Schulhof zudem zur Aufwertung des Freizeit- und Aufenthaltsangebots im Stadtteil
Hordel bei und stärkt die soziale Nutzung über den Schulbetrieb hinaus.
Die Maßnahme besitzt einen klaren Modellcharakter und ist als übertragbares Beispiel für
zukünftige Schulhofentwicklungen konzipiert. Sie verbindet Klimaanpassung, ökologische
Aufwertung und pädagogische Qualität und leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur
zukunftsfähigen Entwicklung weiterer Schulstandorte in Bochum.
Maßnahmenbeschreibung
Mit der Umsetzung dieses Projektes wird der Schulhof der Schule an der Hordeler Heide zu einem
klimaangepassten, nachhaltigen und gemeinschaftlich nutzbaren Bildung- und Aufenthaltsort
weiterentwickelt.
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Die Maßnahme verbindet in besonderer Weise Klimaanpassung, ökologische Aufwertung und
pädagogische Qualität und leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur zukunftsfähigen
Entwicklung von Schulstandorten in Bochum.
Im Rahmen der klimaresilienten Schulhofumgestaltung entstehen neben den förderfähigen
Maßnahmen auch notwendige, jedoch nicht förderfähige Kosten, die für die pädagogische Qualität,
Sicherheit und nachhaltige Nutzung der Flächen von zentraler Bedeutung sind. Diese Kosten
ergeben sich insbesondere aus der Ausstattung mit Spielgeräten, der Gestaltung von Aufenthalts-
und Lernbereichen sowie ergänzenden baulichen und technischen Anlagen.
Hierzu zählt das „Grüne Klassenzimmer“ das einen zusätzlichen außerschulischen Lernort schafft
und den Unterricht im Freien sowie Umweltbildung ermöglicht. Ein besonders Augenmerk gilt
ebenfalls den Spielgeräten. Sie fördern Bewegung, Motorik und soziale Interaktion der
Schülerinnen und Schüler und sind entscheidend für die Attraktivität des Schulhofs. Ergänzend
entstehen Vegetationsflächen und Neupflanzungen, die der langfristigen Sicherung des
Baumbestands dienen, das Mikroklima verbessern und einen wichtigen Beitrag zur Klimaresilienz
leisten.
Die Regenwasserzisterne für den Schulgarten ermöglicht eine ressourcenschonende
Bewässerung und vermittelt praktische Umweltkompetenzen. Zusätzlich wird eine Solarpumpe
installiert, wodurch erneuerbare Energien direkt erlebbar gemacht werden. Um die Fläche
schützen und eine geregelte Nutzung zu gewährleisten ist die Einfriedung des Schulgartens
erforderlich. Ebenfalls werden die vorhandenen Sportflächen saniert, um eine sichere und
zeitgemäße Nutzung zu ermöglichen.
Insgesamt sind diese nicht förderfähigen Kosten im Rahmen der Gesamtmaßnahme trotz
fehlender Bezuschussung unverzichtbar. Sie dienen der Qualität, Sicherheit und pädagogischen
Nutzbarkeit der neu gestalteten Schulhofflächen und tragen maßgeblich dazu bei, einen
zukunftsfähigen, klimaresilienten und attraktiven Lern- und Lebensraum für die Schülerinnen und
Schüler zu schaffen.
Förderrahmen
Das Vorhaben wurde im Rahmen des Förderprogramms KRiS – Klimaresiliente
Schulhofgestaltung mit internationaler Strahlkraft beantragt. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert
die Maßnahme mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Für Schulstandorte in den Einzugsgebieten der Emschergenossenschaft bzw. des Lippeverbandes
besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer Aufstockung der Förderung auf bis zu 100 % der
zuwendungsfähigen Kosten. Diese Fördervoraussetzungen sind am Schulstandort erfüllt, da sich
die Schule im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft befindet.
Ein positiver Zuwendungsbescheid liegt seit dem 14.04.2026 vor. Damit sind die formalen und
finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahme erfüllt.
