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Kündigung der Vereinbarung über die finanzielle Unterstützung der Stadt Brühl für die Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose, Kontaktkreis südlicher Rhein-Erft-Kreis ab dem Jahr 2022

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GemeindeStadt Brühl
Datum2026-10-12
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Zimmermann 50 24.07.2026 260/2026 Betreff Kündigung der Vereinbarung über die finanzielle Unterstützung der Stadt Brühl für die Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose, Kontaktkreis südlicher Rhein-Erft-Kreis ab dem Jahr 2022 Beratungsfolge Inklusionsbeirat Sozialausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST X Mittel stehen nicht zur Verfügung bei SK 5318000 / KST 31010600, sind aber im Doppelhaushalt 26/27 vorgesehen Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin Abt. 20/1 Dr. Prokop / Böll Zimmermann Jülich Keung Plep Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Kündigung der Vereinbarung über die finanzielle Unterstützung der Stadt Brühl für die Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose, Kontaktkreis südlicher Rhein-Erft- Kreis vom 27.07.2022 zum 31.12.2027. Erläuterungen: Im Sozialausschuss vom 28.10.2021 wurde beschlossen, dass der Brühler Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose ab dem 01.01.2022 ein jährlicher freiwilliger Zuschuss in Höhe von 1.500 € gewährt wird. Dieser Beschluss wurde vom Rat im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse für das Jahr 2022 bestätigt. Bekanntlich befindet sich die Stadt Brühl zwischenzeitlich einerseits in der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK), zum anderen gilt eine sogenannte haushaltslose Zeit. Im HSK müssen konkret messbare Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt werden, die einen ausgeglichenen Haushalt in spätestens 10 Jahren möglich machen. Gegenüber der Kommunalaufsicht müssen entsprechende Maßnahmen aufgezeigt werden, um diese Zielsetzung zu erreichen. Im Fachbereich Soziales kommen dazu nur wenige freiwillige Maßnahmen in Betracht. Daher wird auch der Zuschuss für die Selbsthilfegruppe als Einsparpotential vorgeschlagen und soll als Bestandteil des HSK zur notwendigen Entlastung des Haushaltes beitragen. Eine Kündigung ist laut bestehender Vereinbarung sechs Monate zum Jahresende möglich und kommt daher frühstens zum 31.12.2027 in Betracht. Drucksache 260/2026 Seite - 2 – Da in den letzten Jahren die Mittel nicht mehr abgerufen wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Selbsthilfegruppe auch ohne den städtischen Zuschuss weiterhin als Anlaufstelle und beratend für die Brühler Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen kann. Finanzielle Auswirkungen Mittel sind im Teilergebnisplan (KKK 31010600/5318000) in Höhe von jährlich 1.500 € eingebracht und würden eingespart. Tatsächlich wurden die Mittel seit 2023 nicht mehr abgerufen. Die Anlage wird aus Gründen der Ressourcenschonung nicht in Papierform zur Verfügung gestellt. Alle Anlagen sind digital im Ratsinformationssystem abrufbar. Anlage(n): (1) Vereinbarung über die finanzielle Unterstützung der Stadt Brühl für die Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose, Kontaktkreis südlicher Rhein-Erft-Kreis

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