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Aufhebung der Richtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung der Beförderungszuschüsse für Menschen mit Behinderung

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TypNotiz
GemeindeStadt Brühl
Datum2026-10-12
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Zimmermann 50/4 24.07.2026 261/2026 Betreff Aufhebung der Richtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung der Beförderungszuschüsse für Menschen mit Behinderung Beratungsfolge Inklusionsbeirat Sozialausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST X Mittel stehen nicht zur Verfügung bei SK 5318000 / KST 31010800, sind aber im Doppelhaushalt 26/27 vorgesehen Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin Abt. 20/1 Dr. Prokop / Böll Zimmermann Jülich Keung Plep Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung von Beförderungszuschüssen für Menschen mit Behinderung zum 01.01.2027. Erläuterungen: Bei den Beförderungszuschüssen für Menschen mit Behinderung handelt es sich um eine freiwillige Unterstützung der Stadt Brühl. Bekanntlich befindet sich die Stadt Brühl in der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK), zum anderen gilt eine sogenannte haushaltslose Zeit. Im HSK müssen konkret messbare Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt werden, die einen ausgeglichenen Haushalt in spätestens 10 Jahren möglich machen. Gegenüber der Kommunalaufsicht müssen entsprechende Maßnahmen aufgezeigt werden, um diese Zielsetzung zu erreichen. Im Fachbereich Soziales kommen dazu nur wenige freiwillige Maßnahmen in Betracht. Daher wird auch der Beförderungszuschuss als Einsparpotential vorgeschlagen und soll als Bestandteil des HSK zur notwendigen Entlastung des Haushaltes beitragen. Die Richtlinie ist mit Zustimmung aufzuheben. Finanzielle Auswirkungen Ein vorhandener Ansatz für den Zuschuss ist im TEP 3101 (2026/2027), Kostenstelle 31010800, Sachkonto 5318000 in Höhe von 1.300 € eingeplant, würde entfallen und zur Konsolidierung beitragen. Drucksache 261/2026 Seite - 2 – Im Jahr 2024 betrug das Ergebnis auf der KKK 856,90 €. Im Jahr 2025 wurden 49,20 € verausgabt. Im Jahr 2026 sind noch keine Aufwendungen entstanden. Die Anlage wird aus Gründen der Ressourcenschonung nicht in Papierform zur Verfügung gestellt. Alle Anlagen sind digital im Ratsinformationssystem abrufbar. Anlage(n): (1) Richtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung von Beförderungszuschüssen für Menschen mit Behinderung

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