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Präsentation der KDVZ

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Kreuzau
Datum2026-11-17
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Gemeinde Kreuzau Mitteilung: 149/2026 Zentrale Dienste - Herr Lenzen BE: Herr Lenzen Kreuzau, 22.07.2026 - öffentlicher Teil - Mitteilung für den Ausschuss für 17.11.2026 Gemeindeentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Tourismus Vorstellung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz) sowie künftige Entwicklung Der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz) ist als IT- Dienstleister Partner und erster Ansprechpartner für 33 Kommunalverwaltungen in allen Fragen der Informationstechnologie für die öffentliche Hand. Träger des Zweckverbandes sind die Kreise Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis sowie 31 kreisangehörige Städte und Gemeinden aus den beiden Kreisen sowie aus dem Kreis Düren. Darüber hinaus zählt die kdvz auch Kommunen und andere, vornehmlich öffentlich-rechtliche, Institutionen, die nicht dem Verband angehören, zu ihrem Kundenkreis. Die kdvz mit Sitz in Frechen wurde 1966 als BGB-Gesellschaft gegründet und agiert seit 1978 in der Form eines kommunalen Zweckverbandes – seit dieser Zeit ist auch die Gemeinde Kreuzau Zweckverbandsmitglied. Sie beschäftigt derzeit rund 180 Mitarbeiter/-innen und sorgt als Ausbildungsbetrieb seit vielen Jahren dafür, dass IT-Nachwuchskräfte in das Unternehmen hineinwachsen. Ihren satzungsgemäßen Auftrag versieht die kdvz Rhein-Erft-Rur mit einem umfangreichen Portfolio an Produkten und Dienstleistungen. Hierzu gehören vornehmlich die Bereitstellung professioneller und sicherer IT-Infrastrukturen, das Management zahlreicher kommunaler Fachverfahren über deren gesamten Lebenszyklus sowie diverse technische Dienstleistungen wie beispielsweise Zentralisierungsszenarien komplexer IT-Landschaften. Daneben steht die kdvz auch für eine fachkundige Beratung ihrer Kunden, technologisch wie organisatorisch. Dieser Full-Service- Gedanke ist die Grundlage für einen hohen Grad an Standardisierung und Integrationstiefe – und damit letztlich für einen wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Zur Sitzung des AGWDT ist vorgesehen, dass die Geschäftsleitung den kommunalen Zweckverband mit seinen diversen Aufgaben vorstellt und beispielhaft auf einzelne Projekte eingeht. Daneben soll auf den mehrjährig laufenden Prozess zur Neugestaltung der kommunalen IT in NRW eingegangen werden. Die kommunale IT-Versorgung in Nordrhein-Westfalen erfolgt derzeit dezentral durch regionale und lokale IT-Dienstleister, von denen 28 im Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) organisiert sind. Diese heutige Struktur führt zu einer hohen System- und Aufgabenredundanz, einem geringen Standardisierungsgrad und damit verbunden auch zu einer begrenzten wirtschaftlichen Effizienz. Gerade in Anbetracht wachsender Bedrohungen im Bereich der Cybersicherheit und immer weiter steigender Komplexität, trägt eine hohe Standardisierung zu einer Optimierung bei. Zudem profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Nordrhein- Westfalen von einer leistungsfähigen und zukunftsorientierten kommunalen IT. Ihre Erwartungen richten sich insbesondere auf verlässliche, einfach zugängliche und digitale Verwaltungsservices – unabhängig von Wohnort oder Kommune. Eine stärkere Standardisierung und Bündelung der kommunalen IT kann dazu beitragen, nutzerfreundliche Online Dienste schneller bereitzustellen, die Datensicherheit zu erhöhen und die digitale Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen zu fördern. Die Notwendigkeit einer Neuaufstellung und Neuordnung der kommunalen IT-Dienstleister wurde von allen drei kommunalen Spitzenverbänden in der Vergangenheit festgestellt. In den letzten Jahren sind hierzu diverse Organisations- und Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und erstellt worden. Über den aktuellen Diskussionsstand zur Ausgestaltung einer neu geordneten IT-Struktur wird die Geschäftsleitung ebenso berichten. Hinweisen möchte ich darauf, dass es für den die IT-Strukturentwicklung betreffenden Teil – je nach Fragestellung, bzw. wenn es z.B. um konkrete Vertragsausgestaltungen geht - gegebenenfalls erforderlich werden kann, die weiteren Ausführungen in den nicht-öffentlichen Sitzungsteil zu verschieben. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - - 2 -

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