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Durchführungsbeschluss und Ausführungsplanung KAG-Straßenausbau- und Kanalerneuerung „Eifelstraße“
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Kreuzau |
| Datum | 2026-10-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 65/2026 1. Ergänzung
Kommunale Dienste - Frau Binz
BE: Herr Schmitz
Kreuzau, 05.08.2026
- öffentlicher Teil -
Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss 02.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026
Rat 06.10.2026
Durchführungsbeschluss und Ausführungsplanung KAG-Straßenausbau- und
Kanalerneuerung „Eifelstraße“
I. Sach- und Rechtslage:
In dem aktuellen Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Kreuzau (Vorlage 95/2026) ist die
Straßenbaumaßnahme „Eifelstraße“ für 2027 vorgesehen. Seit der Neuregelung des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1.1.2024 gilt für Straßenausbaumaßnahmen ein
gesetzliches Beitragserhebungsverbot. Städte und Gemeinden dürfen keine Anliegerkosten für den
Straßenausbau mehr erheben, sondern erhalten stattdessen direkte Zuweisungen vom Land.
Mit Vorlage 65/2026 wurden im März/April d.J. den Fachausschüssen und dem Rat die zu diesem
Zeitpunkt bestehende Entwurfsplanung sowie der Bepflanzungsvorschlag vorgestellt. Mit
Anpassungen wurde diesen in der Ratssitzung vom 28.4.2026 zugestimmt und die Verwaltung mit
der Erstellung einer Ausführungsplanung beauftragt.
Am 13.07.2026 wurde eine Anliegerversammlung zur bevorstehenden Straßenausbaumaßnahme
nach dem KAG in der Straße „Eifelstraße“ durchgeführt und die Ausführungsplanung vorgestellt.
Den Anwesenden wurden nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Theisen die rechtlichen,
technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zur Straßenausbaumaßnahme durch Herrn
Schmitz und Herrn Dohmen von der Ingenieurgesellschaft Quadriga (IQ) eingehend erläutert.
Durch Herrn Dohmen wurde die aktuelle Ausbauplanung für die Eifelstraße vorgestellt. Die
Eifelstraße wird als Haupterschließungsstraße ausgebaut. Aufgrund der vorhandenen Bebauung
und Privatgrundstücke in der Eifelstraße ist die durchschnittliche Ausbaubreite von 12,35 Metern
nicht zu vergrößern. Die Planung der Eifelstraße sieht eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern vor,
dazu kommen an beiden Fahrbahnrändern 2 Meter für Parkflächen und Baum- bzw. Pflanzbeete.
Somit verbleiben durchschnittlich 1,50 Meter auf einer Seite und durchschnittlich 1,35 Meter auf der
anderen Seite als Gehweg.
Nach der umfassenden Präsentation wurden durch die Anlieger einige Fragen gestellt und
Anregungen eingebracht (siehe Vermerk Anlage 3).
1. Die Eifelstraße soll 30er-Zone bleiben und an zwei Stellen in der Straße könnte eine
Verkehrseinengung realisiert werden.
2. Im Bereich der Rurtalbahnhaltestelle und dem damit verbundenen Schulweg werden
öffentliche Abfalleimer gewünscht.
3. Der geplante Fußgängerweg müsste barrierefrei mit einer Absenkung und einem
Bodenleitsystem versehen werden.
4. Es wird darum gebeten, das Pflaster der Fußgängerwege farblich so hell wie möglich zu
wählen.
5. Vor Hausnummer 10 könnte ein zusätzliches kleines Baumbeet entstehen.
6. Auf Höhe von Hausnummer 6 können weiterhin zwei öffentliche Parkflächen entstehen.
7. Vor der Hausnummer 2a soll der geplante Baum entfallen und die dortige Laterne näher an
den Üdinger Weg verschoben werden.
Die Verwaltung ist mit den Punkten 1. - 6. einverstanden und hat diese in die Ausführungsplanung
mit einarbeiten lassen (Siehe Anlage 1 und 2). Zu Punkt 7 schlägt die Verwaltung vor, das Baumbeet
gegenüber der ursprünglichen Planung zu verkleinern und mitsamt der Laterne weiter in Richtung
Üdinger Weg zu verschieben, um dem dort ansässigen Handwerksbetrieb eine bessere
Einfahrtmöglichkeit zu bieten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die aktuell geschätzten Baukosten belaufen sich auf 2.021.768,66€.
Im Jahr 2026 sind nach Mittelübertragung aus 2025 für den Straßenausbau unter der Kostenstelle
I541022, Sachkonto 911585 Haushaltsmittel in Höhe von 126.944,02 € für Planungskosten
bereitgestellt. Davon sind aktuell noch 98.386,34€ übrig. Für das Haushaltsjahr 2027 sind für den
Straßenbau 1.400.000,00€ angemeldet worden und die restlichen Mittel aus diesem Haushaltsjahr
sollen ebenfalls noch übertragen werden.
Für Kosten für die Kanalerneuerungen sind unter der Kostenstelle I538031, Sachkonto 911535 im
Haushaltsjahr 2026 100.000,00€ bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2027 wurden hier weitere
900.000,00€ angemeldet. Auch hier sollen, wenn möglich die restlichen Haushaltsmittel aus 2026
nach 2027 übertragen werden.
Die Straßenausbaumaßnahme wird ferner durch Fördermittel des Landes NRW zwischen 60%-80%
refinanziert.
III. Beschlussvorschlag:
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Berücksichtigung von in der Anliegerversammlung geäußerten
Wünschen zur Planungsanpassung wird gefolgt.
Die Durchführung der KAG-Straßenausbaumaßnahme „Eifelstraße“ wird beschlossen.
Der angepassten Ausführungsplanung (Anlage 1 und 2) wird zugestimmt, und die Verwaltung wird
mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses sowie der Ausschreibungsdurchführung beauftragt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja: ________
Nein: ________
Enthaltungen: ________
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