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Verkehrsversuch in der Fichtestraße – Auswirkungen auf Fußverkehr, Barrierefreiheit, Anwohnerschutz, Rettungswege und Verkehrssicherheit

Schreiben
TypSchreiben
GemeindeStadt Hamm
Datum2026-10-01
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Stadt Hamm Anfrage AF-93/26 Datum 14.07.2026 Absender Die Linke Adressat Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 beschließend Betreff Verkehrsversuch in der Fichtestraße – Auswirkungen auf Fußverkehr, Barrierefreiheit, An­ wohnerschutz, Rettungswege und Verkehrssicherheit Anfrage Die Stadt Hamm hat mitgeteilt, dass die Markierungsarbeiten in der Fichtestraße als Verkehrsver- such durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Auskunft zu den Entscheidungsgrundlagen, zur Ausgestaltung, zur Bewertung und zu den sicherheitsrelevanten Folgen des Verkehrsversuches. 1. Welche Zielsetzung verfolgt die Stadt mit dem Verkehrsversuch in der Fichtestraße, und welche örtlichen Erkenntnisse, Beobachtungen oder Daten lagen der Anordnung zu- grunde? 2. Auf welcher Grundlage erfolgt die Einordnung des Verkehrsversuchs im Hinblick auf den MUNV-Erlass vom 06.09.2024, und welche der dort beschriebenen Verfahrensweisen wurde gewählt? Welche Erwägungen wurden im Rahmen des eigenen Ermessens der Stadt angestellt? 3. Nach welchen Kriterien wird der Verkehrsversuch ausgewertet, insbesondere im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Fußverkehr, Radverkehr, Barrierefreiheit und die Erreichbarkeit der Grundstücke? Wann ist mit einer ersten Auswertung oder Berichterstattung an die Bezirks- vertretung zu rechnen? 4. Wie wird bewertet, dass die geänderte Parkordnung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gehwegnutzung führt und Fußgängerinnen und Fußgänger, darunter ältere Menschen, Kinder sowie andere schutzbedürftige Personen, teilweise auf die Fahrbahn ausweichen müssen? 5. Welche Auswirkungen wurden auf den Begegnungsverkehr und auf die sichere Nutzung der Straße durch Kraftfahrzeuge geprüft, insbesondere vor dem Hintergrund einer beidseiti- gen Belegung mit parkenden Fahrzeugen, durch die ein Passieren teilweise nicht mehr möglich ist? 6. Welche Prüfung wurde im Hinblick auf Parkmarkierungen über Anschlüssen und Unterflur- versorgungen vorgenommen, insbesondere mit Blick auf § 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO? Wie wird ausgeschlossen, dass im Störungs- oder Gefahrenfall eine unmittelbare Abschaltung von Gas oder anderen Versorgungen behindert wird und dadurch eine Gefahrenlage für An- wohnerinnen und Anwohner entsteht? 7. Welche Sicherheitsabwägung rechtfertigt die Ausweisung der Parkflächen im Hinblick auf die jederzeitige Erreichbarkeit durch Rettungsdienste, Feuerwehr und Entsorgungsfahr- zeuge, und wie wird sichergestellt, dass deren Durchfahrt auch bei beidseitiger Belegung gewährleistet bleibt? Seite 1 von 2 8. Wie stellt die Verkehrsüberwachung sicher, dass die für das Gehwegparken zulässige Ge- samtmasse von 2,8 Tonnen eingehalten wird, und in welcher Weise wird dies vor Ort kon- trolliert? Begründung Die Maßnahme in der Fichtestraße hat spürbare Auswirkungen auf die Nutzung des öffentlichen Raums und damit auf Fußverkehr, Barrierefreiheit, Anwohnerschutz und Verkehrssicherheit. Sie führt zu einer Verdrängung des Fußverkehrs, verschärft Konflikte auf engem Raum und erhöht das Risiko für diejenigen, die den Gehweg gerade zum Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit benö- tigen. Wer auf dem Gehweg keinen sicheren Raum mehr findet, wird faktisch auf die Fahrbahn ge- drängt – mit allen damit verbundenen Gefahren. Hinzu kommt, dass die beidseitige Belegung der Straße zu einer Verengung führt, die den Begeg- nungsverkehr erschwert und die Befahrbarkeit für Kraftfahrzeuge, Rettungsdienste, Feuerwehr und Entsorgungsfahrzeuge in Frage stellt. Gerade in einem Bereich mit schutzbedürftiger Anwohner- schaft ist das sicherheitspolitisch nicht vertretbar. Ebenso ist die Markierung von Flächen über An- schlüssen und Unterflurversorgungen hochproblematisch, wenn im Störungs- oder Gefahrenfall ein unmittelbarer Zugriff auf Versorgungsleitungen nicht gewährleistet ist. Wenn die Stadt selbst von einem Verkehrsversuch spricht, dann muss sie auch offenlegen, welche Ziele damit verfolgt werden, welche Risiken in Kauf genommen werden und warum diese Risiken aus ihrer Sicht vertretbar sein sollen. Eine bloße Behauptung, alles sei geprüft worden, genügt nicht. Die Bezirksvertretung hat Anspruch auf eine vollständige, belastbare und nachvollziehbare Darstellung. Gunda Wienke Anlage(n): 1. Anlage_Presseartikel Gehwegparken Fichtestraße Anfrage AF-93/26 Seite 2 von 2

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