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Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“ sowie Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen/Integrationsmaßnahmen gem. § 35a SGB VIII
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-10-07 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antwort der Verwaltung
Nr.: 20261841
Status: öffentlich
Datum: 02.07.2026
Verfasser/in: Anette Eichler, Jost Manderbach
Fachbereich: Schulverwaltungsamt
Bezeichnung der Vorlage:
Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“ sowie
Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen/Integrationsmaßnahmen gem. § 35a
SGB VIII
Bezug:
Anfrage von Die Linke im Rat der Stadt Bochum zur 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026, Anfrage
Nr. 20261669
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Rat 16.07.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) 09.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17.09.2026 Kenntnisnahme
Rechnungsprüfungsausschuss 25.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Schule und Bildung 07.10.2026 Kenntnisnahme
Wortlaut:
In der o. g. Sitzung wurde angefragt:
Das Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027 wurde am 20. Februar 2026 mit Bindungs
frist zum 06.05. ausgeschrieben. Am 04.03. wurden Rückfragen zum Angebot gestellt mit Einforde
rung einer Konzeptskizze. Am 04.05. wurde die Bindefrist bis zum 27.05. verlängert. Am 21.05
wurde diese ein weiteres Mal bis zum 17.06.2026 verlängert. Am 29.05. ist die Vergabe erfolgt.
Die Linke im Rat der Stadt Bochum fragt an:
A) Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“
1. Welche Gründe haben zu der Verzögerung der Vergabe geführt?
2. Welche Kriterien wurden für die Vergabe des Inklusionsprojekts in der Ausschreibung for
muliert und wie gewichtet? Wir bitten um Darstellung der Ausschreibungskriterien und de
ren Gewichtung.
3. Wie viele Träger haben sich insgesamt auf die Ausschreibung beworben? Wie viele Träger
davon kommen aus Bochum?
4. Welche Träger haben den Zuschlag bekommen und mit welcher Begründung? Wir bitten
um Darstellung des Auswahlprozesses und um die Begründung für die getroffenen Ent
scheidungen.
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5. Wer ist inhaltlich für die Ausschreibungstexte verantwortlich? Wer trifft die Auswahlent
scheidung?
6. Das Land NRW stellt eine Inklusionspauschale (InKiFöG) zur Unterstützung des schuli
schen Lernens zur Verfügung. Wie hoch ist die Inklusionspauschale, die das Land NRW
der Stadt Bochum zur Verfügung stellt bzw. in welcher Höhe ruft die Stadt Bochum diese
Mittel pro Schuljahr ab?
7. Welche Leistungen werden aus der Inklusionspauschale finanziert?
8. Wie wird der Bedarf schulischer Betreuungsmaßnahmen ermittelt?
B) Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen /Integrationsmaßnahmen– gem.§
35a SGB VIII (seelische Behinderung oder drohende seel. Behinderung) und Maßnah
men u.a. nach SGBIX/XII (Eingliederunghilfe bei körperlicher, geistiger und drohender
Mehrfachbehinderung).
1. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2025 Hilfen gem. 35a SGB VIII und nach SGB IX/XII?
2. Welche Träger übernehmen die Individualbetreuung gem. dieser gesetzl. Grundlagen?
3. Welche besonderen Qualifikationen sind Voraussetzung, um als Träger diese Individual
maßnahmen umzusetzen?
4. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen der Stadt Bochum für diese beiden Rechts
kreise? Wenn möglich getrennt darstellen.
5. Vor dem Hintergrund der möglichen Reform des SGB VIII im Bereich der Eingliederungs
hilfe möchten wir wissen, ob es bereits Überlegungen seitens der Verwaltung gibt, wie
diese Vorschläge umzusetzen sind. Ist so beispielsweise geplant, die Träger im Vorfeld ei
ner Entscheidung mit in den Diskussionsprozess einzubeziehen?
Wir bitten um die Weiterleitung an die jeweiligen zuständigen Stellen und die Antworten ebenso
dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Ausschuss für Schule und Bildung, dem
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzule
gen.
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
A) Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“
1. Welche Gründe haben zu der Verzögerung der Vergabe geführt?
Die Veröffentlichung der Vergabe erfolgte am 20.02.2026. Frist für die Abgabe elektronischer An
gebote war der 12.03.2026.
Am 04.03.2026 wurde eine Bieterfrage beantwortet und allen Teilnehmenden zur Verfügung ge
stellt.
Die Angebotsöffnung erfolgte am 12.03.2026. Es haben sich vier Unternehmen an der Ausschrei
bung beteiligt und jeweils ein Angebot abgegeben.
Im Rahmen der Angebotsprüfung ergaben sich bei mehreren Bietern Klärungs- und Nachforde
rungsbedarfe, die zu Verzögerungen im Vergabeverfahren führten:
• Bei einem Bieter wurde ein ungewöhnlich hoher Angebotspreis festgestellt, der auf einen mög
lichen Erfassungsfehler hindeutete. Zudem fehlten die geforderten Referenznachweise; es er
folgte eine entsprechende Aufklärungs- und Nachforderung.
