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Schimmel seit 2019 – Umgehende Sanierung der Räumlichkeiten der Schule im Kirchviertel

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-10-07
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Antwort der Verwaltung Nr.: 20261559 Status: öffentlich Datum: 10.06.2026 Verfasser/in: Ulrich Taruttis Fachbereich: Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung (K. Brandt) Bezeichnung der Vorlage: Schimmel seit 2019 – Umgehende Sanierung der Räumlichkeiten der Schule im Kirchviertel Bezug: Anfrage der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt in der 3. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bil- dung am 21.05.2026, Vorlagennummer 20261365, TOP 6.7 Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe 03.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Schule und Bildung 07.10.2026 Kenntnisnahme Wortlaut: In der o.g. Sitzung wurde von der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt wie folgt angefragt: Laut eines Medienberichts der WAZ vom 15.05.2026 gibt es an der Schule im Kirchviertel erhebliche negative Auswirkungen im Bereich der OGS-Betreuung. Den Darstellungen zur Folge können aufgrund der erheblich eingeschränkten räumlichen Kapazitäten nicht ausreichend Betreuungsplätze für alle Schüler*innen angeboten werden. Derzeit seien laut Förderverein zwei Räume der Schule im Kirchviertel nicht nutzbar. Bei einem Raum liegt dies den Angaben entsprechend in einem Rohrbruch begründet. Der andere Raum sei bereits seit 2019 aufgrund von Verschimmelung nicht mehr nutzbar. Die Sicherstellung der Nutzbarkeit aller räumlichen und technisch notwendigen Ressourcen ist die vorderste Aufgabe der Stadt Bochum als Schulträger. Diese untragbare Situation, welche in Teilen bereits seit vielen Jahren besteht, hat für viele Eltern und Schüler*innen erhebliche Folgen, da sie keinen Betreuungsplatz erhalten. Die Ratsgruppe Stadtgestalter / Volt fragt vor diesem Hintergrund an: 1.) Welche Maßnahmen wurden und werden unternommen, um die Räumlichkeiten der Schule im Kirchviertel grundsätzlich vor Schimmelbildung zu schützen? 2.) Welche Gründe liegen vor, dass ein Raum der Schule im Kirchviertel nun bereits seit 2019 aufgrund von Schimmelbildung nicht mehr nutzbar ist und offenbar keine Sanierungsmaßnahmen erfolgt sind? Seite 1 von 3 3.) Bis wann wird der durch Schimmelbildung belastete Raum saniert? Ab wann wird dieser Raum für die Schulgemeinschaft wieder nutzbar? Sollte ein konkreter Termin nicht benannt werden können, wie ist dies zu begründen? 4.) Seit wann besteht der o.g. Schaden durch den Rohrbruch und welche konkreten Ausmaße hat der Schaden? 5.) Wurde der Schaden durch den Rohrbruch bereits beseitigt? Wenn nein, warum wurde dieser nicht beseitigt? 6.) Bis wann wird die Beseitigung des Rohrbruchs Schadens erfolgen und ab wann ist dieser Raum wieder für die Schulgemeinschaft nutzbar? Sollte ein konkreter Termin nicht benannt werden können, wie ist dies zu begründen? 7.) In welcher Art und Umfang wurde in Bezug auf diese beiden Schäden von Seiten des Schulträgers mit dem Förderverein, der Schulleitung und den Eltern konkret kommuniziert? 8.) Welche Unterstützungsangebote wird die Stadt Bochum als Verantwortliche für die nicht nutzbaren Räumen den Eltern anbieten, um dennoch eine Betreuung für die Schüler*innen realisieren zu können? Zu den Fragen der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1.) Welche Maßnahmen wurden und werden unternommen, um die Räumlichkeiten der Schule im Kirchviertel grundsätzlich vor Schimmelbildung zu schützen? Die Schule wurde vor ca. 15 Jahren u.a. energetisch saniert. Ein strukturelles Problem der Schimmelbildung im Gebäude gibt es nicht. 2.) Welche Gründe liegen vor, dass ein Raum der Schule im Kirchviertel nun bereits seit 2019 aufgrund von Schimmelbildung nicht mehr nutzbar ist und offenbar keine Sanierungsmaßnahmen erfolgt sind? Es handelt sich hierbei um einen ca. 4 qm großen Lager bzw. Abstellraum. In den letzten Jahren wurde versucht mit kleinerem Aufwand die Schimmelproblematik in den Griff zu bekommen. Die Bemühungen führten leider nicht zum Erfolg. 3.) Bis wann wird der durch Schimmelbildung belastete Raum saniert? Ab wann wird dieser Raum für die Schulgemeinschaft wieder nutzbar? Sollte ein konkreter Termin nicht benannt werden können, wie ist dies zu begründen? Die Ursache für die Schimmelbildung ist eindringendes Wasser. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten wie es dorthin kommen kann, die zurzeit aufwendig untersucht werden. Parallel wird der Raum auf den Rohbauzustand zurück gebaut. Anschließend werden die Ursachen beseitigt und der Raum erhält eine Zwangslüftung. Die Hauptarbeiten werden in den Sommerferien 2026 durchgeführt. Der Abschluss der Maßnahme ist für die Herbstferien 2026 angedacht. Antwort der Verwaltung 20261559 Seite 2 von 3 4.) Seit wann besteht der o.g. Schaden durch den Rohrbruch und welche konkreten Ausmaße hat der Schaden? Es handelt sich hierbei um einen ca. 10 m2 großen Büroraum der OGS-Leitung. 2 voneinander unabhängigen Leckagen der Heizleitungen, die nacheinander aufgetreten sind, führten zu den beschriebenen Mängeln. Die Leckagen sind beseitigt, der Betonboden ist verschlossen worden. Der Raum hat einen neuen Boden erhalten und wurde gestrichen. Der Raum ist wieder in Nutzung. 5.) Wurde der Schaden durch den Rohrbruch bereits beseitigt? Wenn nein, warum wurde dieser nicht beseitigt? Siehe Punkt 4. 6.) Bis wann wird die Beseitigung des Rohrbruchs Schadens erfolgen und ab wann ist dieser Raum wieder für die Schulgemeinschaft nutzbar? Sollte ein konkreter Termin nicht benanntwerden können, wie ist dies zu begründen? Siehe Punkt 4. 7.) In welcher Art und Umfang wurde in Bezug auf diese beiden Schäden von Seiten des Schulträgers mit dem Förderverein, der Schulleitung und den Eltern konkret kommuniziert? Der Ausfall der o.a. Räume hat den OGS-Betrieb nicht wesentlich beeinflusst. 8.) Welche Unterstützungsangebote wird die Stadt Bochum als Verantwortliche für die nicht nutzbaren Räumen den Eltern anbieten, um dennoch eine Betreuung für die Schüler*innen realisieren zu können? Siehe Punkt 7. Antwort der Verwaltung 20261559 Seite 3 von 3

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