Die Maßnahme wurde im Rahmen der KRiS-Förderung beantragt mit dem Ziel, eine Förderquote
von 100 % der förderfähigen Kosten zu erreichen. Die Realisierung ist an die entsprechende
Förderzusage gebunden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die bauliche Umsetzung der klimafreundlichen Schulhofumgestaltung am Standort Schule an
der Hordeler Heide nach dem Konzept „Bochums schöne Schulhöfe“ belaufen sich die
Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1,5 Mio. EUR.
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Hiervon sind rd. 0,9 Mio. EUR förderfähige Kosten, welche durch die bewilligte KRiS-Förderung zu
60% i.H.v. rd. 0,5 Mio. EUR vom Land sowie zu 40% i.H.v. 0,4 Mio. EUR durch die
Emschergenossenschaft gefördert werden. Somit wird eine 100%ige Förderung der förderfähigen
Kosten erreicht.
Die nicht förderfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 0,5 Mio. EUR und beinhalten u.a. die Herrichtung
von Spiel- und Sportflächen, das Aufstellen der Spielgeräte, die Anlage eines Schulgartens mit
Regenwassernutzung, ein grünes Klassenzimmer, sowie die Neubepflanzung von
Vegetationsflächen. Diese sind für die pädagogische Qualität, Sicherheit und nachhaltige Nutzung
der Flächen von zentraler Bedeutung.
Durch die umfassende Umgestaltung und Entsiegelung des Schulhofes erhöht sich der Aufwand für
die Pflege und Unterhaltung der neu geschaffenen Freiflächen. Hieraus entstehen ab Mitte des
Jahres 2031 zusätzliche jährliche Aufwendungen in Höhe von rund 15 TEUR. Die hierfür
erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung des StA 68 entsprechend
neu veranschlagt. Nach Abschluss der Umgestaltungsmaßnahme fallen zudem Aufwendungen für
die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der neu geschaffenen Grün- und Pflanzflächen an. Die
Finanzierung dieser Leistungen erfolgt durch die Zentralen Dienste. Die hierfür erforderlichen
Haushaltsmittel werden im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung der Zentralen Dienste
berücksichtigt und entsprechend neu veranschlagt.
Beurteilung der Erforderlichkeit nach der 2. Bewirtschaftungsverfügung und § 82 GO
Die nicht förderfähigen Kosten i.H.v. rd. 0,5 Mio. EUR sind für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme
zwingend erforderlich. Sie sind Bestandteile des im Förderverfahren eingereichten und bewilligten
Gesamtkonzeptes, auf dessen Grundlage die Förderzusage erteilt wurde. Eine Reduzierung oder
Nichtumsetzung dieser Maßnahmen würde die Zielerreichung der Schulhofumgestaltung erheblich
beeinträchtigen und zu einem funktional sowie pädagogisch unvollständigen Ergebnis führen.
Die nicht förderfähigen Maßnahmen ergänzen die geförderten Bausteine und sind notwendig, um
die angestrebte Entwicklung eines klimaresilienten, nachhaltigen und pädagogisch hochwertigen
Schulhofes mit zeitgemäßen Spiel-, Aufenthalts- und Lernbereichen zu gewährleisten. Darüber
hinaus handelt es sich um ein Pilot- und Vorzeigeprojekt im Rahmen des gesamtstädtischen
Konzeptes „Bochums schöne Schulhöfe“, dessen Umsetzung entsprechend des hier zu fassenden
Ratsbeschlusses erfolgen soll.
Für die förderfähigen Kosten wird eine Förderung in Höhe von 100 % gewährt und damit die
höchstmögliche Förderquote erreicht. Da die Förderbewilligung auf dem vorgelegten
Gesamtkonzept basiert, kann die Nichtumsetzung wesentlicher nicht förderfähiger Bestandteile die
Gesamtmaßnahme und damit auch den Erhalt der bewilligten Fördermittel gefährden. Die
Eigenmittel sind erforderlich, um die Gesamtförderung zu sichern.
In der Produktgruppe 2103 Schulische Gebäudeinfrastruktur stehen auf dem Projekt „6.00000696
Neugestaltung Schulhöfe“ ausreichende Mittel für die hier zu beschließende Umsetzung zur
Verfügung.