• Bei einem weiteren Bieter fehlten ebenfalls die erforderlichen Referenzangaben zum Nachweis
der geforderten mindestens einjährigen Erfahrung im Bereich der schulischen Inklusion; auch
hier wurde eine Nachforderung veranlasst.
• Mit einem weiteren Bieter mussten Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Vergabemarkt
platz-Account geklärt werden.
Darüber hinaus wiesen die eingereichten Angebote inhaltliche Unterschiede hinsichtlich des Ver
ständnisses der Leistungsbeschreibung auf. Aus Transparenz- und Gleichbehandlungsgründen
wurde entschieden, allen Bietern ergänzende fachliche Fragen zu stellen, um sicherzustellen, dass
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die Anforderungen korrekt verstanden wurden und eine vertragsgerechte Leistungserbringung ge
währleistet ist. Diese Einforderung erfolgte am 02.04.2026.
Die Auswertung der ergänzenden Angaben sowie der nachgereichten Unterlagen nahm zusätzli
che Zeit in Anspruch. Ein Angebot blieb auch nach Nachforderung unvollständig und musste vom
Verfahren ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Osterferien und der Pfingstfeiertage wurden zudem zeitliche Puffer für die Antworten
der Unternehmen eingeplant. Die genannten Prüf-, Klärungs- und Nachforderungsprozesse führten
insgesamt zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit im Vergabeverfahren.
Der Zuschlag erfolgte am 29.05.2026.
Die Dauer des Vergabeverfahrens liegt mit rund 14 Wochen im üblichen Rahmen vergleichbarer
Ausschreibungen, insbesondere vor dem Hintergrund erforderlicher Nachforderungen, fachlicher
Klärungen sowie der Gewährleistung von Transparenz und Gleichbehandlung im Verfahren.
2. Welche Kriterien wurden für die Vergabe des Inklusionsprojekts in der Ausschreibung formuliert
und wie gewichtet? Wir bitten um Darstellung der Ausschreibungskriterien und deren Gewichtung.
Die Angebotswertung erfolgte, wie bekannt gemacht, zu 100 % über den Angebotspreis.
Die ausgeschriebene Leistung konnte nur von einem Unternehmen oder einer Organisation über
nommen werden, welches/welche mindestens über eine einjährige Erfahrung im Bereich der Inklu
sion im System Schulen verfügt, insbesondere im Umgang mit und bei der Förderung von Kindern
und Jugendlichen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen. Eine ent
sprechende Referenzangabe war unter Nennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten dem An
gebot beizufügen.
Alle drei verbliebenen Bieter konnten die geforderte Eignung über eine entsprechende Referenz
angabe nachweisen. Eine Bewertung der Angebote anhand zusätzlicher oder nicht bekanntge
machter Zuschlagskriterien erfolgte nicht.
3. Wie viele Träger haben sich insgesamt auf die Ausschreibung beworben? Wie viele Träger da
von kommen aus Bochum?
Es haben sich vier Träger auf die Ausschreibung beworben, zwei Träger haben ihren Sitz bzw. ihre
Zweigstelle in Bochum. Ein Träger wurde von dem Verfahren ausgeschlossen (s.o.).
4. Welche Träger haben den Zuschlag bekommen und mit welcher Begründung? Wir bitten um
Darstellung des Auswahlprozesses und um die Begründung für die getroffenen Entscheidungen.
Der Träger Leni – Leuchtturm am Niederrhein e.V. mit Sitzen in Moers und Bochum hat den Zu
schlag erhalten, da er das wirtschaftlichste Angebot angegeben hat. Der Prozess ist unter Punkt 1
beschrieben.
Im Ergebnis bestehen keine Zweifel an der Eignung und Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässig
keit des beauftragten Bieters.
5. Wer ist inhaltlich für die Ausschreibungstexte verantwortlich? Wer trifft die Auswahlentschei
dung?
Das Schulverwaltungsamt ist in Abstimmung mit dem Jugendamt und der Zentralen Vergabestelle
für die Ausschreibungstexte sowie die Auswahlentscheidung verantwortlich.
6. Das Land NRW stellt eine Inklusionspauschale (InKiFöG) zur Unterstützung des schulischen
Lernens zur Verfügung. Wie hoch ist die Inklusionspauschale, die das Land NRW der Stadt Bo
chum zur Verfügung stellt bzw. in welcher Höhe ruft die Stadt Bochum diese Mittel pro Schuljahr
ab?
Antwort der Verwaltung 20261841 Seite 3 von 5
Der Bochumer Anteil an der jährlichen Inklusionspauschale beträgt 1.180.328,53 Euro für das
Schuljahr 2025/2026 lt. Bescheid des Landes NRW aus Dezember 2025.
7. Welche Leistungen werden aus der Inklusionspauschale finanziert?
In der Begründung des Gesetzes wird die Unterstützung als „systemische Unterstützung von
Schulen durch nicht-lehrendes Personal“ charakterisiert. Gedacht sind die Mittel für den Einsatz z.
