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B-Plan Nr. 119 "Westlich der FTZ", TB 2, Schiffdorf (Ergebnis öffentliche Auslegung; Satzungsbeschluss)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Schiffdorf
Datum2026-09-24
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Dokument

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Beschlussvorlage Nr.: 123/2026 ausgefertigt am: 06.08.2026 Fachbereich: P un la d n E un n g tw , i U c m kl w u e n l g t Az.: 612601-168/2 Der Bürgermeister Zu beteiligende Gremien: - BauA - VA - Rat X in öffentlicher Sitzung in nichtöffentlicher Sitzung Bebauungsplan Nr. 119 "Westlich der FTZ", Teilbereich 2, Ortschaft Schiffdorf (Ergebnis öffentliche Auslegung; Satzungsbeschluss) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 „Westlich der FTZ“, Teilbereich 2, Ortschaft Schiffdorf, hat in der Zeit vom 15.05.2026 bis einschließlich 15.06.2026 öffentlich ausgelegen. Mit gleicher Frist wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Abgabe einer Stellungnahme zur Planung aufgefordert. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden schwerpunktmäßig erneut die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das überörtliche Verkehrsnetz thematisiert. Hierbei wurde insbesondere die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes K 58 / Zum Feldkamp im Zusammenhang mit der Entscheidung des Landkreises Cuxhaven zur Verlegung des Kreisgymnasiums in die Gemeinde Schiffdorf betrachtet und eine Überlastung befürchtet. Die möglicherweise entstehenden verkehrlichen Mehrbelastungen durch die Verlegung des Gymnasiums sind jedoch im Rahmen der Standortentscheidung des Landkreises Cuxhaven zu klären und nicht mit der gegenständigen Bauleitplanung. Vielmehr wurde im Rahmen weiterer Gespräche mit der Kreisstraßenmeisterei eine Optimierung der LSA- Schaltung thematisiert. Auch die erneuten Hinweise auf die Höhenentwicklung innerhalb des Plangebietes führen nicht zu einer Änderung der Planung, da die Gebäudehöhen ortsüblich festgesetzt wurden und durch die vorgelagerte Ackerstraße sowie die tiefen Grundstücke eine bedrängende Wirkung der neuen Bebauung nicht zu erwarten sein wird. Aus der Behördenbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung bedingen und lediglich redaktionellen Charakter haben. Die Planung wurde um diese ergänzt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der gegenständige Bebauungsplan somit als Satzung beschlossen werden kann. Derzeit wird mit dem Projektentwickler die Erschließungsplanung für das Gebiet ausgearbeitet. Diese bildet die Grundlage für die Realisierung des Wohnquartiers durch den Projektentwickler. Die diesbezüglichen Planungen werden derzeit erarbeitet und sollen zeitnah in die Beratung gehen. Parallel hierzu wird zwischen dem Erschließungsunternehmer und der Gemeinde ein entsprechender Erschließungsvertrag ausgearbeitet, der die Umsetzung der Planung beinhaltet. Da die gegenständige Bauleitplanung mit der Erschließungsplanung und dem diesbezüglichen Vertrag verbunden ist, sollte die Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 119, Teilbereich 2 von dem Vorliegen eines notariellen Erschließungsvertrages abhängig gemacht werden. Vorlage 123/2026 Seite 1 von 2 Es wird daher empfohlen, die Rechtskraft des B-Plans (=> Bekanntmachung) von dem Vorliegen eines notariell geschlossen Erschließungsvertrages abhängig zu machen. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Beschlussvorschlag: Den Abwägungsvorschlägen zur öffentlichen Auslegung sowie zur regulären Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 119 „Westlich der FTZ“, Teilbereich 2, Ortschaft Schiffdorf, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht wird als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt frühestens nach der notariellen Beurkundung des Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsunternehmer und der Gemeinde. Wärner Grün Bürgermeister Fachbereichsleiter Ent- Beratungsergebnis Gremium TOP Sitzung am Ja Nein haltung Ausschuss für Bau, Planung 20.08.2026 und Verkehr Verwaltungsausschuss 31.08.2026 Rat der Gemeinde Schiffdorf 24.09.2026 Anlage(n) 1. BP119-TB2_Abwägung 2. BP119-TB2_Planzeichnung (Satzungsexemplar) 3. BP119 -TB2_Begründung (Satzungsexemplar) Beschlussvorlage 123/2026 Seite 2 von 2

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