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Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“ sowie Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen/Integrationsmaßnahmen gem. § 35a SGB VIII

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-10-07
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Antwort der Verwaltung Nr.: 20261841 Status: öffentlich Datum: 02.07.2026 Verfasser/in: Anette Eichler, Jost Manderbach Fachbereich: Schulverwaltungsamt Bezeichnung der Vorlage: Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“ sowie Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen/Integrationsmaßnahmen gem. § 35a SGB VIII Bezug: Anfrage von Die Linke im Rat der Stadt Bochum zur 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026, Anfrage Nr. 20261669 Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Rat 16.07.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) 09.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17.09.2026 Kenntnisnahme Rechnungsprüfungsausschuss 25.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Schule und Bildung 07.10.2026 Kenntnisnahme Wortlaut: In der o. g. Sitzung wurde angefragt: Das Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027 wurde am 20. Februar 2026 mit Bindungs­ frist zum 06.05. ausgeschrieben. Am 04.03. wurden Rückfragen zum Angebot gestellt mit Einforde­ rung einer Konzeptskizze. Am 04.05. wurde die Bindefrist bis zum 27.05. verlängert. Am 21.05 wurde diese ein weiteres Mal bis zum 17.06.2026 verlängert. Am 29.05. ist die Vergabe erfolgt. Die Linke im Rat der Stadt Bochum fragt an: A) Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“ 1. Welche Gründe haben zu der Verzögerung der Vergabe geführt? 2. Welche Kriterien wurden für die Vergabe des Inklusionsprojekts in der Ausschreibung for­ muliert und wie gewichtet? Wir bitten um Darstellung der Ausschreibungskriterien und de­ ren Gewichtung. 3. Wie viele Träger haben sich insgesamt auf die Ausschreibung beworben? Wie viele Träger davon kommen aus Bochum? 4. Welche Träger haben den Zuschlag bekommen und mit welcher Begründung? Wir bitten um Darstellung des Auswahlprozesses und um die Begründung für die getroffenen Ent­ scheidungen. Seite 1 von 5 5. Wer ist inhaltlich für die Ausschreibungstexte verantwortlich? Wer trifft die Auswahlent­ scheidung? 6. Das Land NRW stellt eine Inklusionspauschale (InKiFöG) zur Unterstützung des schuli­ schen Lernens zur Verfügung. Wie hoch ist die Inklusionspauschale, die das Land NRW der Stadt Bochum zur Verfügung stellt bzw. in welcher Höhe ruft die Stadt Bochum diese Mittel pro Schuljahr ab? 7. Welche Leistungen werden aus der Inklusionspauschale finanziert? 8. Wie wird der Bedarf schulischer Betreuungsmaßnahmen ermittelt? B) Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen /Integrationsmaßnahmen– gem.§ 35a SGB VIII (seelische Behinderung oder drohende seel. Behinderung) und Maßnah­ men u.a. nach SGBIX/XII (Eingliederunghilfe bei körperlicher, geistiger und drohender Mehrfachbehinderung). 1. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2025 Hilfen gem. 35a SGB VIII und nach SGB IX/XII? 2. Welche Träger übernehmen die Individualbetreuung gem. dieser gesetzl. Grundlagen? 3. Welche besonderen Qualifikationen sind Voraussetzung, um als Träger diese Individual­ maßnahmen umzusetzen? 4. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen der Stadt Bochum für diese beiden Rechts­ kreise? Wenn möglich getrennt darstellen. 5. Vor dem Hintergrund der möglichen Reform des SGB VIII im Bereich der Eingliederungs­ hilfe möchten wir wissen, ob es bereits Überlegungen seitens der Verwaltung gibt, wie diese Vorschläge umzusetzen sind. Ist so beispielsweise geplant, die Träger im Vorfeld ei­ ner Entscheidung mit in den Diskussionsprozess einzubeziehen? Wir bitten um die Weiterleitung an die jeweiligen zuständigen Stellen und die Antworten ebenso dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Ausschuss für Schule und Bildung, dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzule­ gen. Die Verwaltung antwortet wie folgt: A) Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“ 1. Welche Gründe haben zu der Verzögerung der Vergabe geführt? Die Veröffentlichung der Vergabe erfolgte am 20.02.2026. Frist für die Abgabe elektronischer An­ gebote war der 12.03.2026. Am 04.03.2026 wurde eine Bieterfrage beantwortet und allen Teilnehmenden zur Verfügung ge­ stellt. Die Angebotsöffnung erfolgte am 12.03.2026. Es haben sich vier Unternehmen an der Ausschrei­ bung beteiligt und jeweils ein Angebot abgegeben. Im Rahmen der Angebotsprüfung