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Nachfrage zur Anfrage 42/26 – Entschlammung am Burghügel
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Hamm |
| Datum | 2026-10-01 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Stellungnahme der Verwaltung:
Datum
02.06.2026
zur Anfrage AF-48/26-ST
Absender
Die Linke
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 25.06.2026 zur Kenntnis
Betreff
Nachfrage zur Anfrage 42/26 – Entschlammung am Burghügel
Wortlaut der Anfrage
Im Zusammenhang mit der Entschlammungsmaßnahme am Burghügel Mark bitte ich um eine
schriftliche und für Außenstehende nachvollziehbare Darstellung des Verfahrens, des Bauablaufs
und der Abrechnung.
Das öffentliche Angebot für die Entschlammung ging bereits am 26. August 2025 ein. Die Dring-
lichkeitsentscheidung wurde dagegen erst am 24. Oktober 2025 beantragt. Vor diesem Hinter-
grund bitte ich um Erläuterung. Weshalb rechtfertigt die Verwaltung die ordentlichen Ausschrei-
bungs- und Prüfwege im Nachgang mit dem Hinweis auf die „800-Jahr-Feier“, obwohl im offiziellen
Jubiläumsprogramm der Stadt Hamm keine Veranstaltung am Burghügel Mark vorgesehen ist?
Zusätzlich bitte ich um Auskunft, in welcher vertraglichen Form die Maßnahme vergeben wurde.
Ein Pauschalvertrag oder Festpreisvertrag wird dabei lediglich vorsorglich als Möglichkeit ange-
nommen; unabhängig davon bitte ich um Prüfung des Vertrags in jeder Form. Soweit ein solcher
Vertrag zugrunde liegt, bitte ich um Mitteilung, welche konkrete Leistung die Pauschale oder der
Festpreis abdeckt. Außerdem interessiere ich mich dafür, wie geprüft wurde, ob der tatsächlich
ausgeführte Leistungsumfang mit dem vertraglich geschuldeten Soll übereinstimmt.
Nach Einsicht in das Leistungsverzeichnis waren bei den maßgeblichen Positionen lediglich Nullen
eingetragen; verbindliche Preise oder nachvollziehbare Einzelansätze waren für mich nicht erkenn-
bar. Zugleich wurde dem Vorhaben ein Volumen von 1.920 Kubikmetern zugrunde gelegt, ohne
dass uns ein belastbares Schlammprofil vorgelegt wurde. Hinzu kommt, dass die Preise als Fest-
preise behandelt werden sollen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Erläuterung, auf welcher
Grundlage die Abrechnung und die kaufmännische Prüfung erfolgen sollen.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich eine chronologische Fotodokumentation des Baustellen-
verlaufs als Anlage bei. Diese beruht auf eigenen Beobachtungen und soll als Abgleichgrundlage
für die Darstellung der Verwaltung, den tatsächlichen Bauablauf und die Schlussabrechnung die-
nen.
Nach den vorliegenden Beobachtungen bestehen zudem Hinweise auf Abweichungen zwischen
Planung und tatsächlicher Ausführung, insbesondere durch:
• den Einsatz herkömmlicher Baggertechnik statt der kalkulierten Spezialtechnik,
• das Aussparen einzelner Teilflächen,
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• einen etwa einmonatigen Baustellenstillstand.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie rechtfertigt die Verwaltung im Nachgang die Umgehung der ordentlichen Ausschrei-
bungs- und Prüfwege mit Verweis auf die „800-Jahr-Feier“, obwohl im offiziellen Jubiläums-
programm keine Veranstaltung am Burghügel Mark vorgesehen ist?
2. Welche Gründe führten dazu, dass die Dringlichkeitsentscheidung erst am 24. Oktober
2025 beantragt wurde, obwohl das öffentliche Angebot bereits am 26. August 2025 vorlag?
Welche vertragliche Grundlage liegt der Maßnahme zugrunde, und in welcher Form wurde
sie vereinbart?
3. Welcher tatsächliche Leistungsumfang wurde vor Ort ausgeführt und wie wurde dieser do-
kumentiert?
4. Welche Mengen wurden tatsächlich ausgehoben und entsorgt, und welche Nachweise lie-
gen hierzu vor?
5. Welche Unterlagen liegen der Verwaltung für die Prüfung der Schlussrechnung vor, insbe-
sondere Bautagebuch, Aufmaßunterlagen, Wiegescheine, Entsorgungsnachweise und
sonstige Abrechnungsbelege?
6. Ist eine Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung vorgesehen oder bereits erfolgt, und
wenn ja, in welchem Umfang?
Wir bitten um eine Antwort zur Junisitzung der BV-Uentrop, die auch für Personen verständlich ist,
die mit dem Vorgang bisher nicht befasst waren.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1.:
Die ordentlichen Ausschreibungs- und Prüfwege wurden eingehalten. Am 04.07.2026 wurde der
Burghügel durch die Veranstaltung „Westfälisches Musikfestival Hamm 2026: Mit Bechstein durch
die Stadt“ bespielt.
Die Erfahrungen an den Kurparkteichen haben gezeigt, dass durch die Entschlammung das Risiko
für Sauerstoffmangel und damit drohendem Fischsterben bei heißen Temperaturen erheblich ge-
sunken ist. Durch die Entschlammung der Gräfte wurde auch dort das Risiko für Fischsterben bei
den sich aktuell schon um Juni anbahnenden heißen Temperaturen erheblich gesenkt. Die zuvor
durch die Fäulnisprozesse im Schlamm ausgelöste und bei hohen Wassertemperaturen deutlich
wahrnehmbare Geruchsbelastung aus dem Gewässer besteht nach der Entschlammung ebenfalls
nicht mehr.
Zu 2.:
Auch bei einer Dringlichkeitsentscheidung sind die verwaltungsinternen Bearbeitungswege einzu-
halten. So haben bei der Vorlage der Dringlichkeitsentscheidung in den verschiedensten Stadtäm-
tern 20 Personen mitgearbeitet, was zu entsprechenden Bearbeitungszeiten führt. Die vertragliche
Grundlage sind die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis der Öffentlichen Aus-
schreibung. Der Auftrag wurde als Rahmenvertrag vergeben.
Zu 3.:
Der ausgeschriebene Leistungsumfang der Entschlammung und Entsorgung des angefallenen Ma-
terials wurden ausgeführt. Dokumentiert wurde dies durch Wiegebelege und Kontrollmessungen
der Wassertiefe bis zur Sohlbefestigung durch das Tiefbau- und Grünflächenamt.
Zu 4.:
Stellungnahme AF-48/26-ST Seite 2 von 3
Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor, daher kann zu den tatsächlichen Mengen derzeit keine
Angabe gemacht werden.
Zu5.:
Mit der Schlussrechnung sind alle für die Prüfung erforderlich Belege (Wiegebelege, Laboranaly-
sen, etc.) vorzulegen.
Zu 6.:
Die örtliche Rechnungsprüfung wird nach städtischem Vergabeprozess der Stadt Hamm verfah-
rensbegleitend beteiligt. Nach den zu dem Ausschreibungszeitpunkt in 2025 geltenden Dienstan-
weisungen war eine Vergabeprüfung ab 30.000 € netto geschätzten Auftragswert vorgesehen. Die
Beteiligung erfolgte im Umfang einer Vergabeprüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen.
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