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Präsentation der KDVZ
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Kreuzau |
| Datum | 2026-11-17 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kreuzau Mitteilung: 149/2026
Zentrale Dienste - Herr Lenzen
BE: Herr Lenzen
Kreuzau, 22.07.2026
- öffentlicher Teil -
Mitteilung
für den
Ausschuss für 17.11.2026
Gemeindeentwicklung, Wirtschaft,
Digitalisierung und Tourismus
Vorstellung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz) sowie
künftige Entwicklung
Der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz) ist als IT-
Dienstleister Partner und erster Ansprechpartner für 33 Kommunalverwaltungen in allen Fragen
der Informationstechnologie für die öffentliche Hand.
Träger des Zweckverbandes sind die Kreise Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis sowie 31
kreisangehörige Städte und Gemeinden aus den beiden Kreisen sowie aus dem Kreis Düren.
Darüber hinaus zählt die kdvz auch Kommunen und andere, vornehmlich öffentlich-rechtliche,
Institutionen, die nicht dem Verband angehören, zu ihrem Kundenkreis.
Die kdvz mit Sitz in Frechen wurde 1966 als BGB-Gesellschaft gegründet und agiert seit 1978 in der
Form eines kommunalen Zweckverbandes – seit dieser Zeit ist auch die Gemeinde Kreuzau
Zweckverbandsmitglied. Sie beschäftigt derzeit rund 180 Mitarbeiter/-innen und sorgt als
Ausbildungsbetrieb seit vielen Jahren dafür, dass IT-Nachwuchskräfte in das Unternehmen
hineinwachsen.
Ihren satzungsgemäßen Auftrag versieht die kdvz Rhein-Erft-Rur mit einem umfangreichen Portfolio
an Produkten und Dienstleistungen. Hierzu gehören vornehmlich die Bereitstellung professioneller
und sicherer IT-Infrastrukturen, das Management zahlreicher kommunaler Fachverfahren über
deren gesamten Lebenszyklus sowie diverse technische Dienstleistungen wie beispielsweise
Zentralisierungsszenarien komplexer IT-Landschaften. Daneben steht die kdvz auch für eine
fachkundige Beratung ihrer Kunden, technologisch wie organisatorisch. Dieser Full-Service-
Gedanke ist die Grundlage für einen hohen Grad an Standardisierung und Integrationstiefe – und
damit letztlich für einen wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Zur Sitzung des AGWDT ist vorgesehen, dass die Geschäftsleitung den kommunalen Zweckverband
mit seinen diversen Aufgaben vorstellt und beispielhaft auf einzelne Projekte eingeht.
Daneben soll auf den mehrjährig laufenden Prozess zur Neugestaltung der kommunalen IT in NRW
eingegangen werden. Die kommunale IT-Versorgung in Nordrhein-Westfalen erfolgt derzeit
dezentral durch regionale und lokale IT-Dienstleister, von denen 28 im Dachverband kommunaler
IT-Dienstleister (KDN) organisiert sind. Diese heutige Struktur führt zu einer hohen System- und
Aufgabenredundanz, einem geringen Standardisierungsgrad und damit verbunden auch zu einer
begrenzten wirtschaftlichen Effizienz. Gerade in Anbetracht wachsender Bedrohungen im Bereich
der Cybersicherheit und immer weiter steigender Komplexität, trägt eine hohe Standardisierung zu
einer Optimierung bei. Zudem profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Nordrhein-
Westfalen von einer leistungsfähigen und zukunftsorientierten kommunalen IT. Ihre Erwartungen
richten sich insbesondere auf verlässliche, einfach zugängliche und digitale Verwaltungsservices –
unabhängig von Wohnort oder Kommune. Eine stärkere Standardisierung und Bündelung der
kommunalen IT kann dazu beitragen, nutzerfreundliche Online Dienste schneller bereitzustellen, die
Datensicherheit zu erhöhen und die digitale Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen zu fördern.
Die Notwendigkeit einer Neuaufstellung und Neuordnung der kommunalen IT-Dienstleister wurde
von allen drei kommunalen Spitzenverbänden in der Vergangenheit festgestellt. In den letzten
Jahren sind hierzu diverse Organisations- und Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und erstellt
worden. Über den aktuellen Diskussionsstand zur Ausgestaltung einer neu geordneten IT-Struktur
wird die Geschäftsleitung ebenso berichten.
Hinweisen möchte ich darauf, dass es für den die IT-Strukturentwicklung betreffenden Teil – je nach
Fragestellung, bzw. wenn es z.B. um konkrete Vertragsausgestaltungen geht - gegebenenfalls
erforderlich werden kann, die weiteren Ausführungen in den nicht-öffentlichen Sitzungsteil zu
verschieben.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
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