ergaben sich bei mehreren Bietern Klärungs- und Nachforde­ rungsbedarfe, die zu Verzögerungen im Vergabeverfahren führten: • Bei einem Bieter wurde ein ungewöhnlich hoher Angebotspreis festgestellt, der auf einen mög­ lichen Erfassungsfehler hindeutete. Zudem fehlten die geforderten Referenznachweise; es er­ folgte eine entsprechende Aufklärungs- und Nachforderung. • Bei einem weiteren Bieter fehlten ebenfalls die erforderlichen Referenzangaben zum Nachweis der geforderten mindestens einjährigen Erfahrung im Bereich der schulischen Inklusion; auch hier wurde eine Nachforderung veranlasst. • Mit einem weiteren Bieter mussten Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Vergabemarkt­ platz-Account geklärt werden. Darüber hinaus wiesen die eingereichten Angebote inhaltliche Unterschiede hinsichtlich des Ver­ ständnisses der Leistungsbeschreibung auf. Aus Transparenz- und Gleichbehandlungsgründen wurde entschieden, allen Bietern ergänzende fachliche Fragen zu stellen, um sicherzustellen, dass Antwort der Verwaltung 20261841 Seite 2 von 5 die Anforderungen korrekt verstanden wurden und eine vertragsgerechte Leistungserbringung ge­ währleistet ist. Diese Einforderung erfolgte am 02.04.2026. Die Auswertung der ergänzenden Angaben sowie der nachgereichten Unterlagen nahm zusätzli­ che Zeit in Anspruch. Ein Angebot blieb auch nach Nachforderung unvollständig und musste vom Verfahren ausgeschlossen werden. Aufgrund der Osterferien und der Pfingstfeiertage wurden zudem zeitliche Puffer für die Antworten der Unternehmen eingeplant. Die genannten Prüf-, Klärungs- und Nachforderungsprozesse führten insgesamt zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit im Vergabeverfahren. Der Zuschlag erfolgte am 29.05.2026. Die Dauer des Vergabeverfahrens liegt mit rund 14 Wochen im üblichen Rahmen vergleichbarer Ausschreibungen, insbesondere vor dem Hintergrund erforderlicher Nachforderungen, fachlicher Klärungen sowie der Gewährleistung von Transparenz und Gleichbehandlung im Verfahren. 2. Welche Kriterien wurden für die Vergabe des Inklusionsprojekts in der Ausschreibung formuliert und wie gewichtet? Wir bitten um Darstellung der Ausschreibungskriterien und deren Gewichtung. Die Angebotswertung erfolgte, wie bekannt gemacht, zu 100 % über den Angebotspreis. Die ausgeschriebene Leistung konnte nur von einem Unternehmen oder einer Organisation über­ nommen werden, welches/welche mindestens über eine einjährige Erfahrung im Bereich der Inklu­ sion im System Schulen verfügt, insbesondere im Umgang mit und bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen. Eine ent­ sprechende Referenzangabe war unter Nennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten dem An­ gebot beizufügen. Alle drei verbliebenen Bieter konnten die geforderte Eignung über eine entsprechende Referenz­ angabe nachweisen. Eine Bewertung der Angebote anhand zusätzlicher oder nicht bekanntge­ machter Zuschlagskriterien erfolgte nicht. 3. Wie viele Träger haben sich insgesamt auf die Ausschreibung beworben? Wie viele Träger da­ von kommen aus Bochum? Es haben sich vier Träger auf die Ausschreibung beworben, zwei Träger haben ihren Sitz bzw. ihre Zweigstelle in Bochum. Ein Träger wurde von dem Verfahren ausgeschlossen (s.o.). 4. Welche Träger haben den Zuschlag bekommen und mit welcher Begründung? Wir bitten um Darstellung des Auswahlprozesses und um die Begründung für die getroffenen Entscheidungen. Der Träger Leni – Leuchtturm am Niederrhein e.V. mit Sitzen in Moers und Bochum hat den Zu­ schlag erhalten, da er das wirtschaftlichste Angebot angegeben hat. Der Prozess ist unter Punkt 1 beschrieben. Im Ergebnis bestehen keine Zweifel an der Eignung und Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässig­ keit des beauftragten Bieters. 5. Wer ist inhaltlich für die Ausschreibungstexte verantwortlich? Wer trifft die Auswahlentschei­ dung? Das Schulverwaltungsamt ist in Abstimmung mit dem Jugendamt und der Zentralen Vergabestelle für die Ausschreibungstexte sowie die Auswahlentscheidung verantwortlich. 6. Das Land NRW stellt eine Inklusionspauschale (InKiFöG) zur Unterstützung des schulischen Lernens zur Verfügung. Wie hoch ist die Inklusionspauschale, die das Land NRW der Stadt Bo­ chum zur Verfügung stellt bzw. in welcher Höhe ruft die Stadt Bochum diese Mittel pro Schuljahr ab? Antwort der Verwaltung 20261841 Seite 3 von 5 Der Bochumer Anteil an der jährlichen Inklusionspauschale beträgt 1.180.328,53 Euro für das Schuljahr 2025/2026 lt. Bescheid des Landes NRW aus Dezember 2025. 