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B-Plan Nr. 119 "Westlich der FTZ", TB 2, Schiffdorf (Ergebnis öffentliche Auslegung; Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Schiffdorf |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr.: 123/2026
ausgefertigt am: 06.08.2026
Fachbereich:
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Az.: 612601-168/2
Der Bürgermeister
Zu beteiligende Gremien: - BauA
- VA
- Rat
X in öffentlicher Sitzung
in nichtöffentlicher Sitzung
Bebauungsplan Nr. 119 "Westlich der FTZ", Teilbereich 2, Ortschaft Schiffdorf
(Ergebnis öffentliche Auslegung; Satzungsbeschluss)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 „Westlich der FTZ“, Teilbereich 2, Ortschaft
Schiffdorf, hat in der Zeit vom 15.05.2026 bis einschließlich 15.06.2026 öffentlich
ausgelegen. Mit gleicher Frist wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange um Abgabe einer Stellungnahme zur Planung aufgefordert.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden schwerpunktmäßig erneut die verkehrliche
Anbindung des Plangebietes an das überörtliche Verkehrsnetz thematisiert. Hierbei wurde
insbesondere die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes K 58 / Zum Feldkamp im
Zusammenhang mit der Entscheidung des Landkreises Cuxhaven zur Verlegung des
Kreisgymnasiums in die Gemeinde Schiffdorf betrachtet und eine Überlastung befürchtet.
Die möglicherweise entstehenden verkehrlichen Mehrbelastungen durch die Verlegung
des Gymnasiums sind jedoch im Rahmen der Standortentscheidung des Landkreises
Cuxhaven zu klären und nicht mit der gegenständigen Bauleitplanung. Vielmehr wurde im
Rahmen weiterer Gespräche mit der Kreisstraßenmeisterei eine Optimierung der LSA-
Schaltung thematisiert. Auch die erneuten Hinweise auf die Höhenentwicklung innerhalb
des Plangebietes führen nicht zu einer Änderung der Planung, da die Gebäudehöhen
ortsüblich festgesetzt wurden und durch die vorgelagerte Ackerstraße sowie die tiefen
Grundstücke eine bedrängende Wirkung der neuen Bebauung nicht zu erwarten sein wird.
Aus der Behördenbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung
der Planung bedingen und lediglich redaktionellen Charakter haben. Die Planung wurde
um diese ergänzt.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der gegenständige Bebauungsplan somit als Satzung
beschlossen werden kann.
Derzeit wird mit dem Projektentwickler die Erschließungsplanung für das Gebiet
ausgearbeitet. Diese bildet die Grundlage für die Realisierung des Wohnquartiers durch
den Projektentwickler. Die diesbezüglichen Planungen werden derzeit erarbeitet und sollen
zeitnah in die Beratung gehen. Parallel hierzu wird zwischen dem
Erschließungsunternehmer und der Gemeinde ein entsprechender Erschließungsvertrag
ausgearbeitet, der die Umsetzung der Planung beinhaltet. Da die gegenständige
Bauleitplanung mit der Erschließungsplanung und dem diesbezüglichen Vertrag
verbunden ist, sollte die Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 119, Teilbereich 2
von dem Vorliegen eines notariellen Erschließungsvertrages abhängig gemacht werden.
Vorlage 123/2026 Seite 1 von 2
Es wird daher empfohlen, die Rechtskraft des B-Plans (=> Bekanntmachung) von dem
Vorliegen eines notariell geschlossen Erschließungsvertrages abhängig zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Den Abwägungsvorschlägen zur öffentlichen Auslegung sowie zur regulären Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt.
Der Bebauungsplan Nr. 119 „Westlich der FTZ“, Teilbereich 2, Ortschaft Schiffdorf,
bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht wird
als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt frühestens nach der notariellen Beurkundung
des Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsunternehmer und der Gemeinde.
Wärner Grün
Bürgermeister Fachbereichsleiter
Ent- Beratungsergebnis
Gremium TOP Sitzung am Ja Nein
haltung
Ausschuss für Bau, Planung
20.08.2026
und Verkehr
Verwaltungsausschuss 31.08.2026
Rat der Gemeinde Schiffdorf 24.09.2026
Anlage(n)
1. BP119-TB2_Abwägung
2. BP119-TB2_Planzeichnung (Satzungsexemplar)
3. BP119 -TB2_Begründung (Satzungsexemplar)
Beschlussvorlage 123/2026 Seite 2 von 2
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