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Schimmel seit 2019 – Umgehende Sanierung der Räumlichkeiten der Schule im Kirchviertel
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-10-07 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antwort der Verwaltung
Nr.: 20261559
Status: öffentlich
Datum: 10.06.2026
Verfasser/in: Ulrich Taruttis
Fachbereich: Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung (K. Brandt)
Bezeichnung der Vorlage:
Schimmel seit 2019 – Umgehende Sanierung der Räumlichkeiten der Schule im Kirchviertel
Bezug:
Anfrage der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt in der 3. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bil-
dung am 21.05.2026, Vorlagennummer 20261365, TOP 6.7
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe 03.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Schule und Bildung 07.10.2026 Kenntnisnahme
Wortlaut:
In der o.g. Sitzung wurde von der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt wie folgt angefragt:
Laut eines Medienberichts der WAZ vom 15.05.2026 gibt es an der Schule im Kirchviertel
erhebliche negative Auswirkungen im Bereich der OGS-Betreuung. Den Darstellungen zur Folge
können aufgrund der erheblich eingeschränkten räumlichen Kapazitäten nicht ausreichend
Betreuungsplätze für alle Schüler*innen angeboten werden. Derzeit seien laut Förderverein zwei
Räume der Schule im Kirchviertel nicht nutzbar.
Bei einem Raum liegt dies den Angaben entsprechend in einem Rohrbruch begründet. Der andere
Raum sei bereits seit 2019 aufgrund von Verschimmelung nicht mehr nutzbar. Die Sicherstellung
der Nutzbarkeit aller räumlichen und technisch notwendigen Ressourcen ist die vorderste Aufgabe
der Stadt Bochum als Schulträger.
Diese untragbare Situation, welche in Teilen bereits seit vielen Jahren besteht, hat für viele Eltern
und Schüler*innen erhebliche Folgen, da sie keinen Betreuungsplatz erhalten.
Die Ratsgruppe Stadtgestalter / Volt fragt vor diesem Hintergrund an:
1.) Welche Maßnahmen wurden und werden unternommen, um die Räumlichkeiten der Schule
im Kirchviertel grundsätzlich vor Schimmelbildung zu schützen?
2.) Welche Gründe liegen vor, dass ein Raum der Schule im Kirchviertel nun bereits seit 2019
aufgrund von Schimmelbildung nicht mehr nutzbar ist und offenbar keine Sanierungsmaßnahmen
erfolgt sind?
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3.) Bis wann wird der durch Schimmelbildung belastete Raum saniert? Ab wann wird dieser
Raum für die Schulgemeinschaft wieder nutzbar? Sollte ein konkreter Termin nicht benannt
werden können, wie ist dies zu begründen?
4.) Seit wann besteht der o.g. Schaden durch den Rohrbruch und welche konkreten Ausmaße
hat der Schaden?
5.) Wurde der Schaden durch den Rohrbruch bereits beseitigt? Wenn nein, warum wurde
dieser nicht beseitigt?
6.) Bis wann wird die Beseitigung des Rohrbruchs Schadens erfolgen und ab wann ist dieser
Raum wieder für die Schulgemeinschaft nutzbar? Sollte ein konkreter Termin nicht benannt
werden können, wie ist dies zu begründen?
7.) In welcher Art und Umfang wurde in Bezug auf diese beiden Schäden von Seiten des
Schulträgers mit dem Förderverein, der Schulleitung und den Eltern konkret kommuniziert?
8.) Welche Unterstützungsangebote wird die Stadt Bochum als Verantwortliche für die nicht
nutzbaren Räumen den Eltern anbieten, um dennoch eine Betreuung für die Schüler*innen
realisieren zu können?
Zu den Fragen der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
1.) Welche Maßnahmen wurden und werden unternommen, um die Räumlichkeiten der Schule
im Kirchviertel grundsätzlich vor Schimmelbildung zu schützen?
Die Schule wurde vor ca. 15 Jahren u.a. energetisch saniert. Ein strukturelles Problem der
Schimmelbildung im Gebäude gibt es nicht.
2.) Welche Gründe liegen vor, dass ein Raum der Schule im Kirchviertel nun bereits seit 2019
aufgrund von Schimmelbildung nicht mehr nutzbar ist und offenbar keine Sanierungsmaßnahmen
erfolgt sind?
Es handelt sich hierbei um einen ca. 4 qm großen Lager bzw. Abstellraum. In den letzten Jahren
wurde versucht mit kleinerem Aufwand die Schimmelproblematik in den Griff zu bekommen. Die
Bemühungen führten leider nicht zum Erfolg.
3.) Bis wann wird der durch Schimmelbildung belastete Raum saniert? Ab wann wird dieser
Raum für die Schulgemeinschaft wieder nutzbar? Sollte ein konkreter Termin nicht benannt
werden können, wie ist dies zu begründen?
Die Ursache für die Schimmelbildung ist eindringendes Wasser. Hier gibt es verschiedene
Möglichkeiten wie es dorthin kommen kann, die zurzeit aufwendig untersucht werden. Parallel wird
der Raum auf den Rohbauzustand zurück gebaut. Anschließend werden die Ursachen beseitigt
und der Raum erhält eine Zwangslüftung. Die Hauptarbeiten werden in den Sommerferien 2026
durchgeführt. Der Abschluss der Maßnahme ist für die Herbstferien 2026 angedacht.
Antwort der Verwaltung 20261559 Seite 2 von 3
4.) Seit wann besteht der o.g. Schaden durch den Rohrbruch und welche konkreten Ausmaße
hat der Schaden?
Es handelt sich hierbei um einen ca. 10 m2 großen Büroraum der OGS-Leitung. 2 voneinander
unabhängigen Leckagen der Heizleitungen, die nacheinander aufgetreten sind, führten zu den
beschriebenen Mängeln. Die Leckagen sind beseitigt, der Betonboden ist verschlossen worden.
Der Raum hat einen neuen Boden erhalten und wurde gestrichen. Der Raum ist wieder in
Nutzung.
5.) Wurde der Schaden durch den Rohrbruch bereits beseitigt? Wenn nein, warum wurde
dieser nicht beseitigt?
Siehe Punkt 4.
6.) Bis wann wird die Beseitigung des Rohrbruchs Schadens erfolgen und ab wann ist dieser
Raum wieder für die Schulgemeinschaft nutzbar? Sollte ein konkreter Termin nicht benanntwerden
können, wie ist dies zu begründen?
Siehe Punkt 4.
7.) In welcher Art und Umfang wurde in Bezug auf diese beiden Schäden von Seiten des
Schulträgers mit dem Förderverein, der Schulleitung und den Eltern konkret kommuniziert?
Der Ausfall der o.a. Räume hat den OGS-Betrieb nicht wesentlich beeinflusst.
8.) Welche Unterstützungsangebote wird die Stadt Bochum als Verantwortliche für die nicht
nutzbaren Räumen den Eltern anbieten, um dennoch eine Betreuung für die Schüler*innen
realisieren zu können?
Siehe Punkt 7.
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