7. Welche Leistungen werden aus der Inklusionspauschale finanziert? In der Begründung des Gesetzes wird die Unterstützung als „systemische Unterstützung von Schulen durch nicht-lehrendes Personal“ charakterisiert. Gedacht sind die Mittel für den Einsatz z. B. von Sozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Schulpsycholog*innen, Zi­ vildienstleistenden, Bundesfreiwilligendienstleistenden. Gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 08.03.2022 zur zweckentsprechenden Verwendung der Inklusionspauschale kann die Inklusionspauschale auch für Pool-Modelle genutzt werden. Hier heißt es auf S. 3 „Ein konkretes Beispiel für eine systemi­ sche Unterstützung sind sogenannte Pool-Modelle. Diese Modelle finden keine ausdrückliche Grundlage im Eingliederungsrecht des SGB VIII oder IX, sind rechtlich aber gleichwohl zulässig. Angebote der Schulassistenz in einem solchen Infrastrukturmodell sind ein der sozial- oder jugend­ rechtlichen Bedarfsprüfung vorgeschaltetes und kommunales Angebot.“ 8. Wie wird der Bedarf schulischer Betreuungsmaßnahmen ermittelt? Eine Arbeitsgruppe bestehend aus der Leitung des Dezernats für Jugend, Soziales, Arbeit und Ge­ sundheit, der Leitung des Dezernats für Bildung, Kultur, Integration und Sport sowie Vertretungen aus dem Schulverwaltungsamt, dem Jugendamt sowie dem Schulamt für die Stadt Bochum be­ schäftigt sich seit dem Jahr 2015 mit der Verwendung der Inklusionspauschale zur systemischen Unterstützung von städtischen Schulen des Gemeinsamen Lernens. B) Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen /Integrationsmaßnahmen– gem.§ 35a SGB VIII (seelische Behinderung oder drohende seel. Behinderung) und Maßnah­ men u.a. nach SGBIX/XII (Eingliederunghilfe bei körperlicher, geistiger und drohender Mehrfachbehinderung) 1. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2025 Hilfen gem. 35a SGB VIII und nach SGB IX/XII? Insgesamt 707 Fälle. Davon 426 Fälle aus dem SGB VIII-Bereich und 281 Fälle aus dem SGB IX- Bereich. Hinzu kommt noch das Klassenassistenzmodell an ausgewählten Bochumer Schulen, welches jedoch den inklusiven Raum abdeckt und keine Einzelfallhilfe darstellt. 2. Welche Träger übernehmen die Individualbetreuung gem. dieser gesetzl. Grundlagen? Aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes der Sorgeberechtigten sind viele verschiedene Träger in diesem Bereich tätig. Im Jahr 2025 waren es ungefähr 60 Träger. Insbesondere folgende: - Fami­ lien- und Krankenpflege - SAB - Deutsches Rotes Kreuz Witten - Inti - IPS - Wegbegleiter - Kids­ CareCompany – Myschoolcare. Das Klassenassistenzmodell wird u.a. durch die Familien- und Krankenpflege als auch Zukunft Bil­ dungswerk ausgeführt. 3. Welche besonderen Qualifikationen sind Voraussetzung, um als Träger diese Individualmaß­ nahmen umzusetzen? Voraussetzung, um als Träger diese Hilfe leisten zu können, ist der Abschluss einer Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit der Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes. Im Rahmen der Prüfung sind von dem Anbieter Kalkulationen vorzulegen, die das jeweilige Entgelt, je nach Qualifikation der I-Kraft, stützen. Die I-Kräfte können beispielsweise Personen sein, die ein FSJ/BFD absolvieren, oder auch Fachkräfte mit pädagogischen/pflegerischen Erfahrungen/Ausbil­ dungen. Antwort der Verwaltung 20261841 Seite 4 von 5 4. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen der Stadt Bochum für diese beiden Rechts­ kreise? Wenn möglich getrennt darstellen. Insgesamt im Jahr 2025: 14.102.421,88 € bzw. 17.224.387,07 € inkl. Klassenassistenten Davon SGB VIII: 7.745.975,34 € Davon SGB IX: 6.356.466,54 € bzw. 9.478.411,73 € inkl. Klassenassistenten 5. Vor dem Hintergrund der möglichen Reform des SGB VIII im Bereich der Eingliederungshilfe möchten wir wissen, ob es bereits Überlegungen seitens der Verwaltung gibt, wie diese Vor­ schläge umzusetzen sind. Ist so beispielsweise geplant, die Träger im Vorfeld einer Entscheidung mit in den Diskussionsprozess einzubeziehen? Bezüglich des inklusiven Raums ist die Überlegung, das Klassenassistenzmodell noch weiter aus­ zuweiten. Dadurch sollen Einzelfallhilfen reduziert werden. Die Träger werden im Einzelfall im Rahmen der Hilfeplanung miteinbezogen. Üblicherweise ist es jedoch so, dass von Seiten der Clearing- und Diagnostikstelle der Bedarf festgestellt wird (anhand eines Schulentwicklungsberichts sowie einer Schulhospitation). Erst wenn der Bedarf festgestellt wurde, wird den Eltern die Schulbegleitung zugesagt und auch erst dann erfolgt die Anbietersuche. Antwort der Verwaltung 20261841 Seite 5 von 5

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