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Realisierungsbeschluss zur Schulhofgestaltung an der Hordeler Heide, ehemals Emil-von-Behring-Schule, TSO an der Hordeler Heide 169e

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-12
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Dokument

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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262215 Status: öffentlich Datum: 21.08.2026 Verfasser/in: Barbara Stehmann Fachbereich: Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung Bezeichnung der Vorlage: Realisierungsbeschluss zur Schulhofgestaltung an der Hordeler Heide, ehemals Emil-von-Behring- Schule, TSO an der Hordeler Heide 169e Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe 03.09.2026 Vorberatung Ausschuss für Planung und Grundstücke 16.09.2026 Vorberatung Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Vorberatung Ausschuss für Schule und Bildung 07.10.2026 Vorberatung Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 04.11.2026 Vorberatung Rat 12.11.2026 Entscheidung Kurzübersicht: Mit der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20250718/1 wurde festgelegt, den Schulhof nach Abschluss der OGS Sanierung gemäß dem Konzept „Bochums schöne Schulhöfe“ umzubauen. Mit dem vorliegenden Realisierungsvorschlag soll nun über die bauliche Umsetzung beschlossen werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bochum beschließt die klimafreundliche Schulhofumgestaltung am Standort Schule an der Hordeler Heide entsprechend der nachfolgenden Ausführungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Begründung: Ausgangslage Seite 1 von 6 Die Schule an der Hordeler Heide 169e, vormals Emil von Behring Schule, wird seit dem 01.08.2025 als zweizügige städtische Grundschule unter dem Namen Schule an der Hordeler Heide geführt. Aufgrund seiner Flächengröße, der baulichen Struktur sowie der anstehenden Schulhofneugestaltung nach Abschluss der laufenden OGS-Sanierung, bietet der Standort hervorragende Voraussetzungen für eine modellhafte Umsetzung eines klimaangepassten Schulhofkonzeptes. Im Rahmen des gesamtstädtischen Konzeptes „Bochums schöne Schulhöfe“ wurde der Standort als Modell- und Prestigeprojekt ausgewählt. Er dient als Pilot- und Vorzeigeprojekt und soll als Grundlage für weitere Schulhofentwicklungen im Stadtgebiet Bochum herangezogen werden. Mit der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20250718/1 wurde bereits festgelegt, den Schulhof nach Abschluss der OGS-Sanierung gemäß dem Konzept „Bochums schöne Schulhöfe“ umzubauen. Mit dem vorliegenden Realisierungsbeschluss soll nun die bauliche Umsetzung beschlossen werden. Zielsetzung: Projektziel ist die Entwicklung eines klimaresilienten, weitgehend entsiegelten und pädagogisch hochwertigen Schulhofs mit zeitgemäßen Spiel-, Aufenthalts- und Lernbereichen. Der Schulhof soll zu einem nachhaltigen, klimaangepassten und gemeinschaftlich nutzbaren Bildungs- und Aufenthaltsort weiterentwickelt werden. Die geplante Maßnahme umfasst großzügige, naturnah gestaltete Grünflächen, innovative Konzepte der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung sowie die Entwicklung einer modernen Spiels-, Bewegungs- und Erholungslandschaft. Zentrale Elemente sind die Abkopplung von Dach- und Schulhofflächen. Die Niederschläge werden oberirdisch geleitet und einem Mulden-Rigolen- System in Grünanlagen zum Teil unter befestigten Flächen und einer flächigen Muldenversickerungsfläche zugeführt. Dadurch wird das Kanalsystem entlastet, die Resilienz gegenüber Starkregenereignissen erhöht und ein wichtiger Beitrag zur kommunalen Klimaanpassung geleistet Umfassende Entsiegelungsmaßnahmen in Randbereichen und Umwandlung in Grünflächen sowie standortgerechte Neupflanzungen verbessern das Mikroklima, reduzieren Hitzeentwicklungen und fördern die Biodiversität. Der Schulhof übernimmt damit eine wichtige Funktion im