B. von Sozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Schulpsycholog*innen, Zi
vildienstleistenden, Bundesfreiwilligendienstleistenden.
Gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 08.03.2022 zur
zweckentsprechenden Verwendung der Inklusionspauschale kann die Inklusionspauschale auch
für Pool-Modelle genutzt werden. Hier heißt es auf S. 3 „Ein konkretes Beispiel für eine systemi
sche Unterstützung sind sogenannte Pool-Modelle. Diese Modelle finden keine ausdrückliche
Grundlage im Eingliederungsrecht des SGB VIII oder IX, sind rechtlich aber gleichwohl zulässig.
Angebote der Schulassistenz in einem solchen Infrastrukturmodell sind ein der sozial- oder jugend
rechtlichen Bedarfsprüfung vorgeschaltetes und kommunales Angebot.“
8. Wie wird der Bedarf schulischer Betreuungsmaßnahmen ermittelt?
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus der Leitung des Dezernats für Jugend, Soziales, Arbeit und Ge
sundheit, der Leitung des Dezernats für Bildung, Kultur, Integration und Sport sowie Vertretungen
aus dem Schulverwaltungsamt, dem Jugendamt sowie dem Schulamt für die Stadt Bochum be
schäftigt sich seit dem Jahr 2015 mit der Verwendung der Inklusionspauschale zur systemischen
Unterstützung von städtischen Schulen des Gemeinsamen Lernens.
B) Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen /Integrationsmaßnahmen– gem.§
35a SGB VIII (seelische Behinderung oder drohende seel. Behinderung) und Maßnah
men u.a. nach SGBIX/XII (Eingliederunghilfe bei körperlicher, geistiger und drohender
Mehrfachbehinderung)
1. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2025 Hilfen gem. 35a SGB VIII und nach SGB IX/XII?
Insgesamt 707 Fälle. Davon 426 Fälle aus dem SGB VIII-Bereich und 281 Fälle aus dem SGB IX-
Bereich. Hinzu kommt noch das Klassenassistenzmodell an ausgewählten Bochumer Schulen,
welches jedoch den inklusiven Raum abdeckt und keine Einzelfallhilfe darstellt.
2. Welche Träger übernehmen die Individualbetreuung gem. dieser gesetzl. Grundlagen?
Aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes der Sorgeberechtigten sind viele verschiedene Träger in
diesem Bereich tätig. Im Jahr 2025 waren es ungefähr 60 Träger. Insbesondere folgende: - Fami
lien- und Krankenpflege - SAB - Deutsches Rotes Kreuz Witten - Inti - IPS - Wegbegleiter - Kids
CareCompany – Myschoolcare.
Das Klassenassistenzmodell wird u.a. durch die Familien- und Krankenpflege als auch Zukunft Bil
dungswerk ausgeführt.
3. Welche besonderen Qualifikationen sind Voraussetzung, um als Träger diese Individualmaß
nahmen umzusetzen?
Voraussetzung, um als Träger diese Hilfe leisten zu können, ist der Abschluss einer Leistungs-
und Entgeltvereinbarung mit der Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes. Im Rahmen
der Prüfung sind von dem Anbieter Kalkulationen vorzulegen, die das jeweilige Entgelt, je nach
Qualifikation der I-Kraft, stützen. Die I-Kräfte können beispielsweise Personen sein, die ein
FSJ/BFD absolvieren, oder auch Fachkräfte mit pädagogischen/pflegerischen Erfahrungen/Ausbil
dungen.
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4. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen der Stadt Bochum für diese beiden Rechts
kreise? Wenn möglich getrennt darstellen.
Insgesamt im Jahr 2025: 14.102.421,88 € bzw. 17.224.387,07 € inkl. Klassenassistenten
Davon SGB VIII: 7.745.975,34 €
Davon SGB IX: 6.356.466,54 € bzw. 9.478.411,73 € inkl. Klassenassistenten
5. Vor dem Hintergrund der möglichen Reform des SGB VIII im Bereich der Eingliederungshilfe
möchten wir wissen, ob es bereits Überlegungen seitens der Verwaltung gibt, wie diese Vor
schläge umzusetzen sind. Ist so beispielsweise geplant, die Träger im Vorfeld einer Entscheidung
mit in den Diskussionsprozess einzubeziehen?
Bezüglich des inklusiven Raums ist die Überlegung, das Klassenassistenzmodell noch weiter aus
zuweiten. Dadurch sollen Einzelfallhilfen reduziert werden.
Die Träger werden im Einzelfall im Rahmen der Hilfeplanung miteinbezogen. Üblicherweise ist es
jedoch so, dass von Seiten der Clearing- und Diagnostikstelle der Bedarf festgestellt wird (anhand
eines Schulentwicklungsberichts sowie einer Schulhospitation). Erst wenn der Bedarf festgestellt
wurde, wird den Eltern die Schulbegleitung zugesagt und auch erst dann erfolgt die Anbietersuche.
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