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Annahme von Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSinzig
Datum2026-09-21
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Drucksache-Nr. 2026/084 VORLAGE Sachbearbeiter/-in: Alwina Drötboom, Fachbereich 2 Finanzen Öffentlich Gremium Termin TOP Haupt- und Umweltausschuss 21.09.2026 TOP Annahme von Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO Sachverhalt: In den letzten drei Monaten hat die Stadtkasse Sinzig folgende Spende vereinnahmen dürfen: 1) Zuwendungsgeber: Strahlemann Stiftung, 425,78 € Verwendungszweck: für Talent Company Barbarossaschule Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat der Annahme der Zuwendung mit Schreiben vom 04.08.2026 (Az. 4.1-03-25-300) zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: Zweckgebundene Einzahlungen in o.g. Höhen, denen zweckgebundene Auszahlungen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Umwelt- und Klimarelevanzprüfung Der Beschluss hat direkten Einfluss auf… ☐ den Klimaschutz ☐ die Klimaanpassung ☐ den natürlichen Umweltschutz ☐ keines Besonders auf das Wirkungsfeld... Negativ Neutral Positiv Treibhausgas (THG)-Ausstoß in CO2eq: Treibhausgasemissionen (CO2eq) Anstieg ☐ Neutral ☐ Reduktion ☐ Erhebliche Reduktion > 400 t/a ☐ Biodiversität Reduktion ☐ Neutral ☐ Steigerung ☐ Mittlere Reduktion < ca. 400 t/a ☐ Hitzeschutz Verringerung ☐ Neutral ☐ Steigerung ☐ Geringfügige Reduktion < ca. 10 t/a ☐ Versiegelungsgrad Versiegelung ☐ Neutral ☐ Entsiegelung ☐ Geringfügige Erhöhung < ca. 10 t/a ☐ Starkregen- und Hochwassermanagement negativ ☐ Neutral ☐ positiv ☐ Mittlere Erhöhung < ca. 400 t/a ☐ Sonstiges (bitte erläutern) negativ ☐ Neutral ☐ positiv ☐ Erhebliche Erhöhung > 400 t/a ☐ Begründung: Vorgeschlagene Gegenmaßnahmen: Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt der Annahme der Zuwendung gem. § 94 Abs. 3 GemO zu. Sinzig, den 13.08.2026 A. Geron Antje Thürmer Bürgermeister Fachbereichsleiterin Anlagen: Hinweis: Bitte prüfen Sie Ihre Befangenheit nach §22 GemO ja / nein 2/2

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