Sinne der klimaresilienten Stadtentwicklung und der „Schwammstadt Bochum“. Gleichzeitig entstehen attraktive Lern-, Spiel- und Bewegungsräume im Freien, die den pädagogischen Alltag nachhaltig bereichern und vielfältige Möglichkeiten für informelles Lernen, Bewegung und Aufenthalt bieten. Durch die perspektivische Öffnung des Areals trägt der umgestaltete Schulhof zudem zur Aufwertung des Freizeit- und Aufenthaltsangebots im Stadtteil Hordel bei und stärkt die soziale Nutzung über den Schulbetrieb hinaus. Die Maßnahme besitzt einen klaren Modellcharakter und ist als übertragbares Beispiel für zukünftige Schulhofentwicklungen konzipiert. Sie verbindet Klimaanpassung, ökologische Aufwertung und pädagogische Qualität und leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur zukunftsfähigen Entwicklung weiterer Schulstandorte in Bochum. Maßnahmenbeschreibung Mit der Umsetzung dieses Projektes wird der Schulhof der Schule an der Hordeler Heide zu einem klimaangepassten, nachhaltigen und gemeinschaftlich nutzbaren Bildung- und Aufenthaltsort weiterentwickelt. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262215 Seite 2 von 6 Die Maßnahme verbindet in besonderer Weise Klimaanpassung, ökologische Aufwertung und pädagogische Qualität und leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur zukunftsfähigen Entwicklung von Schulstandorten in Bochum. Im Rahmen der klimaresilienten Schulhofumgestaltung entstehen neben den förderfähigen Maßnahmen auch notwendige, jedoch nicht förderfähige Kosten, die für die pädagogische Qualität, Sicherheit und nachhaltige Nutzung der Flächen von zentraler Bedeutung sind. Diese Kosten ergeben sich insbesondere aus der Ausstattung mit Spielgeräten, der Gestaltung von Aufenthalts- und Lernbereichen sowie ergänzenden baulichen und technischen Anlagen. Hierzu zählt das „Grüne Klassenzimmer“ das einen zusätzlichen außerschulischen Lernort schafft und den Unterricht im Freien sowie Umweltbildung ermöglicht. Ein besonders Augenmerk gilt ebenfalls den Spielgeräten. Sie fördern Bewegung, Motorik und soziale Interaktion der Schülerinnen und Schüler und sind entscheidend für die Attraktivität des Schulhofs. Ergänzend entstehen Vegetationsflächen und Neupflanzungen, die der langfristigen Sicherung des Baumbestands dienen, das Mikroklima verbessern und einen wichtigen Beitrag zur Klimaresilienz leisten. Die Regenwasserzisterne für den Schulgarten ermöglicht eine ressourcenschonende Bewässerung und vermittelt praktische Umweltkompetenzen. Zusätzlich wird eine Solarpumpe installiert, wodurch erneuerbare Energien direkt erlebbar gemacht werden. Um die Fläche schützen und eine geregelte Nutzung zu gewährleisten ist die Einfriedung des Schulgartens erforderlich. Ebenfalls werden die vorhandenen Sportflächen saniert, um eine sichere und zeitgemäße Nutzung zu ermöglichen. Insgesamt sind diese nicht förderfähigen Kosten im Rahmen der Gesamtmaßnahme trotz fehlender Bezuschussung unverzichtbar. Sie dienen der Qualität, Sicherheit und pädagogischen Nutzbarkeit der neu gestalteten Schulhofflächen und tragen maßgeblich dazu bei, einen zukunftsfähigen, klimaresilienten und attraktiven Lern- und Lebensraum für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Förderrahmen Das Vorhaben wurde im Rahmen des Förderprogramms KRiS – Klimaresiliente Schulhofgestaltung mit internationaler Strahlkraft beantragt. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Maßnahme mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für Schulstandorte in den Einzugsgebieten der Emschergenossenschaft bzw. des Lippeverbandes besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer Aufstockung der Förderung auf bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Diese Fördervoraussetzungen sind am Schulstandort erfüllt, da sich die Schule im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft befindet. Ein positiver Zuwendungsbescheid liegt seit dem 14.04.2026 vor. Damit sind die formalen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahme erfüllt. Die Maßnahme wurde im Rahmen der KRiS-Förderung beantragt mit dem Ziel, eine Förderquote von 100 % der förderfähigen Kosten zu erreichen. Die Realisierung ist an die entsprechende Förderzusage gebunden. Finanzielle Auswirkungen: Für die bauliche Umsetzung der klimafreundlichen Schulhofumgestaltung am Standort Schule an der Hordeler Heide nach dem Konzept „Bochums schöne Schulhöfe“ belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1,5 Mio. EUR. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262215 Seite 3 von 6 Hiervon sind rd. 0,9 Mio. EUR förderfähige Kosten, welche durch die bewilligte KRiS-Förderung zu 60% i.H.v. rd. 0,5 Mio. EUR vom Land sowie zu 40% i.H.v. 0,4 Mio. EUR durch die Emschergenossenschaft gefördert werden. Somit wird eine 100%ige Förderung der förderfähigen Kosten erreicht. Die nicht förderfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 0,5 Mio. EUR und beinhalten u.a. die Herrichtung von Spiel- und Sportflächen, das Aufstellen der Spielgeräte, die Anlage eines Schulgartens mit Regenwassernutzung, ein grünes Klassenzimmer, sowie die Neubepflanzung von Vegetationsflächen. Diese sind für die pädagogische Qualität, Sicherheit und nachhaltige Nutzung der Flächen von zentraler Bedeutung. Durch die umfassende Umgestaltung und Entsiegelung des Schulhofes erhöht sich der Aufwand für die Pflege und Unterhaltung der neu geschaffenen Freiflächen. Hieraus entstehen ab Mitte des Jahres 2031 zusätzliche jährliche Aufwendungen in Höhe von rund 15 TEUR. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung des StA 68 entsprechend neu veranschlagt. Nach Abschluss der Umgestaltungsmaßnahme fallen zudem Aufwendungen für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der neu geschaffenen Grün- und Pflanzflächen an. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt durch die Zentralen Dienste. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung der Zentralen Dienste berücksichtigt und entsprechend neu veranschlagt. Beurteilung der Erforderlichkeit nach der 2. Bewirtschaftungsverfügung und § 82 GO Die nicht förderfähigen Kosten i.H.v. rd. 0,5 Mio. EUR sind für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme zwingend erforderlich. Sie sind Bestandteile des im Förderverfahren eingereichten und bewilligten Gesamtkonzeptes, auf dessen Grundlage die Förderzusage erteilt wurde. Eine Reduzierung oder Nichtumsetzung dieser Maßnahmen würde die Zielerreichung der Schulhofumgestaltung erheblich beeinträchtigen und zu einem funktional sowie pädagogisch unvollständigen Ergebnis führen. Die nicht förderfähigen Maßnahmen ergänzen die geförderten Bausteine und sind notwendig, um die angestrebte Entwicklung eines klimaresilienten, nachhaltigen und pädagogisch hochwertigen Schulhofes mit zeitgemäßen Spiel-, Aufenthalts- und Lernbereichen zu gewährleisten. Darüber hinaus handelt es sich um ein Pilot- und Vorzeigeprojekt im Rahmen des gesamtstädtischen Konzeptes „Bochums schöne Schulhöfe“, dessen Umsetzung entsprechend des hier zu fassenden Ratsbeschlusses erfolgen soll. Für die förderfähigen Kosten wird eine Förderung in Höhe von 100 % gewährt und damit die höchstmögliche Förderquote erreicht. Da die Förderbewilligung auf dem vorgelegten Gesamtkonzept basiert, kann die Nichtumsetzung wesentlicher nicht förderfähiger Bestandteile die Gesamtmaßnahme und damit auch den Erhalt der bewilligten Fördermittel gefährden. Die Eigenmittel sind erforderlich, um die Gesamtförderung zu sichern. In der Produktgruppe 2103 Schulische Gebäudeinfrastruktur stehen auf dem Projekt „6.00000696 Neugestaltung Schulhöfe“ ausreichende Mittel für die hier zu beschließende Umsetzung zur Verfügung. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262215 Seite 4 von 6 Mittelabflussplanung: Der Mittelabflussplan stellt sich zum aktuellen Zeitpunkt wie folgt dar: Haushaltsjahr Vorauss. Mittelabfluss (gerundet) 2026 10.000 EUR 2027 1.200.000 EUR 2028 255.000 EUR Summe 1.465.000 EUR Jährliche Folgelasten: Abschreibungsaufwand Der jährliche Abschreibungsaufwand beläuft sich bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 25 Jahren auf voraussichtlich rd. 59 TEUR. Zinsaufwand Bei einem aktuellen Zinssatz von rd. 3,64% belaufen sich der anfängliche jährliche Zinsaufwand auf 53 TEUR sowie der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand über 30 Jahre auf 28 TEUR.* * Die dargestellte jährliche Zinsbelastung ist ein vereinfachter Durchschnittswert für die gesamte Kreditlaufzeit von 30 Jahren. Dabei wird eine Zinsbindung von 10 Jahren fiktiv unterstellt und dieser Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit beispielhaft fortgeschrieben. Die geplanten Zahlungszeitpunkte der Investition bleiben unberücksichtigt. Der maßgebliche Zinssatz wird quartalsweise für das Folgequartal aktualisiert. Klimarelevante Auswirkungen: Die Maßnahme hat insgesamt positive klimarelevante Auswirkungen und trägt sowohl zur Klimaanpassung als auch zur Minderung der Folgen des Klimawandels bei. Durch die umfassende Entsiegelung bislang befestigter Flächen sowie die Anlage zusätzlicher Grün- und Vegetationsflächen wird die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens verbessert und die Regenwasserbewirtschaftung nachhaltig gestärkt. Das geplante Mulden-Rigolen-System sowie die flächige Versickerung von Niederschlagswasser entlasten die Kanalisation, reduzieren Oberflächenabflüsse und erhöhen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Starkregenereignissen. Die Hitzeaktionsplanung der Stadt Bochum verfolgt unter anderem das Ziel, die Auswirkungen zunehmender Hitzebelastungen zu reduzieren. Langfristige Maßnahmen bestehen beispielsweise aus Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Bäume, Grünflächen und Schattenbereiche senken die Temperaturen, verbessern die Aufenthaltsqualität und schaffen ein gesünderes Umfeld für Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig tragen Begrünungsmaßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Pflanzen und Bäume kühlen ihre Umgebung durch Verdunstung und erhöhen die Luftqualität. In Kombination mit einem nachhaltigen Regenwassermanagement kann Niederschlagswasser vor Ort gespeichert und versickert werden, anstatt die Kanalisation zu belasten. So wird die Vegetation auch in Trockenperioden mit Wasser versorgt. Durch die Beschlussvorlage der Verwaltung 20262215 Seite 5 von 6 Verbindung von Begrünung, Entsiegelung und Regenwassernutzung entstehen klimaangepasste Flächen, die sowohl Hitze reduzieren als auch einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit in Bochum leisten. Die vorgesehenen Baum- und Strauchpflanzungen verbessern das Mikroklima durch Verschattung und Verdunstungskühlung, mindern sommerliche Hitzebelastungen und leisten einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität. Gleichzeitig wird die Aufenthaltsqualität auf dem Schulgelände nachhaltig erhöht.Darüber hinaus trägt die langfristige Bindung von Kohlenstoff in neu geschaffenen Vegetationsflächen sowie die Verwendung naturnaher Gestaltungselemente zu einer klimafreundlichen Entwicklung des Standortes bei. Die vorgesehene Regenwassernutzung für den Schulgarten reduziert den Trinkwasserverbrauch, während die Installation einer Solarpumpe den Einsatz erneuerbarer Energien fördert. Insgesamt unterstützt das Projekt die Ziele der klimaresilienten Stadtentwicklung, der Schwammstadt-Strategie Bochums sowie einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Schul- und Freiraumentwicklung. Die klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme sind daher als deutlich positiv zu bewerten. Anlage(n): 1. Entwurfsskizze Emil von Behring - Schule an der Hordeler Heide Beschlussvorlage der Verwaltung 20262215 Seite 6 von 6

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