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Mittelabflussplanung:
Der Mittelabflussplan stellt sich zum aktuellen Zeitpunkt wie folgt dar:
Haushaltsjahr Vorauss. Mittelabfluss (gerundet)
2026 10.000 EUR
2027 1.200.000 EUR
2028 255.000 EUR
Summe 1.465.000 EUR
Jährliche Folgelasten:
Abschreibungsaufwand
Der jährliche Abschreibungsaufwand beläuft sich bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von
25 Jahren auf voraussichtlich rd. 59 TEUR.
Zinsaufwand
Bei einem aktuellen Zinssatz von rd. 3,64% belaufen sich der anfängliche jährliche Zinsaufwand auf
53 TEUR sowie der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand über 30 Jahre auf 28 TEUR.*
* Die dargestellte jährliche Zinsbelastung ist ein vereinfachter Durchschnittswert für die gesamte Kreditlaufzeit von 30 Jahren. Dabei wird
eine Zinsbindung von 10 Jahren fiktiv unterstellt und dieser Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit beispielhaft fortgeschrieben. Die
geplanten Zahlungszeitpunkte der Investition bleiben unberücksichtigt. Der maßgebliche Zinssatz wird quartalsweise für das Folgequartal
aktualisiert.
Klimarelevante Auswirkungen:
Die Maßnahme hat insgesamt positive klimarelevante Auswirkungen und trägt sowohl zur
Klimaanpassung als auch zur Minderung der Folgen des Klimawandels bei. Durch die umfassende
Entsiegelung bislang befestigter Flächen sowie die Anlage zusätzlicher Grün- und
Vegetationsflächen wird die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens verbessert und die
Regenwasserbewirtschaftung nachhaltig gestärkt. Das geplante Mulden-Rigolen-System sowie die
flächige Versickerung von Niederschlagswasser entlasten die Kanalisation, reduzieren
Oberflächenabflüsse und erhöhen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Starkregenereignissen.
Die Hitzeaktionsplanung der Stadt Bochum verfolgt unter anderem das Ziel, die Auswirkungen
zunehmender Hitzebelastungen zu reduzieren. Langfristige Maßnahmen bestehen beispielsweise
aus Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Bäume, Grünflächen und Schattenbereiche
senken die Temperaturen, verbessern die Aufenthaltsqualität und schaffen ein gesünderes Umfeld
für Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig tragen Begrünungsmaßnahmen zur Verbesserung des
Stadtklimas bei. Pflanzen und Bäume kühlen ihre Umgebung durch Verdunstung und erhöhen die
Luftqualität. In Kombination mit einem nachhaltigen Regenwassermanagement kann
Niederschlagswasser vor Ort gespeichert und versickert werden, anstatt die Kanalisation zu
belasten. So wird die Vegetation auch in Trockenperioden mit Wasser versorgt. Durch die
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Verbindung von Begrünung, Entsiegelung und Regenwassernutzung entstehen klimaangepasste
Flächen, die sowohl Hitze reduzieren als auch einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit in
Bochum leisten.
Die vorgesehenen Baum- und Strauchpflanzungen verbessern das Mikroklima durch Verschattung
und Verdunstungskühlung, mindern sommerliche Hitzebelastungen und leisten einen Beitrag zur
Förderung der Biodiversität. Gleichzeitig wird die Aufenthaltsqualität auf dem Schulgelände
nachhaltig erhöht.Darüber hinaus trägt die langfristige Bindung von Kohlenstoff in neu
geschaffenen Vegetationsflächen sowie die Verwendung naturnaher Gestaltungselemente zu einer
klimafreundlichen Entwicklung des Standortes bei. Die vorgesehene Regenwassernutzung für den
Schulgarten reduziert den Trinkwasserverbrauch, während die Installation einer Solarpumpe den
Einsatz erneuerbarer Energien fördert.
Insgesamt unterstützt das Projekt die Ziele der klimaresilienten Stadtentwicklung, der
Schwammstadt-Strategie Bochums sowie einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Schul-
und Freiraumentwicklung. Die klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme sind daher als
deutlich positiv zu bewerten.
Anlage(n):
1. Entwurfsskizze Emil von Behring - Schule an der Hordeler Heide
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