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Verkehrsversuch in der Fichtestraße – Auswirkungen auf Fußverkehr, Barrierefreiheit, Anwohnerschutz, Rettungswege und Verkehrssicherheit
Schreiben
| Typ | Schreiben |
| Gemeinde | Stadt Hamm |
| Datum | 2026-10-01 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Anfrage AF-93/26 Datum
14.07.2026
Absender
Die Linke
Adressat
Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 beschließend
Betreff
Verkehrsversuch in der Fichtestraße – Auswirkungen auf Fußverkehr, Barrierefreiheit, An
wohnerschutz, Rettungswege und Verkehrssicherheit
Anfrage
Die Stadt Hamm hat mitgeteilt, dass die Markierungsarbeiten in der Fichtestraße als Verkehrsver-
such durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Auskunft zu den
Entscheidungsgrundlagen, zur Ausgestaltung, zur Bewertung und zu den sicherheitsrelevanten
Folgen des Verkehrsversuches.
1. Welche Zielsetzung verfolgt die Stadt mit dem Verkehrsversuch in der Fichtestraße, und
welche örtlichen Erkenntnisse, Beobachtungen oder Daten lagen der Anordnung zu-
grunde?
2. Auf welcher Grundlage erfolgt die Einordnung des Verkehrsversuchs im Hinblick auf den
MUNV-Erlass vom 06.09.2024, und welche der dort beschriebenen Verfahrensweisen
wurde gewählt? Welche Erwägungen wurden im Rahmen des eigenen Ermessens der
Stadt angestellt?
3. Nach welchen Kriterien wird der Verkehrsversuch ausgewertet, insbesondere im Hinblick
auf Verkehrssicherheit, Fußverkehr, Radverkehr, Barrierefreiheit und die Erreichbarkeit der
Grundstücke? Wann ist mit einer ersten Auswertung oder Berichterstattung an die Bezirks-
vertretung zu rechnen?
4. Wie wird bewertet, dass die geänderte Parkordnung zu einer erheblichen Beeinträchtigung
der Gehwegnutzung führt und Fußgängerinnen und Fußgänger, darunter ältere Menschen,
Kinder sowie andere schutzbedürftige Personen, teilweise auf die Fahrbahn ausweichen
müssen?
5. Welche Auswirkungen wurden auf den Begegnungsverkehr und auf die sichere Nutzung
der Straße durch Kraftfahrzeuge geprüft, insbesondere vor dem Hintergrund einer beidseiti-
gen Belegung mit parkenden Fahrzeugen, durch die ein Passieren teilweise nicht mehr
möglich ist?
6. Welche Prüfung wurde im Hinblick auf Parkmarkierungen über Anschlüssen und Unterflur-
versorgungen vorgenommen, insbesondere mit Blick auf § 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO? Wie wird
ausgeschlossen, dass im Störungs- oder Gefahrenfall eine unmittelbare Abschaltung von
Gas oder anderen Versorgungen behindert wird und dadurch eine Gefahrenlage für An-
wohnerinnen und Anwohner entsteht?
7. Welche Sicherheitsabwägung rechtfertigt die Ausweisung der Parkflächen im Hinblick auf
die jederzeitige Erreichbarkeit durch Rettungsdienste, Feuerwehr und Entsorgungsfahr-
zeuge, und wie wird sichergestellt, dass deren Durchfahrt auch bei beidseitiger Belegung
gewährleistet bleibt?
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8. Wie stellt die Verkehrsüberwachung sicher, dass die für das Gehwegparken zulässige Ge-
samtmasse von 2,8 Tonnen eingehalten wird, und in welcher Weise wird dies vor Ort kon-
trolliert?
Begründung
Die Maßnahme in der Fichtestraße hat spürbare Auswirkungen auf die Nutzung des öffentlichen
Raums und damit auf Fußverkehr, Barrierefreiheit, Anwohnerschutz und Verkehrssicherheit. Sie
führt zu einer Verdrängung des Fußverkehrs, verschärft Konflikte auf engem Raum und erhöht das
Risiko für diejenigen, die den Gehweg gerade zum Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit benö-
tigen. Wer auf dem Gehweg keinen sicheren Raum mehr findet, wird faktisch auf die Fahrbahn ge-
drängt – mit allen damit verbundenen Gefahren.
Hinzu kommt, dass die beidseitige Belegung der Straße zu einer Verengung führt, die den Begeg-
nungsverkehr erschwert und die Befahrbarkeit für Kraftfahrzeuge, Rettungsdienste, Feuerwehr und
Entsorgungsfahrzeuge in Frage stellt. Gerade in einem Bereich mit schutzbedürftiger Anwohner-
schaft ist das sicherheitspolitisch nicht vertretbar. Ebenso ist die Markierung von Flächen über An-
schlüssen und Unterflurversorgungen hochproblematisch, wenn im Störungs- oder Gefahrenfall ein
unmittelbarer Zugriff auf Versorgungsleitungen nicht gewährleistet ist.
Wenn die Stadt selbst von einem Verkehrsversuch spricht, dann muss sie auch offenlegen, welche
Ziele damit verfolgt werden, welche Risiken in Kauf genommen werden und warum diese Risiken
aus ihrer Sicht vertretbar sein sollen. Eine bloße Behauptung, alles sei geprüft worden, genügt
nicht. Die Bezirksvertretung hat Anspruch auf eine vollständige, belastbare und nachvollziehbare
Darstellung.
Gunda Wienke
Anlage(n):
1. Anlage_Presseartikel Gehwegparken Fichtestraße
Anfrage AF-93/26 Seite 2 von 2
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