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Kündigung der Vereinbarung über die finanzielle Unterstützung der Stadt Brühl für die Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose, Kontaktkreis südlicher Rhein-Erft-Kreis ab dem Jahr 2022
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Brühl |
| Datum | 2026-10-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr.
50 Zimmermann 50 24.07.2026 260/2026
Betreff
Kündigung der Vereinbarung über die finanzielle Unterstützung der Stadt Brühl für die
Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose, Kontaktkreis südlicher Rhein-Erft-Kreis ab dem Jahr
2022
Beratungsfolge
Inklusionsbeirat
Sozialausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
X Mittel stehen nicht zur Verfügung bei SK 5318000 / KST 31010600, sind aber im
Doppelhaushalt 26/27 vorgesehen
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin Abt. 20/1
Dr. Prokop / Böll Zimmermann Jülich Keung
Plep
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Kündigung der Vereinbarung über die finanzielle Unterstützung der
Stadt Brühl für die Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose, Kontaktkreis südlicher Rhein-Erft-
Kreis vom 27.07.2022 zum 31.12.2027.
Erläuterungen:
Im Sozialausschuss vom 28.10.2021 wurde beschlossen, dass der Brühler
Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose ab dem 01.01.2022 ein jährlicher freiwilliger Zuschuss
in Höhe von 1.500 € gewährt wird. Dieser Beschluss wurde vom Rat im Rahmen der
Haushaltsbeschlüsse für das Jahr 2022 bestätigt.
Bekanntlich befindet sich die Stadt Brühl zwischenzeitlich einerseits in der Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts (HSK), zum anderen gilt eine sogenannte haushaltslose Zeit.
Im HSK müssen konkret messbare Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt werden, die
einen ausgeglichenen Haushalt in spätestens 10 Jahren möglich machen. Gegenüber der
Kommunalaufsicht müssen entsprechende Maßnahmen aufgezeigt werden, um diese
Zielsetzung zu erreichen. Im Fachbereich Soziales kommen dazu nur wenige freiwillige
Maßnahmen in Betracht. Daher wird auch der Zuschuss für die Selbsthilfegruppe als
Einsparpotential vorgeschlagen und soll als Bestandteil des HSK zur notwendigen
Entlastung des Haushaltes beitragen.
Eine Kündigung ist laut bestehender Vereinbarung sechs Monate zum Jahresende möglich
und kommt daher frühstens zum 31.12.2027 in Betracht.
Drucksache 260/2026 Seite - 2 –
Da in den letzten Jahren die Mittel nicht mehr abgerufen wurden, kann davon ausgegangen
werden, dass die Selbsthilfegruppe auch ohne den städtischen Zuschuss weiterhin als
Anlaufstelle und beratend für die Brühler Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen
kann.
Finanzielle Auswirkungen
Mittel sind im Teilergebnisplan (KKK 31010600/5318000) in Höhe von jährlich 1.500 €
eingebracht und würden eingespart.
Tatsächlich wurden die Mittel seit 2023 nicht mehr abgerufen.
Die Anlage wird aus Gründen der Ressourcenschonung nicht in Papierform zur Verfügung
gestellt. Alle Anlagen sind digital im Ratsinformationssystem abrufbar.
Anlage(n):
(1) Vereinbarung über die finanzielle Unterstützung der Stadt Brühl für die
Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose, Kontaktkreis südlicher Rhein-Erft-Kreis
Text aus PDF extrahiert