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Aufhebung der Richtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung der Beförderungszuschüsse für Menschen mit Behinderung
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Brühl |
| Datum | 2026-10-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr.
50 Zimmermann 50/4 24.07.2026 261/2026
Betreff
Aufhebung der Richtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung der Beförderungszuschüsse
für Menschen mit Behinderung
Beratungsfolge
Inklusionsbeirat
Sozialausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
X Mittel stehen nicht zur Verfügung bei SK 5318000 / KST 31010800, sind aber im
Doppelhaushalt 26/27 vorgesehen
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin Abt. 20/1
Dr. Prokop / Böll Zimmermann Jülich Keung
Plep
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung von
Beförderungszuschüssen für Menschen mit Behinderung zum 01.01.2027.
Erläuterungen:
Bei den Beförderungszuschüssen für Menschen mit Behinderung handelt es sich um eine
freiwillige Unterstützung der Stadt Brühl.
Bekanntlich befindet sich die Stadt Brühl in der Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts (HSK), zum anderen gilt eine sogenannte haushaltslose Zeit.
Im HSK müssen konkret messbare Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt werden, die
einen ausgeglichenen Haushalt in spätestens 10 Jahren möglich machen.
Gegenüber der Kommunalaufsicht müssen entsprechende Maßnahmen aufgezeigt werden,
um diese Zielsetzung zu erreichen. Im Fachbereich Soziales kommen dazu nur wenige
freiwillige Maßnahmen in Betracht. Daher wird auch der Beförderungszuschuss als
Einsparpotential vorgeschlagen und soll als Bestandteil des HSK zur notwendigen
Entlastung des Haushaltes beitragen.
Die Richtlinie ist mit Zustimmung aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen
Ein vorhandener Ansatz für den Zuschuss ist im TEP 3101 (2026/2027), Kostenstelle
31010800, Sachkonto 5318000 in Höhe von 1.300 € eingeplant, würde entfallen und zur
Konsolidierung beitragen.
Drucksache 261/2026 Seite - 2 –
Im Jahr 2024 betrug das Ergebnis auf der KKK 856,90 €.
Im Jahr 2025 wurden 49,20 € verausgabt.
Im Jahr 2026 sind noch keine Aufwendungen entstanden.
Die Anlage wird aus Gründen der Ressourcenschonung nicht in Papierform zur Verfügung
gestellt. Alle Anlagen sind digital im Ratsinformationssystem abrufbar.
Anlage(n):
(1) Richtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung von Beförderungszuschüssen für
Menschen mit Behinderung
Text aus PDF extrahiert